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Frankenberger Tageblatt -MU flr die LUM SMgHtmmW MH«, dir MM AMM md dm Mdlrit z« ImkMz l. Za Berantwottlichrr Redakteur: Ernst Roßberg in Krankenberg i. Ea. — Druck und Verlag von L B Roßberg tu Frankenberg « Sa. Gaschet« «i je»«« Woche««« »»«d» flr dm s»l,«d« Lae; «»«ladend und Mtwoch abend» «U der UnterhaltungrdeUage »Franlenberger Ertfitzler". vejUgSpreU »lertcl- WrNch l ^1 »0 z, monaUIch »o -. LrLgerl-hu extra. — «ajrlmumnern laufenden »ilmatA b früherer Msuate 10 Beftrllnnae» werden ln unserer »«IchSslistellr, do» den Voten und «u^abeSellm, sowie ohne ldrhohuno »orftehrnder Preise »on allen Postanstalten Deutschland» und Oesterreich» an- arnommen. Nach dem «Utlande Persaud wSchentltch unter «reu-band nach in der «c- schSfUftelle austiegende» vezug»b«dingungen. Untündtgungea l Grbberc Anzeigen find bt» » Uhr Vorm., kleinere bi» sPlteften» tl Uhr mittag» de» Ausgabetage» aufzugrben. Mr «lustlahm« von «uzeigen an bestimmten Lagen und Plilhe» kann keine «rwiHr übernommen werden. 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Jahrgang Lm veeliung Oer ffeeretvsrlage Die Leipziger Zeitung schreibt offiziös: In der Oeffentlichkrit begegnet man nun hin und wieder der Meinung, daß der Bundesrat durch die Zustimmung zum Entwurf des Wehrbeitragsgesrtzes seinen Widerstand gegen direkte Reichssteuern aufgegeben und seinen früheren Stand« punkt, daß direkte Reichssteuern mit dem Steuerwesen der Bundesstaaten finanzpolitisch und finanztechnisch unvereinbar seien, als unhaltbar verlassen habe. Diese Ansicht ist irr tümlich. ES kann zunächst nicht scharf genug betont werden, daß es sich bei dem Wehrbeitrag nicht um eine Steuer, sondern um eine einmalige außerordentliche Notstandsauflage handelt. Eine Abgabe, die nur einmal erhoben wird, ist nach modernen Begriffen keine Steuer. Mit voller Absicht sind deshalb in dem ganzen Gesetzentwurf die Ausdrücke Steuer und Steuer pflicht vermieden und durch die dem Charakter der Abgabe allein entsprechenden Ausdrücke Beitrag und Beitragspflicht ersetzt worden. . Dieser Auffassung steht nicht entgegen, daß die Abgabe nach dem Maßstab des Vermögens erhoben und ähnlich wie eine Vermögenssteuer festgesetzt wird. Denn durch bloße Benutzung steuerlicher Vorbilder wird eine einmalige Abgabe noch nicht zur Steuer. Selbst wenn man aber von der Wesensverschiedenheit zwischen einer Steuer und einem einmaligen Vermögensbeitrag absrhen wollte, würde nicht zugegeben werden können, daß die Verbündeten Regierungen mit der Vorlegung des Wehrbeitrags« gesetzrs die Unhaltbarkeit ihres früheren Standpunktes dar getan hätten. Selbst der schärfste Gegner direkter Reichs- struern — Laband — hat gelegentlich den Vorbehalt ge macht, daß es dem Reiche in Kriegszeiten oder in anderen Notfällen unverwehrt bleiben müsse, vorübergehend zu einer direkten Steuer zu greisen. Ein Notstand ähnlicher Art liegt nach Ansicht der Reichslritung gegenwärtig vor, und dieser Ansicht hat sich der Bundesrat angeschlossen. Der Notstand besteht zwar nicht in Krieg oder im Darniederliegen der Volkswirtschaft, aber doch in einer ungewöhnlichen und be denklichen Geldteuerung, die es unmöglich macht, in den nächsten