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208 Mittwoch de« 8 September 1909 Frankenberger Tageblatt . s»,. / 68. Jahrgang Anzeiger Srgründet I84L AMU flr die ZSmzUe AnkhMMmW MH, das MzW Amtsgericht mit dm Ztadlrat z« IraaKeaderg i. Berantwortlicher Redakteur: Ernst Roßberg in Frankenberg i. Sa. — Druck und Verlag von E. G. Roßberg tu Frankenberg i. Sa. Erscheint an jedem Wochentag abends für den folgenden Tag. Bezugs- „ preis vierteljährlich 1 SO H, monatlich SO Trägerlohn extra. — Einzelnummern lausenden Monats S früherer Monate 10 Bestellungen werden in unserer Geschäftsstelle, von den Boten und Ausgabe stellen, sowie von allen Postanstalten Deutschlands und Oesterreichs angenommen. Nach dem Auslande Versand wöchentlich unter Kreuzband. Ankündigungen sind rechtzeitig aufzugeben, und zwar größere Inserate bis 9 Uhr vormittags, kleinere bis spätestens 11 Uhr mittags des jeweiligen Ausgabetages. Kür Aufnahme von Anzeige« an bestimmter Stell« kann eine Garantie nicht übernommen werden. E»E> S1. Telegramme: Tageblatt Frankenbergsachsen. Anzeigenpreis: Die «-gesp. Petitzeile oder deren Raum 1S bet Lokal« Anzeigen 12 im amtlichen Teil pro Zeile 40 -Eingesandt" t» Redaktionsteile 3S H. Für schwierigen und tabellarischen Satz Ausschlag, sür Wiederholungsabdruck Ermäßigung nach feststehendem Tarif. FL» Nachweis und Offerten-Annahme werden 25 h Extragebühr berechnet. Juserateu-Annahme auch durch alle deutschen Annoncen - Expeditione». Nachruf. Unserem hochverehrten, viel zu früh dahingeschiedenen Herrn Aöniglichen Amtshauptmann Narl Dost in Löha rufen wir auch hierdurch ein herzliches „<Kabe Dank" und „WuHe sanft" in seine stille Gruft nach. Flöha, am 5. September 4909. Die Gemeindevorstände des amtshauptmannschaftlichen Bezirks Flöha. In dem Konkursverfahren über das Nachlaßvermögen des Kaufmanns Richard Schmidt ! in Frankenberg ist zur Abnahme der Schlußrechnung des Verwalters, zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schlußverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen und zur Beschlußfassung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Vermögensstücke der Schlußtermin auf de« 28. September ISSN, vormittags 1« Uhr vor dem hiesigen Königlichen Amtsgerichte bestimmt worden. Frankenberg, am 3. September 1909. (L 1/09) Sekr. Günther, Gerichtsschr. des König!. Amtsgerichts. Die in Gemäßheit des Reichsimpfgesetzes vom 8. April 1874 feiten der hiesigen Herren Jmpfärzte vorzunehmenden unentgeltlichen öffentlichen Impfungen finden im laufen den Jahre nur noch an folgenden Tagen statt: am Dienstag, den 14. dieses Monats, Vormittag 8 bis S Uhr, für die Kinder, deren Familiennamen nach der alphabetischen Reihen folge mit den Buchstaben bis it beginnen, und » am Montag, den 2V. dieses Monats, Vormittag 8 bis S Uhr, für die Kinder, deren Familiennamen nach der alphabetische« Reihen folge mit den Buchstaben bis A beginne«, beide Male im 8ssl« Uss sK«dsi'msis1«i'ksu8«s. Eltern, Pflegeeltern und Vormünder aller in hiesiger Stadt aufhältlichen Kinder, welche im Jahre 1908 oder in früheren Jahren geboren und noch nicht, bez. noch nicht mit Erfolg geimpft worden sind, werden hierdurch aufgcfordert, zu den oben angegebenen Terminen mir ihren impf pflichtigen Kindern pünktlich zu erscheinen und sodann vie geimpften Kinder am siebente« Tage «ach der Impfung Vormittag 8 Uhr in demselben Lokale zur Nachschau vorzustellen. Eltern rc., deren Kinder wegen Krankheit von der Impfung vorläufig befreit werden sollen, haben die betr. Kinder behufs unentgeltlicher ärztlicher Untersuchung in den Impfterminen vorzustellen. Eltern rc., deren impfpflichtige Kinder durch Privatärzte bereits geimpft worden find, oder während der Jmpfperiode noch geimpft werden, oder auf Grund privatärztlicher Zeugnisse zurück« gestellt worden sind oder noch zurückgestellt werden, haben Impfscheine und bez. Befteiungszeugniff« in den Impfterminen oder an Ratsstelle (Zimmer Sir. 3) vorzulegen. Eltern, Pflegeeltern und Vormünder, welche ihre Kinder oder Pflegebefohlenen der Impfung oder der ihr folgenden Gestellung zur Revision entziehen, oder Impfscheine und Befteiungszeugniff« obiger Aufforderung gemäß vorzuzeigen unterlassen, werden nach Z 14, des JmpfgesetzeS nnt Geld« strafe bis zu 50 Mark oder mit Haft bis zu 3 Tagen bestraft werden. Hierbei machen wir schon jetzt auf die nachstehenden Verhaltungsvorschriften aufmerksam. Frankenberg, am 2. September 1909. Dev Stabtrat. Verhaltungsvorschriften für die Angehörigen der Krstimpflinge. 