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A 207 Sonnabend, ve» s. September Zrankenberger Tageblatt Anzeiger vegründet 1842. 67. )ahrgang. Erscheint an jedem Wochentag abends für den folgenden Tag. Bezugs- preis vierteljährlich 1 60 monatlich 50 H. Trägerlohn extra. — Einzelnummern lausenden Monats 6 H, früherer Monate 10 H. Bestellungen werden in unserer Geschäftsstelle, von den Boten und Ausgabe, stellen,, sowie von allen Postanstalten Deutschlands und Oesterreichs angenommen. Nach dem Auslande Versand wöchentlich unter Kreuzband. Anzeigenpreis: Die g -gesp. Petitzeile oder deren Raum 1b bei Lokal- Anzeigen 12 im amtlichen Teil pro Zeile 40 „Eingesandt" im Nedaktionsteile Ab H. Für schwierigen und tabellarischen Satz Aufschlag, für Wiederholungsabdruck Ermäßigung nach feststehendem Tarif Für Nachweis und Offerten«Annahme werden 2b H Extragebühr berechnet. Juseraten-Annahme auch durch alle deutschen Annoncen-Expeditione». —G Ankündigungen sind rechtzeitig aufzugeben, und zwar größere Inserate bis 9 Uhr vormittags, kleinere bis . spätestens 11 Uhr mittags des jeweiligen Ausaabetages. Kür Ausnahme vou Anzeige« an bestimmter Stelle kann eine Garantie nicht übernommen werden. 51. Telegramme: Tageblatt Frankenbergsachsen. -MU für Kit MM MWmmW IW, -« MM MMl M dm Wk«l zu IjMMg i. Za. Verantwortlicher Redakteur: Ernst Roßberg in Frankenberg i. Sa. — Druck und Verlag von C. G. Roßberg in Frankerberg i. Sa. Das im Grundbuche für Frankenberg Blatt 573 auf den Namen Karl Bruno Wieland eingetragene Grundstück soll am 30. Oktober 1908 vormittags 10 Uhr an der Gerichtsstelle im Wege der Zwangsvollstreckung versteigert werden. Das Grundstück ist nach dem Flurbuche — Hektar 3,9 Ar groß und einschließlich Bäckereiinventar auf 16 936 M, 60 Pf. geschätzt; es besteht aus Wohnhaus, Schuppe» mit Waschhaus, Hofraum und Garten liegt an der inneren Altenhainer Straße Nr. 36, hat 180,41 Steuereinheiten und 10 740 M. Brandkasse. Die Einsicht der Mitteilungen des Grundbuchamts, sowie der übrigen das Grundstück betreffenden Nachweisungen, insbesondere der Schätzungen, ist jedem gestattet. Rechte auf Befriedigung aus dem Grundstücke sind, soweit sie zur Zeit der Eintragung deS am 31. Juli 1908 verlautbarten Versteigerungsvermerkes aus dem Grundbuche nicht ersichtlich waren, spätestens im Versteigerungstermine vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumeldcn und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigen falls die. Rechte bei der Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt und bei det Verteilung des Versteigerungserlöses dem Ansprüche des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden würden. Diejenigen, die ein der Versteigerung entgegenstehendes Recht haben, werden aufgefor dert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder die einstweilige Einstellung deS Verfahrens herbejzuführen widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes treten würde. Frankenberg, den 2. September 1908. (2» 10/08) Das Königliche Amtsgericht. Vie hamWbertekungen vemcbtaM rum Mrlanü. In oer Regelung der Handelsbeziehungen Deutschlands zum Ausland ruht die Entwicklung in neuerer Zeit über haupt nicht. Vor dem 1. März 1906, dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des neuen deutschen Zolltarifs, wurde die Mehrzahl der jetzt gültigen Tarifverträge fertiggestellt. Da nach aber sind die verschiedensten anderen Handelsabkommen noch vereinbart und ratifiziert