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Ivos Anzeiger SS IchrgMs. ystMIntz«! IM sür Wiederholung Nachweis und O »inist-ripm ve» Juuer« Merzdof, am 8. Mär- IVOS. Konkurrenz machen, werdet etwas Anderes! Worauf die Männer nicht minder prompt erwidern, ja, meine Damen, widmen Sie sich doch dem Haushalt und der Wirtschaft, da werden genug Hilfskräfte für leitende Posten gesucht! Es ist eben heute so, daß jeder einem andern gern raten will, aber sür seinen Teil nicht immer gern Lust hat, eben diesm Rat zu befolgen. Und doch wäre das sehr bedeutsam. Diese und andere Dinge sind unliebsam, aber sie sind auch natürlich. Was wir moderne Zeit und modernes Ge- schästsleben nennen, das fing erst in der Mitte der neunziger Jahre an. Mit einem Male gingen da alle Wünsche nach oben, überall wurden die Ellenbogen gebraucht, um sich vor zuarbeiten, teils aus Selbsterhaltungstrieb, teils, weil man ganz richtig einsah, daß nicht jeder sofort einen vollen Platz an der Sonne erhalten könnte. Und das weibliche Geschlecht hat, man kann sagen, waS man will, seit 1898 einen ge waltigen Weg retourgelegt, wenn es selbst auch behauptet, bei weitem noch nicht erreicht zu haben, was ihm nottut. So immer und ewig fort nach oben kann «un aber der Gedankenflug nicht bleiben, denn sonst bleibt schließlich zur ebenen Erde kein Mensch mehr. Wir werden unS doch wieder daran gewöhnen müssen, auf uns zu schauen und den wirk lichen Zuständen, unter denen wir leben, Rechnung zu tragen, nicht allein unseren Wünschen. Denn auch das Leben und die Arbeit haben ihre Gesetze, die auf die Dauer nicht miß achtet werden können. WaS will daS werden? So fragen Tausende mit ängst licher Miene. Ganz einfach, eS werden sich alle, die nur mit Zukunfts-Phantasien rechnen und die Wirklichkeit außer acht lassen, wieder daran gewöhnen müssen, einzusehen, daß keine Tätigkeit, die ehrlich das Brot verdienen läßt, schändet. Wenn der Nährstand nur leisten, keine neuen Kräfte in ge- nügender Zahl aufnehmen soll, dann versagt er, und es bricht die Himmelsleiter der modernen Träume zusammen. Wir glauben aber nicht, daß eine solche Katastrophe eintritt, die Einsicht kommt am Ende von selbst, wenn man sieht, daß mit dem Kopf gegen eine Wand von Arbeits-Gesetzen gerannt wird, die nicht nachgibt. . hilflich zu sein. Dresden, den 26. Februar 1909. Die Lage ist noch immer ungeklärt, Billigerweise muß man jedoch der Regierung Serbiens angesichts der Gärung im Lande Zeit lassen. Das ist auch bisher noch der Stand punkt der österreichischen Regierung, der es also zur Zeit noch fern liegt, für eine bestimmte Frist den Serben ein Ultimatum zu stellen. Je klarer Rußland in Belgrad zu erkennen gibt, daß es den Standpunkt der Signatarmächte des Berliner Vertrages teilt, und daß Serbien von ihm die Unterstützung seiner Spezialwünsche nicht zu erwarten hat, um so schneller werden König Peter und der Ministerpräsident Nowakowitsch der Stimmung im Lande Herr werden. Leider läßt, eL nur Rußland noch immer an der wünschens werten klaren Bestimmtheit fehlen, und daher kommt es, daß die Kriegsstimmung im Lande wieder so stark geworden ist, daß ihr gegenüber die gegenwärtige Regierung ziemlich macht los sein soll. * Wie«. Die Situation wird hier wieder.ungünstiger beurteilt infolge der Tatsache, daß die serbische Antwortnote schon tagelang in Petersburg liegt und die in Aussicht ge nommenen Abänderungen noch nicht erfolgt sind. Ein Zu