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«WWff 1W« Ionnt-g, »«a s. September 31« Frankenberger Tageblatt Anzeiger 65. Jahrgang. Bezirks Degründet 1842. einem auswärts wohnhaften Kranken, welcher ein Extrazimmer einem auswärts wohnenden Kranken, welcher einer hiesigen und einem einem hiesigen Kranken, welcher ein Extrazimmer beansprucht; auswärtigen Kranken, welcher keiner hiesigen Kranken- a) 4 M. 50 Pf. von beansprucht; d) 3 M. — Pf. von o) 2 M. 75 Pf. von lasse angehört; e) l M. 80 Pf. von selbst zahlenden hiesigen Einwohnern und den hier wohnenden Mitgliedern der hiesigen Dienstboten-, Privat-, Jnnungs-, Hilfs, Orts- und Be- triebskrankenkasscn, sowie für die auf Kosten der Armenkasse untergebrachten Per sonen in den gemeinschaftlichen Zimmern. Für diese Sätze werden volle Beköstigung, ärztliche Behandlung, Abwartung, Pflege Medikamente gewährt. Extraaufwand infolge von Tag- und Nachtwachen, besondere dem Fernstehenden nicht recht verständlich — am allerwenigsten bei einem Mann wie Dernburg, besten Dichten und Trachten so lange er lebte, dahin ging, Geld zu machen, zu verdienen an jeder Sache und unter allen Umständen. Da muß etwa» hinter den Kulissen vorgegangen sein, vielleicht sicherte er seine Stellung durch ein ihm ganz besondere Chancen in jeder Beziehung bieten» des Abkommen mit der ReichSregicrung. Oder, wa- uns aller» ding« weniger glaubhaft erscheinen will, die Verhältnisse im Ko lonialamt find nicht so verwirrt, wie sie seinen Vorgängern erschei nen mochten. Von denen allerdings ist noch keiner recht froh auf dem Direktoisrffel geworden. Sollte Dernburg darin mehr Glück haben? Zu wünschen wäre da« um feinet- und um de« Reiche« willen. Die mit der Kolonialaffäre im Zusammenhang stehende Pod- biel-ki-Krise hat bisher noch keine Lösung gesunden. Sie ist wohl auch nicht vor Oki ober zu erwarten, erst nachdem di« Entscheidung in Sachen deS M.jor» Fischer gefallen ist. Ueber den vor Zu sammentritt des Parlament» bevorstehmden Rücktritt PodbielskiS kann kaum ein Zweifel obwalten, so sehr sich auch ihm nahe, stehende Kreise kramp,hast bemühen, ihn zu halten, indem sie die Campagne der Opposition als gegen den „Royalisten" Podbirlöki gerichtet erklären. Man merkt dir Absicht, weil sie gar zu durch sichtig ist. In den letzten Tagen weilte der englische Kriegsminister Haldanc in Berlin als Gast de« Kaisw«, um an der Taufe des kaiserlichen Enkel« teilzunrhmen und gleichzeitig eine Reihe mili tärischer Einrichtungen kennen zu lernen. Er fand dabei die freundlichste Ausnahme, und objektive englische Blätter stehen nicht an, die» voll aazuerkennen, indem sie gleichzeitig für eine Freund schaft zwischen England und Deutschland als im Jntereste de» Weltfrieden» liegend erneut eintreten. Aber man darf nicht außer Stadtkrankenhans. Kür die Benutzung dieser Anstalt sind bis aus weiteres solgende Be stimmungen über Aufnahme, Verhalten und Pflegesätze maßgebend: 1. Die Ausnahme hier wohnhafter Personen in das Krankenhaus erfolgt nur gegen Abgabe eines vom Stadtrate ausgestellten Anweisescheines, welcher letztere auf Grund eines Zeugnisses jedes beliebigen Arztes ausgestellt wird. Hier Verunglückte können ohne weiteres in das Krankenhaus gebracht werden. 