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K IS Mittwoch, ö«» S4. Ftvrw» Zrankenberger Cageblatt vegründet 1842. L8- Jahrgang. Anzeiger MW flr die MM KMili-lmmW MH, das MM Amtsgericht M i>e» KMat;« IMmkerz i. Z«. Verantwortlicher Redakteur: Ernst Roßberg in Frankenberg i. Sa. — Druck und Verlag von C. G- Roßberg in Frankenberg i. Sa. »rschetut au jedem Wocheutag abends für den folgenden Tag. Bezugs preis vierteljährlich 1 bO H, monatlich SO Trägerlohn extra. — Einzelnummern lausenden Monats S früherer Monate 10 H. Bestellungen werden in unserer Geschäftsstelle, von den Boten und Ausgabe, stellen, sowie von allen Postanstalten Deutschlands und Oesterreichs angenommen. Nach dem Auslande Versand wöchentlich unter Kreuzband. Ankündigungen sind rechtzeitig aufzugeben, und zwar größere Inserate bis 9 Uhr vormittags, kleinere bis spätestens 11 Uhr mittags des jeweiligen Ausgabetages. Kür Aufnahme von Anzeigen an bestimmter Stelle kann eine Garantie nicht übernommen werden. stoch- S1. Telegramme: Tageblatt Frankenbergsachsen. Anzeigenpreis: Die s-gesp. Petitzeile oder deren Raum 1Ü bei Lokal» Anzeigen 12 im amtlichen Teil pro Zeile 40 „Eingesandt" t» Redaktionsteile is Für schwierigen und tabellarischen Satz Ausschlag, für Wiederholunasabdruck Ermäßigung nach feststehendem Tarif. K« Nachweis und Offerten-Annahme werden SS <) Extragedühr berechnet. Jnserateu-Annahme auch durch alle deutsche» Annoncen»Expeditione» Von der Firma Fr. Vitek A Co. in Prag und Dresden werden neuerdings Haar- färbemittel unter den Namen „Panax Haarfarbe^ und „Viteks Jmmerjung" in den Verkehr gebracht, die gesundheitsschädliche Stoffe enthalten. Auch die unter der Bezeichnung „Benetianifche Mixtur" von A. Bronx in Paris in Verkehr gebrachten Haarfärbe mittel enthalten gesundheitsschädllche Bestandteile. Vor Gebrauch dieser Mittel wird gewarnt. Dresden, den 16. Februar 1909. Ministerium de- Inner«. ^ MllsteruuMeschäft im Allshebmgsbezirk Mha. ^W^Die Musterung aller in dem Aushebungsbezirke Flöha aufhältlichen, im Jahre 1889 ge borenen Militärpflichtigen, sowie der Militärpflichtigen früherer Altersklaffen, über deren Dienst pflicht durch die Ersatzbehörden noch keine endgültige Entscheidung erfolgt ist, wird wie folgt abgehalten: 1 . in I^tSks im „Loreuzschen Gasthof" von vormittag- V«S Uhr an: Wontag, den 1. März, für die Oite Flöha, Metzdorf und Niederwiesa; Dienstag, den 2. Wärz, für die Orte Erdmannsdorf und Falkenau; Mittwoch, de« 3. März, für die Stadt Augustusburg und die Ortschaft Grün hainichen ; Donnerstag, de« 4. März, für die Orte Grünberg, Hennersdorf, Hohenfichte und Plaue-Bernsdorf; Areitag, de« 5. Wirz, für die Orte Borstendorf, Kunnersdorf und Oberwiesa; Sonnabend, de« 6. Wirz, für die Orte Eppendorf und Gückelsberg; Wontag, den 8. Wärz, für die Orte Dorfschcllenberg, Leubsdorf und Marbach; 2 in kn«»Ir«nbvng im „Webermeisterhaufe" vo« vormittags V,S Uhr an: Dienstag, de» 9. Wärz, für die im Jahre 1887 und 1888 und früher ge borenen Mannschaften aus der Stadt Frankenberg; Donnerstag, den 11. Wärz, für die im Jahre 1889 geborenen Mannschaften aus der Stadt Frankenberg; Areitag, de» 12. Wärz, für die Orte Altenhain, Auerswalde und Ebersdorf; Sonnabend, de« 