worden. Sv im Mai 1906 der Handelsvertrag mit Schweden. Er bildet insofern eine Ausnahme von den anderen Verträgen, als er einen be stimmten Ablaufszeitpunkt, den 31. Dezember 1910, enthält, während sonst ein Zeitpunkt zwar auch für den.Ablauf ge nannt, aber gleichzeitig hinzugefügt ist, daß, wenn in einer bestimmten Frist vor ihm nicht gekündigt wird, das Abkommen weiterläuft. Eine derartige Bestimmung enthält der nach dem 1. März 1906 zustande gekommene deutsch-schwedische Handelsvertrag nicht. Im Jahre 1907 kam das neue deutsch-nordamerikanische Handelsabkommen zustande. Auch dieses weicht bezüglich der Bestimmung über den Ablauf von der üblichen Norm ab. Es war auf ein Jahr, und zwar vom 1. Juli 1907 bis dahin 1908 abgeschlossen, es ist aber bestimmt, daß es, wenn nicht ein halbes Jahr vor dem letzteren Termin gekündigt würde, was zutras, weiterläuft und immer noch ein halbes Jahr nach etwa erfolgter Kündigung in Kraft bleibt. In der letzten Reichstagstagung ist bekanntlich der deutsch montenegrinische Vertrag zustande gebracht worden. Wenn er auch von keiner wesentlichen materiellen Bedeutung ist, so hat er doch bewirkt, daß die Beschäftigung des Reichstags mit handelspolitischen Fragen keine Unterbrechung erfuhr. Im nächsten Tagungsabschnitt wird das auch nicht der Fall sein. Der mit Bolivien abgeschlossene Melstbegünstigungs- vxrtrag wird vorgelegt werden müssen. Er wird voraussichtlich ohne weitere Schwierigkeiten genehmigt werden, weil eS durch aus für Deutschland von Wert ist, zu möglichst vielen Staaten in geregelte Handelsbeziehungen zu treten. Von der Wieder aufnahme der deutsch-dänischen Handelsvertragsverhandlungen verlautet nichts wieder. Man wird sich wohl damit vertraut machen können, daß ein solcher Vertrag den Reichstag nicht demnächst beschäftigen wird. Aber auch die danach folgenden Reichstagstagungen wer den handelspolitische Gegenstände zur Behandlung vorfinden. In der Tagung von 1909/10 müßte Vorsorge für die Wci- terregelung der Handelsbeziehungen zu England getroffen werden. Hier ist bekanntlich der Verkehr zwischen den beiden Reichen so geregelt, daß der Bundesrat durch Gesetz beauf tragt ist, bis zu einem bestimmten Zeitpunkt den Provenienzen Englands und seiner Kolonien das Meistbegünstigungsrecht zu gewähren. Tatsächlich hat von dieser Vollmacht der Bun desrat auch, abgesehen von Kanada, Gebrauch gemacht. Diese Befugnis steht dem Bundesrat aber auf Grund des erwähn ten Gesetzes nur bis zum 31. Dezember 1909 zu. Von da ab muß eine Neuregelung eintreten. Wie immer sie ausfällt, daß sie den Reichstag beschäftigen wird, ist sicher. Die da rauffolgende NeichStagstagung wird sich mit den deutsch-schwe dischen Handelsbeziehungen beschästigen. Wie schon erwähnt, ist der Ablaufstermin für den jetzigen Vertrag der 31. De zember 1910. Ob es zu einer Verlängerung des jetzigen, ob es zum Abschluß eines neuen Vertrages kommen, ob ein ver tragsloser Zustand eintretrn wird, das ist natürlich jetzt nicht vorauszusehen. Man kann sich aber vorstellen, daß der Reichs tag sich auf jeden Fall mit der Gestaltung der deutsch-schwe dischen Handelsbeziehungen befassen wird, gleichgültig, ob der Erörterung eine Vorlage zugrunde liegen wird oder nicht. So ist jetzt bereits auf eine lange Zeit vorauszusehen, daß der Reichstag sich inimer von neuem mit handelspoliti schen Angelegenheiten befassen wird. Es ist auch durchaus zu wünschen, daß versucht wird, die Handelsbeziehungen zum Auslande immer weiter zu ordnen. Nur muß die Ordnung auch zum Vorteil für Deutschland ausschlagen. Semictm u»a ZScbrkcder HaLbn!