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Bezirks- Anzeiger AMU für Sie MM AMMmmMM«, dis MiM Amtsgericht «O de« MM zu AMM- i. Z«. Verantwortlicher Redakteur: Ernst Roßberg in Frankenberg i. Sa. — Druck und Verlag von C. G. Roßberg in Frankenberg i. Sa. US Mittwoch, den 2«. Mat 1»14 73. Jahrgang Am 18. Mai verstarb plötzlich, nach nur kurzem Ruhestande, unser hochverehrter Herr Stadtrat a. D. Karl Heinrich Stephan, Inhaber des Ritterkreuzes 1. Klasse des Albrechtsordens. In Frankenberg geboren, hat er von 1860 bis 1870 und von 1875 bis Anfang des Jahres 1911 im Dienste seiner Vaterstadt gestanden. Fast zwei Menschenalter hindurch hat er mit seinem reichen Wissen treu und unermüdlich für ihr Wohl gewirkt. Dankbaren Herzens gedenken wir heute seines zielbewußten Schaffens und seiner erfolgreichen Tätigkeit. Besonders auf dem Gebiete der wirtschaftlichen Verwaltung der Stadt, des Bau-, Gasanstalts-, Armen-, Kranken- und Stistungswesens hat er stets mit großem Geschick, warmherzigem Interesse, peinlichster Pflichttreue und Gewissenhaftigkeit sowie mit rastlosem Eifer das Wohl seiner Vaterstadt zu fördern gesucht. Sein Name wird in der Geschichte der Stadt unvergessen bleiben. Frankenberg, am 18. Mai 1914. Der Stadtrat. Die Stadtverordneten. R. Nestler, Bürgermeisterstellvertreter. I-r Bähr, Vorsteher. In Weitzig bei Bautzrn ist die Maul« und Klauenseuche ausgebrochrn. Dresden, den 18. Mai 1914. Ministerium deS Juuer«. , Die diesjährige Feier des Geburtstages Sr. Majestät des König» findet hier in folgender Weise statt: 1. Früh 6 Uhr: Weckruf durch das Stadtorchrster, 2. Früh 7 Uhr: Glockengrläute, 3. Vormittag V-12 bis V,1 Uhr: Festmusik durch das Stadtorchester auf dem Marktplatz, 4. Abend 6 Uhr: Festessen im Hotel „Roß". Unsere Mitbürger werde« ersucht, ihre Deiluahme a» der Feier durch allgemeine Schmückung der Häuser mit Flagge« zu betätige«. Frankenberg, den 14. Mat 1914. Der Stadtrat. Nachdem der Rentner, Herr Oswald Berghändler, infolge Wegzugs von Merzdorf fein Amt als Friedensrichter aufgegeben hat, ist Herr Gutsbesitzer Friedrich Herma«« Eichler i« Merzdors als Friedensrichter aus die Zeit bis zum 30. September 1918 für die Gemeinde Merz dorf ernannt und als solcher heute in Pflicht genommen worden. Frankenberg, den 16. Mai 1914. V. Lox 115/14. Königliches Amtsgericht. Mittwoch, de« 2«. Mai 1S14, «achm. 4 Uhr sollen im Gasthaus „Stadt Dresden" hier gegen Barzahlung versteigert werden: 1 Ziehharmonika, 1 Kochapparat uns 1 Paar Gamaschen. Frankenberg, am 18. Mai 1914. Der Gerichtsvollzieher. Zweite Kammer 91. Sitzung vom 18. Mai 1914 Bor Eintritt in die Tagesordnung gibt Abg. Dr. Zöphel tziatl.) eine Erklärung ab, die sich mit der Aufnahme evangelischer Kinder in daL von Borromäerinnen geleitete katholische VinzenziuS- hauS in Bauden beschäftigt. Der Versuch des Kultusministers, die Haltung deS KreiLhauptmannS von Bautzen zu rechtfertigen, sei nach seinen nochmaligen Informationen als mißlungen anzu- sehen. Kultusminister Dr. Beck: ES bleibe dahingestellt, ob der KreiShauptmann die Auffassung hätte haben können, sofort einzu schreiten. Jedenfalls habe er sich zu der Pflicht bekannt, die Rechte der evangelischen Kirche in voller Hinsicht zu wahren. Die ganze Angelegenheit werde von den obersten Kirchenbehörden beider Kon« frffionen sorgfältig geprüft. , , DaS HauS tritt sodann in die Tagesordnung ein. ES be schließt zunächst,, den bei Kap. 24 geforderten Anbau am mathe matisch-physikalischen Salon im Zwinger abzulehnen, nachdem der Kultusminister erklärt, daß die Regierung gegen dlesrn Be° Bom Landtag Erst? Kammer 47. Sitzung vom 18. Mat 1914 >Auf der Tagesordnung steht zunächst der Bericht über die Verwaltung