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öH 47 Mittwoch, e» SS Fetts« 1W8 Zrankenberger Tageblatt begründet 1842. Bezirks- 67. Jahrgang. MM für die KönigWe ImkdWlmmBlist MH«, das MWe AmlszmK and den Sladleal za ImkMz i. Sa Verantwortlicher Redakteur: Ernst Roßberg in Frankenberg i. Sa. — Druck und Verlag von E G. Roßberg in Frankenberg i. Sa. Erscheint an jedem Wochentag abend» für den folgenden Tag. Bezugs, preis vierteljährlich 1 .X SO monatlich KO 4- Trägerlohn extra. — Einzelnummern laufenden Monats k H, früherer Monate IO H. ve»e«u«gen werden in unserer Geschäftsstelle, von den Boten und Ausgabe« stellen, sowie von allen Postanstalten Deutschlands und Oesterreich« angenommen. Nach dem Ausland« Versand wöchentlich unter Kreuzband. Ankündigungen sind rechtzeitig aufrugcben, und zwar größere Inserate bis 9 Uhr vormittags, kleinere bis spätestens I I Uhr mittags des jeweiligen AuSaabetageS. Kür Aufnahme do« Anzeige« an bestimmter Stell« kann eine Garantie nicht übernommen werden. hach- KI. Telegramme: Tageblatt FrankenbergsachstN. Die Mannschaften der Reserve, d«i Landwehr I. und II. Aufgebot-, sowie der Erfatz- reserve haben, dasern sie auf Zurückstellung für den Fall der Einberufung aus Anlaß häuslicher oder gewerblicher Verhaltenste auf Grund von Z 64 des Rtichsm'litSrgesetzeS Anspruch machen zu können glauben, ihre die-fallsigen Gesucht nach Maßgabe von FZ II8.S 6, I2O,b und 128 der Wrbrordnung so zeitig wie möglich bei dem betreffenden Stadtrate beziehentlich Gemeindevorstand anzubiingen. Dieser hat die angebrachten Gesuche zu prüfen und darüber eine an den mitunterzeichneten Zivilvorsitzenden einzureichende Nachweisung aufzustellen, au- der nicht nur die militSnschen, bürgerlichen und VermögenSverhältn sse der Bittsteller, sondern auch di« ob. waltenden besonderen Umstände ersichtlich find, durch welche eine ,bitweise Zurückstellung bedingt werden kann. Unter denselben Voraussetzungen können LaudsturMststichttge gemäß § 120,5 der Wehrordnung hinter die letzte Klaffe de- Landsturm- zuiückgesteUt werden. Zurückstellungen dürfen erfolgen: a) wenn ein Mann al- der einzige Ernährer seine- arbeitsunfähigen Vater- oder seiner Mutter bez». seine- Großvater- oder seiner Großmutter, mit denen er dieselbe Feuer- stelle bewohnt, zu betrachten ist, und ein Knecht oder Geselle nicht gehalten werden kann, auch durch die der Familie bei der Einberufung gesetzlich zustehende Unterstützung der dauernde Niedergang de- elterlichen Hau-standr- nicht abgcwrndet werden könnte; d) wenn die Einberufung eine- Mannes, der da- dreißigste Lebensjahr vollendet hat und Grundbesitzer, Pächter oder Gewerbetreibender oder Ernährer einer zahlreichen Familie ist, den gänzlichen Verfall de- Hausstandes zu Folge haben und die Angehörigen selbst bei dem Grnuff« der gesetzlichen Unterstützung dem Elende preiSgebcn würde; «) wenn in einzelnen drinqenden Fällen di« Zurückstellung eine« Manne-, dessen geeignete Vertretung auf keine Weise zu ermöglichen ist, im Interesse der allgemeinen Landes- kultur und der Volkswirtschaft für unabwrislick notwendig erachtet wird. Ueber di« fraglichen Gesuche wird die unterzeichnete Ersatzkommission Dienstag, den 24. März 1908, vormittags 9 Uhr 3V Minuten im „Webermristrrhaus" zu Frankenberg Entschließung fassen. Chemnitz und Flöha, am 15. Februar 1908. Königliche Ersatz-Kommission -es Aushebungsbezirks Flöha. »er A»Itt«rve»r«Itrvn<Le. »er LIvIIv«»rsItLv»ae. Das Königliche Landstallamt zu Moritzburg hat für die diesjährigen Sttttenmuste- rnngen und Kohlenschauen nachstehende Termine festgesetzt: SIN 3. lUsi 1808, Vormittags 8 Uhr mit Prämiierung