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ff »PiPH. !tap. 1, in der in Lina cSdienst. IV S. Beichte; J»h 1, 1-11; Pf- S. Der deutsche Han-elsftand und die Schiffahrtsudgaben. Die von der Handelskammer Dresden für gestern einbe rufene Versammlung von Vertretern der Handelskammern von zwanzig an der Elbe und den benachbarten Stromgebieten interessierten Städten bildete einen gewaltigen Protest gegen die „Vergewaltigung der freien Ströme", die Preußen mit der Einführung der Schiffahrtsabgaben beabsichtigt. Die sächsische Negierung hatte aus den an der schwebenden Frage beteiligten Verwaltungsrcssorts Vertreter entsandt, um über ihren Standpunkt auch hier keinen Zweifel zu lassen. Das Ministerium des Innern war durch Geh. Regierungsrat Steglich, das Finanzministerium durch Geh. Finanzrat v. Sichardt, die Gencraldirektion der Staatseisenbahnen durch Generaldirektor Geh. Rat v. Kirchbach vertreten. Ferner hatten die Kgl. Wasserbaudirektion, die Krcishauptmannschast Dresden und die Amtshauptmannschaft Dresden-Neustadt Vertreter entsandt. Die Stadt Dresden war durch Ober bürgermeister Beutler und mehrere RatSmitglieder vertreten. Außer den sächsischen Handelskammern waren auch die von anderen interessierten deutschen und österreichischen Städten: Altona, Brandenburg, Kottbus, Dessau, Greiz, Halle, Halber stadt, Hamburg, Harburg, Magdeburg, Potsdam, Eger, Prag tm, n»; »tgt. rrer .nuS «e» I in mit rann g- mit rf, und värterS Wagen» c Caro, Oswald e. «den». Max ästen . d«S n 84 ter 2 ieder» Sdors em S a am d 24 n 10 Mg» m 23 -23), varen Ker-» Tisch > Brr» igung Merz» m er- sechS ilterer Im 1706: n, 1« war lußer» lehem, Lr die irochie mrden rlichte» ission, berger «rri,» mlung Ag. lsdorf »igung »rstand gegeben famm» «pril 1 Rk. ikchen- stlicher m de» d de» ä-utun hl! - iltesten >üglerS klagen, un» in Guts» optiert, Lorrn» 8 vtrelctor. 31. lluvuur an siuä Osdurts- 1. 2. 3. 4. Eingänge. Besetzung der gemischten ständigen Ausschüsse. Beitritt zum Obstbauverein betr. Haushaltplan der Kirchgemeinde betr. und Reichenberg erschienen, ferner Vertreter des Akener Schiffer vereins, des Konzessionierten Schiffervercins Dresden, des Verbandes sächsischer Industrieller und mehrerer ähnlicher Korporationen aus Magdeburg. Wie nach der Zusammensetzung der Versammlung zu er warten war, betrachtete man dem „L. T." zufolge die Frage der Schiffahrtsabgaben im wesentlichen Don der politischen und der wirtschaftlichen Seite, die juristischen Punkte nach Möglichkeit außer acht lassend. Syndikus vr. Behrend-Magde burg gab eine kurze Uebersicht über die Entwickelung des Verkehrs auf den Eisenbahnen und Flüssen, über die Ursachen, aus denen die Bewegung zugunsten der Schiffahrtsabgabcn in Preußen ihren Ursprung hcrleitet. Diese Gründe sind zum Teil wirtschaftlicher Natur. In Preußen haben, führte der Redner aus, die Großgrundbesitzer ein hervorragendes Interesse daran, die Einfuhr von landwirtschaftlichen Pro dukten zu erschweren, während andererseits die preußische Eisenbahnverwaltung die Konkurrenz der Wasserwege ungern sieht. Haben die Agrarier in Preußen aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten das dringende Bedürfnis, die