und Vermehrung der königlichen Sammlungen für Kunst und Wissenschaft in den Jahren 1910/11. Die Deputation beantragt, sich durch den Bericht für befriedigt zu erklären. Kul tusminister Dr. Beck dankt der Deputation für daS wohlwollende Votum. Der nächste Etat werde eine Forderung für eine neue Direktorstelle am Historischen Museum bringen. Ein Gesetz über Denkmalsschutz sei in Vorbereitung. Die Frage deS Verkaufs von Porzellandubletten sei zu erwägen. Oberbürgermeister Ay bittet, die Dubletten nicht zu verkaufen, sondern sie womöglich in den neu zu errichtenden PorzellanauSsteüunaLsaal in Meißen nnter- zubringen. Der Deputationsantrag wird darauf angenommen. — Mit dem Geschäftsbericht der LandeSbrandverstcherungsanstalt für 1910/11 erklärt sich das HauS ohne Debatte einverstanden. Hierauf erstattet Oberbürgermeister Dr. Beutler den Be richt über den ErgänzungLetat und beantragt, die eingestellten Be träge zu bewilligen. Kammerherr Dr. v. Frege - Welyien bittet^ die Bestrebungen von Ausländern, in Sachsen Kohlenfelder zuer- ioerben, nach Möglichkeit zu erschweren. Geh. Kommerzienrat Erbert dankt für die Einstellungen für die Kunstschule für Textilindustrie zu Plauen. Der Deputationsantrag wird hierauf angenommen. Es folgt die Schlußberatung über die LandeS- kultuycentenbank. Der Berichterstatter, Oberbürgermeister Ay, be antragt, in mehreren Punkten den Beschlüssen der Zweiten Kammer beizutreten, in einigen anderen Paragraphen jedoch Abänderungen zu treffen. Nach kurzer Debatte Usird. der DeputationSautrag an genommen. Die Anträge Dr. Böhme ü. Gen., betr. die Errichtung einer Zentralanstalt zur Förderung deS Personalkredits im Mittel stände, werden der Regierung in Uebereinstimmung mit der Zweiten Kammer auf Erwägung überwiesen. Mit der Erweiterung deS Lagerhauses auf dem Hauptbahnhofe Leipzig und mit der Ver schreibung der auf 265000 Mk. veranschlagten Baukosten zu Laste» deS Umbaues der Leipziger Bahnhöfe erklärt sich die Kammer einverst mdcn. ES folgt daS Etatkqpitel 91, Universität Leipzig. Wirkt. Geh. Rat Prof. Dr. Wach bedauert, daß bieseS Kapitel al- letzter Gegenstand in der Session zur Verhandlung stehe. ES sei eine der wichtigsten Angelegenheiten deS geistigen und staatlichen Lebens. Die Regierung habe imt großer Sorgfalt und Einsicht nach Kräften alles zur Förderung der Universität getan. Redner geht dann auf Elnzelsragen ein, wünscht u. a. Vermehrung und wirtschaft liche Besserstellung der Lehrkräfte und bespricht schließlich die be absichtigte Gründung eines KolonialtnstitutS in Leipzig. — Nach einer Aussprache persönlicher Natur zwischen Dr. Waentig und Dr. Wach wird daS Kapitel antragsgemäß in Uebereinstimmung mit der Zweiten Kammer erledigt. schluß keine Bedenken erhebe. Sie sei zu der Ueberzeugung ge langt, daß die ganze Angelegenheit erneut geprüft werden müsse. Bezüglich deS Antrages Günther auf Fortfall der zwei untersten Steuerklassen ohne Beeinträchtigung der politischen Rechte, den die Erste Kammer abgelehnt hatte, beschließt das HauS, bei feinem früheren Beschlusse bestehen zu bleiben. Zu dem Dekret betr. die Erhebung der Zuwachs st euer beantragt die Deputation, die Kammer wolle beschließen, die Einstellungen bet Titel 4 und Kap. 3 des Etats, Zuwachssteuer betr., von 1200000 Mk. auf 75000 Mk. herabzumindern, und den abgeminderten Betrag zu gewähren, nachdem die Regierung erklärt hat, daß sie angesichts der Be schlüsse der beiden Kammern überhaupt auf die ZuwachLsteuer verzichte und diese den Gemeinden überlasse. DaS HauS beschließt demgemäß. Eine Reihe von Petitionen wird hierauf ohne erhebliche De batte gemäß den DeputationSanträgen erledigt. DebatteloS be schließt die Kammer, die Petitionen der