-? uul-v- örtliche« Origdlktzü-rthk Ut m-'r "il- N « el! - nnng « d « Aestkittet.'! Frankenberg, 4. September 1908. fr. Oeffentliche Sitzung -es Stadtverordveteu-Kolle- ginmS. (Nichtamtlicher Bericht.) Die gestern abend von 6 Uhr au abgehaltene Sitzung der Stadtverordneten fand unter Leitung des Vorstehers, Herrn Amtsgerichtsrat vr. Bähr, statt. Unter Eingängen gab letzterer Kenntnis von drei Dankschreiben, unt dann Mitteilungen über die vom Nate seinerzeit geplant ge wesene Einführung einer Besteuerung der Gewerbebetriebe im Um herfahren, die dem Schutze deS heimischen Gewerbes und Kleinhandels dienen sollte, zu machen. Nachdem aber die Kgl. Kreis- huuptmamchchLft^^La^EB'WKWlLrtuv' des Innern. chzLrzg.M.e Genehmigung versagt hatten, indem sich die Oberbcbördenaust den Standpunkt stellten, daß sie einen solchen Eingriff in die durch die Gewerbeordnung gewährleistete Gewerbefreiheit nicht zu billigen vermöchten und ein Unterschied zwischen hiesigen und auswärtigen Händlern nicht gemacht werden dürfe, haben Verfassungsausschuß und Nat beschlossen, von einer weiteren Verfolgung der Angelegen heit abzusehen und damit die Steueridee fallen zu lassen. Das Kollegium nahm davon Kenntnis und stimmte danach auf Grund eines Referats des Herrn Stv. Glauch der Ratsvorlage, betr. Gewährung von Zählgeld an die Ratsvollzieher, bei Letztere erhalten künftig eine Extra Vergütung von 10 bcz. 5 Mk. Punkt 3 der T.-O. betraf die Abänderung des Ortsstatuts. Das Referat erstattete Herr Stv. Kassierer Beyer. Dieser Punkt der Tagesordnung, so führte er aus, habe ein harmloses Aussehen, enthalte aber einen sehr schwerwiegenden Punkt, da mit ihm die Abänderung des Wahlrechts für das Stadtverordneten kollegium verknüpft sei. Nach der Ratsvorlage solle künftig die Bürgerschaft nicht mehr jedes Jahr, sondern nur aller zwei Jahre zur Wahlurne zu schreiten haben. Als Gründe für diese Aenderung seien folgende angeführt: Durch die alljährlichen Wahlen würde eiue Beunruhigung in die Bürgerschaft getragen, die ganz unnötig sei und demzufolge vermindert werden könne, indem man nur aller zwei Jahre wählen laste. Handinhand da mit gehe eine Verlängerung der Amtierungszeit der Gewählten von drei auf sechs Jahre — ein Umstand, der mehr Stabilität in die Verwaltung trage und außerdem ein besseres Einarbeiten der Stadtverordneten gewährleiste. Der Verfassungs ausschuß sei nur ungern an die Abänderung des Stadtverordneten wahlrechts herangetreten. Wenn er schließlich doch in zustimmen dem Sinne entschieden habe, so sei es deshalb geschehen, weil er sich den in der Ratsvorlage angeführten Gründen für die Not wendigkeit der Aenderung nicht habe ganz verschließen können. Im engsten Zusammenhang mit der Wahlrechtsänderung stehe die Einteilung des Stadtbezirks in zwei Wahlkreise (rechts und links des Mühlbachs), was eine Entlastung der an den Wahlgeschästen Beteiligten und Erleichterungen für die Wähler bringen werde. Denn dadurch werde der starke Andrang an der bisher einzigen Wahlstelle vermieden und die Feststellung des Resultats beschleunigt. Der Referent trug nunmehr die abgeänderten Paragraphen des OrtSstatutS vor und stellte sie in Parallele mit den jetzt noch gültigen. Die 88 1 und 2, die von der Stadtgemeinde und vom Stadtgemeindebezirk handeln, hatten nur redaktionelle Abände rungen geringfügiger