Volltext Seite (XML)
Bezirks- Anzeiger , ' < >>/ t 1 v » r-' '/ MW flr die MWe MWmmsUt UA^^ömMM M dm MM z« Kmkmüerz i. Kl 841.»! ! e: Verantwortlicher Redakteur: Ernst Roßberg in Frankenberg i. Sa. — Druck und Verlag von E. G. Rossberg in Frankenberg i. Sa. M M ,> - Sonntag, »e» 11. VNober 1914 73. Jahrgang Auf dem Schlachtviehhofe Chemnitz, in Marienberg und in BeuuSberg (Amtshauptmannschaft Marienberg) ist die Maul« «Nb Klauenseuche ausaebrochen. - Dresden, am 9. Oktober 1914. Ministerium deS JuNkrU. Verwundete in heimischer Pflege betr. Auf Grund einer Verfügung deS kommand. Generals des XII. Armeekorps wird hier durch brkanttt gemacht, daß alle in Privat-Pflrgestättrn, das eigene oder das elterliche Hau» aufgrnvmmenen, aus dem Felde zurückgrkehrten Militärpersonen von dem Haushaltungsvorstand mit her Angabe des Namens, deS Truppenteils und ob und wo sie sich bereit» gemeldet, sofort im hiesigen Einwohnermeldeamt, Sparkafseugebäude, Kirchgasse 7, anzuzrtgen sind. Diejenigen Militärpersonen, welche von einem Reserve« ober BereivS- lazarett den Pflrgestätten, eigenen oder Elternheimen zugewiesrn worden sind, haben stch durch einen schriftlichen Befehl hierüber auSzuweisen. Franktnwerg^ deir 6. Oktöber 1914. - Der Stabtrat. Prämiierung von Dienstboten betr. Die diesjährigen Zinsen aus der Körner-, Emilie Gnauck-, und Friedrich Schiebler- StiftuUg für treue Dienstboten sind an rin« oder mehrer« Dienstboten, welch« in hiesiger Stadt in Dienst«» stehen, zu vergeben, l ; Hierbei könnm nur solche Dienstboten berücksichtigt werden, welche wenigstens sechs Jahre hintereinander bet einer und derselben Herrschaft treu, ehrlich, fleißig und zur vollständigen Zufriedenheit gedient, auch überhaupt einen stillen, frommen und unbescholtenen Lebenswandel geführt haben und dies nach allgemeiner Wissenschaft, sowie durch klares und bestimmtes Zeugnis ihrer Dienstherrschaft unter Beglaubigung der Ortsobrigkeit nachzuwrisen vermögen. Indem wir Dienstherrschaften und Dienstboten in hiesiger Stadt auf diese Bestimmung aufmerksam machen, bemerken wir, daß Anmeldungen von Dienstboten vorerwähnter Art bis zum 18. November 1914 unter Beifügung der Dienstbücher schriftlich oder mündlich bei unS anzubringen sind. Frankenberg, den 10. Oktober 1914. Der Gtabtrat. ... , - . Nachdem die gemäß der Verordnung vom 23. September 1879 angeordnete Ausstellung eines Verzeichnisses aller derjenigen in Frankenberg, dem Rittergutsbezirke Frankenberg und dem Oberfjststrretgrundstücke des Frankenberger Forstreviers - wohnhaften Personen erfolgt ist, welche nach 88 31 bi» 34, 84 und 85 de» Gerichtsverfaffungsgesetzes und nach §24 des Gesetzes, die Bestimmungen zur Ausführüng des Gerichtsverfaffungsgesetzes enthaltend, vom 1. März 1879 zu dem Amte eines Schöffen und Geschworenen berufen werden können, so wird dieses Verzeichnis gesetzlicher Vorschrift zu olge pom 12. bis mit 1S. Oktober 1914 während der gewöhnlichen Geschäftsstunden zu jedermann» Einficht im Meldeamt, Sparkaffen gebäude, Airchgaffe 7, ausliegen. Einsprüche gegen die Richtigkeit oder Vollständigkeit dieser Liste können innerhalb der angezeigten Frist schriftlich oder zu Protokoll daselbst angebracht