2 AnSwärtS wohnhaften Personen wird, soweit der Platz reicht, nnr dann ein Aufnahmeschein erteilt, sobald die schriftliche Erklärung der betreffenden Gemeinde behörde oder Krankenkassenverwaltung vorgelegt wird, daß sie für Bezahlung der Kur- und Verpflegungskosten auf unbeschränkte Zeit aufzukommen gewillt ist. Politische Wochenschau. ** Dit ganze vtlfloffen« Woche stand im Zeichen Dernburgs. Und auch heute kommt man noch nicht über die Tatsache hinweg, wir eS möglich ist, daß rin Mann wir der ehemalige Bankdirek- tor einen so überreich dotierten Posten, der ihm jährlich hundert- tausende in den Schoß warf, aufgeben konnte, um dafür da« mit 15000 Mark Gehalt auSgestattete und mit dem Titel „Exzellenz" verknüpfte Amt eines Direktors der Kolonialabteilu rq einzutau- schcn. In der Tat — ein sonderbarer Tauschl Ist für solch ein Beginnen der gerade bei Dernburg verständliche Ehrgeiz, in unseren vertrackten Kolonialangelegenheitrn reinen Tisch zu machen, oder da« patriotische Gefühl, daß da« Vaterland über dem Gc- schästemachen zu stehen hat, die treibende Kraft gewesen? Beide» möchte man bejahen, beide« aber auch wiever mit Nein beantwor ten, wenn m-n in Betracht zieht, wie viel Selbstüberwindung zu einem solchen Stellungswechsel gehört. Direktor Dernburg hat doch zunächst einen Riescnschinkrn gegen ein mager gestrichene« Butterbrot eingetauscht. Er, der unumschränkt an der Börse herrschte, er, der nach neueren Mitteilungen nicht nur 13, sondern 38 Auf- sichtlratSstellen innehalte, ec, der gewohnt war, seinen Willen den mit ihm Arbeitenden unbedingt auf,»oktroyieren — er soll sich jetzt in ein Abhängigkeit«» rhältni« begeben, da« nock Instanzen !Über ihn setzt, denen gehorsam zu sein seine Pflicht ist?! Und er, der im Geld« zu wühlen gewohnt war, er, dem bisher >5000 Mark — sein künftige« Gehalt — als Pfifferling gal- len, er, der, weil er in Reichsdienste trat, seine sämtlichen Be- liiehungen zu Bank- und Jndustrieges-llschasten ausgab, aber nicht Idur pro forma, sich also von G winn- und Mammonsgeschästen labsolul loSsogte, will sich mit den verhältnismäßig mageren Ein- Iküvften au» seiner künftigen Stellung begnügen?! Da» alle» ist Gemeindesparkasse zu Ebersdorf. Tie Sparkasse Ebersdorf, garantiert von der Gemeinde, verzinst alle Einlagen mit Pro zent, expediert Montag, Mittwoch und Freitag nachmittag von 2—5 Uhr, schriftlich zu jeder Z-it. Kvstzulage, Zuziehung von Spezialärzten, Beschaffung von Bandagen und dergleichen wird besonders berechnet. Frankenberg, am 7. September 1906. Der Stadtrat. Abteilung für Pfleg- und Bersorganstalten. Stephan, St.-Rat. Der Stadtrat. Weryattungsvorschristen für die Angehörigen der Krstimpfttnge. 81. . . Aus einem Hause, in welchem ansteckende Krankheiten wie Scharlach, Masern, Diphtherie, Croup, Keuchhusten, Flecktyphus, rosenartige Entzündungen oder die natürlichen Pocken herrschen, dürfen die Impflinge zum allgemeinen Termine nicht gebracht werden. 8 2. Die Eltern des Impflings oder deren Vertreter haben dem Jmpfarztc vor der Ausführung der Impfung über frühere oder noch bestehende Krankheiten des Kindes Mitteilung zu machen. ... 8 3. Die Kinder müssen zum Impftermine mit rein gewaschenem Körper und mit reinen Kleidern gebracht werden. 3. Die Kranken haben sich für die Dauer ihres Aufenthalts im Krankenhause den Be stimmungen der aufgestellten Hausordnung, von welcher ein Exemplar in jedem Krankenzimmer aushängt, unweigerlich zu fügen. 