pensionierten Hebammen A. Hähnert in Döbeln und A. verw. Jeschke in Sörmitz b. Döbeln um Erhöhung der Staatsbeihilfe zu ihrer Ruhestandsunterstützung durch die früher gefaßten Beschlüsse für erledigt zu erklären. — Ferner stehen zur Schlußberatung die Petitionen und Anträge zu einem einheitlichen Beamtenrecht. Abg. Dr. Zöphel (natl.) beantragt als Berichterstatter die Annahme der Petitionen und Anträge mit den dazu gestellten Leitsätzen. Der Minister des In nern Graf Vitzthum v. Eckstädt hält dem Berichterstatter Mangel an Objektivität vor und meint, daß der Bericht die tat sächlichen Vorgänge der Vorberatung unrichtig wiedergebe. Red ner erklärt, daß die Regierung nicht alle an dem geltenden Äe- amtenrecht vorgenommenen Aenderungen alS Verbesserungen be trachten könne. Abg. Hettner (natl ), der Vorsitzende der Be schwerde- und Petittonsdeputatton, vereidigt den Berichterstatter dem Minister gegenüber und legt Verwahrung dagegen ein, daß der Bericht objektiv nicht einwandfrei sei. Nach längerer Aus einandersetzung zwischen Mitgliedern der Deputation und dem Minister werden die Anträge der Deputation gegen die Stimmen der Konservativen angenommen. Den letzten Punkt der Tagesordnung bildet die Beratung über Maßnahmen zur Beschleunigung, Vereinfachung und Verbilligung deS Geschäftsganges im gesamten Bereich der Staatsverwaltung. Abg. Anders (natl.) beantragt als Berichterstatter, von dem hierzu eingegangenen Schreiben des GcfamtministertumS vom 10. Februar 1914 Kenntnis zu nehmen und die König!. StaatSreaie- rung zu ersuchen, dem nächsten Landtag eine Mitteilung über den Stand der Arbeiten deS Ausschusses zur Vorbereitung der Durch führung einer Reform der gesamten Staatsverwaltung im Sinne einer gröberen Vereinfachung des Geschäftsganges und Erhöhung der Selbständigkeit der unteren Behörden zugehen zu lassen. — Staatsminister Graf Vitzthum v. Eckstädt verliest eine Er klärung, nach welcher die Regierung bereits jetzt schon zahlreiche Anordnungen getroffen hat, die den unteren Behörden eine größere Selbständigkeit gewähren, den Verkehr zwischen den Verwaltungs behörden unmittelbar gestalten, den mündlichen Verkehr zwilchen Beamten und Publikum einführen und die Büro- und Schreib arbeiten vereinfachen. Ferner hat die Regierung einen aus er fahrenen Männern aller Berufökrcise zusammengesetzten Ausschuß einberufen, der nach einer einmaligen Sitzung eine Reihe von Vorschlägen gemacht habe. Urber diese Vorschläge seien die Er örterungen noch nicht abgeschlossen. Sobald sich die einzelnen Ministerien darüber geäußert hätten, werde sich daS Gesamt ministerium schlüssig werden darüber, ob nach den gegenwärtigen Verhältnissen von einer nochmaligen Zusammenberusung deS Aus schusses ein Vorteil zu erwarten sei. Hierauf finden die Anträge der Deputation einstimmige Annahme. Bam Reichstag 261. Sitzung vom 18. Mat Zunächst werden die Anleihe und die Denkschrift für die Schutzgebiete erledigt. Darauf folgt die zweite Lesung der Novelle zum Militär st rafgrfetz. Die Kommission hat an der Novelle erhebliche Aenderungen vorgenommen, die die Regierung bereits für unannehmbar erklärt hat. So sollen nach dem Kommissions beschlusse bei Kontrollversamwlunaen die Mannschaften deS Be urlaubtenstandes nur während der Dauer der Kontrollversammlung dem Militärstrafgesetz unterstehen, nicht mehr während deS ganzen TageS der Kontrollversammlung. Ferner ist der strenge Arrest abgeschafft worden. Kriegsminister v. Falkenhayn: Die Heeresverwaltung wollte mit dem Entwurf ein technisch-gesetzgeberisch einwandfreies Weik liefern. Sie war dazu durch die unwillkommenen Erfahrungen mit der sogenannten Lex Erfurt im Vorjahre veranlaßt. Nachdem der jetzt zur Behandlung