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HMM fir Sie WWe DWMmsW W«, dis MM MzmHt M dm MM zu IrunKmßerg i. Ku. Verantwortlich« Redakteur: Ernst Roßberg in Frankenberg i. Sa. — Druck und Verlag von C. G. Roßberg in Frankenberg i. Sa. V." ,. .. — , - c ««Meint an tetem Wochttttaa abend« fllr den folgenden Tag: Sonnabend »nd Mittwoch ' abend» mit der Unterhalwngibellage -Frankeybcrger Erzöhlcr". Bezugspreis vlertcl- i - tUhrltch t so monatlich so Tragerlohn besonder». — <ktnz«lnummern laufende« . Monat» S früherer Monate 10 Veftewmae« werden in unserer Geschäftsstelle, von den Voten und Nu»i / '«rhSyung vEehender.»r^se, vonvallen Postanstalten Deutschlant- . aenommen. Nach den, Auslande versand wöchentlich unter Sreuzbai MstssteL« aufliegend«» Bezugrbedtngungen. stnzetgenprej»: Die es WM breite, einspaltige Petitzolle oder deren Raum IS im amtlichen Teil die Zeile IS ^Eingesandt" im RedaltionStetl die Zeile SS 4 gllr schwierigen und tabellarische» Satz Aufschlag, fllr Wiederholungsabdruck ErmShtaung nach fest stehendem Taris. Für Nachweis und Vfferten-Annahme werden so Sondergebiihr be rechnet. — Die Rqballsätze und Nettodretse haben nur GANglelt. bei Barzahluna binnen l »v Tagen. Länger«» Ziel, gerichtliche Einziehung, sowie gemeinsame Anzeigen verschiedener r ... .Inserenten bedingen die Berechnung des BnUto-geslenpreiser. Hsferaten-Blemahme auch durch all« deutschen Annoncen-Expeditionen. RnNipdtgungcu: Größere Anzcigcn sind bis g Nhr Vorm., kleinere di« spätestens Uhr mittag« de« Ausgabetages aufzugebcn. Sü» Aufnahme von Anzeigen an bestimmten Tagen und Plätzen kann keine Gewähr übernommen werden. Anzeigenaufgabe durch tSgabestellea, sowie ohne Fernsprecher schließt jeder ReklamationSrecht aus. lds uild Oederreichs an- Gedühr für «onderbeüagen» da» Tausend 6 für die Post uzband nach in der Le- auflage Zuschlag. Fernsprecher S1. Lelegrammer Tageblatt Frankenbergsachsen. EWS SomaveM Z«a 4» I«K EL , 7A. 8 i 77- »aiserlich- v-er-Postdirektio«. Idee seine Aufgabe und Ver- Dit Königliche AmtShauptmannschaft hat mit Zustimmung des Bezirksausschusses folgenden 1. Nachtrag anfgestellt. I. Nachtrag zt»MRegulativ, vi^t Beseitigung von Tierkaduvern, Kavaverteile«, Zei der Alelschdefcha« beanstandetem Fleisch und sonstige« ««taugliche« a«imalische« RahvnugSmittel« betreffend, vom 14. Jnn^lVIS. Absatz 2 und 3 erbalten solaende Rassuna: Sämtliche Teile solcher Kadaver mit Ausnahme der Haut, deren Wert sich die Biehbesitzer von der Anstalt für staatlich« Schlachtvlehverstcherung bei der Schädenfestskllung müssen anrrchnen lassen, dürsm nur in der Anstalt verarbeitet werden. Abgesehen von diesem Falle ist das Abhäuten der Kadaver außerhalb der, Anstalt, soweit nicht gesetzliche Bestimmungen das Abhäutrn im einzelnen Fall überhaupt'virbieten, »Ur dann zulässig, wenn durch einen Tierarzt die Obduktion des betreffenden Tieres vor genommen werden soll. Auch im letzteren Falle hat die Uevtrwtisung der Kadaver nebst Haut an die Anstalt zur endgiltige« Beseitigung zu erfolgen. «usEsse «u d«S Ker, sollen, sMd spiitrstenS YS zu« amt anzumelden. Chemnitz, 27. Juni 1914. serbischen Verschwörung, die — rin Kind der panslawistischen, zurzeit bereits i mächtigen, Vereinigung — am 28. Juni in Sarajewo ihre blutigen Opfer forderte. ES konnte der eifersüchtigen Wachsamkeit der großserbischm Bewegung nicht verborgen bleiben, daß die Forderung und das Anstreben eines Konkordates zwischen Serbien und dem Papste auf, wenn auch noch so sorgfältig geheim gehaltene, Einflüsse des österreichischen UltramontaniSmuS zurückzuführen sind. Jungferbien korrigierte einfach die Nachgiebigkeit der -ziel»»sicheren serbischen Regierung. Man wollte einfach ein energisches: Hand weg von der Sache! auSrufen. Die serbischen Fanatiker wollten ein abschreckendes Beispiel für alle uner betene« Einmischungen in slawische oder serbische Angelegen heiten österreichischerseits aufstellen. Das sind die wahrhaftigen Quellen des Attentats. Erzherzog Ferdinand machte nie einen Hehl daraus, daß er den slawischen trialistischen Bestrebungen aufmerksam und sympathisch gegenüberstand. Di« Tschechin bevorzugte er bei einer jeden Gelegenheit. Er nahm seinen Wohnsitz in Tschechien, zu Konopischt. Seine Beamten, Jagdpersonal, Dienerschaft waren' beinahe ' ausnahmslos tschechisch. Seine Abneigung gegen das österreichische Deutschtum konnte er nie so ganz verhehlen. Dasselbe gilt von seiner Gemahlin. In der Fa milie und zwischen Herrschaft und Personal spielte sich der Verkehr zumeist in tschechischer Sprache ab und trotz dem das ernstdeutliche Mwinken, der schreckliche Mord. ' Wenn hier ein Eingreifen von außen Platz gegriffen, so ist das wilder einmal ein Zeichen, daß die ^'twicklung von Staaten und Völkern eine selbständige, «ine Ürliche ist und daß auch Rom trotz aller Schlauheit seiner Jesuiten gegen Enttäuschungen aller Art nicht gefeit ist. Ebenso bleibt eS bis auf weiteres stark fraglich, ob es dem unheilvollen Ein fluß Roms jemals gelingen wird, die stammeStümliche Eigen art des deutschen Bölkes in Orsttrreich endgüUig zu ver nichten und äuS Oesterreich «inen flawisch-KMalen Staat zu machen. Wien, am 30. Juni. N . Trotz aller Liebeswerbungen seitens des ».störreichis^ -r UltkämontanismuS will aber Jung- und Großserbien von oem unselbständigen, von Rom gegängelten Oesterreich nichts wissen. Trotz dr 'deutschfeindlichen Bestrebungen det Ultramontanrn MMMmung in.Mttteich sieht, man tu d^Lonau- münatchie einen Rivalen um dieVorherrschaft im erträumten flav»ischM-W«Meiyefag«- die WtnMMdrr groß «wß-Sttdim mW ommeicd ES ist heute kein Geheimnis mehr, daß die Bestrebungen drr serbischnationalistischen Kreise, der deutsch- und österreich- Mdliche Zug in der serbischen, kroatischen und slowenisch«» Jugend, seit jeher bei den Tscheche» das weitgehendste Ver ständnis findet zumal es heut« wahrscheinlich krin« weiteren Beweise bedarf, daß dir Tschechen zugunsten des großen Payflstwinistenttaumes rücksichtslos und ohne Bedenken drn österreichischen StaatSgrdanken auszuschalten geneigt sind. DaS Hin- und Herschwenken zwischen dem „Hie Rußland, hie Serbien" ist bei den Tschechen bereits seit Jahren zu- äunsttn des letzteren entschieden, Man will nicht etwa Ruß land- Hilf« abweisen.