Einfuhr von Gütern auf dem billigen Wasserwege zu erschweren, so ge rieten sie in eine gewisse Verlegenheit, als es sich darum handelte, wirksames Material zur Beseitigung der den Binnen schiffahrtsabgaben rntgegenstehenden Hindernisse herbeizuschaffen. »Hon Lsdultsxsn von 11 —12 vdr sntzsAsoZsnowmsv. Lsirubrioxsv oäsr Limkrsußnis, Iwxfsodsin unä Islets 2snsur. ^ranksndorx, etva 8. llanuar 1907. Die Gemeinde-Sparkasse Flöha verzinst Spareinlagen mit s»/, °/g. ExpeditionSzeit: a« Werktage Vorm. 8 bi» 12, «achm. 2 bis s Uhr. Durch die Post bewirkte Einlage« Werve» schnell expediert. — Fernsprecher Rr. 19. 5. Erlaß von Besitzveränderungsabgaben in 2 Fällen. 6. Vergleich mit Reg.-Baumeister Gleitsmann in Sachen Niedermeyer u. Götze, Stadt gemeinde betr. Hieran? nichtöffentliche Sitzung. Amtsrichter vr Vahr, Vorsteher. 8 22. Die Militärpflicht beginnt mit dem 1. Januar des Kalenderjahres, in welchem der Wehrpflichtige das 20. Lebensjahr vollendet, und dauert so lange, bis über die Dienstver pflichtung der Wehrpflichtigen entschieden ist. Meldepflicht. 1. Nach Beginn der Militärpflicht haben die Wehrpflichtigen die Pflicht, sich zur Auf nahme in die Rekrutierungsstammrolle anzumelden. Diese Meldung muß in der Zeit vom 16. Januar bis 1. Februar erfolgen. 2. Die Anmeldung erfolgt bei der Ortsbehörde desjenigen Ortes, an welchem der Militär pflichtige seinen dauernden Aufenthalt hat. Als dauernder Aufenthalt ist anzusehen: u) für militärpflichtige Dienstboten, HauS- und Wirtschaftsbeamte, Handlungsdiener, Handwerksgesellen, Lehrlinge, Fabrikarbeiter und andere in einem ähnlichen Ver hältnis stehende Militärpflichtige der Ort, an welchem sie in der Lehre, im Dienst oder in Arbeit stehen; b) für militärpflichtige Studierende, Schüler und Zöglinge sonstiger Lehranstalten der Ort, an welchem sich die Lehranstalt befindet, der die Genannten angehören, sofern dieselben auch an diesem Orte wohnen. 3. Hat der Militärpflichtige keinen dauernden Aufenthalt, so meldet er sich bei der Ortsbehörde seines Wohnsitzes. 4. Wer innerhalb deS Reichsgebietes weder einen dauernden Aufenthaltsort noch einen Wohnsitz hat, meldet sich in feinem Geburtsort zur Stammrolle, und wenn der Geburtsort im Auslande liegt, in demjenigen Orte, in welchem die Eltern oder Familienhäupter ihren letzten Wohnsitz hatten. 5. Vei der Anmeldung zur Stammrolle ist das GeburtSzeuguis vorzulegen, sofern die Anmeldung nicht am Geburtsort selbst erfolgt. 6. Sind Militärpflichtige von dem Orte, an welchem sie sich Ziffer 2 oder 3 zur Stammrolle anzumelden haben, zeitig abwesend (auf der Reise begriffene Handlungsgehülsen, auf See befindliche Seeleute u. s. w.), so haben ihre Eltern, Vormünder, Lehr-, Brot- oder Fabrikherren die Verpflichtung, sie innerhalb des in Ziffer 1 genannten Zeitraumes zur Stammrolle anzumelden. Diese Verpflichtung ist, soweit dies gesetzlich zulässig, den Vorstehern staatlicher oder unter staatlicher Aufsicht stehender Straf-, Besserungs- und Heilanstalten in betreff der da selbst untergebrachten Militärpflichtigen aufzuerlegen. 