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Tagesbericht -er oberstenWeeresleitung DixmniSen erstürmt! Gute Fortschritte üverall im Weste»! (Amtlich) ^Großes Hauptsquartier, 11. November, vormittags. Am Merabschnitt machten wir gestern guteHFortschritte. Dixmuiden wurde er- stürnit. Mehr als 300 Gefangene undHS Maschinengewehre fielen in unsere Hände. Weiter südlich drangen unsere Truppen über den Kanal vorMWestlichALanghemarg drangen jüngere Regimenter unter dem Gesänge von „Deutschland über alles" gegen die erste Linie der feindlichen Stellungen vor und nahmen fie. Es wurden ÄOOOHMann franzöfische Linieninfanterie gefangen und 6 Maschinengewehre erbeutet. Südlich Upern vertrieben wir den Gegner aus St. Oeloi, um das^mehrere Tage erbittert gekämpft wordeu ist. Etwa 1000 Gefangene nnd 6 .Maschinengewehre gingen dorthin unseren Besitz über. Trotz mehrfacher heftiger Gegenangriffe der Engländer blieben die beherr« fchenden Höhen nördlich Armentieres in nnferen Händen. Südwestlich Lille kam nnfer Angriff vorwärts. GroßeMerluste erlitten die Fran zosen bei dem Versuch, die Höhe nördlich Vienne le Chateau am Westrand der Ar gonnen zurückzuerobern. Auch im Argonuer Walde sowie nördlich nnd südlich Verdun wurden franzöfische Vorstöße überall zurückgeworfen. Vom östlichen Kriegsschauplatz liegen keine Nachrichten von Bedeutung vor. , Oberste Heeresleitung. wurden. Sie konnten die Stellung nicht Halim und zogen sich nach mehr zurückliegenden Verschanzungen zurück. Ueber Ipern kreuzen deutsche Flugzeug« und werfen Bomben herab. Die Kirch« und das Rathaus sind schwrr beschädigt. Einige Straßen sind mit Ziegeln und Strinftückrn von Schornsteinen bedeckt. Am Sonnabend früh standen mehrere Häuser in der Stadt in Flammen. Die „Times- meldet von gestern aus Westflandern: Am Freitag abend wurde der Versuch gemacht, die belgische Front bei Nieuport bis auf das rechte User der Äser auSzu- drhnrn. Den dabei beteiligten Truppen gelang es, fast drei Kilometer auf Nieuport vorzudringen, aber infolge der Ueber« schwrmmung gerieten sie in eine schwierige Lage, sodaß sie gezwungen waren, sich wieder auf den Brückenkopf von Nieuport zurückzuziehen. Die Mehrzahl der ihnen gegen- überstehenden feindlichen Truppen bestehen aus Marinesoldaten. Schwache deutsche Streitkräfte behaupten sich an dem linken Ufer des YsnkanalS. Sie haben mit einigen schweren Ge schützen den Ort Brunne beschossen. Ramscapelle genommen Eine Meldung des „Daily Telegraph-, di« durch Reuter wiedergegeben wird, besagt, daß sich di« Verbündeter» genötigt sahen, den wichtig«» Punkt RamScaprll« (zwischen Rieuport troff«« sind, zwecks verschärfter Urberwachung und strengerer Behandlung, sobald dies sich als notwendige Gegenmaßregel ergeben sollte. „Auge um Auge, Zahn um Zahn", das muß jetzt die Losung sein, irgendwelche Gefühlsduselei ist solchen Feinden gegenüber, wie wir fie aufzuweisen haben, unter keinen Um ständen am Platz, sie würde von diesen Leuten mit Absicht nicht verstanden werden und ihnen höchstens als Schwäche erscheinen. Die Kämpfe im Weste« Aus Nordfrankrrich wurde an die „Times" gedrahtet: Längs der ganzm nördlichen Schlachtlinie, besonders östlich von Ypern und zwischen Lille und Arras, ist der Kampf von neuem ausgrbrochen. Unter heftigem Artillerirfeuer hatten die Deutschen Zeit gehabt, ihre zerstreuten Truppen zu re- organisteren und an einer Stelle, 5 Meilen östlich von Ypern, A vttstärk«». Sie erzielten «inen vorübergehenden Erfolg. Die Engländer hatten S Tage in Schützengräben gelegen und waren dann von andere« Truppen abgrlüst worden, fo daß st« sich für di« f«hr nötige Ruh« zurückzirh«» konnten. Die "^«Truppen waren aber gerade in den Schützengräben ein- getroffen/ al- sie von «inrr großen Urbermarht angegriffen 73. J«hrg««,Z