der drei- und vierjährigen selbstgezogenen Stuten und der unter Zuchtbedingungen erkauften Zuchtstuten, Anzeigenpreis: Die S-g«fP. Petitzeile od«r deren Raum 1b 4, bei Lokal- Anzeigen 12 im amtlichen Teil pro Zeile 40 4; „Eingesandt" tm NedaktionSteile 3b S. Für schwierigen und tabellarischen Satz Aufschlag, für Wiederholungsabdruck Ermäßigung nach feststehendem Tarif. Für NgchweiS und Offerten-Annahme werden 2b H Extragebühr berechnet. Jnferate«»An«ahme auch durch alle deutschen Annoncen-Expedition««. > —EWM0WWMWWW—-M B LdvnsckonF, «in S. I8ai 1808, nachmittags V,2 Uhr mit Prämiirrung der ein- und zweijährigen Fohlen, vnsnidsok, cksn 6. Iil«r 1808, vormittags 8 Uhr mit Prämiierung der drei- und vierjährigen selbstgezogenen Stuten und der unter Zuchtbedingungen erkauften Zuchtstuten. In Gemäßheit der Verordnung des Königlichen Ministeriums des Innern vom 21. Juli 1883 wird solches andurch zur öffentlichen Kenntnis gebracht, mit der Anweisung an die Ortsvorstände, die Pferdezüchter ihres OrteS von der Abhaltung der betreffenden Schau in ortsüblicher Weife in Kenntnis zu setze«. Es wird wiederholt darauf aufmerksam gemacht, daß seit dem Jahre 1885 gemäß Ver ordnung des Königlichen Ministeriums deS Innern vom 29. Januar 1884 für alle nicht im Zuchtregister eingetragenen Stuten und ebenfo für eingetragene Zuchtstuten, sobald ihre nach zuweisenden Produkte im ersttn oder zweiten Jahre bei den Fohlenfchauen nicht vorgestellt werden, ein um 3 Mark erhöhtes Deckgeld zu zahlen ist. Diejenigen Züchter also,' deren Stuten nicht im Zuchtregister ausgenommen sind, die sich aber fernerweit das bisherige niedrigere Deckgeld von 6 Mark sichern wollen, müssen ihre Stuten bei der nächsten Stutenmusterung zur Eintragung in das Zuchtregister vorstellen und deren Produkte seinerzeit im ersten oder zweiten Jahre zur Fohlenschau bringen. Eine Anmeldung der Fohlen resp. Stuten zur Schau hat nur stattzufinden, wenn für die in Frage kommenden Tiere Prämiierungen angesagt sind und sie hierbei in Konkurrenz treten sollen. In diesem Fallt muß die Anmeldung auf einem bei jeder Beschälstation zu entnehmenden Formulare bis zum 1. April dieses Jahres an das Königliche Landstallamt Moritzburg erfolgen. Flöha, am 20. Februar 1908. Die Königliche Amtshauptmannschaft. Diejenigen Gemeinden, Gutsherrfchaften und Privatpersonen, welche im laufenden Jahre die dem Bezirksverbande Flöha gehörige Straßenwalze nebst dazu gehörigem Geräte zu leihen beabsichtigen, werden hierdurch darauf aufmerksam gemacht, daß nach § 5 des hierüber geltenden Regulativs die bezüglichen Anmeldungen bis Ende April «. bei dem be treffenden Amtsstraßenmeister unter genauer Bezeichnung der Tage, für welche das Geräte gewünscht wird, zu bewirken sind. Flöha, am 22. Februar 1908. Die Königliche AmtShanptmannschaft. Nach Orten außerhalbdes deutschen Reiches und Oesterreichs, soweit solche im Gebiete des Weltpostvereins liegen, geschieht der Versand unseres „Tageblattes" mit wöchentlichen Kreuzbandfendungen von uns unter Portoanfatz von 2 M. 50 Pfg. per Vierteljahr. velglen und der ffongsttaat. Schon mehrfach hat in der letzten Zeit Belgien die Blicke auf sich gelenkt. Zumeist freilich aus recht unliebsamen Gründen, die nicht zuletzt in der Persönlichkeit König Leopolds lagen. Es gibt wohl kaum einen Monarchen, der so unpopulär ist wie dieser Herrscher, der sich derart verhält, als hätte er es darauf abgesehen, den Widerspruch seines Volkes immer wieder zu reizen. Zunächst ist es bekanntlich sein Privatleben, das in allen Schichten der Bevölkerung lebhaftesten Unwillen hervorrust und nur geeignet ist, die Gegner der