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Lan«abe«d. dm Ä Oktover 1W8 Hrankenberger Tageblatt Bezirks Anzeiger begründet 1842. S7. Jahrgang. SS GtMtich« WkmkkMe 8iNkMs, MMtmi Md LcklÄirs. -L Königliches Amtsgericht. (L. Reg. 380/08.) Königliches Amtsgericht. neuen Inhaber übergehen. Frankenberg, am 22. Oktober 1908. (L.. Rax. 383/08.) Auf dem für die Firma Julius Höppner 1»». Nachf. in Nie-erlichtena« im hiesigen Handelsregister bestehenden Blatt 106 ist beute das Ausscheiden des bisherigen Inhabers Franz Rögner daselbst und der Eintritt des Färber Meisters Gustav Billhardt aus Reurode i» Schlesien als Inhaber verlautbart, ferner noch eingetragen worden, daß die Außenstände und Schulden des Geschäfts bis Ende Oktober 1908 nicht auf den Wahlversammlung Sonnabend, den 24. Oktober 1SV8, abends 8 Uhr in Nerges Restaurant, GunnerSdorf. Wahl der Vertreter der Kassenmitglieder zu den Generalversammlungen 1909 ois mit 1911. Es sind zu wählen 11 Vertreter für Woll- und Baumwollfärber, Appreteure, Bleicher und Weber, 3 für Seidensärber, 11 für Tischler, Schmiede und Stellmacher, 3 für Posa« Z! 24S — Erscheint an jedem Wochentag abends für den folgenden Tag. Bezugs preis vierteljährlich 1 50 H, monatlich 50 H. Trägerlohn extra. — Einzelnummern lausenden Monats 5 H, früherer Monate 10 Bestellungen werden in unserer Geschäftsstelle, von den Boten und Ausgabe stellen, sowie von allen Postanstalten Deutschlands und Oesterreichs angenommen. Nach dem Auslande Versand wöchentlich unter Kreuzband. Ueber das Vermögen der Korbwareuhändlerin Auguste Anna verehcl. Schöne geb. Küttner in Frankenberg, Chemnitzerstr. 62, wird heute, am 22. Oktober 1908, nachmittags 6 Uhr das Konkursverfahren eröffnet. Konkursverwalter: der Agent Emil Zschockelt hier. Konkursforderungen sind bis zum 13. November 13Ü8 bei dem Gerichte anzu melden. Wahltermin: am 13. November 19V8 vormittags 1v Uhr Termm zur Prüfung der angemeldetcn Forderungen am 27. November 1SV8 vormittags 1« Uhr. Allen Personen, die eine zur Konkursmasse gehörige Sache..) Konkursmasse etwas schuldig sind, wird aufgegeben, nichts an den Gemeinschuldner zü der abfolgen oder zu leisten, auch die Verpflichtung auferlegt, von dem Besitze der Sache und von den Forderungen, für die sie aus der Sache abgesonderte Befriedigung in Anspruch nehmen, dem Konkursverwalter bis zum 13. November 19V8 Anzeige zu machen. (L 4/08) Königliches Amtsgericht zu Frankenberg. Anzeigenpreis: Die S-gesp. Petitzeile oder deren Raum 15 H, bei Lokal- Anzeigen 12 im amtlichen Teil pro Zeile 40 „Eingesandt" im Redaktionsteile 35 H. Für schwierigen und tabellarischen Satz Aufschlag, für Wiederholungsabdruck Ermäßigung nach feststehendem Tarif. Fü» Nachweis und Offerten-Annahme werden 25 <) Extragebühr berechnet. Jnseraten-Annahme auch durch alle deutschen Annoncen-Expeditione«. Ankündigungen sind rechtzeitig Mufzugeben, und zwar größer« Inserate bis 9 Uhr vormittags, kleinere bis spätestens 11 Uhr mittags des jeweiligen Ausgabetages. Kür Aufnahme von Anzeige«» an bestimmter Stelle kann eine Garantie nicht übctUommen werden. 