1. Mai 1903. Nr. 9. 13 »stahl und EISEN. und *1 •% •) 4• 4• 4• 0 für Voll- als auch für Neben- und Jährliche Erzeugung: 4• Insgesamt beschäftiffte Beamte und Arbeiter über 14 000. 1 500000 t. 400 000 t. 300000 t. % Kohlen Roheisen Walzwerkserzeugnisse Gegründet 1808. * au und Hüttenbetrieb Fertige Radsätze für Wagen aller Art, sowohl ' Klein-Bahnen. Für Drahtnachrichten: Hefnungshütte Oberhausen, Rheinland. _ B. Hochofen-Erzeugnisse. PudEerromansrb Hämatite-, Bessemer- und Thomas-Roheisen. - Spiegeleisen c. Erzeugnisse der Stahl- und Eisen-Werke 3 Gegründet (VNWHOFFNUNGSHUTTg 6 7 Aktienverein für Bergb OBERHAUSEN 2 (Rheinland) liefert: ... Bergbau-Erzeugnisse. fürLokomZ den eig. Zechen Oberhausen, Osterfeld und Ludwig, vorzüglich geeignet GewaschenenNtiskondKessel -Feuerung, Zweien u. Kalkbrennereien, sowie für Hausbrand. Anthracit-Nufskohlen von 7 Zechen Oberhausen und Osterfeld. - -eche Ludwig. aus Schweifseisen, Flufseisen und Flufsstahl. Eisenbahn-Oberbaubedarf für Voll-, Neben- und Kleinbahnen, namentlich auch Rillenschienen. stab- und Fein-Eisen, als: Rund-, Vierkant-, Flach- und Band-Eisen. Bauwerkeisen. _ Formeisen, als:LTIESpeichen-, Reifen-, Säulen-, Halbrund-, Fenster-, Roststab- Eisen u. s. w. (— -Träger bis 550 mm Höhe.) Gruben- und Feldbahn-Schienen. Schiffbaumaterial, als Besonderheit das zum vollständigen Schiffsrumpf erforderliche Walzmaterial. Bleche, als : Grobbleche für Kessel- und Schiffbauzwecke bis zu den gröfsten Abmessungen, Feinbleche und Riffelbleche; ferner als Besonderheit der Kümpelei: geprefste Kessel böden aller Art, sowie sonstige Prefs-, Flansch- und Schweifsarbeiten. Walzdraht. — Knüppel und Platinen. — Rohe und vorgewalzte Stahlblöcke und Brammen. — Aufserdem in ihren mit den neuesten und vollkommensten Einrichtungen ausgestatteten Werkstätten als Besonderheit: Achsen und Radreifen aus bestem Siemens-Martinstahl für Loko motiven, Tender und Wagen aller Art. Radgerippe, Speichenräder aus bestem Schweifseisen und Scheiben räder aus bestem Siemens-Martin-Flufseisen für Wagen aller Art.