7. Die Anmeldung zur Stammrolle ist in der vorstehend vorgeschriebenen Weise seitens der Militärpflichtigen so lange alljährlich zu wiederholen, bis eine endgültige Entscheidung über die Dienstverpflichtung durch die Ersatzbehörden erfolgt ist. Bei Wiederholung der Anmeldung zur Stammrolle ist der im ersten Militärpflichtjahr erhaltene LosnngSschein vorzulcgen. Außerdem sind etwa eingetreteue Veränderungen (in betreff deS Wohnsitzes, des Ge werbes, des Standes u. s. w.) dabei anzuzeigen. 8. Von der Wiederholung der Anmeldung zur Stammrolle sind nur diejenigen Militär pflichtigen befreit, welche für einen bestimmten Zeitraum von den Ersatzbehörden ausdrücklich hiervon entbunden oder über das laufende Jahr hinaus zurückgestellt werden. 1. öffentliche Sitzung des Stadtverordneten-Kollegium- Montag, den 21. Januar 1907, Nachmittag ll Uhv im Rathaussaale Brennholzversteigerung. MiWMovk, Uvn 22. Isnusn ». v.» von vormittag» 10 Uhr an sollen im Revierteil „Hechtteich" bei Ortelsdorf 18 Raummeter harte Brennscheite, 47 Raummeter harte Brenyrollen, 45 harte Langhaufen, 30 Wellenhundert hartes Schlag- und Abraumreisig unter den üblichen Bedingungen gegen Barzahlung versteigert werden. Gräflich Vitzthumsche Güterverwaltnng. Auf Grund der unter O abgedruckten Bestimmungen in §8 22,2 und 25 der deutschen Wehrordnung vom 22. November 1888 werden alle hiernach Militärpflichtige«, welche im Jahre 1887 geboren find ober früheren Altersklasse« ««gehören, jedoch zurückgestellt worden sind bez. über deren Militärpflicht noch nicht endgültig entschieden worden ist, und im Falle derzeitiger Abwesenheit, die Eltern, Vormünder, Lehr- oder Fabrik herren aufgefordert, innerhalb der Zeit vom 15. Januar bis 1. Februar 1907 im hiesigen Einwohnermeldeamte (Rathaus 1. Obergeschoß links, Zimmer Nr. 7) unter Vor legung der nach § 25,5 bez. 7 erforderlichen Urkunden (Geburtsschein, Losungsschein) die Anmeldung zu bewirken. Die zum einjährig-freiwilligen Dienste Berechtigten werden auf 8 93,2 der deutschen Wehrordnung (vergl. unter O) "och besonders hingewiesen. Anträge auf Zurückstellung in Berücksichtigung bürgerlicher Verhält nisse sind spätestens 14 Tage vor der Musterung hier anznbringen. Frankenberg, am 7. Januar 1907. Der Stadtrat. Anzeigenpreis: Die 6-gesp. Petitzcile oder deren Raum 15 H, bei Hpßaj- Anzeigen 12 im amtlichen Teil pro Zeile 40 „Limwsandt" kn Redämousteile L5^. Für schwierigen und tabellarischen Satz Ausschlag, sür Wiederholungsabdrück Ermäßigung nach feststehendem HaE Fm Nachweis und Offerten-Annahme werden 25 H Extragebühr berechnet. Jnseraten^Annahme auch durch alle deutschen Annoncen-EryHiMU««. . .... > .".'V ----7' Erscheint «« jedem Wochentag abend» für den solgenden Tag. Bezugs- preis vierteljährlich 1 50 monatlich 50 Z. Trägerlohn extra. — Einzelnummern laufenden Monats 5 A, früherer Monate 10 H. vefteAnngen werden in unserer Geschäftsstelle, von den Basen und Ausgabe- stellen, sowie von allen Postanstalten Deutschlands und Oesterreichs angenommen. Pach dem Auslande Versand wöchentlich unter Kreuzband. Ankündigungen sind rechtzeitig aufzugeben, und zwar größere Inserate bis 9 Uhr vormittags, kleinere bis spätestens 11 Uhr mittags tzes jeweiligenAusaabetages. Kür Aufnahme von Anzeigen an bestimmter Stelle kann eine Garantie nicht