standekommen eines von russischer Seite plötzlich vorgelegten Konferenzprogramms wird hier als nicht ausgeschlossen be trachtet. Peter-Vurg. Iswolski erklärte in einem Interview, er werde einen Krieg seitens Rußland nicht zulassen. Belgrad. Nachdem hie russische Regierung erläuternde Erklärungen über einige Stellen in der serbischen Antwort ersucht hat, wird die Veröffentlichung der serbischen Note erst dann erfolgen, wenn aus Petersburg die zweite und definitive Zustimmung hierzu eingetroffen ist. Belgrad. In der angeblichen Spivnageafsäre sind bis her vier Personen verhaftet worden. Heute sollen noch weitere Offiziere und Beamte verhaftet werden, die an geblich in die Affäre verwickelt sind. melden. Neudörfchen, am 9. März 19VH. Her GemeindevorstLyd. Schztmgwu. Per Gemeindevorstand. vrs«ch. ü V 1 .„UU. Vie kallkSMitte«. «»tündtgunaen sind rechtzeitig aufzugeben, und zwar größere Jnsetate bis 9 Uhr vormittags, kleinere bis spätestens 11 Uhr mittags des jeweiligen Ausgabetages. Kür Aufnahme von Anzeigen an bestimmter Stelle Erteilung der Zeugnisse bezl. hei Herstellung der Lagepläne, die als Grundlage für Bebau- ungszeugnisse dienen sollen, die Gebäude Unter Ausübung der erforderlichen MessungSkontrollen in die Menselblattlopien oder die von ihnen ang« fertigten besonderen Grundrisse -i«zvmeffeW und besondere Vorsichtsmaßregeln dann zu ergreifen, wenn Flurstücke von annähernd gleicher Form und Größe nrbenewaoder liegen. In dieser Beziehung nimmt da» Ministerium aus die Vorschriften in der Generalverordnuug des Finanzministeriums an sämtliche Steuerbehör den. die Vermeidung von FlurstückSverwechSlungrn betreffend, vom 8. Januar 1906 (Mit teilungen auS der Verwaltung der direkten Steuers Bd 8 Seite 248) allenthalben Bezug, welchen auch seitens der verpflichteten Feldmesser, soweit nötig, nachzugehep sein wich. Auch wird noch ausdrücklich darauf hiogewiesen. daß die örtlichen Messungen von dem jenigen verpflichteten Feldmesser selbst ausgeführt sein müssen, der ihr, persönliche Ausfüh rung zu den Baupolizeiakten bezl. dem Lageplau« ausdrücklich bezeugt, widrigenfalls er sich einer falschen Beurkundung schuldig machen würde. Endlich wird noch bemerkt, daß durch Vermittelung der Braudversicherungskammer deren technische Beamte angewiesen worden sind, den verpflichteten Feldmessern aus deren Anlassen bei Feststellung der Brapdkatasternummern bereits katostrierter Gebäude in jeder Weise be Bezirks- ver fiaukmao». * In den Parlaments-Debatten der letzten Zeit hat man sich Wirt erholt mit der Lage des Kaufmannsstandes und mit dm Verhältnissen und der Heranbildung seiner Angestellten beschäftigt. ES kann keinem Zweifel unterstehen, daß hier mehr wie genug im Argen liegt und meist umso mehr, je größer die Städte r nd je bunter die LrbenSumstäude in diesen »Verden. Der „junge Mann" von einst will sich auch, was man ihm nicht im mindesten verdenken kann, alS Sohn seiner Zeit fühlen, er hat seine Forderungen an die Gegenwart und empfindet eS leidend, wenn die Wünsche und ihre Vollendung sich sehr von einander unterscheiden. Es werden jetzt ver schiedene gesetzgeberische Anträge vorbereitet, die auf eine Verminderung des kaufmännischen Nachwuchses, d. h. Ein- schränlung der Lehrlinge, und aus eine Vermehrung des Wissens hiuzielen. DaS kann teilweise nützen, aber e» wird nicht die Tatsache beseitigen, daß in immer verstärktem Maße das weibliche Geschlecht seinm Einzug in