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WW S»«»t«z, de» 4. vkttSer LSS Frankenberger Tageblatt Bezirks Anzeiger begründet-1842. 67. Jahrgang. m. t picht und der Aufenthalt in den Arbeitsräumcn nur dam WMWselbtN bieümaew-Teile dxS Mrieds., m welchen iuMMMW I'ruu^subsrg, im Oßtodsr 1908. vis SssniwwnAii'sleAon Zuwiderhandlungen gegen die Vorschrift unter in . Frankenberg, den 30. September 1908. Der Stadtrat » Und Der aus iden rdts iches nach chen hmcr. >tlon"; daß ewig chen. esser- auch esen, esem ,eich. ele in in fast ich er« ,n der SnigS- ehende n zur ,d Ge« rischen i Tee g (per jedem Wohl es und eliebcn eßmer« erzielt erns üner Es krich stedt Vorm, uffer. enst in iapelle; ; Ernst - Des Erwin. berSd., f Pech, >rb. zu Herm, iäherin tgotteS« 1-21; h. 11, ! HänS Fabrik- Vudolf, - Ge« Selma ßetri 1, ul Max ieiteritz. ,st mit dienst; >g mit -el. T. !lrthur, Hilde« uerSw. arnSd. iwalde, teinert, . Rud. Hulda, 19 T. Sdienst ufcnen. n, mit Zriedr. 11 T. redigt; rken. leid, über Und man das mir in denen gegen Stücklohn gearbeitet wird, zu beobachten gewesen. IV. Gemäß § 11 der Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 17. Februar 1907 muß in jedem, zur Anfertigung von Zigarren bestimmten Raume ein Abdruck oder eine Abschrift der durch diese Bekanntmachung erlassenen Bestimmungen, ferner eine Tafel mit den nach 8 10 der erwähnten Bekanntmachung vom Arbeitgeber zu erlassenden, für die Arbeiter ver bindlichen Vorschriften aushängen. Ist eine Arbeitsordnung erlassen, so sind diese verbind lichen Vorschriften in sie mit aufzunehmen. Die genaue Befolgung der vorstehend in Erinnerung gebrachten Bestimmungen, sowie die Beseitigung der sonst bei den Revisionen gerügten Mängel, soweit diese nicht sofort ab gestellt werden- konnten, wird hiermit den Beteiligten mit dem Bemerken aufgegeben, daß hin sichtlich der in Frage kommenden Betriebe eine Rachrevisiou angeordnet werden wird und hierbei festgestellte Zuwiderhandlungen werden zur Anzeige gebracht werden müssen. Vie sumüenlegton. d. Paris. Nach einer Meldung des „Petit Parisien" aus Tanger soll durch die Erhebung, welche über den Zwischenfall mit den Deserteuren angestellt worden ist, hervorgehen, daß von den drei Deserteu ren deutscher Nationalität zwei vor ihrem Eintritt in die Fremdenlegion aus der deutschen Armee de sertierten, während der dritte seiner Militärpflicht noch nicht genügt hatte. * Man mag über den Zwischenfall in Casablanca denken wie man will, wenn der deutsche Konsul oder sein Vertreter Fremdenlegionäre deutscher Herkunft, die desertiert sind und zur Heimbeförderung den Schutz des deutschen Konsuls an gerufen haben, zu besserem Schutz nach dem Schiff begleitet hat. so genügte er zunächst einer Humanitären Pflicht, die ihm niemand verübeln kann. Ob er juristisch recht gehandelt hat, ob das Vorgehen der Franzosen korrekt war, läßt sich erst erörtern, wenn offizielle Darstellungen über den ganzen Vorgang gegeben werden. Bis dahin hat eS auch keinen Zweck, sich sittlich zu entrüsten und sich wegen des Vorfalls zu empören. Es handelt sich, wie aus obiger Depesche zu ersehen ist, um Deserteure, denen die Zucht und Ordnung in unserem deutschen Heere nicht behagte, und um jene aben teuerlichen Elemenke des Volkes, die die Jagd nach dem Glück in unrechter Weise beginnen und den Verlockungen