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«18« Freit»«, »«» 13. A»g»v iso» S8. Zahkgang. AMU für dit MM DbhWlmmW IlU dar MM DtMiK M dm Wlm! W IrmikMll > Za «eranttvoMchn Redakteur: Ernst Roßberg in Frankenberg i- Sa. — Druck und »erlag von L. «. Roßberg in Frankenberg i. Sa. Erscheint »« jede« Wochentag abend» für den folgenden Tag. Bezug», pret» vierteljährlich 1 50 monatlich 50 Trägerlohn extra. — Einzelnummern laufenden Monats 5 früherer Monate 10 Bestellungen werden in unserer Geschäftsstelle, von den Boten und Ausgabe- stellen., sowie von allen Postanstalten Deutschlands und Oesterreichs angenommen. Nach dem AuSlande Versand wöchentlich unter Kreuzband. Ankündigungen sind rechtzeitig aufzugeben, und zwar größere Inserate bis S Uhr vormittags, kleinere bis spätestens 11 Uhr mittags des jeweiligenAusgabetages. Für Aufnahme von Anzeigen an bestimmter Stelle kann eine Garantie nicht übernommen werden. hoch- 51. Telegramme: Tageblatt Frankenbergsachsen. Anzeigenpreis: Tie S-grsP. Petitieile oder deren Raum 15 ö, bet Lokal- Anzeigen 12 H; im amtlichen Tritz pro Zeile 40 »Eingesandt" im Redaktionsteile »5 Für schwierigen und tabellarischen Satz Aufschlag, für Wiederholungsabdruck Ermäßigung nach feststehendem Tarif. Für Nachweis und Osserten-Annahme werden 25 - Sxtragebühr berechnet Anseraten-Annahm« auch durch alle deutschen- Annoncen -Expeditione»- dett Artikel Hu des Gesetzes vom 15. Juli 1909 wegen Aenderung des Tabaksteuergesetzes betreffend,^.vom 7. August 1909. Nach Artikel Ila des Gesetzes vom 15. Juli 1909 wegen Aenderung des Tabaksteuer- gesetzes erhalten die mehr als ein Jahr im Tabakgewerbe beschäftigt gewesenen Hausgewerbe treibenden und Arbeiter, welche nachgewiesenermaßen infolge dieses Gesetzes innerhalb des ersten Jahres nach dessen Inkrafttreten entweder vorübergehend oder für längere Zeit arbeitslos werden, ohne,^anderweit entsprechende Beschäftigung zu finden, oder wegen^notwendig gewor denen Berufswechsels oder wegen Einschränkung des Betriebes geschädigt werden, Unterstützungen bis zu einem Zeiträume von 2 Jahren, f Hausgewerbetreibende und Arbeiter, die auf Grund dieser Bestimmung^Unterstützungs- ansprüche geltend machen wollen, haben ihre Gesuche in Städten mit Revidierter Städte ordnung bei^den^Stadträten, in anderen Orten bei den zuständigen Amtshauptmannschaften schriftlich oder zu Protokoll einzureichen. Die Gesuche haben zu enthalten: a) Vor-' und Zuname, Alter,„Familienverhältnisse (ob ledig oder verheiratet, Zahl der unversorgten Kinder) und Wohnsitz des Gesuchstellers, d) Art der Beschäftigung in den letzten 14 Monaten, sowie Name und Wohnort des letzten Arbeitgebers, o) Gesamtbetrag des im Vorjahr (1. Juli 1908 bis 30. Juni 1909) verdienten Lohnes, ä) bei Arbeitslosigkeit Angabe des Grundes der Entlassung aus dem letzten Dienstver hältnisse, bei Verdienstschädigung deren Anlaß, Art und Umfang, o) Angabe, was als Nachweis dafür vorgebracht werden kann, daß die Arbeitslosigkeit oder die Verdienstschädigung infolge des Gesetzes wegen Aenderung des Tabaksteuer gesetzes vom 15. Juli 1909 emgetreten ist, k) welche Schritte zur Wiedererlangung eines Arbeitsverdienstes oder zur Erhöhung des geschmälerten Arbeitsverdienstes unternommen worden sind. Die Voraussetzungen für die Gewährung einer Unterstützung sind: s) daß die Verdienstlosigkeit oder Verdienstschädigung in der Zeit zwischen dem 15. August 1909 und dem 14. August 1910 eingetreten