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1234 Stahl und Eisen. Zur Verringerung der Frachtkosten von Minette und Koks. 23. Jahrg. Nr.,21. gegebenen Bedingungen zur Anwendung kommen, die Nettoeinnahme der Eisenbahn dieselbe bleiben würde wie bisher, und daß daher diese Fracht sätze noch bei weitem nicht die niedrigsten sind, zu welchen die Massengüter unter Umständen gefahren werden könnten. Wird nur auf einen geringen Teil der jetzigen Überschüsse verzichtet, so gelangt man bereits zu Frachtsätzen, welche noch unter diejenigen heruntergehen, welche sich bei Benutzung des Wasserweges für unmittel bar am Wasser gelegene Hüttenwerke ergeben haben. Betont wird aber immer wieder, daß diese niedrigen Frachtsätze nur durch Mithilfe der Eisenindustrie selbst zu erreichen sind. Im allgemeinen geht aus den Betrachtungen her vor, daß Befürchtungen der Eisenbahnverwaltung, durch die Kanalisierung der Mosel und der Saar die Beförderung der Massengüter und damit einen Teil der Einnahmen zu verlieren, durchaus nicht gerechtfertigt sind, sondern daß es die Eisen bahnverwaltung sehr wohl in der Hand hat, sich durch Anwendung geeigneter Tarife die Be förderung von Massengütern in einer ihr er wünschten Höhe zu erhalten, ohne daß damit ein Rückgang ihrer Einnahmen verbunden zu sein braucht. Wir lassen nunmehr das die Kosten der Koks- und Erzzüge betreffende Kapitel 1 im Wortlaut folgen: Kapitel 1. Die Selbstkosten der zwischen Rheinland-Westfalen und Lothringen- Luxemburg verkehrenden Koks- und Erzzüge. Als die wesentlichsten Grundsätze, nach denen ein Staatsbahnenbetrieb geleitet werden kann, sind der Grundsatz der Fiskalität, der Grundsatz der Entgeltlichkeit und der Grund satz der Unentgeltlichkeit anzusehen. Dabei ist unter dem Grundsätze der Fiskalität derjenige zu verstehen, durch dessen Aufstellung die Bahn zur Staatseinnahmequelle wird, während der Grundsatz der Entgeltlichkeit die Festsetzung der Tarife nur in solcher Höhe bedingt, daß durch die Einnahmen gerade die gesamten Be triebsausgaben gedeckt und die verwendeten Betriebsmittel amortisiert werden, wobei an genommen wird, daß bei Staatsbahnen durch die Betriebsausgaben und eine Summe zur Amortisation der Betriebsmittel die Selbstkosten gebildet werden. Diese Auffassung von den Selbstkosten der Staatsbahnen soll der Berech nung der Selbstkosten der zwischen Rheinland- Westfalen und Lothringen-Luxemburg verkehren den Koks- und Erzzüge zugrunde gelegt werden. Der Berechnung ist noch eine kurze Schilderung der Züge selbst vorauszuschicken. Die zwischen Rheinland - Westfalen und Lothringen-Luxemburg verkehrenden Koks- und Erzzüge werden — soweit nicht eintretende Störungen die Benutzung der Eifelstrecke er forderlich machen — rechtsrheinisch bis Ober lahnstein und von da über die Moselstrecke ge leitet. Hierfür sind die Steigungsverhältnisse auf den verschiedenen Strecken ausschlaggebend. Im allgemeinen fahren diese Züge in neuester Zeit -—■ und zwar seit der ausschließlichen Verwendung besonders schwerer Güterzug maschinen für die Beförderung dieser Züge — mit etwa 116 laufenden Achsen, d. h. mit etwa 58 Wagen, welche sich durchschnittlich zur Hälfte aus alten 12,5 t-Wagen und zur Hälfte aus neuen 15 t-Wagen zusammensetzen, so daß die beförderte Nutzlast eines solchen Kokszuges etwa 800 t beträgt. Früher beförderten mit den normalen Güter Zugmaschinen die Züge eine Nutzlast von etwa 550 t. Als Durchgangszüge verkehren diese Züge nur zwischen Sammel bahnhöfen, auf denen einerseits das Zusammen stellen, wie anderseits das Auseinanderziehen der Züge erfolgt, das, wie leicht ersichtlich, die große Zahl der Lade- und Entladestellen und das Laden und Entladen selbst bedingt. So ist für den lothringischen Bezirk Diedenhofen Sammelbahnhof und dort werden die mit etwa 116 laufenden Achsen ankommenden Züge bei spielsweise für das Algringer Gebiet zu Zügen mit etwa 40 laufenden Achsen auseinander gezogen, deren weitere Beförderung nun durch die leichteren normalen Güterzugmaschinen er folgt. Die Entfernung von Diedenhofen nach Algringen beträgt etwa 13 km. Erwähnt sei nebenbei, daß die Züge von Westfalen regel mäßig auf der Moselstrecke von der Station Cochem bis zur Station Hetzerath (44,7 km) durch eine zweite Maschine Vorspann erhalten. Diese, wieder eine leichtere normale Güterzug maschine, fährt nun die Gefällstrecke von Hetze rath bis Ehrang (13,0 km) weiter mit, um nun auf der Steigung von Ehrang nach Hetzerath einem Erzzuge Vorspann zu leisten und dann mit diesem Zuge wieder nach Cochem zurück zufahren. Die Entfernung, welche bei einem Versand von Gelsenkirchen nach Algringen der Frachtberechnung zugrunde gelegt wird, beträgt 347 km, die wirklich durchfahrene Strecke hat jedoch eine Länge von etwa 390 km und diese Entfernung ist hier natürlich die maßgebende. Außerdem ist noch zu berücksichtigen, daß der Koks in Lothringen-Luxemburg und die Minette in Rheinland-Westfalen Hochofenwerken zuge führt wird und daß diese Werke von den Stellen, an welchen wieder eine Beladung der Wagen mit Minette bezw. Koks erfolgen kann, im all gemeinen räumlich durchaus getrennt sind, daß also die Wagen nach ihrer Entladung auf den Hochofenwerken bis zu den Ladestellen einen gewissen Weg zurückzulegen haben. Wie groß dieser Weg ist, hängt im wesentlichen von den jeweilig vorliegenden Frachtaufträgen ab. Gemäß