französischer Werber Gehör schenken, ohne zu bedenken, daß ihnen nichts anderes winkt, als das schreckliche Los eines So ist die Einrichtung der Fremdenlegion nichts weiter als Sklaverei, ein schandbarer Krebsschaden für die deutsche Kultur, dem endlich einmal ordentlich zu Leibe gegangen wer den sollte. Die Franzosen fragen bei der Anwerbung der Legionäre nicht nach Herkunft und Vorleben der Angeworbenen, legen kein Gewicht auf Nennung des wirklichen Namens und kümmern sich nicht um die Beweggründe, die die armen Teufel zu dem unüberlegten Schritt verleitet haben. Eine solche Truppe im Dienste einer Nation, die sonst gern an der Spitze der Zivilisation marschieren möchte, ist eine Schande für ganz Europa! Unerhört geradezu aber ist es, daß die französische Republik eine derart zusammengewürfelte Truppe zur „fried lichen Durchdringung eines Landes" und zu Polizeidiensten verwendet. Nach Casablanca gehört eine Elitetruppe von wohlgebildeten, zuverlässigen, genügens verpflegten und gut besoldeten Leuten. Ohne Zweifel hat die Frage der Fremdenlegion eine inter nationale Bedeutung, und es wäre für die Nächste Haager Friedenskonferenz ein dankbares Thema, wenn die Forderung auf die Tagesordnung gesetzt würde, daß in ein Kolonialheer nur Angehörige der eigenen Nation eingereiht werden dürfen! -ft -ft */* London. Wie der „Daily Telegraph" aus Casa- blanca erfährt, sind mehrere Truppenabteilungen, darunter ein großer Teil von Fremdenlegionären, dort eingeschifft worden. Etwa 8000 Mann bleiben in Casablanca zurück, bis die Or ganisation der marokkanischen Truppenlager, durch welche die französischen Streitkräfte ersetzt werden sollen, vollendet sein wird. Die jetzt zur Austragung gelangenden Haltslisten, welche zur Aufstellung des Staats einkommensteuerkatasters auf das Jahr 1909 dienen sollen, sind von den Hausbesitzern oder deren Stellvertreter« unter genauer Beachtung der auf der ersten Seite jeder Hausliste ersichtlichen Vorbemerkungen, sowie der auf der 2. und 3. Seite in den Spalten 1 bis 22, hauptsächlich aber der in deu Spalten 3, 10, i i, 12, 19, 20 und 21 gestellten Fragen in der ganzen Stadt nach dem Stande vom 12. Oktober d. Fs. sorgfältig auszufüllen. Der in der Hausliste in Spalte 10 und 11 anzugebende Mietzins ist von den Mietern selbst einzutragen. Auch sind die Unterschriften der Haushaltungsvorstände in Spalte 22, welche die in den Hauslisten gemachten Angaben beglaubigen, von diesen selbst zu bewirken. harten Daseins, zahlloser Entbehrungen und eine strenge, vielfach grausame Manneszucht. Für alle leichtsinnigen jungen Leute ist der Vorfall eine ernste Schicksalsmahnung. Wieviel gutes deutsches Blut ist für die kolonialpoliti- sche» Eroberungszwecke anderer Völker geopfert worden. Wo immer in der Welt Krieg geführt wird, man wird stets in den Reihen der Kämpfer deutsche Mannschaften und deutsche Offiziere finden. Auf Manila haben ehemalige deutsche Offi ziere mitgefochten, während des Burenkriegs haben sie ihr Schwert gezogen, Siam, Madagaskar und Marokko haben ihr Blut getrunken. In früheren Jahren galt die Anwerbung für die nieder ländische Fremdenlegion als die schmutzigste und rücksichts loseste; die holländische Regierung hat jedoch — wahrschein lich auf Wunsch der deutschen Regierung — eine Verfügung erlassen, daß Reichsdeutsche nicht mehr für die