Übernommen werden. Pag- 51. Telegramme r Tageblatt Frankenbrrgsachsen. LU vis »»üovst« virä um 8. ISV7 vam SVMch Ullbw »a »bsssdultsu veräen. ^umsIäuuASU vsräen vom 15. bis 9. Militärpflichtige, welche nach Anmeldung zur Stammrolle im Laufe eines ihrer Militärpflichtjahre ihren dauernden Aufenthalt oder Wohnsitz nach einem anderen AushebyngS- bezirk oder Musterungsbezirk verlegen, haben dies behufs Berichtigung der Stammrolle sowohl beim Abgänge der Behörde oder Person, welche sie in die Stammrolle ausgenommen hat, als auch nach Ankunft an dem neuen Ort derjenigen, welche daselbst die Stammrolle führt, spätestens innerhalb dreier Tage zu melden. 10. Versäumung der Meldefrist (Ziffer 1, 7 und 9) entbindet nicht von der Melde pflicht. 11. Wer die vorgeschriebenen Meldungen zur Stammrolle oder zur Berichtigung der selben unterläßt, ist mit Geldstrafe bis zu 30 Mark oder mit Haft bis zu drei Tagen zu bestrafen. 8 93. 2. Beim Eintritt in daS militärpflichtige Alter haben sich die zum einjährig-freiwilligen Dienst Berechtigten, sofern sie nicht bereits vorher zum aktiven Dienst eingetreten sind, sowie diejenigen Militärpflichtigen, welche gemäß § 89,3 die Berechtigung zum emjährig-frefwilligen Dienst bei der Prüfungskommission nachgesucht haben, bei der Ersatzkommission ihres Ge- stellungsorteS (§ 26,2) schriftlich oder mündlich unter Vorlegung ihres Befähigungszeugnisses zum Seesteuermann (8 88,3) zu melden und ihre Zurückstellung von der Aufhebung zu beantragen. —..... nnv . . . ll, 7 üiM Die Agrarier haben sich nämlich nicht die Mühe genommen, den einschlägigen, teilweise außerordentlich schwierigen und spröden Stoff zu bearbeiten, der zum überwiegenden Teile nicht wirtschaftlicher, sondern juristischer Natur sein muß. Da erstand den Agrariern der vorerwähnte Bundesgenosse in der preußischen Eisenbahnverwaltung, die dem Artikel 54 der ReichSverfasfung und den Verträgen mit auswärtigen Staaten und Interessenten energisch zuleibe gehen sollte. In diesem Kampfe hat sich bekanntlich besonders der jetzige Dezernent im preußische» Ministerium, Peters, ausgezeichnet, der nicht nur in einem dicken Buche die Notwendigkeit der SchiffahrtS- abgaben nachwies, sondern auch die Presse mit seinen Ab handlungen über dieses Thema geradezu überschwemmte. Aber unter der Reichsverfassung ist die Einführung der Schiff- fahrtsabgabcn nicht möglich, es muß deshalb auf eine Aen- derung der Reichsoerfassung hingearbeitet werden. Vertreter des Handels und der Schiffahrt, die ein hohes Interesse an der Verhinderung der Einführung von Schiff fahrtsabgaben haben, sind nun noch lange nicht machtlos ihren Gegnern ausgeliefert. Sie können vor allem sich die Geneigtheit derjenigen Bundesstaaten zunutze machen, die den Schiffahrtsabgaben ablehnend gegenüberstehrn, und dazu ge hört in erster Linie Sachsen. Wenn im sächsischen Mi nisterium, so faßte der Referent die Lage auf, tatsächlich die IM Begründet 1842. 66. Mrgang. ' —" "" ...» --V, ' Frankenberger Tageblatt MM flr die WM MsWlMmW AlU dir WM MM mi> dm Wirrt zu ZMkMt i. Ki. - 1 - Verantwortlicher Redakteur: Ernst Roßberg in Frankenberg i. Sa. — Druck und Verlag von C- G. Roßberg in Frankenberg i. Sa.