^ Man räumt ihm ja bei der Durch- sührüng der panslwoistischrn Idee seine Aufgabe und V«r- wendung zu. Man. schätzt,Rußland als eine deutschenhassende Macht, maß beruft Rußland, das Millionen für panslawistische Spionage und panslawistische Agenten verwendet, aber am lttzte« Ende spekuliert die panslawistische Zentrale in Lemberg anders. Ihre Endziele sind: ein allslawtsches Staaten gefüge mit dem Vorränge Serbiens, mit dem Gewicht und dem Nachdruck eines aus seinen ursprünglichen Teilen wieder zusammengesetzten großpolyi scheu Staates und den anderen kleineren slawischen Nationen, und dieses all«S als eine Art Gegengewicht gegen den Koloß auf tönernen Füßen: Rußland. Auch überdaS Verhältnis Tschechiens zu dem altslawischen Gefüge ist man sich heute vollkommen klar. Man yill älso Rußland durchaus keine führende Rolle in dem flämischen Zukunftsstaate zitgestehen, diesem Rußland, daS seinrn Polenteil knechtet und jedes freiheitliche und geistige Vorwärtsstreben mit wütenden Keülenschlägen zu Boden zu der wiener lranerfeier für den ermordeten Erzherzog-Thronfolger und di« Herzogin von Hohenberg am heutigen Freitag wohnt, wie gemeldet, Kaiser Wilhelm nicht bei. Der Monarch hat sich infolge Er kältung ein hexenschußartiges Leiden zugezogen, das seine Br- wegungSfähigkeit stark beeinträchtigt. Als Vertreter des Mo narchen begab sich Prinz Heinrich nach Wien. Der Kaiser bedauert es aufs schmerzlichste, seinem so jäh aus dem Lebm geschiedenen Freundt nicht die letzte Ehre erweisen und den Völkern Oesterreich-UNgarnS durch seine persönliche Anwesen heit bei den Trauerfeirrlichkeiten einen Beweis dafür geben zu können, wie innig seine Teilnahme an der Trauer der Mo narchie ist. — Der König von Bayern, dem Kaiser Franz Josef für die angebotene persönliche Teilnahme an der Trauer feier danken ließ, betraute den bayerischen Gesandten in Wien mit seiner Vertretung. Drr Trauerkondukt traf in Wien am Donnerstag spät abends ein. Vom Oberhofmrister und anderen Persönlich keiten des kaiserlichen Dienstes wurden die Särge nach noch maliger Einsegnung unter großem Gepränge und militärischen Ehrenbezeugungen in die Hosburgpfarrkirche übergeführt. Nach nochmaliger Einsegnung und der Uebergabe der Sargschlüssrl wmde die Kirche geschlossen. Am heutigen Freitag erhielt nach abermaliger Einsegnung das Publikum Einlaß in die Kirche, um an drn geschloffenen Särgen zu defilieren. Bon 8 bis 12 Uhr wurden an allen Altären Seelenmessen gelesen und von 12 bis 1 Uhr die Glocken sämtlicher Kirchen ge läutet. Um 4 Uhr nachmittags erfolgt die kirchliche Trauer feier, an der der Kaiser und die genannten Fürstlichkeiten, so wie die Mitglieder des österreichischen Kaiserhauses und die zugelassenen Würdenträger teilnehmen. Um 10 Uhr abends findet die Üeberführung nach Amstetten statt, wo die end gültige Beisetzung am Sonnabend vormittag vollzogen wird. An dieser Äeisrtzungsseier nehmen die Kinder des Thronfolger paares teil, die bei der Wiener Trauerfeier nicht zugegen sind. Eine Proklamation des Kaisers Franz Josef wird un mittelbar nach der Beisetzung erwartet. In ihr wird der Allgemeine Ortskrankenkasse Gunnersdorf. Außerordentliche AusfchuMtzung Montag, de« IS. Fnli a. e., abends Uhr in Nerges Restaurant, Gunnersdorf. . Tagesordnung: 1. Beschlußfassung über die Dienstordnung für die, Angestellten der Kasse, 2. Beschlußfassung über Anstellung eines 3. Beamten, 4. Kaffenangelegenheiten. Gunnersdorf, den 3. Juli 1914. 