Donnerstag, »en 12 Rovemver 1914 SYS -MM für die MM -MuMmW Ma, W MM -MM mi Sm Mrai za AMmM i. verantwortlich« Redakteur: Ernst Roßberg in Frankenberg i. Sa. - Druck und Verlag von E. G. Roßberg in Frankenberg l. Sa. 8 25. Meldepflicht. AlMwung erfolgt bei der Ortsbehörde desjenigen Ortes, an welchem der Militärpflichtige seinen dauernden Aufenthalt hat. AIS dauernder Aufenthalt ist anzusehen: ») str militärpflichtige Dienstboten, Haus- und Wirtschaftsbeamte, Handlungsdiener, Handwerksgesellen, Lehrlinge, Fabrikarbeiter und andere in einem ähnlichen Ver hältnis stehende Militärpflichtige der Ort, an welchem sie in der Lehre, im Dienst oder in Arbeit stehen; d) für militärpflichtige Studierende, Schüler und Zöglinge sonstiger Lehranstalten der Ort, an welchem sich die Lehranstalt befindet, der die Genannten angehören, sofern dieselben auch an diesem Orte wohnen. 3. Hat der Militärpflichtige keinen dauernden Aufenthalt, so meldet er sich bei der Ortsbehörde seines Wohnsitzes. 4. Wer innerhalb des Reichsgebietes weder einen dauernden Aufenthaltsort noch einen Wohnsitz hat, meldet sich in seinem Geburtsort zur Stammrolle, und wenn der Geburtsort im Auslande liegt, in demjenigen Orte, in welchem die Eltern oder Familienhäupter ihren letzten Wohnsitz hatten. 5 Bet der Anmeldung zur Stammrolle ist das Geburtsze«g«is vorzulegen, sofern die Anmeldung nicht am Geburtsort selbst erfolgt. 6. Sind Militärpflichtige von dem Orte, an welchem sie sich Ziffer 2 oder 3 zur Auf Grund der Bekanntmachung de- Herm Zivilvorsttzenden der Königlichen Ersatz- «nrÄ?" Aushebungsbezirks Flöha vom 9. dieses Monats werden alle Militär- L^ige«. welche im Sahre 18SS geboren find, und' im Fall« derzeitiger Ab- bereit ^e Eltern, Vormünder, Lehr- oder Fabrikherren aufgefordert, innerhalb . vom 11. bis zum 14. November 1914, otw zwar Geschäftsstunden im Einw^nermeldeamte hier, Sparkaffe«- gevande, Kirchgaffe 7, und . am 18. nnd 14. November ^Etag» von 1v bi, 11 Uhr in der Wachtstube de, Nathanfe, die An meldung zur Aufnahme in die Rekrutierungsstammrolle zu bewirken. Im Urbrigrn wird auf die nachstehend unter O abgedruckten Bestimmungen hingewiesen. Frankenberg, am10. November 1914. Ler Stadtrat. . Stammrolle anzumelden haben, zeitig abwesend (auf der Reise begriffene HandlungSgehülfen, auf See befindliche Seelmte u. s. w.), so haben ihre Eltern, Vormünder, Lehr-, Brot- oder Fabrikherren die Verpflichtung, sie innerhalb des in Ziffer 1 genannten Zeitraumes zur Stammrolle anzumelden. Diese Verpflichtung^, soweit dies gesetzlich zulässig, den Vorstehern staatlicher oder unter staatlicher Aufsicht stehender Straf-, Besserungs- und Heilanstalten in betreff der daselbst untergebrachten Militärpflichtigen aufzuerlegen. 7. Die Anmeldung zur Stammrolle ist in der vorstehend vorgeschriebenen Weise seitens der Militärpflichtigen fo lange alljährlich zu wiederholen, bis eine endgültige Entscheidung über die Dienstverpflichtung durch die Ersatzbehörden erfolgt ist. Bei Wiederholung der Anmeldung zur Stammrolle ist der im ersten Militärpflichtjahr erhaltene Musterung,a«,wei, vorzulegen. Außerdem sind etwa eingetretene Veränderungen (in betreff des Wohnsitzes, des Ge werbes, des Standes u. s. w.) dabei anzuzeigen. 8. Von der Wiederholung der Anmeldung zur Stammrolle sind nur diejenigen Militär pflichtigen befreit, welche für einen bestimmten Zätraum von den Ersatzbehörden ausdrücklich hiervon entbundm oder über das lausende Jahr hinaus zurückgestellt werden. 9. Militärpflichtige, welche nach Anmeldung zur Stammrolle im Laufe eines ihrer Militärpflichtjahre ihren dauernden Aufenthalt oder Wohnsitz nach einem anderen Aushebungs bezirk oder Musterungsbezirk verlegen, haben dies behufs Berichtigung der Stammrolle sowohl beim Abgänge der Behörde oder Person, welche sie in die Stammrolle ausgenommen hat, als auch nach Ankunft an dem neuen Ort derjenigen, welche daselbst die Stammrolle führt, spätestens innerhalb dreier Tage zu melden. 