Volltext Seite (XML)
410 Frankenberger Tageblatt i S76 f «VKeMer 1M Sonnak - ri yr< V2 Sparkasse Ebersdorf rsglivkv Voi>-in»«ns, s ssas 'N V1 0 Wie«, 26. Rotzbr. Amtlich wirb verlautbart: Die Schlacht t« Russisch-Polen hat au einem grotzeu Teile -er Krönt den Eharatter eines stehenten Kampfe» angenommen. In Westgaltzieu mehren »ufere Truppen Sie über den »ntere» Dnaajec porgebrnageuen rusfir scheu Kräfte ab. Auch die Kämpfe tu den Karpathen dauern fort. 0 Genf, 27. November. Laut dem „Russischen Armee boten" suchen die Deutschen in dem Kampfe südlich Lodz immer wieder durch heftigen Angriff den russischen Widerstand zu durchbrechen. Die österreichische und deutsche Armer setzt ihre ganze Kraft in dieser Schlacht ein, deren Gewinn oder Verlust auf dm weiteren Vang de» Feldzüge» von großem i adjutanten des Kaisers eruannt. Am 27. Januar 18SS ver lieh ihm der Kaiser den erblichen Adel. Im Jahre 1900 wurde er Generalmajor, 1901 Kommandeur der Leibhusaren. Brigade, 1903 Generalleutnant, Grnrraladjutant und Kom mandeur der 36. Division, 1908 General der Kavallerie und kommandierender General des 17. Armeekorps. Im Feldzug 1870/71 hat er sich das Eiserne Kreuz 2. Klasse erworben. rungen eiügetreten. dabei eine Anzahl GefW^pq, gemacht. Im Argonner Walde macht unser Angriff weitere Fortschritte. Ein sranzösischer Angriff sn Gegend Apremont westlich St. Mihiel wurde zurückgeschlagen. Im Osten haben gestern keine entscheidenden Kämpse stattgesnnden. Oberste Heeresleitung. 73. SSMWSSWSWS-ij Gemeindeverbaudssparlasse Wieso (Bezirk Chemnitz) Ä' s Prozent Tägliche Verzinsung. Mackensen, Hindenburgs trefflichem Helfer, vollführt hat, ist schon so bedeutend, daß wir uns der Hoffnung auf einen weiteren glücklichen Fortgang, ja, auf ein für unS glückliches Ende hingrben dürfe«. Heil und Liebe ihnen allen, die da draußen als die festen und getreuen Horte des Vaterlandes stehen und sich mit allen ihren Kräften bis zum letzten Atemzuge dafür weihen, daß der Heimat und ihren Bewohnern das höchste Gut, die Frei heit, unversehrt erhalten bleibe! General v. Mackensen - Unter Bezugnahme auf die Verfügung vom 30. Dezember 1909 Nr. 1995 6. werden die Gemeindebehörden und Gutsvorsteher des hiesigen Verwaltungsbezirk» hierdurch angewiesen, bei Schneefall und Eisbildung aus de« Wege«, das zur Aufrechterhaltung der Sicherheit des Verkehrs auf den öffentlichen Wegen und. Mätmz mach. Lage der Sache jeweilig Notwendige ««Verzüglich anzuordnen und hierbei vornehmlich auf das Gebot des Stte«e«S vo« Saud «nd Asche bet Glatteis, die Absteckung der Winterbahn«« und das Verbot des Fahre«» mit sogenannten Atuschelschlitte«, sowie des Schlittschuhlaufen» an belebten Orten Bedacht zu nehme«. Auch ist namentlich das Zschuschelu (Schindern) der Kinder auf den Fußwegen wegen der damit verbundenen Gefährdung der Verkehrssicherheit zu verbieten und an Eltern, Pfleger und Erzieher der Kinder die Mahnung zu richten wegen Beachtung dieser Verbote auf die Kinder in geeigneter Weife einzuwtrken. Flöha, den 25. November 1914. Die Königliche Amtshauptma««fchaft. Eine Belästigung der flandrischen Küste durch englische Schiffe fand anch gestern nicht statt. Auf der Front des westlichen Kriegsschauplatzes siud keine wesentlichen Verände- » eiügetreten. Nordwestlich Langemarck wurde eine Häusergruppe genommen und N BSkMmtMKchtMü. die statistische Aufnahme der Vorräte von Getreide^und MHl Di. .E l* Dezember 1914 betreffend. A Grund des RetchSgrsetzeS vom 20. Maitz1914 (Reichs-Gesetzbl. S412Ü) und des Reichskanzlers vom 29. Oktober 1914 (Retchs-Gesetzbl. S. 46S) drufuühmelbet Bökräte vo« Getreide ««d Erze«g«iffe« für st«e«fchNche^Md tierische Er«ähr««g findet am 1. » ^014 statt. Die Erhebung der Vorräte erfolgt gemeindewrise. Die Ausführung der Erhebung liegt den Gemeindebehörden ob und erfolgt mittels