Volltext Seite (XML)
inen: MW? 7 778 8 49 8333 ! 582 1b62 »49« 31 477 1000) l 694 3 882 S 514 33 83 3 602 9 221 9 340 6 427 5 277 3 139 3 492 3 432 ) 720 x>ooo, ivooo, »0 669 ? <500! »9 655 <7 105 37 944 <4 394 ' 642 l500) 3 389 3 848 4208 rode M > 329 3 908 2036 39 88 38 57 8 923 !1 15 ^000) ' 841 I 382 ! 796 921 ! 121 ! 172 ! 613 '1 955 12141 (500) 34105 >9 888 35 201 4 622 3M 54 37336 !8 440 9 763 » 548 4 202 '2749 3 168 » 514 '4224 6 948 9 231 7 484 2 520 4 332 > 410 3000) 3 910 IE - Tou»tsg de» i7 Oktober Frankenberger TagMM Bezirks- 68. Jahrgang Anzeiger tzegründet 1842 -MN für Lie ZSmzkich DKWmmW Ma, das MM AailsgM W- Sen AaStral zu IranktMz i Ku 8«rantwortltcher Redakteur: Ernst Roßberg in Frankenberg i. Sa. — Druck und Verlag von T- B. Roßberg in Frankenberg 1. Sa. Ankündigungen sind rechtzeitig auftugeben, und zwar größere Inserate bis 9 Uhr vormittags, kleinere bis spätestens 11 Uhr mittags des jeweiligenAusgabetages. Kür Aufnahme von Anzeige« an bestimmter Stelle kann eine Garantie nicht übernommen werden. 51. Telegramme: Tageblatt Frankenbergsachsen. Anzeigenpreis: Die 6 -gesp. Petitzeile oder deren Raum 15 bei Lokal- Anzeigen 12 im amtlichen Teil pro Zeile 40 „Eingesandt* im Redaktionsteile 35 H. Für schwierigen und tabellarischen Satz Aufschlag, für Wiederholungsabdruck Ermäßigung nach feststehendem Tarif. K« Nachweis und Offerten-Annahme werden 25 <) Extragebühr berechnet. Juseratrn-Aunahme auch durch alle deutschen Annoncen -ü^pedittane». Erscheint an jedem Wochentag abend» für den folgenden Tag. Bezugs- preis vierteljährlich 1 50 monatlich 50 H. Trägerlohn extra. — Einzelnummern lausenden Monats 5 früherer Monate 10 H. . Erstellungen werden in unserer Geschäftsstelle, von den Boten und Ausgabe stellen. sowie von allen Postanstalten Deutschlands und Oesterreichs angenommen. Nach dem Ausland« Versand wöchentlich unter Kreuzband. Montag, de« 18. Oktober, uachm. 3 Uhr sollen im Restaurant Schützen- Hau- hier 1 Sofa, 1 Spiegeltisch, 5 Decken, 4 Kinderbetten und 11 Handtücher meist bietend gegen Barzahlung versteigert werden. Frankenberg, am 15. Oktober 1909. Der Gerichtsvollzieher des Kgl. Amtsgerichts. Wegespevrung betr. Wegen auszuführender Massenbeschotterung wird die mittlere Dorfstratze in Ebersdorf von deren Anfang ab .Poststraße bis zur Mülle!scheu Restauration „Zur Friedenseiche " von Montag, den 18. d. M«, ab bis auf weiteres für allen Fähr verkehr gesperrt und der Verkehr während dieser Zeit über den nördlichen Dorfweg bez. die fiskalische Straße verwiesen. Ebersdorf, am 15 Oktober 1909. Wilkens, Gemeindevorstand. Gemein-efparkaffe zu Ebersdorf. Die Sparkasse Ebersdorf, garantiert von der Gemeinde, verzinst alle Einlagen mit 3V, Prozent, expediert au jedem Wochentage von 8—i2Uhr vorm.und2-v Uhr nachm., schriftlich zu jeder Zeit. — Telephon-Nr. 2494 Amt Chemnitz. Die Gemeinde- Sparkasse MbHu oerzinst Spareinlagen mit 3*/i °/o. Gxpedittou-zeit: an «^»«Werktage Vorm. 8 bi- 12, uachm 2 bis s Uhr, Sonnaksnsl» »o« s bi» nsvben. s Ubi». Lurch die Post bemMte Ki«LageE4»erEeMsO« ell expediert. — Fernsprecher Str. IS. ' . Nach Orten außerhalb des deutschen Reiches und Oesterreichs, soweit solche im.Gebiete des Weltpostvereins liegen, geschieht der Versand unseres „Tageblattes" mit wöchentlichen Kreuzbandsendungen von uns unter Portoansatz von 2 