ist, b) daß der Gesuchsteller vor Eintritt der unter a bezeichneten Tatsachen mehr als ein Jahr im Tabakgewerbe, d. h. in einem der Bearbeitung oder Verarbeitung von Tabak gewidmeten Betriebe beschäftigt gewesen ist, o) daß die Verdienstlosigkeit oder Verdienstschädigung nachgewiesenermaßen infolge des Gesetzes wegen Aenderung des Tabaksteuergesetzes eingetreten ist, ä) daß für den Gesuchsteller eine geeignete Beschäftigung gleicher oder anderer Art oder an anderer Arbeitsstelle nicht zu finden ist, oder daß für den Gcsuchsteller bei einem etwaigen Uebergange zu einer anderen geringer bezahlten Beschäftigung (Berufswechsel) nicht besondere Beweggründe maßgebend waren. Nicht unterstützungsberechtigt ist: a) wer aus einem der in tz 123 der Gewerbeordnung bezeichneten Grunde entlassen wurde; d) wer aus anderen als den in 8 124 der Gewerbeordnung bezeichneten Gründen die Arbeit verläßt oder aufkündigt, obwohl er einen Wochenlohn von wenigstens drei Vierteilen des im Durchschnitte des Vorjahres bezogenen Wochrnlohnes verdient, oder obwohl im Falle einer etwa bereits bestehenden Unterstützung die letztere zu sammen mit dem jeweils verdienten Wochenlohne wenigstens drei Vierteilen des im Durchschnitte des Vorjahrs verdienten Wochenlohns gleichkommt; e) wer eine ihm auf seinen Unterstützungsantrag angebotene geeignete Beschäftigung anderer Art oder an anderer Arbeitsstelle ohne zureichenden Grund ablebnt. Als zureichender Grund für die Ablehnung gilt die für die Erlangung der Arbeit etwa erforderliche Uebersiedelung des Antragstellers und seiner Familie nicht, wenn die durch die Uebersiedelung entstehenden Kosten vergütet werden; dagegen ist . der! Besitz eines eigenen Hauses oder eines selbstbewirtschaftrten Grundstücks am bisherigen Be schäftigungsart als ausreichender Grund anzusehen; ä) wer nachweislich verabsäumt, sich um die Erlangung einer an seinem Wohnort oder in dessen Nähe gebotenen und geeigneten Arbeit, auch einer solchen außerhalb des Tabakgewerbes, zu bewerben, sofern er von der bestehenden Arbeitsgelegenheit nach weislich Kenntnis erhalten hat,und für die Arbeit ffn Wochenlobn geboten wird, der wenigstens drei Vierteilen des im Durchschnitte des Vorjahres lm Tabgkgewerbe verdienten Wochenlohnes gleichkommt; o) wer einen Minderverdienst erleidet,, ohne daßin dem Betrieb,. in dem er beschäftigt ist, eine Betriebseinschränkung eingetreten ist; t) wer aus einem Betrieb entlassen wird, in dem zur Zeit der Entlassung mehr Ar beiter beschäftigt sind als im Durchschnitte des Vorjahrs. Aenderungen und Ergänzungen der vorstehenden Bestimnunk'gen bleiben Vorbehalten. Dresden, am 7. August 1909. Die Königlichen Ministerien der Aiuanze» und de» Futter«. Bekauntmach»««. Da» Gemeinde» Elektrizitätswerk Auerswalde führt vom 16 UNMst d F ab »sinÄivIs« KssvJiIüsss unet SU», auch können die Beleuchtungskörper Glühlampen «nd sonstige Be darfsartikel durch da» Werk direkt bezogen werde«. Die Herstellung von Anfchlüffe«, Licht- und Kraftinstallatione» ist im Gemeindeamt Auerswalde zu beantrage«. Auerswalde, 11. August 1909. Der Gemeinderat. Kiss«, Gem.