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H IW «M»ch, »c» SS. «»»ft IWV Frankenberger Tageblatt Bezirks- -MN für dir MM AMWlmmW MH«, dir MiM KMerW »Nii dm KM«! zu IrMMg I. So. Berantwortlichcr Redakteur: Ernst Roßberg in Frankenberg l. Sa. — Druck und Berlag von C iS. Roßberg in Frankenberg i. Sa. Erscheint an jede« Wochentag abend» für den folgenden Tag. Bezugs- Preis vierteljährlich 1 bO H, monatlich 50 H. Trägerlohn extra. — Einzelnummern lausenden Monats b H, früherer Monat« 10 H. EeUellnnge« werden in unserer Geschäftsstelle, von den Boten und Ausgabe, stellen, sowie von allen Postanstalten Deutschlands und Oesterreichs angenommen. Nach dem Auslande Versand wöchentlich unter Kreuzband. «nkündigungen sind rechtzeitig aufzugrben, und zwar größere Inserate bis 9 Uhr vormittags, kleinere bis spätestens 11 Uhr mittags de» jeweiligen Ausgabetages. Aür Ausnahme von Anzeigen an bestimmter Stelle kann eine Garantie nicht übernommen werden. b1. Telegramme: Tageblatt Frankenbergsachsen. Anzeigenpreis: Die 8 -gesp. Petitzeile oder deren Raum 1b bei Lokal- Anzeigen 12 im amtlichen Teil pro Zeile 40 „Eingesandt" i» Redaktionsteile Zö H. Für schwierigen und tabellarischen Satz Ausschlag, für Wiederholungsabdruck Ermäßigung nach feststehendem Tarif. Ft» Nachweis und Offerten-Annahme werden 2b -) Extragebühr berechnet. Jnserateu-Annahme auch durch alle deutschen Annoncen-Expeditione». Die durch die diesjährigen im Bezirke der Königlichen Amtshauptmannschaft statt findenden größeren militärische» Herbftübuuge« entstehenden Flurschäden sind von den Grundstückseigentümern oder Pächtern, die Entschädigungsansprüche erheben wollen, bei dem Stadtrat, Gemeindevorstand oder Gutsvorsteher anzumelden. Eine Aberntung der beschädigte» Feldfrüchte ist nur erlaubt, nachdem sie von dem Stadtrate. Gemeindevorstande oder Gutsvorsteher ausdrücklich gestattet worden ist. Erfolgt die Aberntung ohne diese Erlaubnis, so laufen die Eigentümer Gefahr, für die behaupteten Beschädigungen eine Vergütung nicht zu erhalten. Es haben deshalb die Be schädigten unmittelbar nach Eintritt der Beschädigung die Entscheidung des Stadtrats, Ge meindevorstands oder Gutsvorstehers darüber einzuholen, ob und inwieweit die Aberntung der beschädigten Felder stattzufinden hat. Die Aberntung ist dann anzuordnen, wenn beim Ver bleiben der Früchte auf dem Felde ein höherer, als der durch die Truppen verursachte Schaden entstehen würde, namentlich also bei Früchten, die dem Verderben ausgesetzt sind. Ordnet der Gemeindevorstand die Aberntung vor dem Eintreffen der Abschätzungs- Kommission an, so hat er sofort in Gemeinschaft mit zwei unparteiischen Ortseingesessenen den Stand der beschädigten und abzuerntenden Felder, die Menge (Fuder usw.) und die Be schaffenheit der übrig gebliebenen Früchte und deren etwaige weitere Verwendbarkeit (z. B. als Viehfutter) und den sich hiernach ergebenden Umfang de- Schadens, nicht aber die Höhe der Entschädigungssumme festzustellen. Erst nachdem diese Feststellung erfolgt ist, darf mit der Aberntung begonnen werden. Ueber den Befund ist der Abschätzungs-Kommission Mitteilung zu machen. Ist der Gemeindevorstand selbst der Geschädigte, so muß der Gemeindeälteste über die Notwendigkeit der Aberntung vor dem Eintreffen der Abschätzungs-Kommission und den Umfang des Schadens durch zwei unparteiische Zeugen feststellen lassen. Wenn die Wiederbeackerung von Feldern, die zur Bestellungszeit saatsertig hergestellt wurden und bei den Uebungen durch Truppen betreten werden mußten, zur Vermeidung erhöhter Entschädigungsansprüche vor dem Eintreffen der Abschätzungs-Kommission erfolgen muß, so hat der Gemeindevorstand mit zwei