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»MM», M 8. JE Frankenberger Tageblatt VT« begründet 1842. g abend» f»t den söl^nben Ldg V«i»ug«. «nründlgnt, mönatNch KO 4- »Sgerlöhn extra. — arößere In größere In spätsten« 1 be- Kür Anft»th»e VV» Mtzet»rn an bestimmter Sttlle Pir N^derholu »er Kreuzband M Ü, M»fe eivMüMe an -er (2a 24/07) r 1SS8 -eu««k»IKv zu nicht Alle die anderen Dinge aber — dä» wolle n sichst nicht übersehen — sind doch WrhaM "W wokdrn. Der Prozeß ist-on der Strafkammer al : dazu e« in einen «L» r»r oel» man ^11« ebt le, 'üche, rate, ruiia, r alle ertt-, » »a). eat» «er- dedt Leit, «ob- idvo otv- ao«l <a«n em- .«0. ! de- >seb de« am 10. Dezember 19 ersichtlich waren, spKWeU Geboten anzumelden »ßh, bttreffendcn Nachw Rechte auf tk et»; Dir - ßr 1» 4: i« an Bon der GIWI mit dem II. Eink der vont nung d<« n den vor- stung, zu ollen und t erreicht det Herrn > «awbe- Entwurf den ve- gr-angen s. j doch uf einen tw^ vcr» derte der t» schon teuer ung nen Lei« rde, ge- mit der »gesehen st wird, den. Jahre« Aerober» nr «ug. ihrer. Verantwortlicher Redakteur: Ttnst Roßberg in Frankenberg «. Sa. — Druck «ad Verlag von L ». Roßberg in Frankenberg t. Sa . be- eug- gen von In hlen rrh. nche, Pf. ^nmsläuugsn ru 6er WH» 27. 1SV8 vv» t>al» 8 »« «lt»»«- I»alt«nck«ri» ^«äon ^om IS. dis 31. Tausur an allen gokul- tagon von 11—12 Ukr svtssexenzsnomrnon. Vorsnlosson sivä Osdarts- oävr l'ankrvnxais, Impksedsin, letztes Lokulrovgnis unä sv. LovtirrLationksedsiv. krokvasor »v, LlSrols, Direktor. MM für dit MWt -mWDmilsi-iist UU ,hi; MigWt DkjmG M M ZIMl z« MMMg i. Ki. t «UN hundert desederte Sanger erndnweise wch solche, die ihn ES ist beantragt warben, «haß her von Lichtenwalde »ach KjeMrkchte»üu ißhrende zwischen der Stcht«w«1d^OriASdoffer Flurgronz« und der Cheni«iWHßinichener Staatsstraße — Lm 1,472 — tzcfMliche yußwgG, der f»g. Rcitsteg, für den öffentlichen Verkehr e»R- Mrde. . . . , In MmDyeit don'8 14 de« Wegebaugesetze» vvW 12. Januar 1870 wird, die« hier« dMH mit deMBkmerkkn zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß etwaige EMfprüche gegen diese MgeeMzichustg vom Tage de« ErsDinett« gegenwärtiger B^t^t^ng ckb gähnet, schiWch bei der MterzeichMen Königlichen Vwtkhauptmmmschaft «zubeingen find. Flöha, dkn 31. DlMber 1907. Verfahren« herb des Mtrigetlm' , ^tbäkrtiberg, den 3. Januar 1908. PeWle ir 4, Bei LMal- tchea t«N »r, tz«v« «4; .«itaesandt" t« schwirrt«kn und taWllrwftchrn »«»»uffchla-, IV4»^»« »echiMew-dem DE, Ak ffteNS im VsrstENerMBtermi« vor der- Utrffordening izur Abgabe von w, wenn der -Gläubiger «videchpricht, qlaubtzaft t-u ««chen, widrigen, tztr Feststellung d«S ^.geringsten Schot« nicht berücksichtigt und bei der jgetungSeriöse«' dem-Ansprüche deSevlSubiger» und den übrigen Rechtm falls die Rächte- bei Verteilung des Pst» dert, vor der, srtM DaS int Grundbuchs für GarnSdors (A A.) Älatt 71 auf den Hamen Friedrich Ernst MMwMndstück soll , . Hi» wo« mwwUtaa» 1» Uhr ert werden. «buche — HeÄar 8^Ar>tzroß und einschließlich Zu« Schür auf 10 833 W. — Pf- gstschicht. Es besteht «1» Wvh»g«ba«de mit Bäckereiofen, Holzschuppen und MklttSgebäude, Hsftamn und Garten, hat 112/47 'tzteoeveiahMen und ^ie^msi^der'Mitteilungen des GmudbuchONtS, sowie iworübchgen da» Gnmdstllck ' ' en, inSbesw,dex der Schiitzuupen, ifb jedem geftntttt. ügung aus dem Grundstücke sind, chlveit «sie zur «Zeit der ^itragung Berfteigerung-veumeckS auS Lom Grundbuche nicht zu jeder objektiven Erfassung der M erblicken. Und bei dergleichen Hantierungen wünschen tmk n Mitbetroffen' zu werden. , Ob Harden — das Slräfkammerurkeil in allen Ehren — schon in den .Zukunft"-Artikeln den Grafen Kuno Moltke beleidigt hat, mochte zweifelhaft sein. Daß es durch den vor dem Schöffengericht geführten Beweis nnd darch manche Rede, die damals