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8 - svs Zrankenderge Bezirks gegründet 1842. 'MM MW Wirst zu ImknckU i. O. DMj! für die KösiLüße DlHlWimmiischst MH«, da; Mz Die SSAigltchr «MLshatcht«a»»fthM-t. Die Amtshaupimannschaft und der ihr beigeordnetc Bezirksausschuß haben in die gemäß 'H Auerswalde M dchruermd» Brannsvorf: bei der Stadthauptkasse, 2. Obergeschoß, mmer Nr. Litteröbach «ber-vor-: «arn-dorf: G«»«ersvorf: Hausdorf: JrberSdorf: Lichteuwalde: Merzdorf Mühlbach: Neuvörfcheu: Niederwiesa: Dberlichteua«. Der Stadtrat. Oberwiesa: vrtelLdovf: ausgenommen: Altenhai«: wer zur, G Ankündiguageu sind rechtzeit^ a'iszäWM, uud zwar größer? Inserate bis 9 Uhr rormMetzS, yet««^ dis spätestens 11 Uhr mi^ags des jeweiA^^AWWgslterages. Kür Ausnahme von Nuzri-eu aü destiwm^er Stelle kann eine Garantie nicht nbi-c-non-iE y-r^en. d»-4- 51. Te-egremme: Lageüta» »chseu Erbgerichtsbesitzer Friedrich Gustav Haubold, Gutsbesitzer Johann Gottsried Fran? Schürer, „ Max Bruno Richter, Hausbesitzer und Rentier Georg Friedrich Oertel. Mirtschastsbefitzer Karl Oskar Böttcher, Gutsbesitzer Bruno Mar Hofman», „ Rodert ^ah«, Wtrtschaftsbcsitzer Hermann Bruno Uhlig. Privatmann Friedr. Oswald Wetzel, Gutsbesitzer Karl Gottlieb Thiele, Privatmann Robert Hermann Beyer, „ Friedrich August Leberecht Mbl. Gutsauazüglcr Karl Friedrich Uhlig, „ Gustav Reinhold Rauft, Gutsbesitzer Friedrich Hermann Vogelsang, Wirtschaftsbcsitzcr Friedrich Oswald Notzverg. Ach stehen, Hw Verantwortliche Redakteur: Ernst Roßberg in Frankenberg i. Sa. - DruL Md Bwlag L. E. Roßberg w Fimckenbrrg i Ga. Die letzte NirmmeL im vierten Wiertetjahr und damit die letzte des Jahres 191V gelangt mit drrAvorliegenden AusgaSe des „Arankenöerger Tageblattes" in die Kände der ZSezieher desselben. Wer die Bestellung noch nicht erneuert hat, öeeile^stch, das Versäumte nachznhoten, damit in der Zustellung unliebsames Ftnterör chungen vermieden werden. Zugleich bitten wir Areunde unscres^Mlattes um Weiterempf-Hkung in Bekanntenkreisen. L-tv Lie8vI»L1l88lvLlv. tfH: PorschlisDmGizt Lihslißn für iie Ltxtil-ÄWie, nach den Vorlagen der Trxlit-BerufSgenvsfenschasl, jeder Bogen sür die JahreSrmtrage Vv» 8 Arbeitern ausreichend, — der Bogen z» 10 Pf. —, sowie MLtgSreds und SteueplLste^ sü" Vereine mit Vierteljahrs-, Monats- und Wochepfteuern (für Sparvereine!) HM in vraktischer Anssührnug L Bogen >0 Pfg. bestens empfohlen die R Wergsche Paplerhandiung, Markt j. am 10. Januar Gähltags besessen haben, und sttr diese bi» zrrm S1. Jauuar 1SL1 die festgesetzte Steuer auf das Jahr gegen Entnahme der neuen Steuerzeichen an dieselbe Kasse abzuführen. Die volle Jahressteuer beträgt für Hunde, welche zum Ziehen verwendet, und Hunde, die zur Bewachung von Grundstücken in Gärten und Höfen und zur Bewachung von Fahr zeugen gehalten werden, 3M. — Pf., für alle übrigen 15 M. — Pf. Für Zughunde ist die nach der Bekanntmachung vom 13. Februar 1899 erforder liche