Monarchie noch weiter zu vermehren. Wenig Sympathie konnte auch fein Verhalten gegenüber seinen Töchtern wecken, die er über aus hart behandelte wegen Vorkommnissen, die mindestens den Vergleich aushalten mit den Escapaden des königlichen Vaters. Die mit seinen privaten Beziehungen in Zusammen hang stehende häufige und lange Abwesenheit von Brüssel tut das Ihrige, um die Entfremdung zwischen König und Volk zu vergrößern. Es ist wegen dieser Dinge mehrfach zu schweren Diffe renzen zwischen König und Ministerium gekommen. Ja, man sprach sogar schon von der Einsetzung einer Regentschaft, die dem Thronerben, dem Prinzen Albert, übertragen werden sollte. Zu diesen persönlichen Angelegenheiten tritt die Kongofrage, über die- noch immer keine Einigung erzielt werden konnte und die, wie der Draht meldet, in diesen Tagen sogar zu einer Verschärfung der Situation geführt hat. Die Schaffung des Kongostaats betrachtet König Leopold als sein ureigenstes Werk. An und für sich war es eine Kulturtat; leider haben aber die Dinge eine Entwicklung genommen, die vielfach leb haftestes Befremden hervorrief und es auch England schon mehrmals nahe legte, in irgend einer Weise einzuschreitcn. Die mit belgischen Beamten besetzte Verwaltung hat gründ lich abgewirtschaftet, entsetzliche Greuel, die den Abscheu der gesamten Kulturwelt erregten, sind vorgekommen, und auf die Motive des Königs warf es ein eigenartiges Licht, daß große Gebiete dieses Landes, uno zwar nicht die schlechtesten, zu Kronendomänen erklärt wurden, die dem König ein Riesen vermögen einbrachten. König Leopold scheint aber selbst der Ansicht zu fein, daß die Herrlichkeit im Kongostaat eines Tages doch leicht zu Ende sein könnte, und so ist in den letzten Jahren sein ganzes Streben darauf gerichtet, den Kongostaat Belgien anzugliedern. Freilich war man in Belgien hiervon nicht besonders entzückt, weil man nicht mit Unrecht befürchtete, daß dieser Kolonialbesitz große Lasten für das Mutterland mit sich bringen würde. Ueberdies waren manche Klauseln vorgesehen, die es dem klugen König ermöglichten, nach wie vor aus der Kolonie große Summen zu schöpfen, ohne dafür irgendwelche Verpflichtungen auf sich zu nehmen. So ist es erklärlich, daß über die Lösung der Kongofragc, obwohl sie schon seit vielen Monaten auf der Tagesordnung steht, keine Verständigung erzielt lverden konnte, obwohl An sätze genug gemacht wurden. Kürzlich hieß es, daß die zwischen dem Kckiig und dem Ministerpräsidenten Schollaert einge leiteten Verhandlungen zu einem Ergebnis geführt hätten, und nun wird mit einemmale mit Bestimmtheit versichert, daß hinsichtlich der Höhe des zum Ersatz der Kronendomänen in Aussicht genommenen „Leopoldsonds" als auch wegen der mit diesem Fonds auszuführenden Projekte des Königs un überbrückbare Gegensätze sich herausgcstellt haben, sodaß, wenn der Monarch nicht einlenke, die Demission des gesamten Kabi netts erfolgen müsse. Da nun im Mai die Kammerwahlen anstehen, so liegt der Ernst der Situation klar zutage und ein beträchtliches Anwachsen der Opposition stände zu er warten. König Leopold hätte eigentlich allen Grund, durch maßvolles Verhalten einer derartigen Wendung vorzubeugen, die für ihn, wie für das Königtum in Belgien leicht unab sehbare Folgen haben könnte. II. * * * ** Brüssel. Wie man versichert, fordert König Leopold nunmehr statt der IS« Millionen Kranes eine Summe von SS« Millionen Francs für die Do mänen des Kongo st aats und gleichzeitig hält er immer noch an der Ausführung der verschwenderischen Bauten fest, die von dem Geld hergestellt werde« sollen. Falls für derartige Uebernahmebedingungen in der