51. Telegramme: TageblLt Frankenbergsachsen. KMU ßr die MM AMWlmmW MH«, das MWe SMnW und de« Mr«l zu Imkenkerz i. ZL Verantwortlicher Redakteur: Ernst Roßberg in Frankenberg i. Sa. — Thmck und Verlag von C- G. Roßberg In Frankerderg i. Sa. menten, 29 für Steppdeckenfabriken, 4 für Bürsten- und Pinselfabrik, 4 für Picker fabrik, 1 für Müller und Holzschleifer, 1 für Brauerei und Fuhrwerker, 2 für Zi garrenfabrikarbeiter, 1 für Maurer, Steinbrecher und Ziegelarbeiter, 1 für Zement« und Feueranzünder-Arbeiter, 29 für Land- und Forstwirtschaft, 12 für Selbststeurer. Für jede Branche ist überdies ein Ersatzmann zu wählen. Wahlberechtigt und wählbar sind nur die Kassenmitglieder, welche großjährig und im Besitze der bürgerlichen Ehrenrechte sind. Anschließend Wahl von 50 Vertretern für die Generalversammlungen seitens der Arbeit geber, welche aus eigenen Mitteln Beiträge leisten. Um zahlreiches und pünktliches Erscheinen der Herren wird gebeten. GunnerSdorf, den 14. Oktober 1908. Der Vor st and. Otto Schäfer, Vorsitzender. Der von Niederwiesa nach Braunsdorf führende sogen. Braunsdorfer Mühlweg wird dem Fährverkehr wieder freigegeben. Flöha, am 22. Oktober 1908. Die Königliche Amtshauptmannschaft. Auf dem für die Firma Clara Leichsenring, Despangs Nachf. in Franken berg bestehenden Handelsregisterblatt 415 ist heute verlautbart worden, daß die bisherige Inhaberin Clara Amanda Leichsenring jetzt „verehelichte Despang" daselbst ist und daß die Firma künftig „Clara Despang." lautet. Frankenberg, den 22. Oktober 1908. Nied erll Gustav-Adolf-Fest in Niederlichtenau. Sonntag, den 25. Oktober, feiert der Frankenberger Gustav-Adolf- Zweigverein sein Jahresfest in Niederlichtenau. Der Festgottesdienst, für welchen Herr Pfarrer Weidauer in Rabenstein die Predigt zugesagt hat, beginnt nachmittag Uhr. In, der sich anschließenden Nachversammlung, die im Gasthof zum „Erbgericht" abgehalten en soll, wird Herr Pastor Penzholz aus Weipert einen Bericht über die „Evangelische oegung -in Oesterreich" geben. Liedertexte werden an den Kirchtüren zur Verteilung ge« " " " ' ' ^.^av-Adolf-Vereins ergeht hierdurch herzliche Einladung. tenaü, kköber 1908. Der Kircheuvorstaud. Nach Orten außerhalb des deutschen Reiches und Oesterreichs, soweit solche im Gebiete des Weltpostvereins liegen, geschieht der Versand unseres „Tageblattes" mit wöchentlichen Kreuzbandsendungen von uns unter Portoansatz von 2 M. 50 Pfg. per Vierteljahr. Vie kleMMSU- und Samruer. Wie wir schon in voriger Nummer telegraphisch meldeten, veröffentlicht der „Vorwärts" den Entwurf des Elektrizitäts- und Gassteuergesetzes, der in der Bevölkerung lebhaftem Wider spruch begegnen wird. Die wichtigsten Bestimmungen des Entwurfs lauten: 1. Kraft- und Lichtsteuer. Die zur Verwertung im Inland bestimmte elektrische Arbeit und das zur Verwertung im Inland bestimmte brennbare Gas unterliegen einer in die Reichskasse fließenden Abgabe. Die Steuer beträgt für die elektrische Arbeit, die gegen Entgelt abgegeben wird, fünf vom Hundert des Abgabepreises, jedoch nicht über */, Pfg. für die Kilowattstunde. Die Steuer beträgt für das Gas, das gegen Entgelt abgegeben wird, fünf vom Hundert des Abgabepreises, jedoch nicht über V, Pfg. für das Kubikmeter. Als Abgabepreis ist, falls die Abgabe nicht vom Erzeuger unmittelbar an den Verbraucher erfolgt, der vom Verbraucher zu entrichtende Preis zu verstehen. Die Steuer ist fällig: a) bei Erzeugung im Inland, sobald das Erzeugnis die Erzeugungsstätte verläßt, oder: bei Verwertung an dieser, sobald es