8 4. Absatz 2 wird dahin abgeändert: Für Kadaver von verendetem Großvieh, da- nicht an eine der genannten Seuchen gelittrt hat, zahlt di« Anstalt an di« Viehb«sitz«r b«i Ablieftrung mit der Haut, sofern diese nicht .wesentlich v«rletzt ist, eine Entschädigung von 4 Mark für das Stück. Für Kadaver mit eichrblich beschädigter Haut wird eine Entschädigung nicht gewährt. Di« gleichzeitig« Ab- holung mehrerer Seuchenkadaver oder Telle von Tieren, die an Seuchm gelitten haben, aus verschiedenen Gehöften ist unzulässig, sofern nicht di« gltiche Seuche (im Sinne von 8 2 Absatz 2) in Frage kommt. Für die Abholung von bei her Schlachtung beanstandetem Vieh ohne Haut im Gewicht von mehr als 1 Zentner hat der Biehbesitzer 4 Mark an di« Anstalt zu zahl«». Flöha, am 23. Juni 1914. Die Königliche MmtShaMmq««ichaft. Der GtMeindrrat zu Bvau«sdorf (Zschöpautal) hat für drn TellbtbauungSplan I sür Braunsdorf «ene ViMVorschrifte« aufgest«llt, di« vom Erscheinen diese« Bekannt machung an vier Wochen im Gemeindeamt zu Braunsdorf während der geeordnetm GefchäftS- stunden öffentlich ausliegen. Wiedttsprüch« gegen dies« neuen Bauvorschriften sind zur Vermeidung des Verlustes deS WiderspruchSrechteS innerhalb vier Wochen nach Beginn der Auslegung bei der unter- ? zeichnet«»-Königlichen AmtShauptmaNnschast zu' Scheven. * Flöha, det, 2. Juli 1914. Die Königliche AmtShauptmannschaft. An Stelle des freiwillig zurückgetretenen Herrn Feüerlöschgerätemeisters Michaelis sr. ist heut« , Herr Schlossermeister Karl Gustav MichaeliS 1«o-, hier, als städtischer Aeuerlöfchgeriitemeister in Pflicht genommen worden. Frankenberg, den 1. Juli 1914. 5 Der Stadtrat. Nachstehendes Ortsgesetz wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht, Frankenberg, am 26. Juni 1914. 'Der GtNdtrat. DvtSHefetz zum Schutze des Märttplatz-s in Fr-ukenberg auf Grund des 8 3 des Gesetzes gegen die Verun staltung von Stadt und Land vom 10. März 1909. Die baupolizeiliche Genehmigung zur Ausführung von Bauten oder baulichen Aen- derungen an den Platzwänden des Marktes ist zu versagen, wenn durch die Bauausführung, Form, Farbe, den Baustoff oder den Umriß die Eigenart des Ortsbildes beeinträchtigt werden würde. , , Zu den Flurstücken, die die Platzwände des Marktes bilden, sind insbesondere die mit den nachstehenden Nummern zu rechnen: 1, 2, 3, 4, 5, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 26, 217, 219, 220, 221, 222, 223, 224, 225, 228, 229 und 282. §2. Die Entscheidung darüber, ob eine Beeinträchtigung im Sinne des Gesetzes vorliegt, steht der Baupolizeibehörde zu, die als Sachverständigen den Landesverein Sächsischer Heimat schutz zu hören hat. Frankenberg, den 14. April 1914. ., - Der? StaVtrat. Die Stadtverordurlru. (Sipl.) Dr. Irmer. (Dipl) Dr. Bähr. Nr. 582 II L Genehmigt. Dresden, am 2. Juni 1914. Ministerium des Inner«. Für den Minister: (Stpl.) Dr. Rumpelt. Der tzörtzand, .E^lHertSoA Bors.