werden. Frankenberg, am 8. Oktober 1914. Der Stadtrat. Gerichtsverfaffungsgesetz vom 27. Januar 1877. tz St. Da» Amt eine» Schöffen ist ein Ehrenamt. Dasselbe kann nur von einem Deutschen versehen werden. §32. Unfähig zu dem Amte eines Schöffen find: 1. Personen, welche die Befähigung infolge strafgerichtlicher Verurteilung verloren haben; 2 Personen, gegen welche das Hauptverfahren wegen eine» Verbrechens oder VergchtNSeröffNellst^'daS die'Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Aemter zur Folge haben kann; 3. Persdnen, welche infolge gerichtlicher Anordnung in der Verfügung über ihr Vermögen beschränkt find. tz 33. Zu dem Amte eine» Schöffen sollen nicht berufen werden: 1. Personen^. welche-M' Zeit der Aufstellung der Urliste das dreißigste Lebensjahr noch nicht" vollendet haben; 2. Personen, welche zur Zeit der Ausstellung der Urliste den Wohnfitz in der Gemeinde noch nicht zwei volle Jahre haben; 3. Personen, welche für sich oder ihre Familie Armenunterstützung aus öffent lichen Mitteln empfangen oder in den letzten drei Jahren von Aufstellung der Urliste zurückgerechnet empfangen haben; 4. Personals welche wegen geistiger oder körperlicher Gebrechen zu dem Amte nicht geeignet find ; 5. Dienstboten. 8 34. Zu dem Amte eines Schöffen sollen ferner nicht bemfen werden: 1. Minister; 2. Mitglieder der Senate der freien Hansastädte; 3. Reichsbeamte, welche jederzeit einstweilig in den Ruhestand versetzt werben können; 4. Staatsbeamte, welche auf Grund der Lande»gesetze jederzeit einstweilig in den Ruhestand versetzt werden können; 5. richterliche Beamte und Beamte der Staatsanwaltschaft; 6. gerichtliche und polizeiliche VollstreckungSbeamte; 7. Religionsdtener; 8. Volksschullehrer; 9. dem aktiven Heer oder der aktiven Marine angehörende Militärpersonen. Die Landesgesetze können außer den vorbezeichneten Beamten höhere Verwaltungsbeamte bezeichnen, welche zu dem Amte eine» Schöffen nicht berufen werden sollen. ß 84 . Da» Amt eines Geschworenen ist ein Ehrenamt. Dasselbe kann nur von einem Deutschen versehen werden. § 85. Die Urliste für die Auswahl der Schöffen dient zugleich al» Urliste für die Auswahl der Geschworenen. Die Vorschriften der §8 32 bis 35 über die Berufung zum Schöffenamt finden auch auf das Geschworenenamt Anwendung. Gesetz, die Bestimmungen zur Ausführung des GerichtsverfassungS- gefehes vom 27. Januar 1877 enthaltend, vom 1. Mürz 187S. § 24. Zu dem Amte eine» Schöffen und eine» Geschworenen sollen nicht berufen werden: 1. Abteilungsvorstände und vortragende Räte in den Ministerien; 2. der Präsident de» Lande»konfistorium»; 3. der Generaldirektor der Staatsbahnen; 4. die Krei»- ubd Amtshauptleute; 5. die Vorstände der Sicherheitüpolizeibehörden der Städte, welche von der Zu ständigkeit der Amtshauptmannschasten ausgenommen find. Abgabe von Rucksäcken. Das Garnisonkommando Chemnitz hat für die Zwecke der KriegsauSbildung der jungen Soldaten um Rucksäcke gebeten. Der Stadtrat hier ist bereit, Rucksäcke, die von hiesigen Einwohner» zur Verfügung gestellt werden sollen, bis zum 14. dieses Mottat- anzunehmen und in einer Sendung an die bezeichnete Militärbehörde abzuliefern. Di« Rucksäcke, deren spätere