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Frankenberger Tageblatt Bezirks- M Anzeiger -MM für die MM MDMmDst Wh,MM DtMW m!> dm KMlü zil IrMMg i. §-. 178 LonnavenS, »e« 1. August 1814 73. Jahrgu«, «wematographische Bsrführuugen. 8 r. . ..Zur öffentlichen Vorführung kinematographischer Bilder bedarf eS der Genehmigung der Ortspolizeibehörde. Der Ortspolizeibehörde sind mindestens 48 Stunden vor Beginn der Vorstellung die m der öffentlichen Ankündigung beabsichtigte Bezeichnung der Bilder, ihre Inhaltsangabe, der sie etwa begleitende Text und die Zeit anzuzeigen, wann ihre polizeiliche Prüfung erfolgen m ."i ch sind die zur Bekanntmachung der Vorstellung bestimmten Plakate oder sonstigen Ankündigungen zur Prüfung einzureichen. . . „ .Zu der Probevorführung, zu der Zuschauer nicht zuzulassen sind, kann die Ortspolizei- behürde ihr geeignet erscheinende Personen zuziehen oder mit deren selbständiger Abnahme beauftragen. Bor der Erteilung der Genehmigung darf kein Bild vorgeführt, kein Plakat angebracht, kerne Ankündigung gedruckt werden. § 2. Ueber die erteilte Genehmigung stellt die Ortspolizeibehörde eine Bescheinigung aus, die während der Vorstellung stets zur Stelle sein muß und den in § 6 genannten Beamten auf Verlangen vorzulcgen ist. Der Ortspolizeibehörde bleibt es Vorbehalten, die erteilte Genehmigung im Falle von Unzuträglichkelten jederzeit zurückzunehmen, ohne daß hierdurch ein Entschädigungsanspruch ihr gegenüber erwächst. 8 3. Die Vorführung anderer als der genehmigten Bilder und mit einem anderen als dem genehmigten begleitenden Text, sowie die öffentliche Ankündigung und Vorführung unter einer anderen als der genehmigten Bezeichnung ist verboten. Untersagt ist ferner die Veranstaltung sogenannter Extravorstellungen oder die Be zeichnung von Vorstellungen mit „nur für Erwachsene", „nur für Damen", „nur für Herren" und die öffentliche Ankündigung solcher. . . 8 4- , Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 17. Lebensjahr dürfen, auch wenn sie sich in Begleitung Erwachsener befinden, nur zu Jugeudvvrstellunge« zugelassen werden. Die Jugendvorstellungen sind nach einem für sie besonders genehmigten Spielplan zu veranstalten und als solche ausdrücklich am Eingang in den Schaustellungsraum und an der KartenauSgabe durch deutlich lesbare Aufschriften anzukündige»«. Die Jugendvorstellungen dürfen nicht länger als 2 Stunden dauern und sind in dieser Zeit durch wenigstens zwei Pausen von nicht unter 15 Minuten Dauer zu unterbrechen. Sie müssen spätestens abends 8 Uhr beendet sein. 8 b Ausgeschlossen von der Vorführung sind alle Bilder, die geeignet sind, in sittlicher, religiöser oder politischer Beziehung Anstoß zu erregen. Sittlich anstößig sind nicht nur in geschlechtlicher Beziehung unsittliche Bilder, sondern auch solche, die gegen die allgemeinen Grundsätze der Moral verstoßen oder geeignet sind, verrohend auf die Sitten zu wirken, wie durch die Darstellung von Verbrechen, Kindermißhandlungen ssamilienzerwürfnissen, Hinrich tungen, Selbstmorden, Unglücksfällen mit aufregenden oder abstoßenden Begleiterscheinungen oder von sonstigen Schreckensszenen. Pon der Vorführung in Hugen-vorstellungen sind überhaupt alle Bilder ausgeschlossen, von denep eine ungünstige Einwirkung auf die Anschauung der Jugendlichen befürchtet werden muß, oder die geeignet sind, die Phantasie der Kinder in ungünstigem Sinne zu erregen. 8 6. In der Stadt Augustusburg und in den Landgemeinden ist den Beamten der König lichen Amtshauptmannschaft, der Gendarmerie und den Ortspolizeibeamten, in den Städten Oederan und Zschopau den Beamten der städtischen Polizeiverwaltung jederzeit der unent geltliche Zutritt zu den Vorstellungen zu gestatten. 