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— - — 84 Freitag «e« 24. April >w>8 Wkßlalt siir hie KSiiizsiche SiulchiipimmiW Mhi, da; Königlich Kmkzmchl and dm WM zu ImleMg i. Ka. Berantwortlicher Redakteur: Ernst Roßberg in Frankenberg i. Sa. — Druck und Verlag von T G. Roßberg in Frankenberg t. Sa. E a« abend» für den sorgenden Tag. Bezugs. 4, monatlich 50 4- ^rägerlohn extra. - Einzelnummern lau enden Monats b 4, früherer Monate 10 4- vestellunge« werden in unserer GeschästSstelle, von den Boten und Ausgabe, stellen sowie von allen Postanstalten Deutschlands und Oesterreich- angenommen. Nach dem Auslande Versand wöchentlich unter Kreuzband. Ankündtgunge« sind rechtzeitig auszugeben, und zwar größere Inserat« bis 9 Uhr vormittags, kleinere bis spätestens 11 Uhr mittags deS jeweiligen Ausgabetages. Kür Aufnahme von Anzeigen an bestimmter Stelle kann »ine Garantie nicht übernommen werden. Gzch- 51. Telegramme: Tageblatt Frankenbergsachsen. Anzeigenpreis: Die S-gesp. Petitzeile oder deren Raum 1b 4, bei Lokal- Anzeigen 18 4; im amtlichen Teil pro geile 40 4; „Eingesandt- im Redaktionsteile Sb 4- Für schwierigen und tabellarischen Satz Ausschlag, für Wiederholuaa-abdruck Ermäßigung nach feststehendem Tarts. Fu» Nachweis und Offerten »Annahme werden 2b 4 Sxtragebtthr berechnet. Jnserateu-Anuahme auch durch alle deutschen Annoncen. Expeditionen. Bekanntmachung. LU E zur Kenntnis des Ministeriums des Innern gekommen ist, werden vielfach von vaudlern mit photographischen Artikeln auch Gifte geführt und verkauft, so ins- vesondere Quechtlbersublimat, Cyankalium, Uransalze, rotes Blutlaugensalz, Rhodankalium usw. Cs wird darauf aufmerksam gemacht, daß der Handel mit diesen Giften, gleichviel ob ste zu photographischen oder anderen Zwecken bestimmt sind, nur mit besonderer behördlicher Erlaubnis gestattet ist, und daß derjenige, der ohne solche Erlaubnis mit ihnen handelt, sich empfindlicher Bestrafung aussetzt. Dresden, den 13. April 1908. Ministerium des Innern. Unter Bezugnahme aus die Bekanntmachung der unterzeichnete» Königlichen Amlshaupt- mannschaft vom 14. April 1897 werden die Besitzer von Gärten, Baumschulen, Obstplantagen und zu"v"t.^"^wiesen, die in ihren Anlagen auftrctendcn Maikäfer sorgfältig zu sammeln Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden mit Geldstrafe bis zu 150 Mark beziehentlich Haststrafe bis zu 14 Tagen geahndet werden. Die Ortspolizcibehörden werden veranlaßt, wegen Durchführung dieser Anordnung die chnen unterstellten Polizeiorgane mit Weisung zu versehen, Zuwiderhandlungen aber zu be strafen beziehentlich zur Bestrafung anher anzuzeigen. Flöha, am 15. April 1908. Die Königliche Amtshauptmannschaft. HolMsteigerlmg auf Frankenberger Staatssorstrevier. Gasthof „zur griineu Tanne" in Hartha. Vonnvi-sitsg, eßen LV. Kpnil >308, non nonn». '/rlL Ukn an: 1529 w. Stämme, 221 w. Klötzer, 2572 w. Derbstangen, 97,5 rm w. Nutzscheite, 12,5 rm w. Brcnnscheile, 237 rm w. Brenn knüppel, 21 rm w. Zacken, 16250 w. Reisstangen, Vr rm h. u. 73,5 rm w. Neste, 120 Geb. h. u. 7820 Geb. w. Brennreisig, 140 rm w. Stöcke und 10 Stockholz- Parzellen,. kurzgeschn. Stöcke zum Selbstrodeu in den Schlägen 4>er Abt. 24 u. 37 