unparteiischen Ortseingesessenen die Gröhe und Beschaffenheit der Ackerfläche unmittelbar vor und nach der Uebung festzustellen. Dies gilt auch von allen anderen Zustandsveränderungen, deren beschleunigte Vornahme erforderlich ist, um eine Vergrößerung des Schadens zu verhüten. Die Festsetzung der Entschädigung selbst bleibt der Abschätzungs-Kommission Vorbehalten. Beschädigungen, die nicht durch die Truppenübungen selbst, sondern auf andere Weise im Besonderen dadurch entstanden sind, daß die Beteiligten das rechtzeitige Abernten unter lassen haben, oder wenn die Aberntung oder gar die Neubestellung des Grundstücks ohne Genehmigung des Gemeindevorstands erfolgt ist, begründen keinen Anspruch aus Vergütung. Arbeiten und Aufwendungen, von welchen die Beteiligten gewußt haben, daß sie durch die Truppenübungen der nächsten Tage zerstört werden mußten, begründen gleichfalls keinen Anspruch auf Schadloshaltung. Im übrigen wird darauf hingewiesen, daß der Reichsmilitärfiskus für die durch Zu schauer entstandenen Flurschäden nicht aufzukommen hat, es vielmehr den betreffenden Be- sitzern überlassen bleiben muß, sich wegen Ersatzes dieser Schäden an diejenigen Personen zu halten, die sie verursacht haben. Die Ortspolizeibehörden erhalten Anweisung, mit aller Strenge gegen diejenigen Personen strafrechtlich einzuschreiten, die sich einer Uebertretung nach 8 368 Ziffer 9 des ReichSstrafgrsetzbuchs oder nach 83 18, 19 des Forst- und Feldstrafgesetzes vom 26. Februar 1909 schuldig machen. Die Abschätzung der Flurschäden wird voraussichtlich vom 22. September dieses Jahres ab erfolgen. Zu den Schätzungsterminen, bei welchen die Gemeindevorstände anwesend sein müssen, werden die Beteiligten s. Zt. vorgeladen werden. Bemerkt wird, daß auch im Falle des Ausbleibens der Beschädigten die Schädenwürderung vorgenommen wird und das Er gebnis derselben für bekannt gemacht gilt, sowie daß alle für die Beteiligten hieraus etwa entstehenden Nachteile unabänderlich sind, da ein Beschwerderecht bezüglich der vorgenommenm Abschätzung nicht besteht. Flöha, am 23. August 1909. Die Königliche AmtShauptmannschaft. Das Scharfschießen der 3. Feldartillerie — Brigade Nr. 32 bei Gahlenz wird nicht Montag, den 30. August, sondern Dienstag, den 7. September, abgehalten. Die in der Bekanntmachung vom 14. dieses Monat erlassenen Vorschriften wegen des geplanten Scharfschießens werden allenthalben für den 7. September aufrecht erhalten. Flöha, am 23. August 1909. Die Königliche Amtshauptmannschaft. ver gelcmanrler aul Urlaub. (Von unserem Berliner ^-Mitarbeiter.) Der Reichskanzler von Bethmann-Hollweg hat sich zum Landaufenthalt nach Hohenfinow begeben. Ausgangs August leistet sich der Reichskanzler die Uebersiedelung von Berlin auf seinen der Reichshauptstadt nahe gelegenen Landsitz. Und er geht nicht dorthin, um auszuruhen, sondern um weiterzu arbeiten. In seiner Begleitung befinden sich für den aus wärtigen Dienst der Gesandte v. Flotow, Beamte für den inneren Dienst, Sekretäre usw. Seit dem Rücktritt des Für sten v. Bülow sind jetzt sechs Wochen vergangen. Diese Zeit hat der fünfte Kanzler zur Einarbeitung in sein Amt benutzt und, wenn es möglich war, eine noch angestrengtere Tätigkeit entwickelt, als während der langen Reichstagssession, in der er als Staatssekretär des Reichsamts des Innern, also als der traditionelle Sprechminister zu wirken hatte. In den letzten sechs Wochen ist unter der Leitung des Reichskanzlers unter anderm die Ausstellung des Reichsetats erfolgt. Für diesen Etat konnten 500 Millionen Mark buch mäßige Mehreinnahmen berücksichtigt werden. Alles aber, was über die Aufstellung des Etats gelegentlich bekannt ge worden