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S«7 "Liev Stag, de» 18 November ISSN Frankenberger Tageblatt Bezirks Anzeiger tzegründet 1842 68. -ahrgan-. i« 1. 2. 3. oenncd« »ml zrcdrttcd« die Die Wahl findet Miittm»ovl», eien 24. Stovern bei- tSOT, von vormittags 9 Uhr bis mittags 1 Uhr statt und zwar für den Amtsgerichtsbezirk Augustusburg im BerhandlnugSsaale der Kö niglichen Amtshauptmannschaft Flöha, für den Amtsgerichtsbezirk Frankenberg im Rathaus zu Frankenberg, Zimmer Nr. 14 (II. Obergeschoß), für der. Amtsgerichtsbezirk Oederan im Rat-sitzungszimmer im Rathaus Oederan, t mit gehet» Lebensjahr an lngefüyrt wird. Von den sozialdemokratischen Abgeordneten ist bei der Zweiten Kammer ein Antrag eingereicht worden, die Regierung zu ersüthv», noch diesem Landtag einen Gesetzentwurf vorzulegen, wodurch/ das allgemeine, gleiche und direkte Wahlrecht mit geheimer Abstimmung für alle Staatsangehörige» vom 21. Lel mit Anwendung desVerhältniSwahlsystemS eingi Ankündigungen sind rechtzeitig auszugeben, und zwar größere Inserate bis 9 Uhr vormittags, kleinere bis spätesten- 11 Uhr mittags des jeweiligen Ausgabetages. Kür Aufnahme von Anzeigen an bestimmter Stelle kann eine Garantie nicht übernommen werden. bl. Telegramme: Tageblatt Frankenbergsachsen. Prämiierung von Dienstboten betr. ZU Die diesjährigen Zinsen aus der Körner-, Emilie Äuauck- und Friedrt Schiebler-Stiftung für treue Dienstboten sind an eine oder mehrere Dienstboten, welk das österreichische Thronfolgerpaar heute als liebe Gäste in Berlin empfangen und als in gleichem Range stehend respek tiert worden ist, dann haben auch die Hüter der Tradition in Wien keinen Grund mehr, zwischen der Herzogin von Hohen berg und der Gemahlin des künftigen Kaisers einen Unter schied zu machen. Bon diesen Vorgängen hängen ja am Ende keine politischen Großtaten ab, aber sie haben ganz gewiß ihre Einwirkung auf die beiderseitigen Beziehungen. Und was wir nicht vergessen wollen: die Herzogin von Hohen berg, geborene Gräfin von Choteck, ist eine kluge, sehr kluge Frau. Es ist auch gut, daß das Kaiserpaar in Berlin sich zu diesem Schritte entschloß, weil die Herzogin im Königreich Ungarn ihrem Gemahl völlig gleichberechtigt ist, dort auch ihre Kinder ohne weiteres den Thron besteigen könnten. Denn die magyarische Verfassung kennt keinen Unterschied zwischen einer ebenbürtigen und nicht ebenbürtigen Ehe des Königs. Seinerzeit ist ja auch die Heirat Napoleons III. mit Eugenie von allen Fürsten Europas anerkannt worden, und Faure, der Präsident der französischen Republik und einstige Gerberei-Bolonteur, hat den Zaren geküßt. Ueber das Entsetzen der Hüter der Hof-Etikette ist die neue Zeit dröhnend fortgeschritten.— Vom Landtag. Der sächsische Verfassungseid, den am Donnerstag auch sämtliche in die Zweite Kammer gewählte sozialdemokratische Ab geordnete geschworen haben, hat folgenden Wortlaut: „Ich schwöre zu Gott dem Allmächtigen und Allwissenden, die Staatsverfassung treu zu bewahren und in der Ständeversammlung duS unzertrenn liche Wohl deS Königs und des Vaterlandes nach meinem besten Wissen und Gewissen bei meinen Anträgen und Abstimmungen allenthalben zu beobachten. So wahr mir Gott helfe." In der geschäftlichen Behandlung des Staatshaushaltsetats auf die Finanzperiode 1910/11 in der Zweiten Kammer soll insofern eine Aenderung eintreten, als das wichtige Kapitel 16, betreffend die Staatseisenbahnen, nicht mehr, wie bisher, derJinanz- deputation