gehalten wurde, geschehen ist, dars^als sicher Lelten. Man Kinn also deyi Grafen Moltke, deffen Näine im Sommer Von den unterschiedlichen Kommentatoren der „Zuküttst". Aufsätze (vyn denen der eine sich immer eingcwtihter' Kb als der andere) durch die Blatter gezerrt worden ist, Genugtuung ünd Rechtfertigung von ganzem Herzen gönnen. Aber Man hat unseres Erachtens kein Recht, im selben AtcmzUg Harden zu beschimpfen. Der ist in einem Falle getäuscht Eden, hat geglaubt, wo er vielleicht nicht hätte glauben söllen, Aber ist Irren eine Schmach? Und ist Harden ein Spezialist für Nervenkrankheiten, dem eine falsche mediztnffche Diagnose zur Unehre gereichen müßte? Alle die anderen Dinar aher — bäS wolle'man sreünd» en-Uimahqe derhe« WM »«'» «»' WM, spätesten« n Uhr mM»a«t !gabe- Kür Anfuthwr tzv» M»z »w"! MWW <§oa/-^aL«s «^«e^smaLfe (gewährleistet von'-er Gemeinde) Verzinst ckllp <kt»latzt« «ttt S'/» Vo und ist geöffnet DteuSkags uNd Ftifftaß» «ßchm. 2— 6 Nhr. Telephon: Amt Oberlichtenau Nr. 18. Nach Orten anßerhalbdeS deutschen"! Reiche« und Oesterreichs, soweit solche im Gebiete des WetüoosivereinS liegen, geschieht der Versand unseres „Tageblattes" mit wöchentlichen Kreuzbandsendungen Von uns unter Portoansatz von 2 M. HO Pfg. per Vierteljahr. BOlASichülMr» getroffen-» Bestimmungen ist im Monat Februar dieses Jahres die aüHttttMlkNche WUstk^üVg Nicht nur der SHulaMtSkandidaten, welche Ostern dUes, Jahrt» das Seminar verlassen oder bereits außerhalb des Seminar» als Schulvikare Ver wendung finden, sondern auch derjenigen militärpflichtigen Hilfslehrer vorzunehmen, die gewillt sind, ihrer Dienstpflicht Vom 1. April Md nicht erst vom 1. Oktober ab zu genügen. Die Gesuche um Zulassung zu dieser Musterung sind seitens der im hiesigen AuS- hebÜhgSbtjirke aufhältlichen Hilfslehrer spätesten» bi» zu«, 20. »auuar -M« ÄHM» hier ekiizUreichen, worauf den Gesuchftellern BeorderM'gen für den Moch anzaberaumenden MusterustgStermin zugehen werden. Dm Gesuchen sind die über das Militärverhältnis erteilten Ausweise, wenn aber solche noch nicht erteilt sind, Geburtsscheine für militärische Zwecke beizusügen. Aüf Hilfslehrer, welche ihrer aktiven Dienstpflicht als Einjahrig-Freiwillige genügen wollen, finden die vorstehenden Bestimmungen keine Anwendung. Flöha, am 3. Januar 1908. 7 Der Zivilvorfitzende der Königlichen Ers4tz'Kont<niKko« d-S «uShebnngS.vezirk» Flöh«. , Religiöse Erziehung der Kmder Kus tzettriWtett Mit Rücksicht auf die nicht unbedeutende Anzahl gemischter Ehen M diesseitigen Ver waltungsbezirke einerseits und auf den bevorstehenden Beginn eines ntürn Schuljahres an dererseits, welche die Regelung der Frage über die religiöse Erziehung der in die Schulen neu eintretenden Kinder notwendig macht, wird hiermit zur VkrmFiduii^ späterer Uuzvträg- lichkeiten auf hie nachstehend unter O abgedruckten Bestimmungen in 8^ ^—8 des Gesches, die Ehen unter Personen evangelischen und katholischen GlaubcnsbekcnNtVM und die reli giöse Erziehung der von Eltern solcher verschiedener Konfessionen erzeugten Milder betreffend, vom 1. November 1836 zur Nachachtung besonders hingrwiesen. Flöha, am 28. Dezember 1907. , . , , «öuigltche veztrUschEiiKipekti»«. WM. fin der Verftygsrung entgagesftehend«» Rocht haben, werden ausgcfvr- lg de» ZüschlsgS ,die,Mfh«bu»g «oder Lie «instwmlige lEiüpellung de» stm, widrigenfalls, für da» Rocht der BerfteigmungiSertSS an die Melle , taubes treten wchcde. MschöMt««jede» stSochent« DsM OS»i-ttche AmtsUericht. lensteuertermin zur Btstreitvng HreS Aufwandes ein LGE««»- von L Dr Ate Mark deöjemgcn Steuersatzes, Mcher auf die in Spalte ä deS EmkommmstmerSatäster» (für Handel und Gewerbe) einaestelltM^Beträge entfällt, echohm werden. Diiser GMttMhMKfür die HckVdeltGammor gelangt hierdurch mit dem Hinweis zur Ausfchreibrmg, daß er) nur