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Frankenberger Tageblatt Bezirks- Anzeiger MW K die MM MWMmW Wfi, da; MM MzenHl mid dm Mrat z« IrMM- i. Z«. B«antwolMchn Redaktrur: Ernst Roßberg In Frankenberg i.Ea. — Druck «nd «erlag von T. A. Roßberg in Frankenberg b Sa. 23« Sonntag. Sen 3. Oktober 1915 74. Jahr««, NSSM»«^S«SSS»^SS«SS»SSS^SS«SSS»S«»^SS»S»S»S»S<SS»«S»SS^»»S»SSSSS>»»SSSSSSS»S««»SS!^M^ Anmeldung zur Landsturmrolle. Nach 8 20 Ziffer 4 der Wehrordnung gehören dem Landsturm I. Aufgebot» alle Wehr« vflichttgen vom vottendetM 17. Lebensjahre bi» ,um bl. Mär, desjenigen Kalenderjahre» «», tn dem ste ihr 3v. Lebensjahr vollenden. Diejenigen Wehrpflichtigen, die tu der Zeit vom 1. In«! bi» zum 3b. Sep« tember diese» Jahre» ihr 17. LebtNsjahe vollendet haben, werden hierdurch aus- gefordrrt, fich, sofern sie e» bi»la«g nicht etwa schon getan hab. n, tn der Zeit Vom 1 bis mit s. Oktober dieses Jahres bei ihrer Otobrhörd« zur Landsturmrolle zu melden. Bei der Anmeldung find Ausweise über Ort und^Lag der Geburt (Geburtsschein, Impfschein, Lausschein, Famtlienstammbuch usw.) mltzubringen. Nichtanmeldung wird nach den gesetzlichen Bestim Zungen bestraft. Flöha, am 80. September 1915. Ler Zivilvorfitzende der Königliche» Erfatzkommisfion. VeMngernng der Frist zur freiwilligen Ablieferung von Mrtallgegenstünde». Das stellvertretende Wencralkommando des LII. (1. K. S) Ärmrekorp» ha» seine Be kanntmachung vom 30. Juli 1915 über die Beschlagnahme, Meldepflicht und Ablieferung von fertigen, gebrauchten und ungebrauchten Gegenständen aus Kupfer, Messing und Rein« nickel nochmal» veröffentlicht und sie dabei durch einige Zusätze ergänzt. Diese neue Bekanntmachung bestimmt u. a. folgendes: 1. Die Krist zur freiwillige» Ablieferung von Metallgegenständru wkd brs zum L6. Oktober ISIS verlängert. 2. Küntttxhm werden auch andere der Beschlagnahme a« fich nicht unterliegende Gegenstände abgelieferl werden können. Die in den Trübten und Landgemeinden des amtShauptmannschaftlichen Beniks er richteten Sammelstellrn nehmen daher auch weiterhin, und zwar Ns MM 16. VUpNk d». I»., freiwillig zur Ablieferung gebrachte Metallgegenstände gedachter Art entgegen. Welche Gegenstände neuerdings noch angenommen und welche Preise dafür gezahlt werden, ergibt die an allen Anschlagstellen in den Städten und Landgemeinden zum AuShang gebrachte Bekanntmachung des stellvertretenden Generalkommandos des XII. (1. A. S) Armeekorps. Meitzes Plakat mit 2 rote« Streife«.) Die Durchsicht dieser Bekanntmachung, dre demnächst auch noch an alle Haushaltungen zur Verteilung gelangen wird, wird jedermann driugrndst angeraten. Lis freiwillige Ablieferung bis zum 16. Oktober d». IS. wird alle« Kreise« der Bevölkeruug nochmals augelegentlichst empföhle». Gegeustäude, die »ich» freiwillig zur Ablieferung gelange«, werde», wie «««mehr feststeht, später enteignet werde«, «nd der Uebernahmepreis wird fich da«« kaum so hoch stelle«, wie er jetzt bei der freiwillige« Ab lieferung bemessen ist. Flöha, am 29. S'pdmber 1915. Der Kommuualverbaud der Königliche« AmtShauPtmaunschaft Flöha. Da» über da» Entzünden von Kartoffelfeuer bestehende Verbot wird nachstehend erneut zur öffentlichen Kenntnis gebracht. Flöha, am 1. Oktober 1915. Die Königliche AmLSHa»P1ma«»fchast. Da» Entzünde« vo« Kartoffelfeuer durch Kinder unter 14 Jahren, sowie das Nnzüuden solcher Feuer an gefährlichen Stellen, insbesondere in größerer Nähe als 60 Meter von Gebäuden, Feimen, Wäldern, Heiden und öffentlichen Wegen wird Verbots». Zuwiderhandlungen werden, soweit nicht H 3S8 Ziffer 6 des Rctchsstrasgesctzbuchs oder 8 81 Ziffer 8 de» Forst, und Feldstrafgesctzbuchs vom 2ü. Februar 1909 cinschlägt, mit Geld strafe bi» zu 60 M. oder mit Hast bi» zu 14 Lagen geahndet- Sämtliche