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434 Stahl und Eisen. Die baupolizeilichen Beanspruchungsziffern von Eisen. 30. Jahrg. Nr. 11. Für die über Dacheigengewichte gemachten Angaben gilt dasselbe, was schon über die Zwischendecken gesagt ist. Auch hier ist eine so weitgehende Vermehrung vorgenommen, daß wohl alle Fälle der Ausführung berücksichtigt sind. Durch die weitgehende Unterscheidung in der Art der Ausführung war auch hier in manchen Fällen eine Herabsetzung des Eigen gewichtes möglich. Ergänzt sind diese Angaben durch die Gewichte von Strohdächern, deren Ausführung man neuerdings wieder sympathischer gegenübersteht. Ferner durch solche über Kupferdächer, das Doppelteerdach — früher fand sich nur die Angabe für das selten zur Ausführung gelangende einfache — sowie auch für Dächer mit neueren Eindeckungen, wie Leinwanddächer. Ausführlicher sind auch die Gewichte für Glasdächer, abgestuft nach den verschiedenen Glasarten, angegeben. Die Eigengewichte der gebräuchlichsten Bau stoffe und Baukörper sind in wünschenswerter Ausführlichkeit aufgeführt. Es ist unterschieden zwischen Naß- und Trockengewicht, und daraus für die Berechnung meist das Mittel gebildet worden. Das erscheint durchaus berechtigt, wenn man bedenkt, daß die im Bau zur Ver wendung gelangenden Materialien zunächst eine noch mehr oder minder große Feuchtigkeit be sitzen, die erst allmählich im Verlaufe von Mo naten abgegeben wird. Auch bei diesem Ka pitel finden sich Ergänzungen, wie die Angaben für Estriche und Fußbodenbeläge, die in Zu kunft Meinungsverschiedenheiten über die anzu nehmenden Gewichte zwischen Baupolizei und bauendem Architekten ausschalten werden. Die anzunehmenden Belastungen sind im wesentlichen unverändert geblieben. Mit der geringen Erhöhung der Nutzlast für Zwischen decken in Geschäftsgebäuden größeren Um fanges, Versammlungssälen, Unterrichtsräumen und Turnhallen auf 500 kg/qm (früher i. a. 400 kg/qm) und für Treppen ebenso 500 kg/qm (früher auch 400 kg/qm) kann man sich mit Rücksicht auf die in diesen Fällen auftretenden Stöße und zufälligen Mehrbelastungen ohne weiteres einverstanden erklären. Während in den alten Bestimmungen noch eine Reihe von Lagergewichten geschütteter Stoffe gegeben waren, wie Korn, Heu, Stroh, Kohlen, Koks usw., sind diese in den neuen Be stimmungen nicht wieder aufgeführt. Im Inter esse der Vollständigkeit ist das eigentlich zu bedauern, wennschon sich solche Angaben in den verschiedensten Handbüchern finden und aus diesen entnommen werden können. Unter den Belastungen für Dächer findet sich neu die Bestimmung, daß bei der Unter suchung auf Standsicherheit gegen Winddruck von Gebäuden, deren Frontwände nicht durch Querwände versteift sind, mit einem Winddruck von 75 kg/qm zu rechnen ist. Für den Wind druck sind sonst in der Regel 125 kg/qm und für hohe Bauten auch 150 kg/qm anzunehmen. Die neue Bestimmung ist mit Freuden zu begrüßen, denn in dieser Beziehung fehlte es wirklich an einer verständnisvollen Festlegung dessen, was als angemessen zu bezeichnen ist. Von manchen Baupolizeiverwaltungen wurden bei diesem Standfestigkeitsnachweis gegen Wind, selbst wenn es sich um Gebäude handelte, die eingebaut in engen Straßen standen, Anforde rungen gestellt, die über das Vernünftige hin ausgingen und infolgedessen zu ganz ungewohnt liehen Abmessungen der Bauteile, insbesondere der Frontstützen, führten. Am bedeutungsvollsten sind, wie schon ein gangs angeführt, die Bestimmungen über die zu lässigen Beanspruchungen der Baustoffe, ins besondere soweit sie sich auf das Eisen beziehen. Schon lange wurden die bestehenden Bestim mungen als veraltet empfunden. Die niedrigen Beanspruchungsziffern — sie betrugen für Walz träger 875 kg/qm und für genietete Konstruk tionen 1000 kg/qm — trugen weder den Fort schritten, die seit ihrer Einführung in der Her stellung und Verarbeitung des Eisens gemacht waren, noch der Entwicklung der Rechnungs methoden und der baupolizeilichen Prüfung und Ueberwachung Rechnung. Für ihre Aenderung sprachen daher zwingende technische Gründe, aber vor allem auch wirtschaftliche, da mit den niedrigen Beanspruchungsziffern eine ungerecht fertigte Eisenverschwendung und damit ein stän diger Verlust an Nationalvermögen verbunden war. Seit jeher ist darauf von hervorragenden Fachleuten hingewiesen worden, und es hat auch nicht an Versuchen gefehlt, eine Aenderung der von den einzelnen Baupolizeibehörden erlassenen Bestimmungen herbeizuführen. Aber diese Ver suche blieben fruchtlos, da die Grundlagen dieser Baupolizeiverordnungen, die ministeriellen Be stimmungen, eine Aenderung nicht erfuhren. Er freulicherweise ist nun jetzt bei der Neubearbei tung der Bestimmungen diesen Gesichtspunkten Rechnung getragen, und eine Erhöhung der Bean spruchungsziffern vorgenommen worden. Träger zur Unterstützung von Decken und Treppen dürfen hinfort mit 1200 kg/qcm beansprucht werden, schmiedeiserne Stützen ebenfalls mit 1200 kg/qcm, und bei genauer Berechnung der durch ungünstige Laststellung oder z. B. Einzel lasten bei Kranbahnträgern auch unter Berücke sichtigung von Wind bis 1400 kg/qcm. Dächer, Fachwerkwände, Träger zur Unterstützung von Wänden, Kranbahnträger dürfen in denjenigen Teilen, deren Querschnittgröße durch die stän dige Last, die Nutzlast und den Schneedruck allein bedingt ist, mit 1200 kg/qcm beansprucht werden, während für diejenigen Teile, deren größte Span nung bei gleichzeitiger ungünstigster Wirkung der