8 7, Ausnahme von diesen Vorschriften können je nach ihrer Zust ndigkeit die Königliche Amtshauptmannschaft oder die Stadträte zu Oederan und Zschopau erteilen, insbesondere zu Lehrzwecken und wenn es sich um gemeinnützige Veranstaltungen handelt, bei lenen Gewähr dafür geboten ist, daß die Anforderungen sittlicher und gesundheitlicher Art erfüllt werden. 8 8. Zuwiderhandlungen gegen diese Vorschriften werden, soweit nicht nach den allgemeinen Strafgesetzen Bestrafung einzutretcn hat, mit Geldstrafe bis zu 150 Mk. oder mit Haft bis zu 14 Tagen bestraft. Strafbar machen sich auch Jugendliche unter 17 Jahren, die andere als Jugendvorstellungen besuchen. 8 9. Durch vorstehende Bestimmungen werden die Verordnungen vom 24. November 1906, die Vorführung mit Kinematographen betreffend (Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 381 ff.), und vom 1. Juli 1909, die Sicherung der Theater usw. gegen Feuersgefahr betreffend (Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 461 ff.), nicht berührt. 8 10. Diese Bekanntmachung tritt sofort mit ihrer Veröffentlichung in Kraft, während gleich» zeitig die „Bekanntmachung, öffentliche kinematographische Vorführungen betreffend", der Königlichen Amtshauptmannschaft Flöha und der Stadträte zu Oederan und Zschopau vom 27. Juni 1910 außer Kraft tritt. Flöha, Oederan und Zschopau, am 28. Juli 1914. Die Königliche Amtshauptmannschaft, der Gtadtrat z« Oederan «nd -er Stadtrat zn Zschopau. Im Gehöft Rr. 86 in Han-Vorf ist die Schweinefeuche erlösche«. Flöha, am 30. Juli 1914. — Die Königliche A«rt»ha«ptma«»schaft. ES sind zu zahlen: 1. der ». «»»»«lotsmar nebst Zuschlag für den Landestulturrat am 1» August I., 3 das ItealsvIlui-SoLiiIgvia / aUNWttaMty, 4 der Frankenberg, den 31. Juli 1914. Der Stadtrat. Sonnabend, de« 1. August d. I., Vorm. 11 Uhr sollen im Gasthof „Stadt Dresden" hier 10 kl. Leiterwagen, 12 Rodel- und Geländerschlitten, 34 Wa genräder, 3 Handkürbe und 25 Kg Fußbodmül mit Apparat gegen Barzahlung versteigert werden. Frankenberg, am 30. Juli 1914. Der Gerichtsvollzieher. Allgemeine Ortskrankenkasse Auerswalde. AusschÜHfchlMg Freitag, den?. August 1S14, astend» 8 Uhr im Gasthofe zur^AmtsfchLnke Tagesordnung: 1. Beschlußfassung: Beitrittserklärung zum Berliner Abkommm brtr., 2. Beschlußfassung über einen Nachttag zur Satzung der Allgemeinen Ortskrankenkasse (tzaus- gewerbliche Krankenversicherung bett.), 3. Besprechung wegen Beitritt zur RuhegehaltSkasse oder dem Gemeindeverband, 4. Sonstiges. AuerSwalde, den 30. Juli 1914. Der Borstaud der Allgemeinen Ortskrankenkaffe zu Aner-wal-e. Böttger, Bors. Allgemeine Ortskrankenkasse Wiefa Bez Chtz. Sonnabend, de« 8. August 1S14, Punkt V,K Uhr abeudS findet tm Gast« Hof zur Linde, Niederwiesa, außerordentliche Ausschußsitzung mit nachfolgender Tagesordnung statt. 1. Beschlußfassung über § 11 des Berliner Abkommens vom 23. Dezember 1913, bett, i Pfg. Beitrag zu den Abfindungen. 2. Beschlußfassung über die Verfügung des Ministeriums des Innern, PensionSentwurf für Krankenkassenangrstellte bett. 3. Ausstellen eines SatzungsnachttagS für Hausgewerbetreibende und Beschlußfassung hierzu. 