Ortsbehörden de» hiesigen Bezirks erhalten hiermit Anweisung, für gehörige Verbreitung dieser Bekanntmachung innerhalb ihrer Bezirke Sorge zu tragen. Flöha, am 3. Oktober 1915. Dis Königliche AmtShauptmanuschaft Freitag und Sounabeud, de« 8. u«d S. Oktober werden die Geschäftsräume der unterzeichneten königlichen Amiühauptmannschast gereinigt und können deshalb an diesen Lagen nur besonder» dringliche Sachen erledigt werden. Flöha, am 29. September 1915. Die Königliche AmtShauptmanuschaft. Musterung. Alle in Frankenberg wohnhaften Personen, die fich nach der in Nr. 225 de» Franken berger Lageblotts erschienenen Bekanntmachung des Zivilnorfitzenden der Königlichen Ersatz- kommisfion Flöha zu stellen haben, werden nochmal» aufgefordert, sich v»LN»tz«g, 8. lSlG, bis spätesten» V>S Uhr Vormittag im Gasthof Lorenz in Flöha zu: Musterung einzufinden. Die Gestellungspflichtigen erreichen also da» Musterungslokal noch rechtzeitig, wenn sie dm früh 7,22 in Frankenberg abführenden Zug benützen. Militärpapiere find mttzubringm. Frankenberg, den 2. Oktober 1915. Der Siadtrat. Neberwachung der LehensmiLtelvreiss usw. Et» wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß Herr Vertreter Juli«» Hartwig hier als Beauftragter de» Stadtrate» zur Überwachung d-r bestehenden Vorschriften über Preis, Meng-», Beschaffenheit und Art des Verkauf» aller im Handel befindlichen Lebensmittel von uns in Pflicht genommen worden ist. Herr Hartwig ist berechtigt, alle einschlägigen Geschäfte zu betreten, Preisaushänge zu prüfen, Auskünfte zu fordern usw. Verbraucher können etwaige Beschwerden bet uns unmittelbar oder bet Herrn Hartwig anbringen, der sie uns nach Prüfung des Sachverhalts übermittel.« wich. Hierbei wird die Bevölkerung überhaupt .sucht, von allgemeinen Klagen über hohe Preis: der Gegenstände des täglichen Bedarf», dt. zu. klo», abzuschen, dahingegen rücksichtslos und mannhaft bestimmt» Wahrn< ungen über chei preise zur Anzeige „u bringen. Nur auf diesem Wege ist es dem S' idtrat, der dauernd oie Preisbildung verfolgt, möglich, gegen Mißstände auf Vera bezeichnete« Gebiel mit Erfolg vorzugehen. Frankenberg, am 29. September 1915. Der Stadtrat. Der städtische Arbeitsnachweis zu Frankenberg vermittelt Arbeitsstellen und ArbeirSkräftr jeder Art innerhalb des Stadtbezirks. Besonders auch Arbeitgeber werden gebeten, von dieser Einrichtung umfänglichen Gebrauch za mache«. Geschäftsstelle: RatheuS, Zimmer Nr. 6. Geschäftszeit: Werktag« 8—12 Uhr Vorn», und 2—4 Uhr Nachm. Stadtrat Fraukeuverg, am 22. September 1915. Die Gemeindesparkaffe Flöha verzinst die Einlagen mit SV, "/» vom Tage nach der Einzahlung ab, bis zum Tage vor der Rücknahme. Postse«d«»ge» werde« sch«ellste«S erledigt. Va«kko»te« r Allgemeine Deutsche LreSitaustalt Filiale Lhemuitz. — Lhewuitzer Stadtdauk. SemetabeverbandSgirvkouto 9 Flöha. Postscheckkonto Leipzig Nr. 15265. Fernsprecher Nr. 1S Flöha. Geschäftszeit: 8-12, 2 5 Uhr. So»«abe«d» 8-3 Uhr. Auf dem Felde der Ehre fiel in Frankreich im Kampfe fürs Vaterland unser Vorsitzender Herr Anstaltsoderinspektor Heinrich Tränckner, Oberleutnant und Kompagnieführer im 182. Infanterie-Regiment, Ritter des A.-O. 1. Kl., des Eisernen Kreuzes und des A.