10. Versäumung der Meldefrist (Ziffer 1, 7 und 9) entbindet nicht von der Melde pflicht. 11. Wer die vorgeschriebenen Meldungen zur Stammrolle oder zur Berichtigung der selben unterläßt, ist mit Geldstrafe bis zu 30 Mark oder mit Haft bis zu drü Tagen zu bestrafen. Freitag und Souuaveud, den 18. ««d 14. diese, Monats, bleiben der Rrinigung wegen sämtliche Geschäft,- und Kaffenstelle« i« Natha«se ««d i« der „Sparkaffe" geschloffen. Dringlich«, insbefondrr« standesamtlich« und polizeiliche Angelegenheiten werden an den bezeichneten Tagen in der Zeit von 1V bi, 11 «hr vormittag, in der Wachtstube des Rathauses erledigt. Almosen- nnd Krieg,«nterstützuug-auszahlung erfolgt Donnerstag. Stadtrat Frankenberg, am 5. November 1914. Wie äu mir, ro Kd M D«r durch den frivol«« KriegSbrginn zutagr grtr«tenen Gesinnung entspricht auch die ganz« Haltung, die im Ver laufe d«S Krieges unfer« Gegner gezeigt haben. Was küm- merte sie das Völkerrecht, wenn «S galt, Haß und Rachsucht zu befriedig««, all« Rechtsgrundsätze wurdrn glatt g«brochrn und von Humanität ist bri ihr«r Kriegsführung kaum etwas zu merk«». Es macht unserer Gesinnung alle Ehre, wenn wir nicht sofort gleiches mit gleichem vergolten haben, obwohl Veranlassung genug dazu vorlag. Man hat vielleicht ge glaubt, daß unser AnstandSgesühl die Gegner beschämen würde, auch hätten jrn« sich sagen müssen, daß ihre StaatSangehö- rigen in Deutschland ebenso behandelt werden würden, wie man es dort mit den unsrigen macht. Indessen blieb un- schließlich nichts anderes übrig, mit gleicher Münze alles heimzuzahlen, da man drüben kein« Einsicht haben wollte. Mehrmals war durch Vermittlung das Ersuchen an die englische Regierung gerichtet worden, die unbegründeterweise Inhaftierten und in Konzentrationslagern gehaltenen deut- sch«n ReichSangrhörigen zu entlassen, das vornehme Albion hat «S aber unter seiner Würde gehalten, darauf zu ant- Worten, und so faßten denn die zuständigen Stellen bei uns di« jüngst« Entschließung, in «b«n solch« Weis« vorzugehrn, nur daß di« Behandlung eine humanere sein dürste. Im Volke findet diese Maßnahme «tnhritliche Zustimmung, ja man ist d« Ansicht, daß damit viel zu lange gewartet wor- d«n ist, und ebenso ist man durchweg einverstanden mit all den Maßnahmen, dir von d« Reichsregierung in di« Wege grleitrt worden sind, als Vergeltung für diejenigen Schritte, die unser« Feinde gegen deutsche wirtschaftliche Interessen und gegen die Pnson der in ihren Ländern lebenden ReichSan« gehörigen untnnommen habe». In «in« offiziös »«öffentlichten Zusammenstellung wrr- den di« Maßnahmen anärgrben, die seit KrirgSbeginn bei unS getroffen worden sind. Die Verhängung von Morato rien im Auslande ist mit dem Erlaß eine- sogenannten ÄegrnmoratoriumS und mit Hinausschiebung d« Fälligkeit im Ausland ausgestellter Wechsel beantwortet worden. Feind liche Seschäftsunternehmungen sind in Deutschland unt« amtliche Bewachung gestellt worden, nachdem in England deutsche Bankfilialen geschlossen oder gleichfalls unt« Kon trolle genommen wurden, während man in Frankreich di« ZwangSvnwaltung fämtlicher deutsch«- Unt«nehmung«n an- grordnrt hat. Gleichfalls als VergrltungSmaßregel für das von England und Frankreich verhängte Handelsverkehrsverbot wmde unsererseits «in ZahlungSverbot gegenüber bnden Län- der« angeordnrt. Die Einziehung von Durchfuhrgütern soll bei uns mit d«f«lb«n Maßnahme beantwortet werdm. Selbstverständlich ist aEdaß, die rechtswidrige»! Ahand- lunger» vvn Deutschen seitens d«r kriegssührrnden Staaten von unS nicht «ngrahndet bleib«« und daß Maßnahmen gv-