ist, deutet darauf hin, daß der Reichskanzler an eine Wirtschaft aus dem Vollen nicht gedacht, sondern mit äußer stem Nachdruck darauf hingewirkt hat, daß in allen Ressorts peinliche Sparsamkeit geübt wurde. Herr von Bethmann- Hollweg hat sich zu dieser strengen Sparsamkeit nicht bloß durch die Erwägung bestimmen lassen, daß der wirkliche Er trag aus den neuen Steuern zum mindesten im ersten Etats jahre erheblich hinter dem Voranschlag Zurückbleiben und bei weitem nicht die Höhe von 500 Millionen Mark erreichen wird. In höherem Maße noch als diese Erwägung hat ihn jedoch der feste Wille, eine gründliche Gesundung des Reichs finanzwesens, zunächst durch eine nachdrückliche Schuldentil gung, herbeizusühren, zur Beobachtung der äußersten Spar samkeit veranlaßt. Auch in der Auswärtigen Politik hat v. Bethmann-Holl weg in dem bisher verflossenen kurzen Abschnitt seiner Tätig keit als leitender Beamter des Reiches offenbare Erfolge er zielt. Die Art, wie er beschwichtigend auf den Balkanstreit eingewirkt hat, ohne die Reichspolitik in den Wirbel der türkisch-griechischen Auseinandersetzungen hineinzuziehen, hat aus alle unbefangenen Beurteiler einen günstigen Eindruck ge macht. Es ist auch nicht verborgen geblieben, daß die ein dringliche Mahnung zum Frieden seitens einer durchaus un parteiischen Großmacht sowohl in Konstantinopel, wie in Athen einen tiefen Eindruck gemacht und wesentlich dazu beigetragen hat, daß kriegerische Verwicklungen verhütet wurden. Des gleichen hat die Marokko-Politik des Kanzlers weder in dem eifersüchtigen Frankreich, noch in Spanien, das durch seine Händel im Riffgebiet immer dicht daran ist, die Bestimmungen der Algecirasakte zu überspringen, auch nur den geringsten Anlaß zur Klage gegeben. Und selbst in den Londoner Blättern, die doch jedem deutschen Reichskanzler etwas am Zeuge zu flicken wissen, ist von Verdächtigungen und An schuldigungen wenig zu bemerken gewesen. - veniicdrr »na SScbtitcdrt Frankenberg, 24. August 1809. In eigener Sache. * Das in Flöha erscheinende „Tageblatt" fühlt sich neuer dings zum Kritiker über uns berufen. Wir können ja den Schmerz unserer jungen Flöhaer Kollegin verstehen und emp fehlen ihr deshalb, ihre Redaktion ebenso vornehm objektiv und ohne Gehässigkeit gegen politische Gegner zu führen, wie wir es beobachten. Das kann man nämlich auch bei aller Betonung eines nationalliberalen Standpunkts! Von diesem Standpunkt aus haben wir bisher alle politischen Tagesfragen behandelt, ohne jedoch die Aufgabe der Presse, „versöhnend und vermittelnd zu wirken", außer Acht gelassen zu haben. So werden wir es auch ferner halten, — trotz Flöha! Selbst große parteipolitisch redigierte Zeitungen stellen sich in der Führung der Redaktion über die Zinnen der Partei. Ein Lokalblatt, das die Interessen aller Einwohner seines Bezirks vertreten soll, muß dies erst recht tun und deshalb auch haben wir — was hiermit vor aller Oeffentlichkeit festgestellt sei — das „Frankenberger Tageblatt" allen bürgerlichen Parteien zur Verfügung gestellt, soweit es sich um den Inse ratenteil, um den „Sprechsaal" oder um Sonderbeilagen handelt. Wir wiederholen, was wir bereits gestern sagten: Die Schriftleitung des Blattes identifiziert sich keineswegs mit dem Inhalt der Einsendungen oder der Sonderbeilagen. Diese sind dem Inseratenteile gleichzuachten. Bemerken wollen wir noch, daß gerade die Art und Weise, wie vom Generalsekretär des konservativen Landesvereins die Wahl agitation bisher betrieben worden ist, Veranlassung zu unserem gestrigen Leitartikel „Parteihader" war. Wir halten daran fest und schreiben es auch der Flöhaer Redaktion ins Stamm buch: „Politischer Anstand ist einer der