dir Geschäfte und Bureaus hält. Und hierin liegt zwar nicht der alleinige, Wohl aber ein wesentlicher Grund, daß sich die Situation für die jungen Kaufleute so verschlechtert hat. An Arbeitslust fehlt eS nicht, ein paar Gigerln gibt eS überall, und geleistet kann auch etwas werden. ES müssm nur Gelegenheiten dafür gegeben werden! Was wir in vielen Berufen haben, erleben wir auch im Kausmannsstand. Bon der einen Seite wird dm jungen Leuten zugetufm, werdet kein Kaufmann mehr, wir haben Urberfüllung oder doch keinen Platz für alle Ansprüche. Seht Euch nach technischen Berufen um! Aber die so rufen, die geben ein Beispiel nur mit Worten, nicht mit Taten, und gerade diese machen es aus. Wenn z. B. der Sohn eines Großindustriellen M entschließen könnte, praktischer Tischler- meister, ein Geheirnrätssohn etwa Kunstschlosser zu werden, so übte das eine zehnmal größere Wirkung, wie lange Ab handlungen. Auch di^ Mgen Damm, denen man ihre selb- stcindigen Existenzen im Haufmannsberuf und anderswo gewiß ''tivü Hetzet» gömrt, sagst hü den jungen Männern, denen sie Anzetgenpret»: Die S-gesp. Petitzeile oder deren Raum 1b bei Lokal- Anzeigen 12 sr im amtlichen Teil pro Zeil« 40 si „Eingesandt i« Redaktionsteile 15 Z. Für schmierigen und tabellarischen Satz Aufschlag, Verordnung, Sie in WWW m MwOnWW iMWti- bi, fiGK WMin WmEn WmsttM AsMMW W ch MM» I« zliMAtwtsmpi bi Wei binW. DaS Ministerium des Innern hat mittels der an sämtliche Baupolizeibehörden gerich teten Verordnung vom st. Januar 1909 — Rr. 707 II ör. — Anweisung über daS seitens der Baupolizeibehörden bei Ausstellung vyn BebchMigSzeugniffen einzuschlagende Verfahren erteilt. Hierbei ist u. q. angeordnet worden, daß I. stet Neubauten die Bauakten von der Baupolizeibehörde im Laufe des Verfahren« einem verpflichteten Feld- Messer mit dem Auftrage zuzusmden sind, unter Benutzung amtlicher Unterlagen und auf Grund einer von ihm persönlich ausgeführten örtlichen Messung zu erörtern, ob der grneh- M'gte Bau auf der bauplanmäßig für ihn bestimmten Stelle auch wirklich errichtet worden ist, während ii. stet schon bestehenden katastrierten Gebäuden e» dem Eigentümer zu überlassen ist, von einem verpflichteten Feldmesser einen Lageplan an- fertige» zu lassen, worin die Grenzen und dir Bezeichnung der einzelnen Flurstücke anzugeben und die vorhandenen Gebäude einzuzeichnen sind. In diesem Lageplane hat der Feldmesser auf Grund twr au dm Gebäuden angebrachten Braudkatasternummern und außerdem in jedem Falle unter Mitwirkung der Gememdebehörde, in Zwejfelsfällrn auch der Brandkatasterbehörds bezl. des BrandversicheruogsinspektorS die Brandkatasterbezeichnung des betreffmdm Gebäudes festzustellen, sie in den Lageplan einzutragen und Ort und Tag auf dem Plane zu verzeichnen. In beiden Fällm hat der verpflichtete Feldmesser außerdem zu den Akten bezl. auf dem Plane ausdrücklich zu bezeugen, daß er da« von ihm erteilte Zeugnis über die Errichtung deS betreffenden Baus auf dem bauplan mäßig für ihn bestimmten Flurstücke bezl. den von ihm angcferügtm Lageplan unter Benutzung amtlicher Unterlagen und auf Grund einer von ihm persönlich ausgeführten örtlichen Messung ausstelle bezl. angefertigt habe. Auf Grund dieser van den verpflichteten Feldmessern ausgestellten Zeugnisse hat dann die Baupolizei- behörde Behauungszeugnisse auszustellen, welche die Grundlage für die Eintragungen der Brandkatasternümmern in die Grundbücher abgeben. Da