stehende RegieruugSentwurf daS Feuer der KommisstonSberatung überstanden bat, erkenne ich zwar mein Kind nicht wieder (Heiterkeit. Zuruf: DaS soll öfter Vorkommen I), ich kann aber doch mit Genugtuung feststellen, daß di« Bemühungen der Heeresverwaltung insofern von Erfolg gekrönt waren, als gegen die Technik keine Einwendungen erhoben wurden. Leider kann aber selbst ein begeisterter Anhänger des jetzt vorliegenden abgeänderten Entwurfs nicht behaupten, daß er einwandfrei ge staltet sei. Dabei will ich absolut nicht die gute Absicht der Kom mission verkennen. Aber es sind doch eine Reihe von Unstimmig keiten in den Entwurf htneingekommen. Die Kommission beseitigte den strengen Arrest bei der unerlaubten Entfernung von der Truppe überhaupt. Diese Beschränkung steht in schroffem Gegensatz zu den an vielen andern Stellen deS MtlitärstrasgesetzbuchS ein geräumten Befugnissen bei gleich schweren Vergehen. Noch an greifbarer ist der Beschluß der Kommission bezüglich der Behand lung der Gehorsamsverweigerung vor versammelter Mannschaft. Auch hier hat die Kommission oen strengen Arrest beseitigt und dafür eine Woche Mittelarrest eingeführt, obwohl unmittelbar vorher die einfache Gehorsamsverweigerung mit 40 Tagen strengem Arrest belegt wird. Dadurch würden wir in der Praxis zu un haltbaren Zuständen kommen. Die Kommission erklärte auf meine Einwendungen hin, man habe sich, um das Gesetz nicht scheitern zu lassen, von einer Abänderung anderer Paragraphen als der im Entwurf enthaltenen zurückgehalten. Abgesehen davon, daß eine solche zarte Rücksichtnahme keine rechte Erklärung für daS Vor handensein einer solchen Unstimmigkeit bietet, ist eS dann gar nicht verständlich, warum die Kommission doch an anderen Para graphen gerührt hat. Die Bestimmung, daß die Mannschaften des Beurlaubtenstandes während des ganzen Tages der Kontrollver sammlung der Militärgerichtsbarkeit unterstehen, wurde dahin ge ändert, daß diese Mannschaften nur während der Dauer der Kon- trollversammlung selbst den Militärgesetzen unterworfen sein sollen. Diese Bestimmung beruht aber gar nickt aus 8 6 deS Strafgesetz buchs, sondern auf 8 38 des ReichsmilitärgesetzrS von 1874. Dieses Gesetz konnte die Kommission natürlich nicht in den KreiS ihrer Tätigkeit ziehen, sondern nur den 8 6 deS Militärstrafgesetzbuchs ändern und als Konsequenz dieses Beschlusses eine Aenderung des ReichsmilitärgesctzeS Vorschlägen. Wer den Tatsachen objektiv gegenübersteht, wird mir beistimmen müssen, daß es den Verbün deten Regierungen unmöglich sein wird, schon aus rein formalen Gründen, einem mit solchen Zweifeln behaftete» Entwurf zu zustimmen. Er müßte, wenn die Heeresverwaltung selbst keine sachlichen Einwendungen hätte, während des Sommers von den Unstimmigkeiten brsrett und im nächsten Jahre wieder vorgelegt werden. DaS könnte sich unter Umständen mehrmals wiederholen müssen. Die Zeche dabei würden lediglich die armen Sünder zahlen, denen der Regierungsentwurf greifbare Milderungen bringen wollte, und die Mtlitärjustiz, die gezwungen wäre, mit einem durch die Lex Erfurt verunstimmten Gesetz weiter zu arbeiten. Aber die Heeresverwaltung hat nicht nur formelle, sondern auch sehr erhebliche sachliche Einwendungen gegen die Beschlüsse der Kommission ins Feld geführt. Die Streichung des strengen Arrestes ist ganz unbegründet. Er ist not wendig zur Erhaltung der Disziplin. Manche Elemente im Heere müssen scharf angefaßt werden. Wir brauchen unbedingt eine strengere Strafart alS den Mittelarrrst. Wir halten aber den Grundsatz hoch, daß für wahre Disziplin nicht in erster Linie durch Strafen, sondern durch Erziehung gesorgt werden muß. Die Strafen müssen di« Ausbildung möglichst wenig stören, sie