Kam mer eine Mehrheit nicht gefunden wird, ist auch eine Ministerkrisis sicher. Man betrachtet das Verhalten des Königs auch bezüglich der internationalen Lage mit Beunruhigung, da nach der jüngsten Thronrede König Eduards in England eine besonders lebhafte Agitation gegen das Leopoldsche System im Kongostaat und für schleunige Annexion durch Belgien eingesetzt hat und England überall sicher die Verwaltung des Kon gostaats auf Grundlage der Freiheit des Handels und der menschenwürdigen Behandlung der Neger, wie sie die Berliner Akte vorschreibt, fordert. Auffallend ist, mit welcher Hast der König in der letzten Zeit darangeht, sich Geld zu verschaffen. So sind in Antwerpen massen hafte Verkäufe vou Kautschuk zu billigen Preisen einge- leitet worden, und neuerdings hat der König in aller Stille einem Strohmann die Domäne Freyr verkauft, deren Wert auf eine Million geschätzt wird. Der Verkauf wird lebhaft kritisiert» da der König ursprünglich dem Staat gehörige Besitzungen sozusagen fast umsonst erhalten hat und der Staat das Bestreben hat, seinen Dominial- besitz auszudehnen. Es kursieren über die Persönlichkeit, der die Domäne wirklich »«geschoben wurde — angeblich eine bekannte Dame —, die absonderlichsten Gerüchte. Var ttanröMcke MaMIro-ffbrnleuer vor der veputiertenlkammrr. In der gestrigen Kammersitzung stellte Jaurvs (soz.) an den Minister des Aeußeren, Pichon, die angekündigte Anfrage über Marokko. Jaurss wünschte Aufklärung über die An leihe, die Abdul Aziz gewährt wurde, sowie Aufklärung dar über, weshalb General d'Amade nach dem Briefe Muley Ha- fids an die Mächte keine Instruktionen abgewartet hätte, be vor er seinen Marsch 80 Kilometer von der Küste entfernt vornahm. Pichon erklärt i« seiner Antwort, daß der Brief Mulay Hafids an den französischen Vertreter in Casablanca als nicht ernst zu nehmen bezeichnet worden war. Mulay Hafid predige überall den Krieg gegen die Franzosen, und es sei nicht möglich, daß Frankreich in den Jnteressenstreit zwischen Mulay Hafid und seinem Bruder eingreife, noch vor irgendeinem schenfischen Re bellen die Waffen strecke. Mulay Hafid werde sich dazu verstehen müssen, an die Vertreter Frankreichs Bevollmächtigte zu Verhand lungen zu entsenden. Im übrigen seien den Vertretern Frank reichs genaue Instruktionen erteilt worden. Pichon schloß: Wir vollbringen in Marokko kein politisches, sondern ein nationales Werk. Lassen Sie Frankreich ungestört die Rolle durchführen, die es übernahm! (Beifall im Zentrum.) , Jaurss erwiderte: Frankreich bat gegenüber Marokko nie mals eine Panik gezeigt. Die Gefahr besteht nicht in der be gonnenen Kampagne, sondern in der Frage, ob Frankreichs Rechte, Pflichten und Interessen sie rechtfertigen. (Beifall links.) Als England, Holland und andere Staaten auf fremden Erdteilen ein griffen, fanden sie sich niemals gegenüber einer internationalen Konvention. Jaurös wirft der Regierung vor, daß sie eme Kam pagne des Optimismus in der Presse organisiert habe, um das Publikum über die Gefahren ihrer Mystifikationspolitik zu täuschen. (Stürmischer Beifall auf der äußersten Linken) Constans (soz.) kritisierte den Plan der Regierung und brachte einen Antrag ein, der dem Bedauern darüber Ausdruck gibt, daß die Regierung sich nicht an die dem General Drude er teilten Weisungen gehalten habe. Pichon wiederholte darauf, daß die Instruktionen für d Amade die gleichen seien. DaS Ziel Frankreichs sei die Orga nisation der französisch-spanischen Polizei in den Hafenplähen, es sei nicht auf eine Eroberung Marokkos gerichtet oder darauf, nach 2er oder Marrakesch zu marschieren. Der Minister erklärte, kein«