Rückgabe, soweit tunlich, ins Auge gefaßt ist, sind mit dauerhafter Namenskarte versehen, in der Polizeiwache hier zur Ablieferung zu bringen. Frankenberg, am 9. Oktober 1914. Der Stabtrat. Wegen Reinigung der Geschäftsräume können Freitag und Sormabead, de« 16. und 17. Oktober 1S14, ««r dringliche Sachen erledigt werden. Frankenberg, am 9. Oktober 1914. Königliches Amtsgericht, i Dienstag, den 13. Oktober ds. I., vormittags 11 Uhr sollen im Gasthof „Stadt Dresden" hier, gegen Barzahlung versteigert werden: 1 Plüschsofo, 1 Verttkow, 1 Sofatisch, I Pfeilerspiegel mit Untersatz, I Plüschdeckt, 1 Blätterpresse, 1 Blumenrollmaschine, 10 Stanz- und 2 Preßeisen, 36 Bogen Intarsien. ' > Frankenberg, am 10. Oktober 1914. Der Gerichtsvollzieher. Sparkasse Ebersdorf 0 Xsgüvks Vsn-insung. ' 0 Die Gemeindesparkaffe Flöha verzinst die Einlagen mit 3*/» "/» vom Tage nach der Einzahlung ab, bis zum Tage vor der Rücknahme. Postsendungen werden schnellstens erledigt. Bankkonten: Allgemeine Deutsche Kreditanstalt Filiale Chemnitz. — Chemnitzer Stadtbauk. Gemetn-everband-girokouto S Flöha. Postscheckkonto Leipzig «r. 15265. Fernsprecher «r. 1S Flöha. Geschäftszeit: 8-12, 2-S Uhr. Sonnabends 8-3 Uhr. Antwerpen in deutschen, Besitz! ? (Amtlich.) vv Großes Hauptquartier, 9. Oktober, abends. (Eingegangen 10. Oktober, früh 2 Uhr.) Heute vormittag sind mehreres Forts -er inneren Befestigungslinie von Antwerpen gefallen. Die Stadt befindet sich seit heute nachmittag in deutschem Besitz. Der Kommaudant und jdie Desatzung -haben den Festungsvereich verlassen. Nur einzelue Forts sind noch vom Feinde besetzt. Der Besitz von Antwerpen wird dadurch nicht beeinträchtigt. aber keine zwei Wochen hat Ant ¬ werpen ist in deutschem Besitz! Wiederum ist ein lagerung Straßburgs — rwaltiaer Wirkung in dem furchtbaren Drama dieses wrrpen der heutigen Kun heutigen Kunst deutschen FestungskriegeS wider- stehen können. Noch gestern schrieb eine Londoner Zeitung scheu können jetzt schon die Stadt mit ihren Geschützen vom zweitgrößten Kaliber erreichen. Trotz der Abreise des Mi nisteriums bewahren die Einwohner die Ruhe und versichern, daß die Stadt niemals erobert werden soll. Sie ist schon erobert! Wenn etwas die stolze Fr«ude über diesen großen Erfolg trüben kann, so ist rS der Um stand, daß die BesatzungStruppen sich aus dem Staube machen konnten, und vor allem, daß die Engländer, die sich immer (Amtlich.) IV Großes Hauptquartier, 10. Oktober, vormittags 11 Uhr Die ganze Festung Antwerpen mit sämtlichen Forts ist in unserem Besitz ^*,,Antweri Akt von gewaltiger Wirkung in dem furchtbaren Krieges zu Ende Eins oer wichtigsten, und stärksten Boll werk« der Erde ist in 11 Tagen dem Feinde entrisse« wor den. II Monate dauerte die denkwürdige Belagerung vo« Sewastopol; drrivikrtel Jahre widerstand Port Arthur, dritte- halb Manat« veMigen, his die in Metz ringeschloffene Armee Bazainr» dim Hunger erlag und äO Tage währte die Be ¬ aus Antwerpen: ES sind die schweren Geschütze, die hier den entscheidenden Einfluß haben. EH ist ein Kampf zwischen Krupp und leben digem Menschenmat'erial. Die Behörden sehen der weiteren Entwicklung der Dinge mit tiefem Ernst entgegen, Di« D«ut-