4. Kranke im Krankenhause zu besuchen, ist Angehörigen Mittwoch- und Sonntag nachmittags zwischen 2 und 4 Uhr auf Grund besonderer im Ziminer der Oberin des Krankenhauses zu erholender Erlaubnis gestattet. Es ist jedoch hierbei folgendes zu beachten: a) Mehr als 3 Personen werden innerhalb obiger Besuchszeit zu einem einzelnen Kranken in der Regel nicht zugelassen. Hunde dürfen nicht mitgebracht werden. d) Ein Besuch darf nicht länger als Stunde ausgedehnt werden. o) Es ist nicht gestattet, Kranken Lebensmittel oder Ergötzlichkeiten irgend welcher Art mitzubringen und zuzustecken. Ans Verlangen hat sich daher der Besuchende visi tieren zu lassen. Körbe und dergleichen sind an die Oberin abzugeben. ä) Innerhalb des Krankenhauses ist alles zu vermeiden, was die Ruhe der Kranken zu stören und letztere zu behelligen geeignet ist, insbesondere ist das Tabakrauchen streng verboten. s) Jeder Besucher hat sofort nach Ablauf der Besuchsfrist nicht nur das betreffende Krankenzimmer, sondern das Krankenhaus überhaupt ohne Verzug und ohne weiteres Verweilen auf den Korridors, Treppen u. s. w. zu verlassen. k) Den Weisungen des Krankenhanspersonals ist unbedingt Folge zu leisten. Nichtbeachtung dieser Bestimmung hat die sofortige Ausweisung aus dem Krankenhause zur Folge 5. An Kur- und Verpflegungskosten sind für den Tag und Kopf zu zahlen: Ankündigung«» sind rechtzeitig °uf-ugcben, und zwar größere Inserate bis 9 Uhr vormittags, kleinere bis spätestens 11 Uhr mittags des ,ewetllgen Ausgabetages. Kür Aufnahme von Anzeigen an bestimmter Stelle " kann eine Garantie nicht übernommen werden, tzmtz- 51. Telegramme: Tageblatt Frankenbergsachsen. Die Gemeinde-Sparkasse Flöha verzinst Spareinlagen mit 3'/z °/o. Expedittonszeit: an Werktage Vorm. 8 bis 12, nachm. 2 bis s Uhr. Durch die Post bewirkte Einlage« werde« schnell expediert. — Fernsprecher Nr. 1S. I Acht lassen, daß einig« maßgebende Zeitungen nach wie vor in ! ein deutschfeindliche» Horn stoßen uns erklären, England könne nie auf gutem Fuße mit Deutschland stehen, wenn e« nicht seine Vormacht zur See aufgeben wolle. Sind nun einerseits diese Aeußerungen eine Mahnung, nicht allzu verschwenderisch mit Liebens würdigkeiten gegenüber England zu verfahren, so kann man doch zur Tagesordnung übergehen, sobald man zu hoffen berechtigt ist, daß dje gute Meinung über Deutschlands reelle politische Absichten nach und nach auch in Großbritannien die Oberhand gewinnt. An Versuchen, dies zu beweisen, hat man es in Berlin wahrlich noch nickt fehlen lassen. Im Vatikan hat man sitzt schwere Sorgen. Der Kulturkampf in Frankreich tobt noch immer, und eS läßt sich noch nicht voraui- sehen, welchm Modu« man finden wird, um der französischen Kirche in Frankreich ihr Befitzlum zu erhalten, ohne daß man e» notwendig hat, sich vollständig dem verhaßten Trennungigesetz zu unterwerfen. Im Vatikan hercscht die strenge Richtung vor, während bekanntlich ein Teil der französischen Geistlichen gern dazu bereit wäre, im Jnt<r-ffc der Kirche Frieden mit der Re gierung zu schließen. Vielleicht wird sich auf der französischen Bischoftkonseren, «in AuSweg gesund«» haben. Noch mit einem anderen katholischen Staate lag der Vatikan in letzter Zeit in Fehde, mit Spanien. Dort will die liberale Regierung die Ein- sührung der Zivilehe, wogegen sich der Papst aus da» Ent- schirdenfte sträubt; indessen scheint man jetzt doch einzulenkrn, in dem