8i- Aus einem Hause, in welchem ansteckende Krankheiten wie Scharlach, Masern, Diphtherie, Croup, Keuchhusten, Flecktyphus, rosenartige Entzündungen oder die natürlichen Pocken herrschen, dürfen die Impflinge zum allgemeinen Termine nicht gebracht werden. - 8 2. Die Eltern des Impflings oder deren Vertreter haben dem Jmpfärzte vor der. Ausführung der Impfung über frühere oder noch bestehende Krankheiten des Kindes Mitteilung zu machen. 8 3. Die Kinder müssen zum Impftermine mit rein gewaschenem Körper und mit reinen Kleidern gebracht werden. llnrere OMriere. Die Sozialdemokraten greifen bekanntlich das Heer und seine Einrichtungen besonders scharf an. Kein Mittel scheuen sie im Kampfe gegen die Armee. Unter allen Pfeilen, die sie abschießen, sind die gegen die Offiziere am meisten vergiftet und am schärfsten zugespitzt; ganz natürlich, denn die Offi ziere, die den Soldatenstand als ihren Beruf erwählt haben, sind die Träger des Geistes im Heere. Solange die Offiziere, durchdrungen von den hohen, heiligen Aufgaben ihres Berufs, auf hoher Stufe stehen, solange ist auch die Armee groß. Solange die Offiziere nichts für sich wollen, sondern in selbst loser Hingabe an den Dienst ihre Pflicht treu erfüllen, so lange ist auch die Armee stark, kräftig, fest und treu; solange können wir mit Recht singen: „Lieb' Vaterland, magst ruhig sein, fest steht und treu die Wacht, die Wacht am Rhein." Der Geist, der im Heere lebt, geht von den Offizieren aus und überträgt sich willenlos ganz von selbst auf die Unteroffiziere und Mannschaften, die sie erziehen durch Bei spiel, Lehre, Ermahnung, Warnung, und wenn es nicht mehr anders geht, durch Strafe. So ist die Armee nicht nur die starke Wehr unseres Vaterlandes, sondern sie wirkt mit an der Lösung der sozialen Aufgaben und wird dadurch eine Schule des Volkes im vollkommensten Sinne des Wortes. Das liegt klar auf der Hand, und jeder, der es nicht an sich selbst erfahren hat, kann es erkennen, wenn er sich das Bild der Rekruten fest einprägt und dann dieselben Leute mit diesem Bilde vergleicht, wenn sie nach der Vollendung ihrer staatsbürgerlichen Ehrenpflicht in das Volksleben zurückkehren; sie sind nicht nur äußerlich in ihrer Haltung, im Gange, in der Gliederbeherrschung vollkommen umgewandelt, sondern auch der innere Mensch hat eine andere, reinere Luft geatmet und ist ganz gewiß davon nicht unberührt geblieben. Das liegt eben darin, daß der Offizier nicht als Vorgesetzter hoch und unerreichbar über dem gemeinen Soldaten steht, sondern daß er als Mensch seine« Untergebenen nähertritt; er ist ihnen nicht nur Lehrer und Führer im Dienst, sondern auch — je > nach seinem Dienstgrade und Lebensalter — Vater, Freund und Berater. Derselbe Jüngling, der im Verkehr mit seinen Genossen, ja vielleicht im eigenen Elternhause manches Schlagwort der Sozialdemokratie gehört hat, der gegen die Obrigkeit, gegen das Vaterland und gegen Heer und Marine aufgehetzt ist; derselbe Jüngling, der unter umstürzlerischer Irrlehre gelernt hat, zu hassen, wo er lieben sollte, zu beneiden, wo er zu frieden sein konnte, sinnlos zu fordern, wo er volle Genüge hatte, der lernt nun wieder Gottesfurcht, Königstreue, Vater landsliebe; er gewinnt wieder Achtung und Ehrerbietung vor dem Gesetz und lernt die Pflichttreue kennen, die zur Ord nung, Pünktlichkeit, Sauberkeit und Selbstlosigkeit führt. Mag der Rekrut verhetzt in die Armee gekommen sein, mag er des Königs Rock widerwillig angezogen haben, mag sein Mißtrauen gegen die Offiziere turmhoch