OrtSlisten. "'"ah"« der Vorräte und wahrheitsgemäßen Beantwortung der in der OrtSliste gestellten Fragrn^sind die BetrirbStnhaber oder deren Stellvertreter verpflichtet. dir Vorräte der nachstehend aufgrführten Getreide- und Mrhlarte« erfassen, d»e sich in der Nacht vom 30. November zum 1. Dezember 1914 im Gewahrsam der zur Angabe Verpflichteten befunden haben: Weizen und Kernen (Spelz, Dinkel); Roggen; Mrnggrtreidr (Mengkorn, d. h. zwei oder mehrere Getreidearten im Gemenge) und Misch- As^de mit Hülsrnfrüchtrn gemischt); Hafer, Gerste (Brau- und Futtergerste, ausschließlich Malz); Mehl aus Wetzen und Kernen (Spelz, Dinkel), einschließlich deS zur menschlichen Ernährung dienenden Schrots und Schrotmehl»; Roggenmehl, einschließlich deS Ernährung dienenden Roggenschrots und RoggenschrotmrhlS; anderes Mehl (aus Gerste, Hafn, Mais oder - erstreckt sich auf di« landwirtschaftlichen und die Unternehmen, welche solche Vorräte aus Anlaß ihres Handel»- oder Gewerbebetriebs in Gewahrsam haben. Für die Aufnahme der Vorräte kommen hiernach in Betracht: ») Sämtliche landwirtschaftliche« Betriebe. « Von gewerbliche« Betrieben insbesondere: Getreide-Mahl- und Schälmühlen; Bäckereien, Konditoreien, Pfeffrrküchlrr; Nudeln- und Makkaronifabriken; Nährmittelfabriken; Rollgerstrsabriken; Malzkaffrefabrikeni Weizrnstärkefabriken; Mälzereien; Meiereien; Molkereien mit eigenem Birhstand; Mästereien und Züchterrien ohne landwirtschaftlichen Betrieb; Brauereien; Brannt weinbrennereien (mit Ausnahme der Obst- und Kleinbrennerrien — 8 12, 8 15 Abs. 1 des Branntweinsteuergrsetzrs —) und Hesefabrikr«. v) Von Ha«del»betriebe« insbesondere: Handel mit Getreide und Mühlrn- sabrikaten, Hülsrnfrüchten, Furage, Futter, Kolonialwaren, Konsumvereine, Waren häuser, Getreidehallen- und -Lagerhäuser, Handel- mit Schlacht- und Nutzvieh; Pferdthandrl. Vorräte, die in fremden Speiser«, Getreideböden, Schranneq m,d dgl. lagern sind vom Verfügungsberechtigten anzugrben, wenn er die Vorräte unter eigenem Verschluß hat. Ist letzteres nicht der Fall, so sind die Vorräte von dem Verwalter der Lagerräume anzugeben. Die Angabe der Vorräte hat aber in der Gemeinde zu erfolgen, in der sich dir Vorräte am Stichtag tatsächlich befinden. Dir nach 8 2 der Bekanntmachung vom 29. Oktober 1914 anzuweydeyden 88 4 und 5 der Bekanntmachung des Reichskanzler» vom 24. August 1914 (RcichS-Ge- fetzblatt S. 382) bestimmen: 8 4. Di« anfragende Behörde ist berechtigt, zur Nachprüfung pxr Angaben die BorratSräume de» Befragten untersuchen und seine Bücher prüfen zu lassen. 8 5. Wer die ans Grund dieser Verordnung gestellten Fragen nicht in ber ge- . setzten Frist beantwortet, oder wer wissentlich unrichtige Angaben macht, wird mit Geldstrafe bi» zu 3000 M. oder im UnvrrmögrnSfalle mit Gefängnis bi» zu sechs Monaten bestraft. Ei« Eindringen i« Einkommens- und Bermögensverhältnifse ist a«S-, geschloffen. Die Angaben werbe« »«r für Zwecke der amtliche« Statistik verwendet. Deshalb darf auch keine Abschrift aus den OrtSlisten,-von den Gemeinden oder den Zählern zurückbrhalten werden. Diese Bekanntmachung ist vor der Erhebung und zwar in der letzten Novrmbrrwoche in allen Amtsblättern zu veröffentlichen; eine Abschrift, ist rechtzeitig in den Gemeinden auszuhängen. Gleichzeitig mit der Vorratserhebung findet am 1. Dezember die alljährliche Bich zählung statt. (Verordnung des Königlichen Ministeriums des Innern vom 29. September 1913.) Dresden, den 7. November 4914. Mi«isteri«m de» J«««r«. WP flr iit MM WchWWM Ma, MM -MM mi tm MM zu KnWerz i. Kl. Verantwortlich» Redakteur: Ernst Roßberg ln Frankenberg i. Sa,,— Druck und Perlag voa, C. S. Roßberg tu Frankenberg l. Sa. Vie krlolge im Orte» Und wieder einmal hieß rS: Flaggen heraus! Wirder einmal ist ein gewaltiger Schlag gegen den Koloß auf töner nen Füßen geführt worden, der sich Rußland nennt, und wenn er auch noch nicht endgültig zu Falle gebracht ist — er schwankt und wankt, und es bröckelt und kracht furchtbar an thm ab.