-Vorst. Vie Leuloburgel Zcblacbt. * Neunzehn Jahrhunderte sind dahingerollt seit jenen September-Tagen, an denen deutsche Stämme unter Führung des unsterblichen Cheruskerfürsten Armin durch den glorreichen Sieg im Teutoburger Walde der Eroberungslust des all mächtigen römischen Weltreichs ein Ziel setzten und die deut schen Gaue östlich vom Rhein dauernd von dem römischen Joche befreiten. Es gibt kein Ereignis der Weltgeschichte, das den Deutschen inniger vertraut wäre, als diese unver gleichliche Befreiungstat, die uns von den römischen Schrift stellern überliefert und durch Sage und Dichtung verherrlicht ist. Und wenn sich jetzt die Bewohner jener historischen Stätten und mit ihnen Taufende von Gästen zu großartigen Erinnerungsfeiern rüsten, die vom 14. bis zum 22. August andauern werden, so nimmt ganz Deutschland daran lebendigsten Anteil. Rom befand sich schon in voller Sittenverderbnis und seine Machthaber verweichlichten an Luxus und Wohlleben; aber in den Legionen hettschte noch der alte römische Geist. Mit ihnen unterwarf Cäsar Gallien und überschritt zweimal den Rhein, mit ihnen drangen Tiberius und Drusus über di« Alpen vor und eroberten das südliche Germanien und die Donauländer. Als alles verloren war, schleuderten germa nische Mütter sogar ihre Kinder den römischen Kriegern ins Gesicht; an Mut fehlte eS den Deutschen nie. Nach DrusuS, dem ein deutsches Weib von Übermenschlicher Größe an der Elbe ein .Bis hierher und nicht weiter" zugerufen hatte, vollendete Tiberius durch List und Ränke das Eroberungs werk. Sein Statthalter Saturninus gewann die Deutschen durch Lockungen. Die wegen ihrer Körperkraft und Größe, ihres blonden Haares und ihrer blauen Augen jenseits der Alpen bewunderten Germanen traten in römische Kriegsdienste. Das hatte auch der im Jahre 17 v. Ehr. geborene Cherusker- fürst Arminius getan. Die Gefahr war groß genug, daß auch das Germanentum, daS ja leider bis auf den heutigen Tag an den Sitten des Auslands Gefallen findet, der römischen Verweichlichung verfiel. Als aber Arminius, den wir Her mann nennen, nach einigen Jahren in die Heimat zurückkchrte, schaltete dort als Oberbefehlshaber Quintilius Varus, der im römischen Hochmüt die Deutschen wie Unterworfene behandelte. Er hielt Gericht ab und ließ über freie deutsche Männer kürvexliche Züchtigungen, ja sogar die Todesstrafe verhängen. Freundlichkeiten gewannen die Germanen leicht, Nackenschläge und Verletzungen ihres heiligen Rechts brachten sie zum Bewußtsein ihrer selbst. Niemand empfand die Schmach brennender als Hermann, der Cheruskerfürst, dem die Gunst eines Augustus das lebendige Gefühl, ein freier deutscher Mann zu sein, nicht hatte ersticken können. Er faßte den Entschluß, Deutschland zu befreien, und führte ihn mit Be sonnenheit aus. Mit offener Gewalt war gegen dieArei römischen Legionen und einige Kohorten zunächst natürlich nichts auszurichten. Hermann fügte sich daher äußerlich dem Regiment des Varus, suchte aber im geheimen seine Cherusker und die benachbarten Stämme für seinen Plan zu gewinnen. Als alle Vorberei tungen getroffen waren, war es September geworden. Um diese Jahreszeit pflegte der römische Statthalter regelmäßig sein Sommerlager an der Weser zu verlassen und an den Rhein zurückzukehren. Tatsache scheint es zu sein, daß Her mann durch die Vorspiegelung, es sei ein Aufstand aus gebrochen, den Varus bestimmte, den Rückmarsch zum Rhein durch den unwegsamen Teutoburger Wald zu nehmen. Andererseits war Barns aber auch von Segestes, dem Vater der Thusnelda und Schwiegervater Armins, vor diesem ge warnt worden. Jedenfalls wurde das römische Heer auf seinem Marsche unter Führung Hermanns von den Cheruskern der Weser, den Brukterern der Lippe, den Chauken, den Stamm vätern der heutigen Hessen, und den Marsen aus dem Gebiet