Natur aufzuweisen und wurden unbedenklich genehmigt. Anders verhielt es sich mit 8 8, betr. die Wahl der Stadtverordneten, der, wie erwähnt, die Wahl nur aller zwei Jahre und die Verschiebung der Ausscheidungszeiten der Stadt verordneten Vorsicht. Der Referent fügte seinen Mitteilungen hinzu, daß die nächste Wahl Ende 1908 stattfindcn solle. Bei diesem Paragraphen setzte eine rege Aussprache ein. Als erster Debatteredner meldete sich Herr Stv. Breitfeld zum Worte und führte au-, daß er sich im Augenblick nicht klar darüber wer den könne, ob er zu diesem Teil der Vorlage sofort ja oder nein sagen solle. Die Bürgerschaft hätte doch wohl ein erhebliches In teresse an der Abänderung, und so, meine er, müßten die Stadt verordneten eben erst einmal Fühlung mit der Wählerschaft nehmen, ob diese mit dem Plane des Rates einverstanden sei oder nicht. AuS diesem Grunde dränge sich ihm (Redner) der Wunsch nach Vertagung der Vorlage auf. Herr Stv. Steiner teilte die Bedenken des Vorredners, ebenso Herr Stv. Gurckhaus. Letz terer hielt außerdem die durch die Stadtverordnetenwahlen in die Bürgerschaft getragene Unruhe nicht für so groß, wie der Rat annimmt. Einen triftigen Grund für die Abänderung des bis jetzt gültigen Wahlrechts könne er sich überhmipt nicht denken. Darauf ergriff Herr Bürgermeister vr. Irmer daS Wort. Er rekapitulierte zunächst einige Ausführungen deS Referenten und bemerkte sodann, zu den Einwänden der Debatteredner übergehend, daß er den vom Rate gewünschten Beschluß nicht als so schwer wiegend ansprechen könne, wie es dargestellt worden sei. Er hätte gedacht, daß sich der VersastungSauSschuß mit den übrigen Herren des Kollegiums in Verbindung setzen würde. Übrigens komme die ganze Angelegenheit auch gar nicht überraschend, habe er doch bereits zu Beginn dieses Jahres bei Gelegenheit der Einführung der neugewählten Stadtverordneten auf die geplante Abänderung des Gemeindewahlrechts aufmerksam gemacht. Trotzdem würde er sich einer Vertagung der Vorlage nicht entgegenstellen. Eine Tatsache sei eS, daß durch die Stadtverordnetenwahlen viel Be unruhigung in die Bürgerschaft getragen würde. ES seien in dieser Zeit Verhetzungen vorgekommen, die sogar in Klagen ihren Höhepunkt erreicht hätten. Zu solchen unliebsamen Sachen müsse doch das Stadtverordnetenwahlrecht nicht den Anlaß geben. Man hätte ja schon genug Beunruhigung durch die Reichs- und LandkrgSwahlrn, da mutzte das Grmeindcwahlrecht nicht auch noch Stosst liefern. Hierauf brachte der Redner eine unterm 15. Ja nuar d. I. in der Chemnitzer „Volksstimme" erschienene, gegen ihn persönlich gerichtete Notiz zur Verlesung und polemisierte gegen die darin enthaltene» Bemerkungen. Im weiteren führte der Herr Bürgermeister aus, daß er das längere Amtieren der Stadtverordneten als notwendig im Interesse einer gedeihlichen Berwaltungsarbeit halte. Der Rat lerne auf diese Weise die innerhalb deS Stadtverordnetenkollegiums bestehenden Ansichten genauer kennen und könne diese Kenntnis dann bei der Ausstellung von Ratsvorlaacn verwerten bez. eine Prognose ihrer Aussichten im Stadtverordnetenkollegium stellen. Hier sei diese Möglichkeit bisher nicht gegeben gewesen infolge der fortgesetzt wechselnden Mehrheitsbildungen. In seinem früheren Wirkungskreis (Neu stadt i. S.) sei dies anders gewesen. Wie schwierig sei daS Ein arbeiten in das städtische Rechnung-- und Haushaltplanwesen! Eine sechsjährige Amtszeit sei infolgedessen erforderlich. Franken