-' Ev sgloUbtt, VoB Deutsche-Reich mit seiner Masse erdrücken zu können, und stakt dessen sinkt er auf eigenem Boden hilflos mehr und mehr in sich zusammen! Erst bei den Masurischen Seen fast 100000 Gefangene, dann nach dem erneuten Vorstoß aus Warschau »hier 23000 und jetzt wieder 40000 mit einer Menge von 70 Geschützen, 160 MunttionSwagrn und nicht wentger als 156 Maschinen, gewehren! - ' "V Laßt un» nicht lau werden in der Freude über diese glänzenden, sichtbar von einer höheren Macht gesegneten Ta ten unserer Herre! Wer dtese Erfolge nicht in feiner inner sten Seele mit durchlebt, der ist ihrer nicht wert! Bedenkt, welch eine Unsumme vo« geistiger Arbeit bei den Führern und von körperlicher Anstrengung bei den Truppen dazu nötig ist, um derartige Erfolge zu erringen! Daß wir hier in unserm sicheren Städten die schwarz-weiß roten Banner flattern lasse« und uns so einer den anderen daran erinnern, was für «tn großes, weltgeschichtliche» Ereignis sich wieder durch deutsche Tüchtigkeit abgespielt hat, da» ist nächst all de« Liebesgabe« und den AreundrSworten, di« wir ins Feld send««, da» «inzigr Mittrl, da» wir hab«», um unsrren wacker«« Soldat«« d«n Dank zu bezeigen. Wie liebliche Musik klingt «S un» wird» au» d«r Siegesmeldung entgegen, daß unsere jungen Truppen sich auf Polens Fluren trotz großer Opfer prachtvoll bewährt haben. Heißt-Arbüt wär-4»,-schreibt- der MeSd. Anz.", mitten im Schnee, auf den Schlachtgefilden, die nicht des Morgen- rote» und nicht der Abendröte bedürfen, um purpurn zu er schimmern heiß« Arbeit ist «S noch immer denn der Russe drängt Mit seinen schirr nnnschöPfliHin Menschenhaufen nach und immer wieder nach. Des köstlichen Worte»: Der Feind ist entscheidend «.schlm.«, müffm wir «och harrm; ab« wa» unser Heer jetzt bet »ob» ««d «-wich unter dem «««al v. Tagesbericht der obersten Heeresleitung (Amtlich) Hv GroßesHauptquartier, 87. November vormittags. A. L. F. August v. Mackensen, kommandierender General de» 17. Armeekorps, General der Kavallerie, Generaldjutant des Kaiser», L I» suits des 1. Lribhusaren-Regiments, wurde geboren am 6. Dezember 1849 im Hause Leipnitz in der Pro vinz Sachsen. Sein Vater war der im Jahr« 1890 grstor- b«ne Rittergut»brsitz«r und Oekonomirrat Ludwig v. Macken- srn, sein« Mutt« Marie geb. Rink. General v. Mackensen trat im Jahre 1869 beim 2. Leibhusaren-Rrgimrnt als Einjährig. Freiwillig« ein. 1870 wurde er Leutnant der Reserve, 1873 al» Leutnant im 2. Leibhusaren-Rrgiment angestellt. Er macht« «tn« glänz«nd« militärische Lausbahn durch. 1897 i Verlust au wurd« « zum Obnst und 189S zum ditnsttumden Flügel- j Einfluß ist. ä) Von Verkehrsbetriebe« insbesondere: Kommunal- und Privatktsrnbahn- betriebe; Personen-ü«d'Frächtführgtschäfte einschließlich Omnibusbetriebe; Straßrn- bahnbrtriebe; Ausspannwirtschaften, Gasthäuser; Spedition; Absuhranstalten; Leichen- bestattung; Reitinstttute; Ztrkusuntrrnehmungen; Sch'ffahrtsbetriebe. Außerdem sind die Vorräte im Gewahrsam von Gemeinde« und sonstigen öffentlich-rechtliche« Körperschaften und Verbände« in den Oitslisten einzutragrn, nicht aber die aus den EtsenbahUen befindlichen und auf den Binnen- s Wasserstraßen schwimmenden einschließlich der in den Schiffen liegenden sowie die ! unter Zollaussicht stehenden Vorräte. Diese werden besonders erhoben werden. ''' s Die vorhandenen Vorräte sind nur in Ze«t«er« (1 Zentner — 50 Lß) nach- I zuweisrn; von einem halben Zentner aufwärts ist abzurunorn. (Z. B. 1*/, Zentner ! — 2 Zentner od« 1*/g Zrntnn — 1 Zentner usw ). Noch nicht auSgedroschrn« Vorräte, die in Scheunen, Mieten usw. untergebracht ! find, find schätzungsweise nach dem Körnerrrtrage mit einzurechnen.