Jahren die Rrichsschuld um eine Milliarde Mark zu vermrhren. Für einen Fall dieser Art würde auch Laband, wenn er nochmals das Wort nehmen wollte, in der Er hebung einer einmaligen Abgabe vom Vermögen keine Ab kehr von dem Prinzip der Ablehnung direkter Reichssteuern erblicken. Ebenso würde er aber wieder fortfahrrn: „Gerade weil die Vermögenssteuer eine finanzielle Reserve für den Krieg und andere schwere Fälle eines Notstands bildet, darf sie unter gewöhnlichen Verhältnissen zur Deckung laufender Ausgaben nicht erschöpft werden." Dies ist es aber gerade, was die Befürworter einer dauern den Reichsvermögenssteuer beständig übersehen und verkennen. ES braucht nicht nochmals eingehend dargrlegt zu werden, daß die Bundesstaaten, weil ihnen alle ergiebigen indirekten Steuern von Reichs wegen verschlossen sind und auch die we nigen ihnen verbliebenen nach und nach vom Reiche in An spruch genommen werden, auf die direkten Steuern geradezu angewiesen sind. Die direkten Steuern bilden das Rückgrat ihres ganzen Etats und, soweit sie noch entwicklungsfähig sind, ihre letzte Reserve. Den Löwenanteil an allen Aus gaben der Bundesstaaten aber beanspruchen die Kulturaus gaben, mithin die Ausgaben für Förderung von Handel, In- dustrie und Landwirtschaft, sür die Sicherheit der Person und des Eigentums, für di« Gesundheitspflege, für Unterricht, Kunst und Wissenschaft. Nimmt das Reich den Bundes staaten die Vermögenssteuer weg oder pflanzt rS aus die einzelstaatlichrn Vermögenssteuern eine RrichSvermögenssteuer, so liegt klar auf der Hand, daß der Verlust, den die Bundes staaten an Steuereinnahmen oder Steuerrrsrrven erleiden, in der Hauptsache der Volkskultur zum Schaden gereicht. Die Schaffung einer ReichsvermögenSstruer zur Deckung fort- lausendrr ReichSauSgaben ist unmittelbar gleichbedeutend mit der dauernden Schwächung der Bundesstaaten in der Er füllung ihrer Kulturaufgaben; von dirser Steuer muß daher Abstand genommen werden, solange rS noch andere Mittel zur Ausbringung des HeereSbedarfeS gibt, und an solchen Mitteln fehlt eS keineswegs. Was aber von der Reich-Vermögenssteuer gilt, das gllt selbstverständlich ebenso von der ReichSeinkommenstruer; es güt aber auch von der ReichsvermögenSzuwachSsteuer. Denn die Btsteuerung des Vermögenszuwachses ist nichts anderes, als die Besteuerung eines Teiles des Vermögens, das schon von der lande-rechtlichen Vermögenssteuer betroffen ist; sie hindert eine dem erhöhten Bedarf an Kulturaufgaben ent sprechende Erhöhung der landrSrrchtlichen Vermögenssteuern gmau wie dir reine ReichsvermögenSstruer. Ans alledem ergibt sich die dringende Mahnung an die Parteien des Reichstags, auf den Versuch einer Deckung der laufenden HeeresauSgaben durch eine ReichsvermögenSstruer oder eine andere direkte Reichssteuer von vornherein zu ver zichten. Sstrermann über sie Mllttürvorlage Am Sonnabend fand zur Einleitung des preußischen Delegiertentages der Nationalliberalen Partei in Hannover eine von vielen Tausenden besuchte Volksversammlung statt, in der die Abgeordneten Bassermann und Schiffer sprachen. Bassermann, der mit ungewöhnlicher Lebhaftigkeit sprach und mehr als sonst aus sich hrrausging, hatte sich das Thema gestellt, über die