demnach Irrtümer in den von den verpflichteten Feldmessern ausgestellten Zeug nissen die Zuverlässigkeit der Grundbücher beeinträchtigen müssen und bedeutende Bermögens- schädigungen, sowie in deren Folge Ersatzansprüche gegen die betreffenden Feldmesser nach sich ziehen können, sieht sich das Ministerium des Innern veranlaßt, den verpflichteten Feldmessern die größte Sorgfalt bei Anstellung der erforderlichen Erörterungen insbesondere über die Brandkalasterbezeichnung bei der betreffmdm Gebäude — oben unter II — und bei Fest stellung derjenigen Flurstücke hiermit nachdrücklichst zur Pflicht zu machen, welche nach dem vorstehend angeführten betreffs ihrer Bebauung, in Frage kommen und daher den Gegenstand der auszustellenden Zeugnisse bilden. Wegen der bei Ausstellung der betreffenden Zeugnisse bezl. Pläne durch die verpflichteten Feldmesser zu benutzenden amtlichen Unterlagen wird darauf hingewiesen, daß diese in dem Flurbuch uebst Flurkroki, dem Grundsteuerkataster und, soweit über hie Flur oder den Flur teil brauchbare Steuermenselblätter oder Zusammenlegungskarten vorhanden sind, in amtlichen Kartmauszügen. (Mensrlblattkopien) zu bestehen haben werden. Diese Kartenauszüge werden, wie dir zu DiSmembrationSzwecken gebrauchten, bei dem Bezirkslandmesser zu bestellen sein. Zur Vermeidung von Flurstücksoerwechslungen haben die verpflichteten Feldmesser bei WM Ak die MW MWWMsM Ms U HM KMM M hm Mil zu InnikM- i. Zs verantwortlicher Redakteur: Ernst Roßberg in Frankenberg t. Sa. — Druck und Verlag von E G. Roßberg In Franker berg t. Sa. - W MittwochjW» WM zrankenderger Tageblatt Bekanntmachung für Ranhörfcheg. In Gemäßheit der bestehenden Vorschriften werden ch'e^Persvaeq, welchß an hiesigem Orte ihre Einkommensteuerpsticht oder ihre ErgänzungssteHerpflicht zu erfüllen haben, denen aber bis jetzt die Steuerzettel picht haben behändigt werden können, hiermit aufgefordert, wegen Mitteilung des Emschätzungsergebnisses sich bei de») hiesigen Gemeindehehörde zu In dem Souknrsvexlahre« über das Permögcu des Schuhmachers und Schuhwarenhändlers Karl Hermann Kabitzsch in Ebersdprf, Frankenbergerstr. 44, ist zur Abnahme der Schlußrechnung beS Verwalters, zur Erhebung Von Einwendungen gegen das Schlußverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigende« Forderungen und zur Beschluße fassung der Gläubiger über die nicht verwertbaren VerMägenSstüche der Schlußtermin auf de« 2. April ISO» vormittag» 10 Uhr vor dem hiesigen Königlichen Amtsgerichte bestimmt würden. Frankenberg, den 8. März 1909. (L 8/08) DaS Königliche Amtsgericht. Bekanntmachung für MeMorf. In Gemäßheit der bestehenden Vorschrift« werden alle Personen, welche an hiesigem Orte ihre Emkommensteuerpflicht oder ihre Ergänzungssteuerpflicht zu erfüllen haben, denen aber bis jetzt die Steuerzettel nicht haben behändigt werden könuey, hftrMt aufgefordert, wegen Mitteilung des EinschätzuugsergebniffeS Ach bei der hiessen Gemeinhebehörde zu melden. Einzelnummern läutenden Monat« S s, früherer Monate 10 H. vestetlunae» werden in aperer Geschäftsstelle, von den Botrn.undAusgabe- r 2 Kelle« sowie von allen Postanstalten Deutschlands und Oesterreichs kann eine Garantie nicht übernommen werden. Nachweis und Offerten - Annahme werden Lü ä Extragebahr bereq Dh dem ÄsLnve versand wöchenAch uyter Kreuzband. stM- 51. Telegramwe: Tageblatt Frankenbergsachsen. Jnseraten-Annahme auch durch alle deutschen Annoncen -Sxpeditii