nach den letzten Meldungen der Papst die Unabhängigkeit der Z vilrhe von der kirchlichen Ehe anerkennen will, unter der Be dingung, daß di« Kirche diejenigen Ehepaare, welche nur ein« Zivilehe eingehen, nicht al» Katholiken betrachtet. Die neu« Kundgebung der russischen Regierung charakterisiert zunächst die Ziel« und den bi»h«rigen Verlauf der revolutionären Wochentag abends für den folgenden Tag. Bezugs- Preis viertestahrlich 1 50 H, monatlich 50 H. Trägerlohn extra. — lausenden Monats 5 -ü, früherer Monate 10 L «e,,euungen werden in unserer Geschäftsstelle, von den Boten und Ausgabe- stellen, sowie von allen Postanstalten Deutschlands und Oesterreichs angenommen. Nach dem Auslande Versand wöchentlich unter Kreuzband. Im laufenden Jahre werden die unentgeltlichen öffentlichen Impfungen durch die städtischen Jnipsärzte nur noch an folgenden Tagen vorgenommen, und zwar: von dem Herrn Königlichen Bezirksarzt »r -»««I Rechholtz Montag, den 10. September 1906, Vormittag von S bis 1« Uhr, L. von Herrn »r. meN. Voigt Mittwoch, den 12. September 1906, Vormittag 10 bis 12 Uhr beide Male im Sssle «lvs kK«kv»»meis1enksuses. Eltern, Pflegceltern und Vormünder aller in hiesiger Stadt aufhältlichen Kinder, welche im Jahre 1905 oder in früheren Jahren geboren und noch nicht, bcz. noch nicht mit Erfolg geimpft worden sind, werden hierdurch aufgefordert, zu einem der oben angegebenen Termine je nach ihrer Wahl mir ihren impfpflichtigen Kindern pünktlich zu erscheinen und sodann die geimpften Kinder am siebenten Tage «ach der Impfung Vormittag » bez. 1« Uhr in demselben Lokale zur Nachschau vorzustellen. Eltern rc., deren Kindet wegen Krankheit von der Impfung vorläufig befreit werden sollen, haben die bctr. Kinder behufs unentgeltlicher ärztlicher Untersuchung in den Impfterminen vorzusteUcn. Eltern rc., deren impfpflichtige Kinder durch Privatärzte bereits geimpft worden sind, oder während der Jmpfperiode noch geimpft werden, oder auf Grund privatärztlicher Zeugnisse zurück- gestellt worden sind oder noch zurückgestellt werden, haben Impfscheine und bez. Befreiungszeugnisse in den Impfterminen oder an Ratsstelle (Zimmer Nr. 3) vorzulegen. Eltern, Pflcgeeltcrn und Vormünder, welche ihre Kinder oder Pflegebefohlenen der Impfung oder der ihr folgenden Gestellung zur Revision entziehen, oder Impfscheine und Befreiungszcugnisse obiger Aufforderung gemäß vorzuzcigen unterlassen, werden nach 8 14 des Jmpfgesetzes mir Geld strafe bis zu 50 Mark oder mit Haft bis zu 3 Tagen bestraft werden. Hierbei machen wir schon jetzt auf die nachstehenden Verhaltungsvorschriften aufmerksam. Frankenberg, den 5. September 1906. 4) 2 M. — Pf. von Krankenkasse, sowie von einem hier wohnenden Kranken, welcher einer auswärtigen Krankenkasse angehört; Anzeigenpreis: Die 5-gesp. Petitzeile oder deren Raum 15 H, bei Lokal- Anzeigen 12 im amtlichen Teil pro Zeile 40 H; „Eingesandt" im Rcdaktionsteile 30 -z. Für schwierigen und tabellarischen Satz Ausschlag, für Wiederholungsabdruck Ermäßigung nach seststehendem Tarif. Für Nachweis und Offerten-Annahme werden 25 H Extragebühr berechnet. Jnseraten-Annahme auch durch alle deutschen Annoncen-Expeditionen. AMlatt für die MiMe MWplmNsW und de» Mnt z« ImkenSerz i. K-. "... l Sa — Druck und Verlag von C. G. Roßberg in Frankenberg i. Sa. Verantwortlicher Redakteur: Ernst Roßberg in Frankenberg °,