Kolonialdienste angenommen werden dürfen. Für Frankreich ist aber die Werbetätigkeit noch nicht im geringsten beschränkt. Es ist be zeichnend, daß sich aristokratische Französinnen nach Deutsch land wandten mit der Bitte, sie doch mit deutschen Büchern zu versorgen, damit die armen Kranken und Verwundeten auch mit geistiger Kost gelabt werden könnten. Es handelt sich natürlich um deutsche Soldaten der — Fremdenlegion. Fast dreiviertel dieser Söldner sind Deutsche, vor allem El sässer, aber auch Deutsche aus der Schweiz und aus Oester reich-Ungarn. Die Sterblichkeit dieser Leute, die mit marter voller, eiserner und roher Dienstzucht zusammengehalten wer den, ist groß, und soweit sie nicht durch das mörderische Klima verzehrt werden, dienen sie als Kanonenfutter. Die Gemeinde-Sparkasse Flo ha verzinst Spareinlagen mit 3*/r °/tz. Expeditionszeit: an Werktage vor«. 8 bis 12, «achm. 2 bis s Uhr, SonnsbsnU« UuiirUgsksnU van vanin, 8 di» navkin. 8 Ukev Durch die Post bewirkte Einlage« werde« schnell expediert. — Fernsprecher Rr. 19. L8mMeIi«8 I.«lir«r8vmivLr I'raolieoderK. sramolckaagsn sur in das dissixs 8sminar kür Ostern väskstsu lludrss vorder» bis rann S. Ä. täZUob 11—12 Ldr im ^mtsrimmsr dss Lsminardirsktors (LrdAksstwss des LauptAsbäudss, ßlittslbau) sntASAsogsnowmen. / Loi äsr ^omslduux; sinck boirnbringon: Las Ooburts- ockor laulMNAnis, dsr VToäorimpkuvASsoboin, äio iotrton Fobnlronsuron (Aonsurbuob) unä im Lails bsrsits sr- t'olgtor Lionürwation äsr Lonürmationssobsin. Lür das srkoräsrliods ärstlioks AsuAnis irAden Vordruckes dsi dsr ^nmslduo^ ausZSAsbon. Lor ^uknakinosuobonds, dsr in dsr Rs^sl dsm Direktor psrsönliob vornustsilon ist, muss dis 8ä«I»»l8«Iiv bssitssn und nötiASnkalls oaoü- „ „ Plätten -ParkS ier die essante neues , Urin >lae ist i Mit- l vom denten siche" Frid ahres- höchste rd er- Gemeindesparkafse zu Ebersdorf. Die Sparkasse Ebersdorf, garantiert von der Gemeinde, verzinst alle Einlagen niit 3V, Prozent, expediert an jedem Wochentage von 8—12 Uhr vorm. und 2 - 5 Uhr, schriftlich zu jeder Zeit. — Telephon-Nr. 2494 Amt Chemnitz. Erscheint an jedem Wochentag abend« für den folgenden Tag. Bezugs- preis vierteljährlich 1 50 H, monatlich 50 H. Trägerlohn extra. — Einzelnummern lausenden Monats 5 H, früherer Monate 10 H. Bestellungen werden in unserer Geschäftsstelle, von den Boten und Ausgabe, stellen, sowie von allen Postanstalten-Deutschlands und Oesterreichs angenommen. Nach dem Auslände Versand wöchentlich unter Kreuzband. die Frauenarbeitsschule betreffend. Der Unterricht in der Frauenarbeitsschule beginnt Montag, de« S. Oktober. An diesem Tage werden von abends 8 Uhr an in der Aula der Bürgerschule An meldungen entgegengrnommen. Den Unterricht erteilen: Im Weißnähen Frl. Seydel und Frl. Weißgerber, „ Schneidern Frau Reiher, „ Plätten Frau Lange. Schulgeld für Unterricht im Schneidern und Weißnähen vierteljährlich 1,50 Mk. Grundstücksbesitzer, welche die von ihnen zu zahlenden Schuldzinsen u. s. w. bei der Einschätzung berücksichtigt zu sehen wünschen, haben diese Beträge in Spalte 23 der Hausliste genaue anzugeben. Die Hauslisten sind, nachdem sie von den Hausbesitzern oder Stellvertretern am Schluffe unterschriftlich vollzogen worden, binnen 10 Tagen, vom Tage der Zufertigung ab gerechnet, spätestens aber bis zum 17. Oktober dieses Jahres in