des heutigen Osnabrück mit einem Hagel von Geschossen überfallen und in dreitägiger Schlacht völlig vernichtet. Quintilius Varus stürzte sich aus Verzweiflung in sein eigenes Schwert. Noch zweimal versuchten es die Römer in den Jahren 15 und 16 das verlorene Terrain zurück zugewinnen; einen dauernden Erfolg errangen sie nicht mehr; Deutschland blieb befreit vom Römerjoch. Die herrliche Tat Hermanns des Befreiers ist wert und würdig, gefeiert und verherrlicht zu werden durch die Jahrhunderte und durch die Jahrtausende! Innungen al! siampkorgankationen? Die „Sächs. Natl. Korr." schreibt: „Die sächsische Mittel standsvereinigung, der bekanntlich zahlreiche Innungen als körperschaftliche Mitglieder beigctreten sind, ruft jetzt allent halben diese Handwerkerorganisationen zur Beteiligung an Wahlversammlungen auf. So wurde in Lichtenstein für den 11. August auf Veranlassung der Mittelstands- Vereinigung eine Versammlung zur Ausstellung eine« Landtags kandidaten angekündigt, und in erster Reihe standen dabei die Innungen unter den beteiligten Vereinen. Wollte eine Innung einer politischen Partei körperschaftlich beitretrn oder ihre Unterstützung im Wahlkampf beschließen, so würde ihr dies zweifellos unter Hinweis auf die Satzungen untersagt werden. Der preußische Handels minister hat in einem Erlaß sogar den Beitritt zu Arbeit geberverbänden als einen Verstoß gegen das Gesetz be zeichnet mit der Begründung, daß jede Beteiligung an Or ganisationen, die unter Umständen in Kämpfe verwickelt werden könnten, unstatthaft sei. Man kann darüber streiten, ob diese Auslegung nicht zu weit geht. Aber darüber ist wohl kein Zweifel, daß der Eintritt von Innungen in die Mittelstands vereinigung und die unter ihrer Anleitung bettiebene Be teiligung am Landtagswahlkampf dem gesetzlich festgelegten und sachlich begrenzten Jnnungszweck direkt wider- sp richt. Nun bezeichnet sich die Mittelstandsvereinigung allerdings nicht als politische Partei; aber — sie betreibt politische Wahlen, erstrebt die Bildung einer neuen Fraktion in der Zweiten Kammer und bekämpft aufs heftigste die an dern politischen Parteien, mit Ausnahme der konservativen. Wie verträgt sich unter diesen Umständen der Eintritt von In nungen in die Mittelstandsvereimgung und ihre direkte finanzielle Unterstützung aus Kassengeldern mit der Neutralität, die den zur Förderung der Berufsangelegenheiten bestimmten Körper schaften auferlegt ist!? Die Behörden reden sonst ziemlich häufig in die Jnnungsangelegenheiten hinein und rügen jeden Verstoß. An diesem Hineinziehen der Innungen in das po litische Getriebe scheinen sie indes keinen Anstoß zu nehmen. Wir meinen, es sollte hier mit gleichem Maß gemessen wer den. Wenn cs durchaus zweckmäßig ist, das Jnnnngswcsen von politischer Beeinflussung fernzuhalten, dann ist nicht ein- zujehen, weshalb die Mittelstandsvereinigung, die jetzt als Wahlpartei auftritt, ein Vorrecht genießen soll." «tttlicdet im» ZScdtttcbet Frankenberg, 12. August 1909. Die Nonne. * Der Nonnenfalter, der gefährlichste Feind unserer Waldungen, tritt seit einigen Tagen in Sachsen wieder in großen Schwärmen auf. Aus fast allen Gegenden kommen Nachrichten über den starken Anflug der zur Schmetterlings familie der Spinner gehörer,den Nonne. In den Forsten unserer Umgebung ist der gefährliche Falter bisher erfreulicher weise nur in geringerem Maße angetroffen worden. So erfahren wir, daß in den staatlichen Forsten der Sachsenburger