13. März, für die Orte Dittersbach, Gornsdorf, Jrbersdorf, Merzdorf, Niedertlchtenau, Oberlichtenau und Sachsenburg und aus der Anstalt Sachsenburg; Montag, den 15. März, für die Orte Braunsdorf, Gunncrsdorf, HauSdorh Lichtenwalde, Mühlbach, Neudörfchen und Ortelsdorf; 3 . in SvUss-sn im Gasthof „Bellevue" vo« vormittags V«8 Uhr an: Dienstag, de« 16. März, für die Stadt Oederan; Mittwoch, de« 17. März, für die Orte Börnichen bei Oederan, Breitenau, Frankenstein, Gahlenz, Görberdorf, Hartha, Hetzdorf, Kirchbach, Memmen dorf, Schönerstadt, Thiemendorf und Wingendorf; 4 in Luvkvps» im „Kaiferfaal" von vormittags Uhr an: Donnerstag, den 18. März, für die Stadt Zschopau; Areitag, de« 19. März, für die Orte Börnichen bei Grünhainichen, Hohndorf, Krumhermersdorf, Waldkirchen und Witz chdorf; Sonnabend, den 2V. März, für die Orte Dittersdorf, Dittmannsdorf, Gornau, Schlößcheu-Porschendorf und Weißbach. Ueber vorliegende Reklamationsanträge wird für die Militärpflichtigen aus den Ortschaften der Amtsgerichtsbezirke Augustusburg und Frankenberg im Musterungstermin am 15. März dieses Jahres in Arankenberg, für die aus den Ortschaften der Amtsgerichtsbezirke Oederan und Zschopau zum Losungstage am 22. März dieses Jahre- in Zschopau entschieden werden. Die eingangsgedachten Militärpflichtigen haben daher, soweit sie nicht von der Gestellung zur Musterung ausdrücklich entbunden oder über das laufende Jahr Humus zurückgestellt worden sind, zur Vermeidung der in 88 26„, 62,» und «6,» der Wehrordnung ange drohten Strafen und Nachteile an de« vorerwähnten betreffenden Tagen und Stunden behufs ihrer Musterung in dem bestimmten Lokal pünktlich und in reinlichem Zustand vor der Ersatzkommisfion sich zu gestellen, hierbei auch zur Vermeidung einer Ordnungsstrafe von 5 Mk. ihre Gestellungsbefehle nnd dez. LofnngSfcheine mitzubringen. Militärpflichtige, welche in den Terminen vor den Ersatzbehördeu ohne genügende Entschuldigung an-bleiben oder «icht pünktlich erscheinen, werde«, sofern sie «icht zugleich eine härtere Strafe verwirkt haben, mit Geldstrafe bis z« 3« Mk. oder mit Haft bi- zu drei Tagen bestraft Wer betrunken oder in schmutzigem Zustande zum Musternngstermine erscheint, hat eine Geldstrafe vo» 1« Mk. oder im Falle der Uneinbringlichkeit der selben ei«e Haftstrafe vo« 2 Tage« z» erwarten. Alle Militärpflichtige«, auch wenn sie nicht «och besonder- vorgeladen werde» sollten, haben mit den Mannschaften desjenigen Ortes zur Musterung zu erscheinen, in welchem sie sich zur Stammrolle angemeldet haben. Diejenigen, welche im Vorjahre zu einer Truppengattung ausgehoben, bis jetzt aber noch «icht z«r Einstellung gelangt oder welche überzählig geblieben find, haben sich ebenfalls wieder zu gestellen. Militärpflichtige, die ihre Anmeldung zur Stammrolle unterlassen und dadurch die Vorladung unmöglich gemacht haben, sind von der Gestellungspflicht nicht entbunden. Wer durch Krankheit am Erscheinen im Musterungstermine behindert ist, hat ein ärztliche« Zeugnis beizubringen, welches, wenn der ausstellende Arzt nicht amtlich (al» Bezirks-, Gericht»-, Polizei-, Armenarzt u. dergl.) angestellt ist, durch die Ortsbehörde beglaubigt sein muß. Wer an Epilepsie leidet, hat auf eigene