4. Kassenangelegrnhriten. Um vollzähliges und pünktliches Erscheinen ersucht Der Vorstand. Kruft Langer, Vorsitzender. Gemeindeverbandssparkasse Wiesa (Bezirk Chemnitz) LV» Prozent Tägliche Verzinsung. vir Lage vmchM sich vor Ser knucheiäung Auge. Die Verantwortung, die sie dabet trägt, ist eine große. Würde sie die gegen Oesterreich gerichtet« Mobilisation un mittelbar mit einer Mobilmachungsorder auf unserer Seit« brantwort«n, so würde dadurch die Gefahr entstehen, daß die Lage in einer Weise verschärft wird, die sich kaum noch rück gängig machen läßt. Auf der anderen Sette kann di« Rück sicht auf solche Verhandlungen unmöglich dazu führen, daß Deutschland so wesentliche Vorteil« seiner Organisation, Wie sie in unserer beschleunigten Mobilmachung liegen, auf di« Gesahr, daß die Verhandlungen doch nicht zum Ziel« führen, aufgebcn könnte. Arm in Arm mit Rußland wird natürlich auch Frankreich in die Geschicke eingreifen wollen. Auch dir französischen Depeschen berichten von Truppenbewegungen, von FestungS- insplzirrungen, von Borratsanhäufungen, von Panik unter dem Publikum, besonder- in den Grr izorten, und allen den Dingen, di« di« Krieg-Vorbereitungen zu begleit«« pfleg«. Aber nicht genug damit, müssen wir uns nach den neuesten Nachrichten darauf gefaßt machen, daß auch Englands Hal tung in diesem Konflikt kein« unparteiische bleiben wird. In Frankreich baut man bereits fest auf englische Hilfe. bleibt wohl für keinen anderen Gedanken Raum übrig, als daß diese Rüstungen als eine Bedrohung des Weltfriedens auszufassrn sind, als rin Zeichrn dafür, daß Rußland beab» sichtigt, unserrm Bundesgrnossen in den Arm zu fallen, um zu verhindern, daß Serbien seine gerechte Strafe erhält für die maßlosen Ausschreitungen, die es sich gegenüber der Do naumonarchie zuschulden kommen ließ, indem es versuchte, die serbischen Provinzen Oesterreich-Ungarn- durch revolutionäre Propaganda zu unterminieren und zum Ausstand gegen den Kaiser zu reizen.. Merkwürdigerweise hat di« moralisch« Ent rüstung über da- «ntsetzlichr Verbrechen von Sarajewo gerade bei demjenigen Staat, der die meiste Ursache hat, sich gegen anarchistische Umtriebe zur Wehr zu setzen, nicht lange stand gehalten. Wahrscheinlich trifft die Kreuzzeitung über Rußland- Haltung da?, Richtige, wenn sie sagt, daß Rußland durch diplomatische Kundgebungen zurückhaltenden Inhalt- lediglich die Zeit gewinnen wolle, die wir für di« Mobilmachung ihm gegenüber vorau-haben. Sollten di, Feindseligkeiten wirklich eröffnet werden, so würde dieser Verlust an Zeit für unsere Erfolge natürlich von schwerwiegender Bedeutung sein. Selbst- verständlich hält auch unser« Rtgierung di«se ««fahr f«st im WaS g«st«rn als R«uterm«ldung noch d«n Schein des Unechten hatte, wird heute zu einem Ereignis, an dem nicht mehr gezweifelt werden kann. Der russische Zar ordnet die Mobilmachung von 4 Militärbezirken an, di« sich über halb Rußland erstrecken. ES will nichts besagen, daß diese Militär bezirke nicht an der Westgrenze liegru, denn an dieser, also der deutschen Grenze, hat Rußland seine Truppen schon längst auf Kriegsstärke gebracht. Insgesamt werden jetzt 13 russische Armeekorps mobilisiert. ES ist unzweisrl- Haft, daß hierdurch die Lage eine Verschärfung erfahren hat, die von einem zum anderen Augenblick Entscheidungen bringen kann, welche an dm Hrldmmut und die Opferwilligkrit un seres Volkes die größten Anforderungen stellen muß. Einstweilen hat sich die Mitteilung eines vielfach zu offi- ziüsrn Nachrichten benutzt« Bnliner Blatte- daß der Kaiser die Mobilmachung angeordnet habe, ÄS ein Jrttum und als aröbsttr Unfug erwiesen, der einem Beamten des Blattes zur Last fall« dürfte. Der Emst der Lage «hellt aber aus den Konferenzen des Kaisers mit dem ob«stm RMSbeamten. Man braucht nicht zu rat«, wckcher Art di« Anhand^ sind. ES grht um Krieg und Frieden. Es handelt sich da- rum, wie di« russisch« Rüstung« auf-usaffm sind, und da