sondern in vollem Umfang der Finanzdeputation 8 zur Vorberatung überwiesen werden soll, welche in früheren Land tagen die zweite Lesung dieses Kapitels nur bezüglich der Neu beschaffungen an rollendem Material besorgte. Durch die von nattonalltberaler Seite ausgehende Anregung würde dann die Finanzdcputation sämtliche Eiscnbahnangelegenheiten zur Bericht erstattung bekommen, nämlich das schon erwähnte Kapitel 16 deS ordentlichen EtatS, den außerordentlichen Etat und die eingehenden Eisenbahnpetitionen. Als Berichterstatter über Kapitel 16 ist als Nachfolger des an- der Kammer ausgeschiedenen Herrn Kommerzienrat Schieck-Frankenberg (natl.) wiederum ein der Groß industrie angchörender nationalliberaler Abgeordneter ms Auge gefaßt und zwar Abg. Dr. Ntethammer-Waldheim. tb^hetut an jedem Wochentag abends für den folgenden Tag. Bezugs preis vierteljährlich 1 bt) monatlich SO H. Trägerlohn extra. — Einzelnummern laufenden Monats S H früherer Monate 10 H. Bestellungen werden in unserer Geschäftsstelle, von den Boten und Ausgabe stellen,, sowie von allen Postanstalten Deutschlands und Oesterreichs angenommen. Nach dem Auslande Versand wöchentlich unter Kreuzband. Nach tz 158 des Wassergesetze- vom 12. März 1909 und 8 49 der Ausführungs- i Verordnung dazu hat die Wahl der beiden von den Mitgliedern der Wassergenossenschaften zu wählenden Beisitzer des für den Bezirk der Königlichen Amtshauptmannschaft Flöha zu bildenden Wasseramtes, sowie zweier Stellvertreter im November dieses Jahres zu erfolgen. Für die erstmalige Wahl sind wahlberechtigt die Eigentümer der an die Wasserläufe und Wasserlaufstrecken im Bezirk der Amtshauptmannschaft angrenzenden Grundstücke und Anlagen, soweit sie in den von den Stadträten, Bürgermeistern, Gemeindevorständen und Gutsvorstehern des Bezirks ausgestellten vorläufigen Verzeichnisse eingetragen sind. Das Wahlrecht kann nur persönlich, für juristische Personen und solche Personen, die geschäftsunfähig oder in der Geschäftsfähigkeit beschränkt sind, durch einen gesetzlichen Ver treter, für jede beteiligte Staatsverwaltung durch deren Leiter oder einen von der zuständigen Behörde bestimmten Bevollmächtigten und für Miteigentümer eines Grundstückes oder einer Anlage durch einen mit schriftlicher Vollmacht Versehenen aus ihrer Mitte ausgeübt werden. Weibliche Personen sind berechtigt, sich durch einen mit'schriftlicher Vollmacht versehenen Be vollmächtigten vertreten zu lassen. Niemand kann in einem amtshauptmannschaftlichen Bezirke das Wahlrecht mehrfach auSüben. Die Wahl geschieht durch Stimmzettel, die mit deu Ramen der zu Wählender» (zwei Mitglieder und zwei Stellvertreter) zu versehen find. Die beiden zuerst geuannten Ramen gelten sür die Mitglieder des Wasser- amtes, die beiden nächster» sür deren Stellvertreter, sofern auf dem Stimm zettel selbst nicht etwas Gegenteiliges vermerkt ist. Enthält ein Zettel mehr als vier Namen, so gelten nur die vier zuerst geschriebenen Namen wählbarer Personen. Stimmzettel, die die Person des zu Wählenden nicht erkennen lassen oder die Namen Nicht wählbarer enthalten, sind insoweit ungiltig. Wählbar sind nur selbständige männliche Personen, die die Sächsische Staatsangehörig keit besitzen, im Sinne der Gemeindeordnungen unbescholten si> d und ihren Wohnsitz im Be zirke haben. Als gewählt gelten diejenigen, die die relative Stimme: Mehrheit erhalten haben. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. Lausest Nmuittk zur MmchrW (Ziffern 6'/, Zentimeter hoch, vorschriftsmäßig aus Pappe gedruckt, mit Oesen) hält dm ge ehrten Gemeindeverwaltungen bestens empfohlen die Buchdruckerei von O. b. IKasbderx. gewährleistet von der Gemeinde) verzinst ave Einlage« Mit S'/» "/ö und ist gechfuN Dienstags und Freitags «ach»«. 2—6 vhr. Telephon: Am( Oberlichtenau Nr. 1S Frankenberg, 15. November 1S0S. Die SouutagSruhe in Kraukeuberg. * Am Bußtag wie am Totenfestsonntag treten für Sonntagsruhe im Handelsgewerbe »bgeänderte Bestim mungen in Kraft. Danach ist gestattet der Handel mit Brot und weißer Bäckerware (ausschließlich der Kon- ditoreiwaren) nur von V,6 bis >/,9 Uhr früh; der Handel mit Milch nur von */,6 bis */,- Uhr früh und von 7 bis 8 Uhr abends; der Handel mit Fleisch und Fleischwaren, allen anderen Eßwaren (mit Ausnahme von Aonditorei- waren), Trinkwaren, Materialwaren (mit Einschluß von Tabak und Tabakfabrikaten), der Kleinhandel mit Heizungs- und Beleuchtungsmaterial nur von */,7 bis Uhr früh. — Der Handel mit allen anderen Gegenständen ist überhaupt verboten; rS ist jedoch der Verkauf von Blumen, Blumcnbindereien und Topf Kucb ei» Stück äeuttcber Politik. * Frauen sollen ganz aus der Politik ausgeschaltet werden; so haben schon viele große Staatsmänner gesagt, aber in ^lunitzu stillen Nachdenkens haben sie hinzugefügt: So weit es eben gehl'. Nicht nur in der Nähe von Königsthronen haben zarte Finger eifrig an dem interessanten Netz der Politik mit gewebt, auch in den beiden großen Republiken Frankreich und Nord-Amerika gibt e» Salon», deren Herrinnen ganz genau > wissen, wenn für sie der rechte Zeitpunkt gekommen ist, ihren Einfluß auszuüben. Die Zahl und die Machtstellung dieser politisierenden Damen ist auch heute nicht klein, und mag nicht jedts- Minister seine schönen Gegnerinnen beim Namen nennen, da find sie. Offen ausgesprochen hat es Bismarck, als 1887 unter Mitwirkung einer Prinzessin dem Kaiser Alexander III. von Rußland die gefälschten Aktenstücke des deutschen Reichskanzlers in die Hände gespielt wurden. Wer weiß, was diese Dokumenten- Fälschungen über die bulgarischen Händel nicht alles hätten Hervorrufen können, wenn nicht Bismarck in einer persönlichen Unterredung dem russischen Kaiser alles hätte enthüllen können I Auch ein Stück deutscher Politik *mit Rücksicht auf eine Frau ist der Besuch des österreichisch-ungarischen Thronfolgers mit seiner Gemahlin in Berlin, der auf Anregung Kaiser Wilhelms erfolgte, zu nennen. Und sogar ein Stück sehr kluger Politik. Die frühere Gräfin Chotek und heutige Her zogin von Hohenberg wird nach der Auffassung aller Hof- Etiketten-Bewahrer nie die ebenbürtige Gemahlin des künf tigen österreichischen Kaisers sein; aber Tradition hin und Tradition her, wenn der heutige Thronfolger einmal Monarch ist, wird es ihm gewiß nicht gleich sein, daß seine Frau an zweiter oder dritter Stelle am Hose rangiert, und eben seiner Gemahlin erst recht nicht. Das kann ihr auch schließlich niemand verdenken, zumal die Anschauungen über Ebenbürtig, keit eine gewaltige Aenderung heute erfahren haben. Nach strenger Etikette ist weder die Königin.von Italien, Monte negros Tochter, noch die Königin von Spanien, Tochter des Prinzen von Battenberg, noch die Kronprinzessin von Eng land, geborene Prinzessin von Teck, ebenbürtig, und alle diese Damen haben den vollen Rang. Warum sollte also einmal die Herzogin von Hohenberg nicht neben ihrem Gemahl stehen? Die Thronfolge ihrer