gewesen sein, in der reinen, klaren Luft, die im Heere weht, hält das alles nicht stand. Daß der Offizier denselben Dienst tut wie der gemeine Mann, daß er also dienstlich immer mit ihm lebt, bringt beide näher, und die warme Teilnahme, die nimmermüde Fürsorge, die der Offizier jedem entgegenbringt, verwandelt bald das Mißtrauen in Vertrauen, die Unlust in Lust, den Widerwillen in Eifer und in Dienstfreudigkeit. Stolz ist der Soldat auf seine Offiziere, und kommt es zu Besichtigungen, so gibt jeder seine volle Kraft her, denn er will sich seinen Vorgesetzten dankbar erweisen und den Besichtigungstag zum Ehrentag für jsdie Truppe machen. So ist es immer gewesen, und so wird es bleiben trotz aller sozialdemokratischen Strömungen. Oewanämg räcdrkcbtl Semrbe- u«a fisnamiMvrreine. Der in diesen Spalten schon mehrfach erwähnte Verbandstag der sächsischen Gewerbe- und Handwerkervereine begann am Sonn tag in dem festlich geschmückten Pulsnitz. Aus allen Teilen Sachsens waren die Vertreter der Vereine herbeigeeilt. Vom Frankenberger Gewerbeverein waren die Herren Stickereifabrikbesitzer Alfred Müller und Webschützenfabrikant Göhler anwesend. Auch die König!. Staatsregierung, Gcwerbekammern und eine Reihe Ge meindeverwaltungen hatten ihre Vertreter entsandt. Vormittags 11 Uhr fand im Etablissement Herrnhaus unter Leitung des Verbandsvorsitzenden, Stadtrat Luckweil-Waldheim, eine Vorversammlung der Vereinsvertreter statt. Nach Beendi gung der Beratungen fand nachmittag« eine Festtafel statt. An diese schloß sich ein Rundgang durch die Stadt an. Abends ver einigte man sich zu einem FestkommerS im Schützenhaus. Der Haupttag der Tagung war der gestrige Montag. Nach dem man vormittags das Elektrizitätswerk und das Stadtmuseum besichtigt hatte, trat man in der 10. Vormittagsstunde zu der 23. Hauptversammlung zusammen. Nach den üblichen Begrüßungen durch den Vorsitzenden wurden Berichte über die Kassenverhält« nisse und Stiftungen abgelegt. Aus der Wettin-Stiftung konnten 1908 und 1909 an 31 Bewerber 1490 Mark als Stipendien zum Besuch von Fachschulen verteilt werden. Aus der Preusker-Stiftung 1907 und 1908 je 550 Mark an junge Handwerker zum Zwecke beruflicher Weiterbildung. Die Versammlung nahm von den Berichten Kenntnis und beschloß die Einsetzung einer Kom mission zur Bearbeitung von Vorschlägen zu Reformen in der Einkommensteuereinschätzung. Dann referierte Buchdruckerei besitzer Beck-Geringswalde über die vom Verbandsausschuß bestellte Kommission für Ergreifung von Maßnahmen zur Beseitigung des Lehrlingsmangels beim Handwerk. Hierauf wurden die Anträge verhandelt. Wir nehmen vorweg die Anträge des Gauverbandes niedererzgebirgischer Gewerbevereine, dem auch der Frankenberger Gewerbeverein angehört. Zunächst brachte dieser Gauverband folgenden An trag ein: „Der Landesverband wolle hinsichtlich des Fach- unl Fortbildungsschulwesens folgendes erstreben: 1. Das Kgl. Ministerium des Innern wolle dem gesamten Fortbildungs schulwesen einen gewerblichen bezw. beruflichen Charakter ver leihen und dasselbe dem Ministerium des Innern ungeteilt unterstellen. 2. Sollte dies nicht angängig sein, so wird ge beten, daß diejenigen Schulen, welche den vom Ministerium oes Innern vom 7. November 1907 gestellten Bedingungen entsprechen, dem Ministerium des Innern nicht nur unter stehen können, sondern ohne weiteres zu unterstehen haben und somit deren Schüler vom Besuch der sich an die Volks schule anschließenden Fortbildungsschule unter dem Ministerium des Kultus befreit sind." Der Antrag wurde von Oberlehrer Dietrich-Mittweida begründet. Er sand einstimmige Annahme. Ein weiterer Antrag des Gauvcrbandes, nach dem Muster anderer Berufs- und Standeskrcise im Lande für die Kreise der im Landesverband und seinen Verbandsvereinen sich zu- sammenschließcnden Gewerbetreibenden und Haudwerker ein sächsisches Erholungsheim zu begründen, wurde von Herrn Tapczierermeister Möller-Döbeln begründet und fand ebenfalls Annahme. Zur weiteren Verfolgung der Angelegenheit wurde