Mtlitärvorlage und ihre Deckung zu sprechen. Er lehnte es ab, Erklärungen zu grbm, die feine Fraktion für die kommenden Verhandlungen binden könnten, da die Fraktionsverhandlungen noch nicht abgeschlossen seien, und be gnügte sich daher mit einer theoretischen Erörterung der Voraussetzungen für die Wehrvorlagen. Er wies darauf hin, daß in den letzten hundert Jahren das deutsche Volk sehr viel reifer geworden sei und Ellenbogenfreiheit fordere, die ihm von anderen Völkern bestritten werde. Er rief das Andenken an Stein und Scharnhorst wach und wies nach, daß wir heute zu dem Gedanken der allgemeinen Wehr pflicht, wie ihn Scharnhorst festgelrgt habe, zurückkehrten. In sehr geschickter Weise entwickelte er dann die verschiedenen Phasen europäischer Politik wie wir sie seit Bismarck durch gemacht hätten. Bismarck, der leitende Staatsmann von ganz Europa, hatte schon Sorge vor dem Heran wachsenden Panslawismus, der auch heute den letzten Grund für die Militärvorlage bildet, weil dadurch Frankreich zu chauvinistischen Treibereien ausgehetzt und so der Gegensatz zwischen Dreibund und Dreiverband entstand. Damals trieb Deutschland noch eine kontinentale Politik, heute treibt rS eine Weltpolitik, die einsetzte in dem Augenblick, wo Bülow das Staatssekretariat des Aeußern und Tirpitz das der Marine übernahm. Ihnen ist es zu danken, daß es gelungen ist, über manchen kritischen Moment in der Politik hinwegzu kommen, indem man sich in England wohl überlegt haben mag, ob es nicht besser sei, über Deutschland herzufallen, ehe seine Flotte stark geworden sri. Heute dagegen stehen wir im Zeichen des imperialistischen Gedankens, der gleich stark in dem absolutistischen Rußland, dem parlamentarischen England und dem radikalsozialistischen Frankreich sei. Aus diesen Lehren ziehe Deutschland die Konsequenz, und da werde die Durchführung der allgemeinen Wehrpflicht zur nationalen Pflicht. Nicht aus Angst vor kommenden Kriegen, sondern aus tiefem sittlichen Ernst ist die Vorlage geboren. Die nationalliberalc Partei sei bereit, die notwendige Heeresverstäikung mit allen ihren Konsequenzen, Unteroffizieren, Offizieren, Material usw. zu bewilligen. Für die übrigen Nebeaforderungen sei eine Sachverständigenprüfung notwendig. Und nun die Deckung. Das Prinzip des Wehrbettrags erklärte Bassermann für richtig, wenn auch Einzelheiten zu ändern sind, besonders eine stärkere Hervorhebung des sozialen Gedankens nötig ist. Die Regierung hat sich bemüht, den Besitz heranzuztehen, ob der Weg aber der richtige sei, möchte er bezweifeln, besonders bei der Veredelung der Matrikular- briträgr. Die nationallibrrale Partei halte fest an der Not wendigkeit einer allgemeinen Besitzsteuer. In der Diplomatie müssen die Tüchtigsten freie Bahn haben. Soldaten allein tun es auch nicht. Fehler der Diplomatie können schwere Folgen haben, unter denen das ganze Land leiden müsse. Unter lebhaftem Beifall schloß Bassermann mit einer noch maligen Erinnerung an die große Zeit vor hundert Jahren. Var ktbrecbt üer wieder, das die Drckungsvorlagen sür die Militärforderungen ein- schließen, wird statt der veranschlagten 16 wahrscheinlich etwa 21 Millionen jährlich betragen. Wenn darüber geklagt worden ist, daß