in die Verbrauchs- oder Verteilungsleitungen ein tritt; b) bei Erzeugung im Ausland, sobald das Erzeugnis im Inland eintritt. Zur Entrichtung ist im Falle zu a) der Erzeuger, im Falle zu b) derjenige verpflichtet, der das ein geführte Erzeugnis zuerst zur Verfügung erhält. Wird das Erzeugnis an einen Dritten abgegeben, der es seinerseits weiter abgibt, so ist dieser zur Entrichtung der Steuer von dem weiter abgegebenen Erzeugnis verpflichtet. Auf die Steuer ist der von dem Erzeuger hierfür zu entrichtende Betrag anzurechnen. 2. Steuer auf Beleuchtungsmittel. Die nach benannten Beleuchtungsmittel: elektrische Glühlampen und Brenner für solche, Glühkörper für Gas-, Spiritus-, Petro leum- und ähnliche Glühlampen, Brennstifte für elektrische Bogenlampen, Quecksilberdampflampen und ihnen ähnliche elektrische Lampen unterliegen, soweit sie zum Verbrauch im Inland bestimmt sind, einer in die Reichskasse fließenden Abgabe. Die Steuer beträgt: für Glühlampen und Brenner zu solchen 1) bis zu 10 Watt: 10 Pfg. für das Stück, 2) von über 10 bis 20 Watt: 15 Pfg. sür das Stück, 3) von über 20 bis 50 Watt: 20 Pfg. für das Stück, 4) pon über 50 bis 100 Watt: 30 Pfg. für das Stück, 5) von über 100 Watt: 50 Pfg. für das Stück; L. sür Glühkörper zu Gasglühlicht- und ähnlichen Lampen: 10 Pfg- für das Stück; 6. für Brennstifte zu elektrischen Bogenlampen: 1 Mk. für das Kilogramm; v. für Qnecksilber- dampf- und ähnliche Lampen bis 100 Watt: 1 Mk. sür das Stück, für solche von höherem Verbrauch je 1 Mk. mehr sür jedes weitere angefangene Hundert Watt. Die Steuer ist von» Hersteller der Bcleuchtungsmittel mittels Anbringung und Entwertung von Steuerzeichen an den Packungen (Z 31) zu entrichten, bevor die fertigen verpackten Erzeugnisse aus der Erzeugungsstätte entfernt werden. Bei eingeführten Erzeugnissen der bezeichneten Art hat die Versteuerung durch den Einbringer bei der Zollabfertigung oder, wo eine solche nicht stattfindet, innerhalb einer Frist von drei Tagen nach dem Empfang zu geschehen. * * b. Berlin. Die „N. A. Z." schreibt: Der „Vorwärts" veröffentlicht' Teile des Entwurfs eines Elektrizitäts- und Gassteuergesetzes. Die abgedruckten Bestimmungen entsprechen dem Entwurf, wie er vor einigen Wochen dem Bundesrat vorgclegt worden war. Die Vorlage hat bei den Beratungen im Bundesrat, die noch nicht völlig abgeschlossen sind, eine Reihe von Acnderungen erfahren, sodaß die jetzige Be kanntgabe im „Vorwärts" sich jedenfalls mit der endgültigen Fassung nicht decken wird. Hur dem Wem. Das Fiasko der Konferenz scheint wirklich voll ständig werden zu wollen. Offenbar zögert man in Kon stantinopel mit einer offiziellen Antwort auf die Londoner Vorschläge und mit Gegenvorschlägen, um Zeit zu gewinnen, in der Hoffnung, noch rechtzeitig durch eine fertige Tatsache den Mächten zuvorzukommen. Einem Korrespondenten wurde auf der Pforte versichert, daß die türkische Regierung sich nicht von ihrer Absicht werde abbringen lassen, alle Fragen, die sich auf Bulgarien, Bosnien, Kreta und die Dardanellen beziehen, direkt mit den beteiligten Staaten zu er ledigen. Englands Politik scheint in türkischen Regie rungskreisen großem Mißtrauen zu begegnen. Als Gegengabe für die Anerkennung der bulgarischen Unabhängigkeit und für den Verzicht auf Tribut für Ost- rumelien bietet angeblich