von dmjenigen Steutrpflichtigm eryobm wird, die nach HZ 17 ä Md 21 Ms'EinkoilMensteuergesctzeS vom 14. Juli 1900 mit einem Einkommen von mehr als 3100 Mark eiyMchätzt sind. CHMnItz.Hdn 4. Muar 1908 X Die Ha n d e k » k a m m e r. . ... , ... Vorsitzender. Mumm, Syndikus. H« u» »'«»kEinkvr'N, '86- . I Die au» gemischten Ehen erzeugten Kinder sind in der Regel in'der Konfession des Vaters zu erziehen. ES ist jedoch den Eltern gestattet, durch freie Uebercinkunft unter den im folgenden 8 vorgeschricbencn Erfordernissen hierüber unter sich etwas MdereS scstzusetzM. 8 7- o- Eine solche Ucbereinkunft der Brautleute vder'EheMtrn über die Äonfission der Kinder ist an eine Einwilligung der Eltern, Vormünder (oder Geschsechtskukätoren) nicht TMstidbn, es sind jedoch hierbei teils die allgemeinen Bedingungen ekücS rechtsbcständigen Vertrags, teils auch folgende Formen.zu beachten : a) die Erklärung muß vor dem ördeNtliHen dichter des Bräutigams oder Memaiins und insofern derselbe ein Ausländer ist ünd im Jnlände ein bestitmnteFWkMfitz- recht noch nicht erlangt hat, vor dem kompetenten Richler der Braut, d) an Gerichtsstelle, e) von beiden Tellen, welche^ des Wb persönlich erscheinen innsscn, und ä) ohne Zulassung eiVes GHstW öder anderer Personen abgegeben und über dieselbe ein legales Protblvll in gesetzlicher F0rm ausgenommen werben. Der Richler hat hierbei aller Einwirkung auf die Willenserklärung der Paziszenten sich z« enthalten, wodurch jedoch nicht ausgeschlossen ist, daß derselbe über die WilleüSfreitM sich dürch Befragen der PaziWntcn' Gewißheit verschaffen, auch dieselben auf Ue gesetzlichen Folgen söicher Mrtläge aüfMerksäm machen köuUen. Dergleichen Vereinigungen köitUen sowohl Vor EiNgehnng der Ehe, als Während der- pröjseß gksÜhrk Worden, äl» die geivöhnliche Beleidigung eine« MäüneS,'der zufällig ^so hochgestellt oder so beamtet ist, daß die Kgl.' Staatsanwaltschaft sich für die Restituierung seiner Ehre interessiert. Einmal ist dabei der Oberstaatsanwalt aus der Rolle gefallen: an den beiden letzten Tagen des Prozesses, da er seine etwas Merkwürdige Rede auf den Zeugen Fürst Eulen burg hielt. Aber bei dieser Taktik des öffentlichen Anklägers wird man es uns nicht verübeln dürfen, wenn wir vermeinen: politische Hintergrutid, auf dem die inkriminierten Auf- ätze sich aufbauten, ist noch immer nicht gelichtet. Dabei egen wir wenig oder gar kein Gewicht auf die Drohungen, die in den letzten^ Tagen laut geworden sind. DaS ist wirk lich nur üöch eine Frage, die bloß die Kgl. Staatsanwalt« chüft sind — den Fürsten Eulcnbürg interessiert. Hat Har den pleiteres, gravierendes und unzweideutiges Material, s» soll er sich unverzüglich an den öffentlichen Ankläger wenden. Im Mdern Fall wird er'» dem Fürsten Eulenburg nicht ver denken köünrn, wenn der nun sein Haupt so kühnlich trägt, Eulenburg der poilnsch. Harm« kin IßtMon r«m haMtmproretr. Harden ist am Freilag von der Strafkammer zu vier Monatm Gefängnis verurteilt worden. Das Urteil ist, zumal im deutschen Nd'rden, von dem weit überwiegenden Teil der Presse mit Jauchzen ausgenommen, und die Entrüstung über den snnhhäskeü.Harden ist wieder einmal in Strömey geflossen. Wir haben diese Entrüst»^ nun schpn seit Monaten durch die deutschen Blätter, und die Berlinischen ganz be- heraus gesagt: im höchsten Mäße unnöbel. Wenn Leute, denen die ,MchöMeiten d<;r Sprache auf ewig ein dunkles, siebenmal versiegeltes Büch bleiben werden, die nur in hundert mal abgegxasten AlMMgen da« täusendmal Gesagte nachzu plärren verstehen, jetzt Hardens schriftstellerische Oualitäten zu bestreiten versuchen, wenn ein Professor der Geschichtswissen schaft (was, man einem Studenten im dritten Semester nicht ?eWhen'würde,Z sich^umZulassung zu Sewinarübungen ZÄWWtWq ^zerptert und das eme Quellen,nägiae Dar-