berg sei überdies nicht die einzige Stadt, die sechsjährige Amts- Perioden habe; er wolle nur Zschopau anführen. Richtig in ge wissem Sinne sei es, wenn von gegnerischer Seite von einer Be schneidung deS Wahlrechts gesprochen werde. Aber stehe dieser Einwand im Effekt so hoch über den Gründen, die den Rat zur Aenderung des Gemelndewahlrechts bewogen hätten? Man möge sich, auch wenn heute kein Beschluß berbei- geführt werden solle, wenigstens hier über die Vorlage austauschen. Aus der Bürgerschaft wisse er, daß dort viel Sym pathien für eine Aenderung des Wahlrechts vorhanden seien. Nachdem Herr Stv. Steiner seinen Standpunkt erneut betont hatte, äußerte sich Herr Vorsteher Amtsgerichtsrat vr. Bähr da hin, daß er ebenfalls der Ansicht des Herrn Bürgermeisters sei, soweit die Sicherung der Stabilität in der Verwaltung in Frage komme. Aber dem stünden auch Schattenseiten gegenüber. Uup seines Erachtens schade es durchaus nichts, wenn die Wahlen alle Jahre stattsänden, denn diese trügen zur Belebung des öffentlichen Interesses für Kommunalfragen bet. Die vom Herrn Bürger meister ins Treffen geführte Beunruhigung fei nicht so schwer wiegend und sie bestehe außerdem nur kurze Zeit. Wenn er (Redner) dennoch für die Ratsvorlage eintrete, so geschähe es aus Gründen der Stabilität. Herr Stv. Gurckhaus plädierte nunmehr für eine Vorbesvrechung, wünschte deshalb Vertagung der Vorlage und ersuchte Herrn Stv. Breitfeld um Stellung eines diesbezüglichen Antrags. Nachdem Herr Vorsteher vr. Bähr für die Weiterführung der Debatte gesprochen, wandte sich Herr Bür germeister vr. Irmer gegen einen Einwand des Herrn Stv. GurckhauS. Dieser sei der Meinung, daß, wenn die Stadtverord neten heute ihre Zustimmung zu der Ratsvorlage gäben, sie sich selbst auf längere Zeit ins Kollegium schickten, als dies ihre Wähler getan; ob dies im Sinne der letzteren liege, erscheine ihm (Gurck haus) zweifehaft. Dieser Einwand erscheine ihm (Irmer) nicht stichhaltig; denn diese Verlängerung der Mandatsdauer ließe sich nicht ändern. Auch er sei für die Einführung frischen Blutes in den Verwaltungskörper, nur müsse dies in gemäßigten Bahnen sich vollziehen. Herr Stv. Schulrat vr. Hözel hielt den Wechsel in der Mehrhettsbildung innerhalb des Kollegiums für durchaus richtig. Bildeten sich keine scstgeschlossenen Fraktionen und Fraktiönchen, sondern wechsle das Majoritätsbild, so beweise das nur die völlige Unabhängigkeit der Stadtverordneten und ihre Meinungsfreiheit. Werde nun das Gemeindewahlrccht im Sinne der Ratsvorlage abgeändert, so mache sich seines Erachtens die Schaffung eines Ersatzmännerinstituts erforderlich. Dieser letzteren Anschauung trat Herr Bürgermeister vr. Irmer entgegen: 30 Stadtverordnete seien für eine Stadt wie Frankenberg vollauf ge nügend. Die ersten Ausführungen desBvrrednerssciennur theoretisch richtig, könnten aber in der Praxis nicht bestehen. Demgegenüber betonte jedoch Herr Stv. Schweitzer, daß er die angeregte Schaffung des Ersatzmännerinstituts für notwendig halte. Außer dem könne er sagen, je länger über die Ratsvvrlage gesprochen worden sei, desto unsympathischer wäre sie ihm geworden. Herr Stv. Schramm und Herr Stv. Agsten wünschten Vertagung, ersterer außerdem sür die Zukunft die zeitigere Einbringung so schwerwiegender Vorlagen, wie die Aenderung deS Gemeinde- Wahlrechts eine sei. Nachdem nun Herr Bürgermeister vr. Irmer auf Anfrage deS Herrn L>tv. Schulrat vr. Hözel sich dahin aus-