Besch önigung über die Be atzung als Zugtiere vorzulegen. Hierbei werden folgende Bestimmungen der Hundesteuer-Ordnung in Erinnerung ge bracht: § 1- (Abs. 3) Befreit von der Steuer sind: a) junge Hunde auf die Dauer der Säugezeit (zwei Monate von der Geburt ab), v) Hunde, die an anderen Orten gehalten und nachweislich versteuert waren, im Laufe des Stcuerjahres aber hierher gebracht worden sind, bis zum Ablauf: des Zeitraumes, sür den die Steuer anderwärts gezahlt ist. (Abs. 4) Für die nach dem Zähltage angeschafften oder zugebrachten steuerpflichtigen Hunde und für die im Laufe des Jahres steuerpflichtig werdenden jungen Hunde wird die Steuer für die Zeit, aus welche eine solche noch nichi nachweisbar entrichtet ist, nach Monaten berechnet, wobei der Zugangsmonat außer Berücksichtigung bleibt. § 2. Die Steuer für die am Zahltag vorhandenen Hunde ist bis zum 31. Januar, diejenige für die im Laufe des Jahres angefchofftcn oder zugebrachten steuerpflichtigen Hunde binnen 14 Tagen nach der Anschaffung oder Einbringung und diejenigen für die im Laufe des Jahres steuerpflichtig werdenden jungen Hunde binnen 14 Tagen nach Ablauf der Säugr^eih gegen Aushändigung einer Steuermarke, zu entrichten. Für den Fall, daß der versteuerte Hund vor Ablauf des Jahres verendrt oder getötet oder dauernd nach auswärts verbracht wird, wird ein der übrigen Zeit des Jahres entspre chender Teil der Steuer, nach Monaten berechnet, gegen Rückgabe der Struermarke zurück erstattet, wobei der Abgangsmonai unberücksichtigt bleibt. Der Anspruch auf Rückzahlung der Steuer erlischt mit Schluß des Stcuerjahres. Für die in ß ' Absatz 3 bezeichneten Hunde sind spätestens 14 Tage nach der Geburt, bez. der Anschaffung oder Einbringung, Kontrollmarken gegen 30 Pfennig Gebühr für eine Marke zu lösen. Dabei ist das Alter junger Hunde durch amtliches oder tierärztliches Zeugnis, die auswärts erfolgte Versteuerung aber durch Steuerzeichen oder Steuerquittun^ nachzuweiscn. Die Steuer und Kontrollmarke» gelten nur f»c die Hunde, für welche sie gelöst sind Für den Fall des Verlustes einer Marke III unter Erlegung von 30 Pfennig eine Kontrollmarke zu entnehmen. Frankenberg, am 29 Dezember 1910. 8 9 Absatz 1 unter b des Gesetzes, die staatliche Schlachtviehversicherung betr., in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. April 1906 aufzustellende Liste, aus welcher die Ortsbehörden die Sachverständigen zum BezirkSfchätznngsau-fchnfie zu wählen haben, für das Jahr 1911 und für die Orte des Amt-aerichtSbezirks FrauLenberg die Nachgenannten Riederlichtenau: Privatmann Antan Liebers, Vorwerkspachter Oskar Berger, Wtrtschaftsbcsitzer Ernst Ulbricht. Fswe-Brzvatrahme auf die Verfügung vom 30 Dezember 1909 Nr. 19956 werden die GchWlDrbLtW mid Gutsvyrstcher des bisherigen Verwaltungsbezirkes hierdurch an- gewi^ M EWetWk s «nf Ben Wege«, das zur AufrechtrrhaltmH der SWerh hi des Verkehrs auf den Sffentl'chen Wegen und Plätzen