besten Wahlhelfer!" * s Der Verkehr am Sonntag stand unter dem Zeichen der unsicheren Witterung und war deshalb nicht so umfang reich, wie sonst. Immerhin wurden auf dem hiesigen Bahn hof 1619 Fahrkarten verkauft, darunter 722 nach Chemnitz. Auf den Chemnitzer Bahnhöfen wurden gelöst: nach Nieder wiesa 861, Mittweida 663, Frankenberg 601, Flöha 546, Braunsdorf 362, Oberlichtenau 323 und GunnttSdorf 152 Fahrkarten. -so. Aas der Kirchgemeinde. In der gestrigen Kirchen vorstandssitzung wurde an Stelle des hierselbst verstorbenen Herrn Rentner Rudolf Vogelsang Herr Kommerzienrat Arthur Schieck hier vom Vorsitzenden des Kollegiums für dessen Wahlperiode eingewirsen und verpflichtet. fl. Zöglingsturufahrt. Der Muldenzschopautaler Turn gau führte am vergangenen Sonntag seine Zöglinge auf frohen Turnfahrten nach Richzenhain, Etzdorf und Seifersbach. An letzterem Ort, dem Zielpunkt des 2. Bezirks (Frankenberg, Hainichen, Mittweida), traten 224 Zöglinge zu den vom Bezirksturnwart Siegel geleiteten Freiübungen an, die recht befriedigend geturnt wurden. Darauf maßen sich die Zög linge in einem Fünfkampfe, bestehend in 100 Meterlauf, Dreisprung, Weithochsprung, Kugelstoßen und Tauklettern. Der Turnverein Frankenberg (D. T.), der 54 Zöglinge auf den Plan brachte, hatte die Freude, in der 3. Alters klasse, 16—17 Jahre, Fritz Reuter mit 104 Punkten als 3. Sieger und in der 2. Altersklasse, 15—16 Jahre, Richard Salomon als 1. Sieger mit 119 Punkten, der in allen Ab teilungen höchsten Punktzahl, und ferner Hans Findeisen mit 102 Punkten, Herbert Michael mit 92 Punkten und Arthur Müller mit 85 Punkten mit lobenden Erwähnungen aus gezeichnet zu sehen. 7 Mauöver-Postseuduugeu. Beim Herannahen der militärischen Herbstübungen wird darauf aufmerksam gemacht, daß es sich empfiehlt, Postsendungen für die an den Uebungen teilnehmenden Offiziere und Mannschaften nicht nach den in kurzen Zwischenräumen wechselnden Marschquartieren, sondern stets nach dem Garnisonorte zu richten. Für die richtige und beschleunigte Weitersendung wird dann poslseitig gesorgt. Ferner ist es dringend notwendig, in den Aufschriften der Sendungen an Unteroffiziere und Mannschaften cinschl. der Einj.-Freiwilligen außer dem Familiennamen, welchem nach Umständen Vornamen und Ordnungsnummer hinzuzufügen sind, Dienstgrad und Truppenteil (Regiment, Bataillon, Ab teilung, Kompanie, Batterie, Schwadron) genau anzugeben. Auch bei Sendungen an Offiziere und Aerzte sind diese An gaben zu empfehlen, weil die einzelnen Truppenkörper usw. oft auseinander gezogen und auf verschiedene Quarticrorte verteilt werden. Mangelhafte Aufschriften der Manöverpost sendungen können leicht eine Verzögerung in der Beförderung und Zustellung zur Folge haben. Die Nach- oder Rück sendung von Postanweisungen, gewöhnlichen und eingeschrie benen Briefsendungen, sowie der gegen ermäßigtes Porto beförderten Soldatenpakete ohne Wertangabe bis zum Gewichte von 3 einschl. erfolgt kostenfrei. Dagegen werden die im Postwege bezogenen Zeitungen nicht ohne weiteres, sondern nur auf Antrag und gegen Vorausbezahlung einer besonderen Ueberweisungsgebühr ins Manöver nachgesandt. f Ueber die Lage des Handwerks and Gewerbes in Sachsen entrollt der Verband sächsijchcr Gewerbe- und Hand- werkervercine in seinem letzten Bericht folgendes Bild: Der allgemeine geschäftliche Rückgang, der nach der Hochkonjunktur der letzten Jahre eingetretcn ist, hat auch aus Handwerk und Gewerbe ungünstig eingewirkt. Namentlich waren cs die Bau- Handwerker, die unter diesen Verhältnissen zu leiden hatten. Die während des vorangegangenen wirtschaftlichen Aufschwunges aufs äußerste gestiegenen Preise für die zur Verarbeitung ge-