Kinder bleibt ja ausgeschlossen. Vom deutschen Kaiserhofe hat man nun einen wichtigen Schritt getan, sür die Gemahlin deS künftigen österreichischen Kaiser» alle Schwierigkeiten aus dem Wege zu schaffen, die später bei der engen Freundschaft der Fürstenfamilien und bei dem Bündnis der Staaten nur heimlich wirken müßten. Wenn AureigenpretS: Die g.gesp. Petitzeile oder deren Raum 1b bei Lokal- Anzeigen 12 im amtlichen Teil pro geile -0 »Eingesandt" i» Redakttonöteile zb H. Für schwierigen und tabellarischen Satz Aufschlag, sür Wiederholungsabdruck Ermäßigung nach feststehendem Tarif. hm Nachweis und Offerten-Annahme werden Lb H ExtragebShr btrechpot. Juferateu-Uunahm« auch durch all« deutschen Annoncen - Exptdttitte«. gewachsen am Totenfestfonntag lediglich zum Gräber schmuck, und zwar in der Zeit von 11 bis 4 Uhr gestattet. * -fg. Gtwerbeverein. Der Familienabend heute, Montag, dürste den Beifall aller Besucher finden, da der dreiaktige Schwank „PapaS Liebschaft" eine recht nette Bühnengabe ist, für welche der „Dramatische Verein" bereits vor Wochen um seine Mitwirkung ersucht wurde, auch eine gute Rollen besetzung verfügbar ist. — Das Konzert selbst beginnt um ^9 Uhr; wer rechtzeitig zum Beginn deS Theaters eintreffcn will, wird gut tun, spätestens */,9 Uhr im Festlokal (Kaiser- faal) einzutreffen. -f-a Wahlen zum Wasseramt. Die Königliche Amt». Hauptmannschaft veröffentlicht im heutigen amtlichen Teil eine Bekanntmachung über die demnächst stattfindenden Wahlen zum Wasseramt, auf die noch besonder» hingewtcsen wird. Da» sür jeden amtshauptmannschaftlichen Bezirk zu bildende Wasscramt ist eine Einrichtung, die durch das am 1. Januar 1910 in Kraft tretende Wasicrgcsctz für Sachsen neu eingesührt wird. Da» Wasseramt wird gebildet au« dem Amt»hauptmann oder seinem Stellvertreter, dem Vorstande der zuständigen Straßen- und Wasserbauinspektion oder dessen Stellvertreter und drei »»eiteren 4 sür den AmtsgerichtSbezirk Zschopau im Rathaus zu Zschopau, -immer Nr. 7. Die Wahl werden leiten: zu 1: Herr Regierungsassessor Beschorner in Flöha, zu 2: Herr Stadtrat Restler in Frankenberg, zu 3: Herr Bürgermeister »,». Schoene in Oederan, zu 4: Herr Bürgermeister »» Schneider in Zschopau. Die vorläufig ausgestellten Verzeichnisse der Wahlberechtigten liegen von Donnerstag, dem 18. November 1909, ab in den Wahllokalen zur Einsicht aus.' Flöha, am 10. November 1909. Die Königliche Amtshausttmauuschäst. MM für -je MWe IW, das MM MMt m- den SMat zu ImkeMz. i §4 Verantwortlicher Redakteur: Ernst Roßberg in Frankenberg i. Ga. — Druck und Berlag von T. B- Roßberg in Frankenberg 1. Sa. hiesiger Stadt in Diensten stehen, zu vergeben. Hierbei können nur solche Dienstboten berücksichtigt werden, welche wenigstens sechs Jahre hintereinander bei einer und derselben Herrschaft treu, ehrlich, fleißig und zur vollständigen Zufriedenheit gchient, auch überhaupt einen stillen, frommen und unbescholtenen Lebenswandel geführt haben und dies nach all gemeiner Wissenschaft, fowie durch Nares und bestimmtes Zeugnis ihrer Dienstherr, schäft unter Beglaubigung der Ortsobrigkeit nachzuweisrn vermögen. Indem wir Dienstherrschaften und Dienstboten i« hiesiger Stadt auf diese Bestim mung aufmerksam machen, bemerken wir, daß Anmeldungen von Dienstboten vorerwähnter Art bis zum 27. November 1SVS unter Beifügung der Dienstbücher schriftlich oder mündlich bei unS anzubringen sind. Frankenberg, am 15. November 1909. Der Stadtrat.