-O. 2. Kl. m. Schwertern. Wir werden den Verblichenen ein ehrendes Andenken bewahren und rufen ihm ein „Ruhe sanft" und „Habe Dank" in sein fernes Grab nach. Der Schulvorstand zu Sachsenburg mit Jrbersdorf. Tageblatt-Bestellungen flnegeWSdes Kriegergräber find Wallfahrtsstätten, Stätten zur dank, baren Erinnerung, zur Erhebung, Erbauung, Ehrung. Nicht wie die alltäglichen Gräber sind sie. Diese erzählen meist nm wenigen Lngehörigen von denen, di« darunter zur letzten Ruhe gebettet sind. Wer vor Kriegergräbern hintritt, ohne jemals die gekannt zu haben, die da ruhen, weiß doch von Ihnen da- Erhebendste, Erbaulichst-, Ehrendste, was rS geben kann, was zu treuestem Gedenken aussordert: daß sie den höchsten Ehrentod gestorben sind, den Tod sür Vaterland und Volk, und « ehrt ste im Andenken und beugt das Haupt tu Andacht.. Kriegergräber sind Wahrzeichen der Treue. Neber jedem Kriegcrgrabe, auch dem namru- und inschriftlosen. leuchten unsichtbar, in strahlend Heller Schrift, die Worte: Getreu bis an den Tod! Der Kriegertod, der Tod der Kameradschaft, macht alle gleich. Die Ehre, eit rm Krieger an seinem Grabe erwiesen, gleicht der, di« jedrm und allrn zuteil wird, bedeutet Ehrung jedes einzelnen. Wer das Grab de» Seinen, der draußen vor dem Feinde grsallen ist, nicht kennt, nicht finden oder auf. suchen kann, der mag dir Erinnerung an ihn an den Gräbern seiner Kameraden ehren Wo Krieger bestattet sind, ist ge- weihteS, heUigr» Feld der Ehre. Diese Ehre ist erhaben über Zeit und Raum. Nebrrall rufen die Kriegergräber zur selben Andacht, reden ste dieselbe Sprache, die jedes Herz, das Ehr- smcht kennt, blwegt. Ein Nichtkrirgrr, auf einer Frontrrisr nach Westen, schil. dert schlicht den ergreifenden Eindruck der ersten Kriegergräber, die sein Auge schaut, also: „Da leuchtet aus dem dunkel grünen Gebüsch rin weißes Kreuz heraus. Ein Soldatengrab. Dvs erste, daS ich sehr. Ein Helm z ert den Hügel. Dann wieder eins. Wir fahren aus dem Wald heraus, und rechts und links vom Wrgr huschen weiße Kreuze vorüber. Wir fahren langsamer, um die Inschrift lesen zu können. Mei stens fehlen dir Namen .... Ein stillrS kühlrS Grab am Wege, im Walde und zwischen de« Wirsen. Und aus dem Kreuz« st:ht: „Hier ruht rin tapfrrrr drutschrr Soldat"; vud was ni^t darauf sicht, abrr in dem Herzen brennt, heißt: der auch für Dich grstorven ist, damit D» zu Hause in Ruhr mit den Deinen weiter leben und weiter schaffen kannst." In Oesterreich ist das eiste Buch eine» großen Werkes erschienen, daS, von hohen Offiziere« herauSgegrben, bezweckt, der Mitwelt und der Nachwelt dir Namen aller Gefallenen auS den Heeren des Habsburgerreiches zu erhalten. ES be ginnt mit folg-nden Worten: „Der Pflicht des Staates, sür seine invaliden Krieger zu sorgen, dem Rechte des Herrschers, besondr« Taten und Verdienste zu belohne», steht dir heilige Brrpfiichtung drr Mitwelt zur Seite, allrr jener zu gedenken, dir nach dem Kriege nicht mehr find, die auf dem Altar« de- Vaterlandes das hohe Opfer ihres Lebens darbrachten." Dies edle Werk, das volle Würdigung zu beanspruchen hat, wird, weil rS gleichsam dir TodeSasche aller aus dem Felde der Ehre gefallenen Helden sammeln will, mit einem Friedhof verglicht«. Gewiß nicht mit Unrecht. Aber ein solches Buch, ein solcher Friedhof, ist, schon weil drr Eintritt mit Kostrn verknüpft ist, nicht jedermann ohne weitere» zugänglich. DrSwege« bleiben noch zunächst und zurrst dir Kriegergräber dir anschaulich« unmittelbare Stätte, „aller jener zu gedenken, die nach dem Kriege nicht mehr sind" und die Kränze drr Erinnerung und der Ehren nicht welken zu lassen. Unsre Kriegergräber sind da» Saat, und Erntrseld der deutschen Zukunft. Ueber ihren Hügeln wird derrinst dtr Dom des deutschen Friedens emporragrn. Und wa» Theodor Körurr am Morgen seines Todes ahnend gesungen hat, soll Wahrheit werden: „Doch stehst Du dann, mein Volk, bekränzt vom Glücke, in Deiner Vorzeit heiligem SiegeSglanz, vergiß die Irmen Toten nicht und schmücke auch unsre Urne mtt dem Eichenkran',!" Die treuen Toten dürfen und werden wir nicht vergessen. Ihre Gräber sind uns d'ssen die sicht baren Mahnstätte». Sir, die treuen Toten, mahnen uns an dir Treue, die ste bezeugt hoben; ste mahnen zum Schwur der Treue: „Stimmer soll, das Ihr vergossen, Euer Blut, umsonst geflossen, nimmer solls verglfsrn sein!"