bez. Durchfstgn. iu Abt. 21, 23, 28, 37, 38, 40 bis 44 und einzeln in Abt. 39 u. 45. Handelsschule Frankenberg. Montag, den 27. April, früh 8Nhr: Aufnahmeprüfung der angemeldeten Schüler. Jeder Schüler hat 4 Bogen Briefpapier, 1 Linienblatt, Stahlfedern und Bleistifte mitzubringen. Die letzten Schulzeugnisse sind abzugeben. Die Schüler der 1. und 2. Klasse haben sich um 10 Uhr einzufinden. Professor st. SonoILO, Direktor. Meb schule. ' Die Webfchüler und aufgedingten Weberlehrlinge, sowie alle, welche an dem Unterricht der Webschule freiwillig teilzunehmen beabsichtigen, wollen sich Sonntag, de« 2V. April, vormittags 14 Uhr im UntercichtSzimmer der Webschule einfinden. Lehrkontrakte und Abgangszeugnisse sind mitzubringen. Der Vorstand. Wilhelm Grahmann. Der den Schule« -es Schulbezirks Möha om'lich empf-blene Lehrplan für den Religionsunterricht in zwei-, vier-, sechs- und fiebenklaffigen Volksschulen. Bearbcuet von A. Sattler, Kgl. B zircsschulmspettor m Ktöha. Preis 1 Mk. wird stets vorrätig gehalten in der »uvkk«»UIuli>gs von O. Lt. irasnderx i« Frankenberg. mit kulenburg. ** Maximilian Harden und Justizrat Bernstein sind ge schickte Regisseure. Das muß ihnen der Neid lassen. Ihr Talent haben beide in München bewiesen, wo sie einen Re dakteur der dortigen „Volkszeitung" vor den Kadi forderten damit dieser ihn wegen Beleidigung verurteile. Harden und sein Nechtsbcistand blieben Sieger in d m Ehrenhandel, der Journalist muß einhundert Mark bereitmachen und damit seine hanebüchene Andeutung sühnen. Allerdings mit dem Bewußt sein, mit seiner Verurteilung — wie er selbst sagte — „dem Recht zum Siege verholfen zu haben". Denn auch iu diesem Prozeß war, wie das so oft vorkommt, nicht der Angeklagte die Hauptperson, sondern ein dem Verfahren an sich Fern stehender: Fürst Philipp Eulenburg. Der in der Verfolgung seiner Ziele überaus hartnäckige Herausgeber der „Zukunft" hat mit dem Münchener Prozeß einen Hauptcoup durchgeführt. Die ihm durch die „Neue Freie Volksztg." angetane Beleidigung, so ehrenrührig sie sonst für ihn sein mußte, war ihm vielleicht gerade willkommen. War er damit doch in die Lage versetzt, gegen einen Feind, den er bisher nicht glatt zu fassen vermochte, einen Schlag zu führen — einen Schlag allerdings, der mit einer mora lischen Vernichtung verzweifelte Aehnlichkeit hat. Fürst Eulenburg ist heute in der Lage König Philipps, dem Schiller mit Bezug auf Carlos den Satz in den Mund legte: „Der Knabe Karl fängt an, mir fürchterlich zu werden". Denn wenn alles, was vorgestern in München der ehemalige Schiffer knecht Riedel und der Mischmeister Ernst unter ihrem Eide über ihr Verhältnis zum ehemaligen Grafen Eulenburg be kundeten, lautere Wahrheit ist, dann müssen diese Feststellungen dem Fürsten Philipp den Hals brechen. Nach den Vor gängen, die sich vor dem Tribunal von Jsarathen abspielten, hat man beinahe kein Recht mehr, die Glaubwürdigkeit der beiden Zeugen anzuzweifeln. Es war ihnen klar gemacht worden, auf welchen Pfad sie sich begeben, wenn sie unter ihrem Eid Unwahres aussagen würden. Auf den Pfad, der an der Pforte des Zuchthauses endet. Gerichtsvorsitzender wie Verteidiger haben darüber nicht den mindesten Zweifel gelassen. Und unter