Kosten drei glaubhafte Zeugen hierfür zu stellen oder ein Zeugnis eines beamteten Arztes beizubringen. Ebenso haben diejenigen Militär pflichtigen, welche schwerhörig, taubstumm und mit geistige« Gebreche« behaftet find, bei ihrer Gestellung ärztliche Atteste oder Schulzeugnisse vorzulegen. Militärpflichtige dürfen sich im Musterungstermine freiwillig z»M Die«stei«tritt melden. Durch diese freiwillige Meldung verzichten die Militärpflichtigen auf die Vorteile der Los nummer und gelangen in erster Linie zur Aushebung. Doch wird dabei ausdrücklich darauf hin- gewiesen, daß «ur zur Musterung auf die Vorteile der Losnummer verzichtet werden kann. Ueberdies wird wiederholt darauf aufmerksam gewacht, daß auch Ersatzreservifte» al» Freiwillige eintreten und hierzu im Musterungstermine sich melden beziehentlich dm in Z »4 der Wehrordnung gedachten Meldeschein erlangen können. Die Losung der Militärpflichtigen des ganzen Aushebungsbezirks erfolgt Montag, den 22. März 1W9, vormittags 8 Uhr im „Kaisersaal" in Zschopa«. Es bleibt den Militärpflichtigen, welche nach § 66,„ der Wehrordnung zu lösen be rechtigt sind, überlasten, in diesem Termine persönlich zu erscheinen. Für die nicht Erschienenen wird durch ein Mitglied der Ersatzkommission gelost werden. Hiernächst wird bezüglich der Reklamation noch auf folgmde Bestimmungen auf merksam gemacht. Militärpflichtige oder deren Angehörige können unter den HZ S2 und SS der Wehrord nung bezeichneten Voraussetzungen um Zurückstellung oder Befreiung vom Militärdienste im Frieden in Berücksichtigung bürgerlicher Verhältnisse ansuchen und haben die zur Begründung derartiger Vergünstigungen bestehenden Verhältnisse einige Zeit Vor Beginn der Musterung zur Sprache zu bringen und ihre Anträge durch Vorlegung von Zeugnissen, die von in Amt unv Pflicht stehenden obrigkeitlichen Personen ausgestellt und auf eigene genaue Kenntnis der Ber« hältniste des Nachsuchenden oder auf das Resultat eingezögener sorgfältiger Erkundigung darüber gegründet sein müssen, beziehentlich durch Stellung von Zeugen und Sachverständigen gehörig zu unterstützen und zu bescheinigen. Auf die Zusicherung nachträglich zu führen dm Beweises wirb keine Rücksicht genommen werden. Uebrigens ist es wünschenswert, daß, wenn Gesuche um Zurückstellung Militärpflichtiger als einziger Ernährer angebracht werden, die Eltern der betreffenden Militärpflichtigen vor ver Kommission sich mit einfinden, da die behauptete Erwerbsunfähigkeit eventuell durch ärztliche Untersuchung im Musterungstermine bestätigt werden muß. Die Entscheidungen der Ersatzkommisfion auf Reklamationen «erden, auch wenn der Reklamant zu deren Anhörung sich nicht eingefunden hat, den dritten Tag nach dem Reklamation»« termine, mittags 12 Uhr, als bekannt gemacht angesehen. Die Ortsbehörden werden besonder» darauf aufmerksam gemacht, daß die seit der Einreichung der Stammrollen bis zu den Musterungsterminen erfolgten, oder noch erfolgen den Ans und Abmeldungen sofort und nicht erst am MustttungStage hlei angezeigt werden müssen. Flöha, am 22. Februar 1909. Der Zivilvorfitzeude der Königlichen Ersatzkommisfion des AushebuugSdezirls Flöh«. Diejenigen Gemeinden, Gutsherrschaften und Privatpersonen, welche