in dem Gesetzentwurf das Erbrecht des Reiches nicht bereits hinter den Geschwistern des Erblassers einsetzt, sondern erst hinter allen Abkömmlingen der Geschwister, so wird man doch sagen müssen, daß die Regierungsvorlage hier durchaus korrekt verfahren ist. Neffen und Nichten stehen ihren Onkeln und Tanten in der Regel doch zu nahe, als daß sie, auch wenn kein Testament existiert, hinter dem FtSkuS rangieren dürften. Die nationalliberale Reichstagsfraktion macht an den DeckungSvorschlägen für die Militärvorlagen Ausstellungen. In ihren Reihen herrscht, wie die Fraktionssitzungen ergeben haben, über alle grundsätzlichen Fragen volle Einmütigkeit. Tie Fraktion hält nach wie vor nachdrücklichst an der For- derung einer allgemeinen Br sitzsteuer (ErbschastS- oder Ver mögenssteuer) fest. Sie erblickt in der Vorlage der Regierung nicht eine Erfüllung des Besitzsteuerantrages Erzberger-Basser mann, auf den bin die Regierung bekanntlich die Anbringung einer entsprechenden Vorlage zugesagt hatte. vte Samitoiüenmgrfttgt In Weiche» Nach dem Material, daS dem Reichstag zur Verfügung ge stellt worden ist, steht bezüglich der preußlschen Äarnisonierung folgendes fest: 1. Es werden verlegt: Die Garde-Maschinengewehr-Abteilung 2 von Lichterfelde nach Berlin, die Maschinengewehr-Abteilungen 1 von Ottelsburg nach Ällenstein, 7 von Lübben nach Stettin, 8 von OelS nach Breslau und 10 von Schlettstadt nach Straßburg: daS halbe 2. Bataillon des Fußartillerie-Regiments Nr. 1 von Lötzen nach Königsberg und das 2. Bataillon des Fußarillerie-RraimentS Nr. 15 von Granden- unbekannt wohin und schließlich dieKriegS- telegraphenschule von Berlin nach Spandau-Ruhleben. 2. ES werden neu untrrgebracht: ») von den 15 Infanterie-Bataillonen zwei in Spandau, ein- in Biebrich und ie eins in und bei Altenburg, Jauer, Paderborn, Mülheim a. d. Ruhr, Lübeck, Hameln, Kassel, Lahr, Offenburg und Marienburg und zwei in oder bet Brieg; d) je eine Maschinengewehr- und Radfahrer-Kompanie in Potsdam, Lichterfelde, Lübben, Kulm, Naumburg, Hirschberg, Oels, Bückeburg, Rabeburg, SoSlar, Marburg, Ottelsburg, Ko^ mar und Schlettstadt: - 0) je eine FestungS-Maschinengewehr-Kompanie in Königs berg, Posen, Köln, Thorn, Mainz, Lötzen, Mutzig, Straßburg und Diedenhofen, zwei in Graudenz und vier in Metz; ä) von den sechs Kavallette-Regimentern je eins beim 6., da von eine Eskadron in kleiner Garnison, 15. und 20. Armeekorps, eins in Trier und zwei beim 1. Armeekorps: s) von der Fußartillerie je eine Batterie in Pillau, Swine münde und Danzig-Neufahrwasser, ein Regiment in Graudenz, je ein Regiment beim 5. und 20. und ein Bataillon beim 15. Armeekorps; k) ein Pionier-Bataillon in Küstrin; g) je eine bis zwei Train^tompanien in Königsberg, Magde burg, Altdamm, Spandau, Posen, BreSlau, Münster, Koblenz, Rendsburg, Hannover, Kassel, Dnttach, Danzig, Darmstadt, Straß burg und Korbach; d) je ein Bezirkskommando in Spandau, EiSleben, Düffel dorf, Hamburg, Neumünster, Hannover, Pforzheim und Frank- surt a. M. 3. Es werden unter teilweiser Verlegung untergebracht von den VerkehrStruppen: ») je zwei Eisenbahn-Regimenter in Berlin und Hanau; d) je ein Telegravhen-Bataillon in Berlin, Frankfurt