diesem Drucke hat schließlich Fischmeister Ernst seine anfänglich für den Fürsten Eulenburg günstige Aussage in das Gegenteil gekehrt. Es lst an den Tag ge kommen, daß der frühere „Unverantwortliche" sich an Körper und Geist gesunden Männern gegenüber Dinge hat zuschulden kommen lassen, für die der Ausdruck Schmutzereien bald noch zu mild ist- Was soll nun werden? Fürst Eulenburg wird mit der Anklagebehörde in nähere Beziehungen treten müssen. Oberstaatsanwalt Ur. Jsenbiel, der in dem einen der Berliner Harden-Prozcsse dem Fürsten ein überschwengliches Loblied singen zu müssen meinte, soll ja schon ausgesprochen haben, „sobald gültiges Material gegen den Fürsten Eulenburg vor liege, werde er Wit aller Rigorosität ohne Ansehen der Person i einschreiten". Und der Münchener Gerichtsvorsitzcnde, der sich > im Verein mit Justiztat Bernstein redliche Mühe gegeben, der Wahrheit zum Siege zu verhelfen, hat darauf hingewlesen, „Fürst Eulenburg ist für das Gericht nichts anderes, wie jeder andere", um später darauf hinzuweisen, daß „der Stein im Nollen sei". Gut, mag er weiter rollen und den unter sich begraben, der es verdient hat! Als Familienblatt müssen wir es uns versagen, auf die im ausführlichen Prozeßbericht enthaltenen Einzelheiten der Zeugenaussagen auch nur andeutungsweise einzugehen. Aus chnen ist ersichtlich, daß die bei früherer Gelegenheit er folgte eidliche Bekundung des Fürsten Eulenburg, „nie gegen den § 175 verstoßen oder Schmutzereien begangen zu haben", in schäifstem Gegensatz zu den vorgestrigen — gleichfalls unter der Schwurhand erfolgten Aussagen zweier Zeugen steht. Der Fürst wird dies ausklären müssen oder die unvermeid lichen Konsequenzen ziehen. Jene Presse nun, die sich während und nach den beiden Harden-Prozessen in der Verunglimpfung des Herausgebers der „Zukunft" eine Güte tat, befindet sich nach dem Mün chener Prozeß in einer fatalen Lage. Jener Handel will ihr garnicht in den Kram passen, und so versucht sie sich auf alle mögliche Art aus der Affäre zu ziehen. Da wird z. B. der alte Kot aufgerührt, der in den ersten Harden-Prozessen zu tage gefördert worden war, und Harden wegen seiner damali gen Haltung vor Gericht und am Schreibtisch aufs neue hart angelassen. Die „Tgl. Rdsch." z. B. spricht von „frechen, zweideutigen Anwürfen, durch die der Verteidiger Bernstein den Mangel an Material zu decken gesucht habe". Wir dächten, der neueste Münchener Prozeß hätte dargetan, daß Harden genügendes Material schon damals gegen Eulenburg besaß, es nur nicht anbringen konnte, weil das Gericht eine Erörterung ablehnte. Das Blatt orakelt weiter von den „per fiden Roheiten des Advokaten Bernstein" und sagt dann: „Ob Eulenburg schuldig oder nicht schuldig, ändert an der Häßlichkeit und Gemeinschädlichkeit des Harden ichen Kampfes gegen das „Grüppchen" wenig oder nichts." Na aber?! Wir dächten, ein Ziel hätte Harden erreicht: daß nämlich mit eisernem Besen ausgefegt und unsaubere Elemente, wie die Hohenau und Lynar, ihre ungeheuerlichen sittlichen Ver fehlungen, der eine sogar im Gcsängnis, büßen müssen. Es ist ein unbestreitbares Verdienst HardenS, daß in dieser Beziehung tabula rasa und der Träger der Krone endlich aufmerksam gemacht