im laufenden Jahre die dem Bczirksverbande Flöha gehörige Straßenwalze nebst dazu gehörigem Geräte zu leihen beabsichtigen, werden hierdurch darauf aufmerksam gemacht, daß nach ß 5 des hierüber geltenden Regulativs die bezüglichen Anmeldungen bis Ende April «. bei dem be treffenden AmtSstraßenmeister unter genauer Bezeichnung der Tage, für welche das Geräte gewünscht wird, zu bewirken sind. Flöha, am 15. Februar 1909. Die Königliche Amtshanptmannfchaft. Bekanntmachung für Oberwiesa. In Gemäßheit der bestehenden Vorschriften werden alle Personen, welche an hiesigem Orte ihre Einkommensteuerpflicht oder ihre Ergänzungssteuerpflicht zu erfüllen haben, denen aber bis jetzt die Steuerzettel »icht haben behändigt werden können, hiermit aufgefordert, wegen Mitteilung des Einschätzungsergebnisses sich bei der hiesigen Gemeindebehörde zu melden. Oberwiesa, am 22. Februar 1909. Der Gemeindevorstand. Otto. Vorschriftsmäßige Plakate. Auszug aus der Verordnung für Werkstätten der Kleider- u«d Wäschekonfektio« (vom 17. Februar 1904) aufgezogen 30 Pfg., unaufgczogcn 15 Pfg., sowie zahlreiche andere für Industrie U«d Gewerbe behördlich vorgeschriebene Plakate hält bestens empfohlen die Papierhandlung von Vie laiMinrcbaMtcke ibocbe. b Alljährlich in der zweiten Hälfte des Februar finden in Berlin zahlreiche Veranstaltungen statt, welche einen aus geprägt landwirtschaftlichen Charakter tragen und zu denen Hunderte unserer deutschen Landwirte nach der Reichshaupt stadt kommen. Ueberwiegend handelt es sich um Versamm lungen, bei denen man sich über Fachfragen ausspricht, um gegenseitige Meinungen, auszutaüjchen, und neue Belehrung mit heim zu bringen. Neben diesen fehlt es aber auch nicht an Veranstaltungen, die einen mehr politischen Anstrich haben, i Wie beispielsweise die Vereinigung der Steuerreformer und j vor allem die seit mehr als 10 Jahren fast zu einer Berühmt heit gewordene Generalversammlung des Bundes der Land wirte im Zirkus Busch. Selbst der Gegner dieser großen Vereinigung wird zugeben müssen, daß es sich hier um eine machtvolle Interessenvertretung handelt, welche durch ziel bewußte Arheit zu derart politischem Einfluß gelangt ist, daßjin der Tendenz unserer Potilik der agrarilche Einschlag überwiegt. Wenn es dem Bund der Landwirte gelungen ist, einen derart politischen Einfluß zu erlangen, so ist dies nicht in letzter Linie eine Folge seiner guten Organisation, wobei es dem Bunde freilich zu statten kam, daß die Interessen auf dem Flachiande überwiegend dieseiben sind, während die Interessen der städtischen Bewohner, ja selbst die eines einzigen Standes, oft weit auseinander gehen. Selber keine eigent liche politische Gruppe, hat man es doch vortrefflich ver standen, rechtsstehende Fraktionen al» Vorspann zu benutzen, und eS läßt sich nicht leugnen, daß eS auf solche Weise ge- lungen ist, einen ganz bedeutenden Einfluß auf die Gestaltung unserer ganzen Politik nach Innen wie nach Außen zu ge winnen, da die Rechte mit der großen, vom Bunde organi sierten Wählcrmaffe zu rechnen hatte. Andererseits aber war eben auch die Regierung für ihre sonstigen Forderungen aus die Unterstützung der Rechten angewiesen, und traf demgemäß den Zuschnitt ihrer Politik.