M. 50 Pfg. per Vierteljahr. Mit c>-N5t AkMn eirm§8 in klsus! Seniieber «»a Ziichtircher Frankenberg, 16 Oktober »909 Konfirmauden-Uuterricht. Ein wichtiger Zeitabschnitt sür die halberwachsenen Knaben und Mädchen bricht an: der des Konfirmanden-Unterrichtes. Die sorglosen Spiele haben aufgehört, statt ihrer tritt der Ernst der Vorbereitung für den großen Tag an sie heran, an dem sie als Christen, die genau wissen, was sie glauben und tun sollen, in den Kreis der Gemeinde ausgenommen werden. Der Rcligions Unterricht nimmt nun eine ganz an dere Bedeutung an, wie früher. Vernunft und Erkenntnis treten an Stelle des frommen Kindersinnes, der mehr mit dem Gemüt an Gott und göttlichen Dingen hing, als mit dem Verstand. Nun aber heißt es, das Warum ergründen, aus der Bibel selbst Belege zu suchen sür die einzelnen Haupt stücke des Katechismus. Der Hauptzweck des Konfirmanden- Unterrichts aber ist ein noch wichtigerer. Es gilt, die innere ! Festigkeit im Guten, das moralische Empfinden so zu stärken, daß alle Gefahren der Welt diesen Grundrechten Christen tums nicht zu erschüttern vermögen. Die weiften, Knaben und Mädchen ziehen sofort nach der Konfirmation auS dem Elternhaus fort, das ihre Unschuld und Redlichkeit bisher schützte, um sich ihr Brot da draußen in der Fremde zu ver dienen. Sie ahnen ost nicht, was für Versuchungen aller Art sie dort erwarten: darum muß ihr Charakter so gefestigt sein, daß sie mit Abscheu sich vom Bösen abwenden, einerlei, in welch lockender Gestalt es ihnen auch eMkgentritt. Das kann aber nur ein echt sittlicher Mensch, und daß die Kinder dazu kommen, das strebt der Konfirmanden-Unterrscht an. Darum ist es Pflicht der Konfirmanden, diesen regelmäßig zu besuchen. So manches Samenkorn wird da in ihre Herzen gelegt, das vielleicht erst nach Jahren aufgeht, dann aber im Unglück und Leid herrliche Frucht trägt und im Glücke davor bewahrt, übermütig und selbstgerecht zu werden. Ein Spruch, den das Kind lernte, ist schon häufig dem Manne ginn Wahl spruch geworden und hat sein ganzes Handeln beeinflvßt. Allen Konfirmanden sei diese Zeit der Vorbereitung eine ernste und weihevolle, die sür die ganze Zukunft Segen ver breiten möge. * s* Für die Kandidatur OSkar Schiebler liegt der Stadtauflage der heutigen Nummer des Tageblattes ein Flug blatt bei, das der Beachtung empfohlen wird. s* Die Ausstellung der LandtagSlandi-ate« dürfte nunmehr, nachdem in den letzten Tagen noch verschiedene neue Kandidaten erschienen sind, beendet sein. Nächsten Donners tag hat Sachsen seinen großen Tag. Wir-ringen zur, Orien tierung der Wähler in der ersten Beilage, dieser! Nummer ein Verzeichnis sämtlicher Kandidaten. Es wird sich empfehlen, diese Liste aufzuheben, um die Wahlresultate verfolgen zu können. fa. Steuern find zu zahle«! Es wird darauf auf merksam gemacht, daß die Frist zur Einzahlung der Brand- Versicherungsbeiträge abgelaufen ist und die Gemeinde behörde die Säumigen nunmehr mahnen lassen muß, wodurch Kosten entstehen. — Auch die zur Abführung,-er Ein kommen- und Ergänzungssteuer nachgelassene Frist wird in den nächsten Tagen ablaufen. f* Zu Geschworene« für die 4. diesjährige Sitzungs periode des Kgl. Schwurgerichts Chemnitz wuä>en u. a. aus- gelost die Herren Möbelsabrikant Ernst Max Jäger in Frankenberg und Rentner Oswald Berghändler in Merz