worden ist, welche Elemente sich in seiner Nähe aufhalten durften. Bedauerlich freilich wird immer bleiben, daß Harden im Grafen Moltke, der seelisch ruiniert, aber chrenrein aus dem GcrichtSsaal schreiten konnte, den Falschen erwischt und gemartert hat. Unangenehm war auch das Ausschlämmen, das mit dem Kotaufrühren in Verbin dung stand. Wer aber Schmutzwinkel aus der Welt schafft, muß immer auch den Gestank in Kauf nehmen. Er hat aber die tröstliche Aussicht, daß er zur Säuberung beigetragen hat. Und das hat in gewissem Sinne auch Harden getan. Der noch fällige Prozeß Eulenburg contra Bernstein wird zwar erneut trübes Wasser machen. Aber auch das wird überwunden werden müssen. Wenn einmal das Reinemachen anhebt, dann mag es gründlich geschehen. * */* München. Fürst Eulenburg soll dem Ge richt telegraphisch seine Vernehmung ««geboten habe», um die neuen eidliche« Anschuldigungen gegen ih« »u widerlege«. Tas Telegramm des Fürsten traf aber erst nach Verkündigung des Urteil- ein. — Gelegenheit wird er trotzdem haben. b. München. Maximilian Harden und Justizrat Bern stein berieten gestern über die von ihnen weiter zu beobachtende Taktik. Sie beschlossen, sofort eine eingehend motivierte MeineidSanzeige gegen den Fürsten Salendurg bei der Berliner Staatsanwaltschaft zu erstatten. Wie eS heißt, wollen Harden und Justizrat Bernstein auch gegen den Grafen Moltke eine neue Aktion unternehmen. Sie glauben schwerwiegendes Material in Händen zu haben. Omilcder mut ZScdLkcdet. <D»c «i-uodrulk Uliier» «rrlichen vrlgwaldrr-.ch» tft nur mit renanir vueltenangabe s<Sattrt.) Frankenberg, 23. April 1908. fr. Der Osterverkehr ans de« Staatsbahnen hat zwar nicht den von den Bahnverwaltungen gehegten Erwartungen entsprochen. Die Schuld ist der Witterungsgestaltung zuzu schreiben. Er ist aber immerhin beträchtlich gewesen. In der Zeit vom 18. bis mit 21. April wurden befördert auf der Linie Chemnitz-Frankenberg-Hainichen-Roßwein: Am 18. April ! Am 19. April An- ge- komme. Ab- ge gangen Summa Bnzahi d Zü«. aus d> > Linien An. St aunen Ab- ge gangen VMMNZ Anzahl d- Züge aus den Linien 1220 >280 25'0 14 1270 >350 2620 14 Am 20. April Am 21. April 1140 1130 2270 14 ! 1560 1600 3160 14 Die meisten Fahrkarten wurden nach Limbach verkauft, und zwar 3861 Stück. Mittweida rangierte mit 1849 an sechster und Frankenberg mit 1711 an siebenter Stelle. Dann solgen Niederwiesa mit 1476, Flöha mit 1120, Ober lichtenau mit 564, Braunsdorf mit 179 und Gunnerüdorf mit 143 Fahrkarten. Aus der amtlichen Verkehrsstatistik, die heute erschienen ist, wird «sichtlich, daß der vorjährige Osterverkehr sich ungefähr in denselben Grenzen bewegt hat, wie Heuer, und nur in den Endzahlen um ein Weniges besser war, wie dieses Jahr. fg. Zvm neue« Sommerfahrpla». Eine Anzahl der auf läctyqchen Bahnlinien verkehrenden Schnellzüge, deren Benutzung bisher nur gegen Zuschlags-Zahlung möglich war, werden mit dem ersten Mai m „zuschlagsfreie Schnellzüge» umgewandelt, und zwar kommen für Frankenbergs Verkehr mit weiteren Stationen in Frage: Schnellzug früh 8" von Chemnitz nach Leipzig, dort: v" ; Schnellzug früh 8" von Leipzig nach Chemnitz, dort: 10". (Für die Schnellzüge abends 711 ab Chemnitz nach Leipzig