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12 Stahl und Eisen. Bericht an die am 20. Dez. 1902 abgehaltene Hauptversammlung u. s w. 23. Jahrg. Nr. 1. die billigeren Auslandslieferungen in der Eisen industrie nur in geringerem Umfange seitens der Syndikate, sondern vielmehr von den einzelnen Werken statt, die nur dadurch in die Lage kommen, ihren Betrieb aufrecht zu erhalten und nicht Tausende von Arbeitern brotlos werden zu lassen. Die Kartelle aber dadurch strafen zu wollen, dafs, wie es im Reichstag vorgeschlagen wurde, die Zölle auf syndizierte Waren aufgehoben oder her abgesetzt werden können, wäre um so mehr verfehlt, als für manche syndizierte Artikel Zölle nicht in Betracht kommen, und als durch jene Mafsregel auch diejenigen Firmen und Syndikate getroffen werden würden, welche „Fehler“ — im Sinne der Urheber jener Anträge im Reichstag — gar I nicht gemacht hätten. Welche Schädigungen ' aber aus der zeitweisen Aufhebung der Zölle un- j serem ganzen Wirtschaftsleben erwachsen würden, j braucht nicht erst dargelegt zu werden. Von der Verschiedenheit der Ansichten in der öffentlichen Meinung liefern die Kartelldebatten ' im Reichstage wieder zahlreiche Beispiele. Die Enquete im Reichsamt des Innern, an der her vorragende Industrielle und Nationalökonomen be teiligt sind, wird dazu beitragen, diese gegen- I teiligen Ansichten zu klären. Im Vordergründe der Tätigkeit der „Nord westlichen Gruppe“ stand während der Berichts- periode die deutsche Zolltarifreform, um welche der parlamentarische Kampf vom 2. Dezember 1901 bis zum 14. Dezember 1902 getobt hat. An letzterem Tage gelangte der Zolltarifentwurf zur Annahme, nicht ohne dafs infolge des Antrages Kardorff mehrere industrielle Positionen eine will kürliche, mechanische und, wie wir fürchten, nicht der Industrie allein schädliche Herabsetzung gefunden hätten; denn zum Teil bedeuten diese Herabsetzungen völlig unnötige Konzessionen i an das Ausland, die, schon vor den Handels vertragsverhandlungen gemacht, die Stellung unserer Unterhändler wesentlich schwächen müssen. Aber auch an sich sind diese Herab setzungen ungerecht und geeignet, die in Betracht kommenden Industriezweige auf das schwerste zu schädigen. Sie betreffen aufser den Erzeug nissen der Kleineisenindustrie: Spaten, Schaufeln u. s. w., die von 6 •%6 auf 4,50 6, Heu-, Dünger-, u. s. w. Gabeln, die von 10 6 auf 7,50 6, Sensen, Sicheln u. s. w., die von 15 • auf 12 4, Pflüge, Kultivatoren u. s. w., die im Gewicht von 3 kg und darüber von 10 •6 auf 8 im Gewicht von weniger als 3 kg von 15 46 auf herab gesetzt werden, namentlich Drahtseile, Stachel draht, Drahtgeflechte und Drahtgewebe, Draht bürsten, Drahtkörbe, Stiefeleisen, Nieten von nicht mehr als 13 mm Stiftstärke, Haken u. s. w., Sprung federn, Nägel, anderweit nicht genannt, deren Zoll von 1546 auf 8 46 herabgemindert wird; endlich Pflüge für Kraftbetrieb, auch mit zugehöriger Kraftmaschine und Mähmaschinen, die von 9 •6 auf 4 6 herabgesetzt werden, und andere nicht besonders genannte Maschinen, die folgende Herab setzung erfahren: Regierung«- Antrag Vorlage Kardorff von 40 kg oder darunter .... 18,- 15,— Bei einem n mehr als 40 kg bis 1 Dopp.-Ctr . . . . 15.- 12 — » » , 1 Dopp.-C.tr. bis 2 Dopp.-Ctr .... 12,— 10,- Reingewicht » 2 „ 4 „ ... 10,— 9 — der » n " 4 .10 . • ... 8,— 7,50 Maschine » 7» 7 , 10 , 50 .50 , .100 , .... 6,50 .... 5.50 5,50 4,50 n n , 100 .... 3,50 3,— Wir sollten meinen, die verbündeten Regie rungen müfsten diese offenbar ab irato in den Tarif hineingebrachten Sätze in einem Nachtrags gesetze wieder auf die Höhe der ursprünglichen Vorlage bringen oder die betr. Positionen in den Handelsverträgen nicht binden, damit sie bei eintretendem Bedürfnis erhöht werden können. Auf dem Gebiete des Eisenbahn-Güter tarifwesens ist endlich die lang ersehnte und von uns seit Jahren befürwortete Ermäfsigung für Erzsendungen erfolgt. Der Ausnahmetarif für Eisenerze, abgeröstete Schwefelkiese u. s. w. zum Hochofen- und Bleihüttenbetrieb vom 1. Mai 1893 hat unter dem 1. Juni 1901 eine weitere Er mäfsigung erfahren, die schon in der Sitzung des Bezirkseisenbahnrats Köln vom 6. November 1895 als notwendig erkannt wurde. — Am 1. Juni 1901 ist daher für die Beförderung von Eisenerz und eisenhaltigen Schlacken zum zollinländischen Hoch ofenbetrieb im Staatsbahnverkehre sowie im Ver kehre mit den Reichseisenbahnen und anderen deutschen Bahnen ein ermäfsigter allgemeiner Aus- nahmetarif in Kraft getreten, welcher auch für die Eisenerz- u. s. w. Bezüge der zollinländischen Blei hütten gewährt ist und auf den Einheitssätzen von 1,8 c) für das tkm auf Entfern, von 1 —100 km 1,5»,„„ , „ 101 — 190 „ 1,0.»»» , „ über 190 , mit einer Abfertigungsgebühr von 0,70 N für die Tonne beruht. Gleichzeitig ist für die Beförderung von Koks zum zollinländischen Hochofenbetrieb und von Kokskohlen zur Herstellung von Koks zum zoll inländischen Hochofenbetrieb im Verkehre vom Ruhr-, Aachener und Saar-Reviere nach den Hochofenstationen der Eisenbahnen in Elsafs-