dorf. f* Lichtbilvervortrag. Auf den heute, Sonnabend, abend stattfindenden, vom Turnverein (D. T.) im Kaisersaal veranstalteten Lichtbildervortrag des Herrn Dr. Mühl- städt: „Der Winter als Künstler und Arzt" sei hiermit nochmals aufmerksam gemacht. Der Vortrag wird ohne Zweifel einen hohen künstlerischen Genuß bieten. Das Weltthealer (Kinosalon) veröffentlicht im Jn- ' seratenteil sein neues Wochenprogramm, das wieder sehr in teressante Bilder enthält. Namentlich dürfte wohl der aktuelle Film „Empfang des Kaisers durch König Friedrich August in Hainichen" interessieren. Von den amerika- Nischen Befreiungskämpfen erzählt der Film „Die Waffen brüder". Als Naturschilderung ist diesmal Kopenhagen ge« der Benutzung der großen bedeckten Wagen eine schwere Beein trächtigung eines erheblichen Teils aller Versender bedeutet und geeignet ist, das ganze wirtschaftliche Leben in Mitleidenschaft zu ziehen. Es ist als bedauerlich zu bezeichnen, daß die Sächsische Generaldirektion und auch die süddeutschen Bundesstaaten, die bis her volles Verständnis für die Bedürfnisse der einheimischen In dustrie dadurch bekundet haben, daß sie einen großen Bestand an großräumigen, bedeckten Wagen zur Verfügung hielten und die Benutzung dieser Wagen nicht durch erschwerende Bestimmungen verhinderten, mit dem Inkrafttreten der Güterwagengemeinschaft offenbar durch preußischen Einfluß an der Ausübung ihrer verkehrsfreundlichen Politik gehindert worden sind. Es wäre richtiger gewesen, von der preußischen Verwaltung zu verlangen, daß sie im Verhältnis zu ihrem Äerkehrsgebiet und der von den Bundesstaaten gestellten Zahl großräumiger gedeckter Wagen einen gleich großen Prozentsatz dieser Spezialwagen dem VerkehrSverbande zugeführt hätte." Die Chemnitzer Handelskammer beklagt weiter lebhaft, daß die Herbeiführung der Betriebsmittelgemeinschaft so un erfreuliche Zustände zur Folge gehabt habe. Die Betriebs- mittelgemeinschaft sei nicht nur aus nationalen Erwägungen von Handel und Industrie mit Genugtuung begrüßt worden, sondern habe insbesondere auch in den am Verkehr beteiligten Kreisen die Hoffnung geweckt, daß durch die Betriebsmittel- gemeinschast eine bessere Ausnutzung des Wagenmateriäls und im Zusammenhang damit ein größeres Entgegenkommen der Verwaltungen in bezug auf die Stellung von Güterwagen gewährleistet sei. Bedauerlicherweise hätten sich jedoch diese Hoffnungen infolge der Beschlüsse des deutschen Staatsbahn wagenverbandes und deren strengen Durchführung nicht nur nicht verwirklicht, sondern es müsse in verschiedenen Fällen sogar von einer Verschlechterung der Wagenstellung gesprochen werden. Diese leider nur zu berechtigte Klage der Chemnitzer Handelskammer ist wiederum ein lehrreiches Beispiel dafür, wie ein an sich guter Gedanke durch eine allzu bureaukratische Verwertung verhunzt wird. Dem überwiegenden Einfluß Preußens in der Leitung der Betriebsmittelgemeinschaft ist es zuzuschreiben, daß diese Einrichtung nicht so segensvoll wirkt, wie man es von ihr erwarten durfte. Das ist umso bedauerlicher, als dadurch die namentlich auch in Sachsen vorhandenen partikularistischen Gegner der Gemeinschaft einen Schein von Recht für ihre Abneigung erhalten. 