der Staatssteuereinnahme, Zimmer Nr. 8 des Rathauses, durch die Hausbesitzer oder durch solche Persone«, welche über etwaige Fragen in Bezug auf die Angaben in den Hauslisten genügende Auskunft zu erteilen vermögen, einzureichen. Die Versäumnis dieser Frist zieht eine Geldstrafe bis zu 50 M. — Pfg. nach sich. Richt genügend ausgefüllte Hauslisten werden zurückgegebe«. Frankenberg, den 3. Oktober 1908. Der Stadtrat. Ankündigungen sind rechtzeitig anfzugeben, und zwar größere Inserate bis 9 Uhr vormittags, kleinere bis Ipätestens 11 Uhr mittags des jeweiligen Ausgabetages. Kür Aufnahme von Anzeigen ost bestimmter Stelle kann eine Garantie nicht übernommen werden. tzss-51. Telegramme: Tageblatt Krankenbergsachsen. AnzeigenpretS: Die g-gesp. Petitzeile oder deren Raum 15 H, bei Lokal- Anzeigen 12 im amtlichen Teil pro Zeile 40 „Eingesandt" im Redamonsteile Zb ä- Für schwierigen und tabellarischen Satz Aufschlag, für Wiederholungsabdruck Ermäßigung nach feststehendem Tans. Amt Nachweis und Offerten-Annahme werden 25 H Extragebühr berechnet. Jnseraten-Aunahme auch durch alle deutschen Annoncen-Expeditione«. -MU flr fit MM MstiiMmW IW, das MM Amtsgericht Md dm Sladlral zu Irankmöerg i. Ka. Verantwortlicher Redakteur: Ernst Roßberg in Frankenberg i. Sa. — Druck und Verlag von L- G. Roßberg in Frankenberg t. Sa. Abonnements für Oktober M^n^^tztt?^^^örgeüömmenen^ksv?sionsn^Ues»^kss^^ «onAlitien kslnisdv im Stadtbezirke Frankenberg ist festzustellen gewesen, daß nicht allenthalben den bestehenden Vorschriften entsprochen wird. Wir nehmen deshalb hiermit Veranlassung, auf Folgendes hinzuweisen. I. In Fabriken, für die nach 8 114a der Reichsgewerbeordnung nicht überhaupt Lohnbücher vorgeschrieben sind, ist gemäß 8 134 Abs. 3 der letzteren auf Kosten des Arbeit gebers für jeden minderjährige« Arbeiter ein Lohnzahlungsbuch einzurichten. In das Lohnzahlungsbuch ist bei jeder Lohnzahlung der Betrag des verdienten Lohnes einzutragcn; cs ist bei der Lohnzahlung dem Minderjährigen oder seinem gesetzlichen Vertreter auszuhändigen und von dem Empfänger vor der nächsten Lohnzahlung zurückzureichen. Das Lohnzahlungsbuch muß den Namen des Arbeiters, Ort, Jahr und Tag seiner Geburt, Namen und Wohnort des gesetzlichen Vertreters und die Unterschrift des Arbeiters enthalten. Die Eintragungen sind mit Tinte zu bewirken und von dem Arbeitgeber oder dem dazu be vollmächtigten Betriebsleiter zu unterzeichnen. II. In den Werkstätten mit Motorbetrieb, in denen weniger als zehn Arbeiter beschäftigt werden, hat gemäß der Bestimmung unter II Ziffer 6 Abs. 2 der Bekanntmachung, betreffend die Ausführungsbestimmungen des Bundesrats über die Beschäftigung von jugend lichen Arbeitern und Arbeiterinnen in den obengenannten Werkstätten, vom 13. Juli 1900, eine Tafel auszuhängen, welche in der, vom Königliche« Ministerium des Inner» unter dem 5. Dezember 1900 bestimmten, Fassung einen Auszug aus den Bestimmungen für. Werkstätten mit Motorbetrieb enthält. In Werkstätten des Handwerks mit Motorbetrieb findet diese Vorschrift auf die Beschäftigung jugendlicher männlicher Arbeiter keine An» Wendung. III. Nach 8 136 Abs. 2 der Reichsgewerbeordnung darf den jugendlichen Arbei tern während der Pausen eine Beschäftigung in dem Kabrikbetriebe über- „ 1,20 „ Bürgerschullehrer Schöbel, Leiter der Frauenarbeitsschule.