Bulgarien der Türkei ein offensives und defensives Militärbündnis an. In Sofia rechnet man, wie der „Gaulois" meldet, auf die Annahme dieses Anerbietens durch die Türkei, deren Selbstgefühl verletzt und deren Vertrauen auf den guten Willen der Großmächte stark erschüttert ist. Wie aus Graz berichtet wird, wurden an der Drinagrenze 24 serbische Spione, zwei als Frauen verkleidet, verhaftet. * * * b. Konstantinopel. Die Mission der bulgarischen Dele gierten ist gescheitert, weil Bulgarien gegen jedes finan zielle Opfer für Ostrumelien war. Das jungtürklschc Komitee ist aber immer noch bemüht, vermittelnd einzugreifen. Var voppellen im staiserdau;. Gestern morgen um 9 Uhr fand im Berliner Schloß ein Familicnfrühstück mit den Verwandten des Kaisers, sowie der Kaiserin statt. Um 10 Uhr nahm die Kaiserin die Ge- burtstagsgratulatiouen des engeren Hofes entgegen. Um 10*/, Uhr diejenigen der Prinzen und Prinzessinnen und der anwesenden Fürstlichkeiten. Der Hochzeitstag des Prinzen August Wilhelm und der Prinzessin Alexandra zu Holstein-Glücksburg verlies prv- grammäßig; die ganze Feier spielte sich innerhalb der Prunk räume des altersgrauen Königsschlosses ab, die Außenwelt merkte nicht viel davon, nur das Anfahren der zur kirchlichen Trauung Geladuien deutete darauf hin, daß drinnen hinter den mächtigen Portalen und in den glänzend erleuchteten Räumen sich ein Fest seltener Art abspielte. Um ^5 Uhr wurde der Standesamtsakt durch den Minister des königlichen Hauses vollzogen, unmittelbar darauf ging es in feierlichem Zuge nach der Schloßkapelle, wo bereits die Fürstlichkeiten, das diplomatische Korps, die Generalität und Admiralität und alle die Zeugen dieser feierlichen Stunde versammelt waren. Die Traurede hielt der greise Oberhofprediger vr. Dryander. Draußen im Lustgarten donnerten die Kanonen Salut, als das junge Paar die Ringe wechselte. Dann ging cs wieder in feierlichem Zuge nach dein Weißen Saal. Hier fand die große Defilier- und Gratulationskour statt; ein Festmahl schloß sich an und um 8 Uhr gab es den historischen, im kurbrandenburgischcn Hause bei Vermählungsfestcn üblichen und von den Ministern so sehr gefürchteten Fackeltanz. Um 9 Uhr lag das Schloß bereits schweigsam da. Nur hier und da war eines der hohen Fenster noch beleuchtet. Das junge Ehepaar war schon weitweg auf der Reise nach der Sch >rf- heide, wo es im stillen Jagds hloß Hubertusstock die Freuden des dono^-moon genießen wird. * * * , lieber die Ausstattung der Prinzessin wird aus Berlin berichtet: Man weiß allgemein, wie einfach die junge Braut unseres vierten Kaisersohnes erzogen wurde, wie fern ihr Prunk und übermäßige Kleidcrpracht liegen. Aber schließ lich: bei aller Einfachheit gehört zur Repräsentation am Kaiserhos doch eine Fülle von Staatsgewändern, die eine Fürstin, die an den Stufen des Thrones steht, eben haben muß. Das Kleid zum Einzug in die Stadt Berlin eröffnete den Neigen. Prinzessin Alexandra trug ein Courgewand ohne Schleppe aus rosa Tüll mit Silberstickereien. Ein kleiner Umhang aus Königöhermelin deckte während der Fahrt den tiefen Ausschnitt. Zu dieser Toilette gehört noch eine kost bare rosa Samtcourschleppe mit alten Sjlberstickereicn aus Familienbesitz. Die Brautkleidung ist aus kostbarem Silber brokat mit echten Applikationsspitzen hergestellt, die ein Fa«