5o «sr er nicht gemein». Unter dieser Ueberschrist bringt die „Chemn. Alla. Ztg." einen sür unsere sächsischen Verkehrsverhältnisse bemerkens werten Artikel, dem wir das Folgende entnehmen: Als in diesen Tagen einige Herren vom Hauptbahnhof in Dresden abfuhren, machte einer der Mitfahrenden auf die zahlreichen Güterwagen aufmerksam, die bereits befrachtet waren oder noch ihrer Bestimmung harrten. Als seine Frage: „Fällt Ihnen an den Wagen nichts auf?" mit verwundertem Schweigen beantwortet wurde, machte er darauf aufmerksam, daß ganz selten noch ein Güterwagen zu erblicken sei mit der Auf schrift: K. S. St. E.-B. (Königl. Sächs. Staats-Eisenbahn), dafür aber umsomehr Wagen mit Aufschriften, die verrieten, daß sie nicht zum Wagenpark der Sächs. Staats bahnen gehörten. Die Tatsache gab ihm recht. „Das ist der Segen der Betriebsmittelgemeinschaft!" meinte der Herr. „Unsere guten sächsischen Wagen behält man draußen, sobald sie die Grenze passiert haben — sür uns sind die alten Wagen gut." Angenehm sind derartige Wahrnehmungen nun gerade nicht für uns Sachsen. Die Eisenbahnbetriebsmittel gemeinschaft sollte ihrer Bestimmung gemäß den Verkehr erleichtern und damit Handel und Industrie zugute kommen. Statt dessen werden aus diesen Kreisen immer mehr Klagen laut darüber, daß die Verwaltung der Gemeinschaft deren Zweck in sein gerades-Gegenteil verkehrt: die Beförderungs verhältnisse auf den deutschen Bahnen sind nicht nur nicht besser, sondern sogar schlechter geworden. Das liegt nicht an der neugeschaffenen Einrichtung, wohl aber an deren fehler haften Ausnutzung und an der Rücksichtslosigkeit, mit der Preußen sich die Vorteile der Betriebsmittelgemeinschaft auf Kosten der anderen Teilhaber zu eigen zu machen sucht Schon wiederholt wurde aus Süddeutschland Beschwerde er hoben, daß der größte Bundesstaat den gut ausgerüsteten Wagenpark der süddeutschen Bahnen über Gebühr in Anspruch nehme, selbst aber nicht für eine entsprechende Vermehrung seines rollende»» Materials Sorge trage. Nun hat auch die Chemnitzer Handelskammer in einer Eingabe an die Generaldirektion der Sächsischen Staaiseisenbahnen darum ersucht, diese möge ihren Einfluß bei der Leitung der Betriebs mittelgemeinschaft dahin geltend machen, daß die zutage ge tretenen Mißstände in der Beförderung vor» Gütern abge stellt werden, und zur Begründung folgende näheren Angaben gemacht: „Während der Wagenpark der Sächsischen Staatseisenbahnen vor dem 1. April insofern in weitgehendem Maße den an ihn ge stellten Anforderungen entsprochen hat, als er es ermöglichte, daß auch solche Güter in großräumigen, bedeckten Wagen befördert werden konnten, die nicht in dem Spezialverzeichnis aufgeführt waren, ist durch die seit dem 1. April in Kraft getretenen Güterwagen vorschriften ein bedeutender Teil des deutschen Handelsverkehrs und der Erzeugnisse der deutschen Industrie von der Benutzung der großräumigen bedeckten Wagen grundsätzlich ausgeschlossen. Erschwerend tritt noch hinzu, daß diese Wagen, entgegen der früheren Praxis, auch dann dem allgemeinen Verkehr entzogen werden, wenn ein Erfordernis für ihre Verwendung im Sinne der jetzigen Güterwagenvorschriften nicht besteht. Hervorgehoben muß namentlich werden, daß die neuerliche völlige Ausschließung aller Jndustrieprodukte, die zufällig nicht auf diese Güterliste ge setzt worden sind, und der Sammelladungen aller Art, soweit sie nicht wenigstens zu 80 Prozent aus Gütern der Liste bestehen, von