nach Laxr der Sache jeweilitÄotweMgr ««VerHügtlich anzuordnen und hierbei vornehmlich auf^daS Gebot b<S - d und Whe 0-t Watter», dk VdNeikn»ch der «MWeu -Hot d-S AahreuS mit sogenannten Rusch^lschlitteu, sowie >u«e an belebten Orten Bedacht zu nehmen. Auch ist namentlich Va- MerHivder auf den Fußwegen wegen der damit oerbundenen Gefährdung t zu verbieten und cm .Olmrs, Pfleger und Spicher der Kinder die Mech» . -H Beachtung dieser Verbote aüf die Sinder m-M«znetrr Weise M- . ' -- ' -rV- - SachsMhWW! Aentirr Msthelm Sklkzel, KMMN' ' - - Frkdrich Rebe, Mrtschastsbefitzer Richard SHUM, f F GMbesitzrr Ernst «ebe. Erscheint a« jedem kLvchrntag abeudS >ür ven folgenden Toa. P:zugs- Preis vierteljährlich 1 50 H, monatlich äO H. Trägerlohn -^tra — Einzelnummern laufenden Monats 5 früherer Monate 10 Vestenongen werden in unsere? Geschäftsstelle, von den Bote,, und Ausgabe stellen, sowie von allen Postoastalten Deutschlands und ^este-reichs angenommen. Nach m Anslunde Bersand wöchentlich unter Kreuzband. 'M An?'tgeutzietg: Die « -gesp. Petit-eile oder Herrn. Raum bet Anzeigen 12 im amtlichen oeo geil« 10 .Einäefaudt" im ^rdaktionsteile 35 A. Kür schnurrigen and jodellarischen Satz Aufschlag für Wlederholungsäöbru^ Ermäßigung dach s-stfrehead«« Laris. Ko» NacklpeiS undMsferteii - Abnahme werden 25 .) Exirägedühr berechnet- ZAsrraten-Avrahme auch durch alle deutschen Annoncen -Er-editioma IMMlWAWlMM—DIW»««»» MWWWMWWWMMW» t.Z». LS. D»ember 1910. OstenM. / ankenverg vom M. nd« halte», hierdurch aufgeforM» Eedrohi« Strafe Gutsbesitzer Oswald Julius Lösuer, „ Oskar Clemens Dietrich, Wirtschaftsführer Friedr. Herm. Aurich, Gutsbesitzer Karl Franz Schmidt, „ Karl Ernst Nöbel, „ Paul Ottwln Saupe, „ Johann Gottlieb Irmscher. Gutsbesitzer Friedrich Wilhelm Schulze, „ Otto Hermann Ldirtb, Mer, „ Paul Schulz. Gutsbesitzer Robert Hermanu Böttger, Vorwerksbesitzer Ernst Alfred Grundform, Gutsbesitzer Richter. Fleischermeister Robert Pötzsch, Gutsbesitzer Max Paul Hermann Wenzel, „ Robert Eckert, „ Julius Voigt. Gutsbesitzer Friedrich Ernst Uhlig, „ Ernst Hermann Gläser, „ Friedrich Bernhard Winkler, Wirtschaftsbcsitzcr Johann Friedrich Teichmann. Gutsbesitzer Franz Bennewitz-, „ Friedrich Eichler. Gutsbesitzer Friedrich August Heymann, „ Friedrich Hermann Leistner, „ Karl Friedrich Rebe. Privatmann Karl Gotthelf Münch, Gutsbesitzer Karl Friedrich Dippmann, „ Karl Böttger, „ Moritz Bernhard Lippmann. Strumpffakior Gustav Adolf Aunke, Stellmachermstr. Hermann Reichstein, Wirtschaftsführer Heinrich LouiS Meyer. Gutsbesitzer Bernhard Steiner, „ Bruno Donner, Wirtschaftsbesitzer Otto Kunath, Gutsbesitzer Friedrich Bruno Kolbe. Gutsbesitzer Hermann Vogelsang, „ Oswald Mütter, „ Moritz Thümer, „ Ernst Schulze. PrivatuS Traugott Hermann WtlSdorf, Gutsbesitzer Emil Oskar Maier, WirtschastSbefitzer Ernst Gustav Bergt. Strei oah Schl Zschu der nung zuwir Gv!»de»». »« kl. Dezewkr > »AWilckHM ift WqiMq blatt LV.