a. d. O., Koblenz, Karlsruhe, Danzig, Hannover, Dresden und BreSlau; 0) je eine Festungs-Fernsprech-Kompanie in Thorn, Graudenz, Metz, Straßburg, Königsberg, Köln, Mainz und Posen; <i) Luftschiffer-Bataillon 1 in Bettin, 2 in Berlin, Hannover und Dresden, 3 in Köln, Düsseldorf und Wiesbaden, 4 in Mann heim, Metz, Darmstadt und außerdem eine württembergische Kompanie in Friedrichshafen, 5 in Königsberg, Graudenz und Schneidemühl; e) Flieger-Bataillon 1 in Däberitz und Zeithain, Attillerie- Fliegetttation in Jüterbog, 2 in Posen, Graudenz und Königs berg, 3 in Köln, Hannover und Darmstadt und 4 in Straßburg, Metz und Freiburg i. B. Vom Reichstag 132. Sitzung vom 5. April Nach Erledigung einiger Rechnungssachen wird der Etat deS Reichstags in zweiter Lesung begonnen. Dazu fordert ein An trag Bassermann (natl.) eine Abänderung deS DiätengesetzeS dahin, daß die Abgeordneten freie Fahrt während der Dauer der Legislaturperiode erhalten, nicht bloß für die Dauer der Session. Ein weiterer Antrag Bassermann fordert einen Gesetzentwurf, durch den die Wahlprüsungen einer gerichtlichen Behörde über wiesen werden. Abg. Bassermann (natl.): Die freie Fahrt wahrend der Legislaturperiode sollte eigentlich etwas Selbstverständliches sein. Der Vorwurf, daß die Fretfahrtkarte zu agitatorischen Zwecken dient, sollte nicht mehr erhoben werden. Es wird nur erreicht, daß die zweite und dritte Wagenklaffe sich noch mehr bevölkern und die erste noch leerer wird- Der Antrag ist eine dringliche und berechtigte Forderung des Reichstags. Abg. Stücklen (Soz.): Es wäre ein Armutszeugnis, wenn der Reichstag daS ihm zustehende Recht, über die Gültigkeit der Mandate seiner Mitglieder selbst zu entscheiden, preisgeden wollte. Von nativnalliberaler Seite wurde das WahlprüfungSrecht noch im Jahre 1910 als daS wichtigste Recht deS Reichstags bezeichnet. In der Wahlprüfungsfrage haben sich die Nattonalliberalen immer mehr den reaktionären Parteien genähert. Wir lehnen es ab, daS Recht deS Reichstags einer gerichtlichen Behörde abzutreten. Abg. van Caller (natl.): Mit der Resolution verzichten wir auf ein dem Reichstag zustehendcS Recht, aber eS sind Gründe, die für die Resolution sprechen. Jetzt wird die Entscheidung über die Gültigkeit der Wahlen häufig nicht in der Kommission, sondern im Plenum verschleppt, oft bis zum Schluß der Legislaturperiode, und der Wähler hat Anspruch auf rechtzeitige Entscheidung. Und weiter: Am Parlament wird nach der Majorität entschieden, eS ist eine Machtentscheidung. Mir muten den Parteien zu, eine parteipolitische Farbendlindheit sich anzueignrn. DaS gerichtliche Urteil kommt also ernst in Frage, aber welches Gericht? ES muß eine absolute Instanz sein. Für Elsaß Lothringen hat der Reichs tag beschlossen, zunächst biS zur Errichtung emeS BerwaltungS- gerichtS für Elsaß-Lothrtngen da- Oberverwaltung-geeicht Lolmar damit zu betrauen. Für uns würde daS jetzt bedeuten, daß wir bis zur Errichtung eines ReichsverwaltungSarrichtS da- Reichs gericht zur entscheidenden Instanz über die Wahlprüsungen machen. Abg. Dove (sortschr. Vp ): Wir nehmen den Antrag über die Freifahrtkartrn an und beantrage», den Antrag über die Wahl- prüsungrn der GeschästSordnungSkommisflon zu überweisen. Abg.