Volltext Seite (XML)
fSonntag, den 21. Javuar 1E^ Zrankenberger Tageblatt lor. Anzeiger Bezirks IZegründet 1842. 65. jahrgang. est MM!l fk die KimMe Ws, kW KöNgWe ZmkMW md dm Ktadtral zii Irankmöerg i. Ka. Vcr.uiiworllicher Redakteur: Ernst Roßberg in Frank^nlcrg i. Sa. — Druck und Verlag von C. G Roßberg in Frankenberg 1 Sa. ivr. ««« -I». Der Stadtrat L Der Stadtrat s iss. öm. e. vr. Hößler. Syndikus. Jäger U» ^s. ei'. rwarten rU. 8 22. Dir Militärpflicht beginnt mit dem 1. Januar de» Kalenderjahres, in welchem der Wehr pflichtige da« 20. Lebensjahr vollendet, und dauert so lange, bis über die Dienstverpflichtung der Wehrpflichtigen entschieden ist. Anzeigenpreis: Die 5-gesp Petitzeile oder deren Naum 15 H, bei Lokal- Anzeigen 12 im amtlichen Teil pro Zeile 40 H; „Eingesandt" im Redaktionsteile 30 H Für schwierigen und tabellarischen Satz Aufschlag, für Wiedcrholungsabdruck Ermäßigung nach feststehendem Tarif. Für Nachweis und Offerten-Annahme werden 2b 4 Extragebühr berechnet. Jnseraten-Annahme auch durch alle deutschen Annoncen-Expeditionen. fikk». Il «vert. Ertchetnl an jedem Wochentag abends süvdcn folgenden Tag. Bezugs- pret« vierteljährlich I 50 4, monatlich 50 Trägerlohn extra. — Einzelnummern lgusendeu Monats 5 früherer Monate 10 H Bestellungen werden in unserer Geichästsstcllc, von den Bote» und Ausgabe stellen, sowie von allen Postanstalten Deutschlands und Oesterreichs »»genommen. Nach dem Auslände Versand wöchentlich unter Kreuzband Bekanntmachung. Anschlüsse an die Ortsfernsprechnetze in Frankenberg (Sa - und Oberlichtenau (Bz. Chmtz.) find für den I. Bauabschnitt bis zum 15. Februar bei den Postämtern daselbst an« zumelven. Chemnitz, II. Januar IS06. Kaiserliche Ober-Postdirektion. Richter. Ueberweisung an eine besondere Kommission von 21 Mitgliedern. Staatssekretär Freih. v. Stengel erklärt, die Regierung wünsche aufrichtig die baldige Verabschiedung des Gesetze». DaS OsfizierSpenfionierungSgesetz und da- Militärversorgung»« gesetz werden nach weiterer unwesentlicher Debatte an die Budget« kommisfion verwiesen, nachdem der Antrag Oriola, die Vorlage an eine besondere Kommisfion zu verweisen, abgelehnt wor den war. Nach Erledigung kleinerer Vorlagen in erster Beratung ver tagt sich das Haus auf Montag I Uhr. Tagesordnung: Kleinere Vorlagen, Rest der heutigen Tagesordnung. Helfferich, betr. die finanziellen Verhältnisse der Eüdwest-Kamerun« gesellschaft, entgegen. Ledebour (Soz.) führt au», die Partei habe niemals den Wert der Kolonien an sich geleugnet, fie wende fich aber gegen da» Kolonialsystem. Alles in unseren Kolonien beruhe aus der Ausbeutung der Eingeborenen. Er bezeichnet sodann dir Ver urteilung der Bquahäuptlinge als Mißbrauch der Amtsgewalt und als Rechttbruch schnödester Art. Geh. LegationSrat Helfferich legt dar, die Kolonialverwaltung habe fich Vorbehalten, Einzelheiten über die Finanzierung in der Kommisfion zu geben, und geht hieraus auf die Abmachungen zwi schen der Firma Lenz u. Ko. und dem Kamerun-Eisenbahnsyndikat ein. Von diesen Abmachungen hatte die Kolonialverwaltung keine Kenntnis, sei also nicht dafür verantwortlich. Bachem (Zrntr.) richtet an die Mitglieder der Kommisfion die dringende Bitte, den Vertrag mit der Eisenbahngesellschaft vom kaufmännischen Standpunkt aus nachzuprüfen. Starz (d. Vp.) hält e» für wünschenswert, die Branntwein- Einsuhr in dir Kolonien möglichst einzuschränken. Nach weiteren Bemerkungen wird die Vorlage der Budget- kommisfion Überwiesen. Bei der Beratung de» Gesetzentwurfes betr. die Prnsiouieruug der Offiziere und de» Gesetzentwurfes betr. die Versorgung von Persouru der Unterklassen de» Reich-Heere», der Marine «ad der Schntztrnppe erklärt KriegSminifter v. Einem, der Entwurf entspreche der vor- jährigen Vorlage und wurde erweitert durch die Aufnahme der durch die Budgetkommisfion al» Verbesserung hinzugefügten Be« schlüffe. Er bitte, da» Gesitz wohlwollend zu prüfen und baldigst zu verabschieden. (Beifall.) Graf Hompesch (Zentr.) beantragt Ueberweisung an di« Budgetkommisfion. Graf Oriol» (natl.) erneuert seinen vorjährigen Antrag auf Zur Beratung steht die Mitteilung de» Reichskanzler» wegen Bemfung einer Kommisfion zur Prüfung der Rechte und Pflichten und der bitherigen Tätigkeit der Laud, «ud LergwerkSgrsrll- schäfte« i« Südwrstafrika. Auf Vorschlag Hompesch» (Zentr.) soll die Kommisfion fich au» 14 Ab- geordneten zusammensetzen, deren Wahl durch die Abteilungen vor- zunehmen ist. Bei der hierauf fortgesetzten Berat««g der «a- «erauvorlage stellt Erzberger (Zentr.) fest, daß seine AuSsührungen fich be- Wahrheit,t haben, «nd tritt dann den Darlegungen des Geheimrat findliche Seeleute u. s. w.), so haben ihre Eltern, Vormünder, Lehr-, jBrot- oder Fabrikherren die Verpflichtung, fie innerhalb des in Ziffer 1 genannten Zeitraumes zur Stammrolle anzumelden. Diese Verpflichtung ist, soweit die« gesetzlich zulässig, den Vorstehern staatlicher oder unter staatlicher Aufficht stehender Straf», Besserung», und Heilanstalten in betreff der daselbst unter« gebrachten Militärpflichtigen aufzuerlegen. 7. Die Anmeldung zur Stammrolle ist in der vorstehend vorgeschriebenen Weise seilen» der Militärpflichtigen so lange alljährlich zu wiederholen, bis eine endgültige Entscheidung über di« Dienstverpflichtung durch die Ersatzbehörden erfolgt ist. Bei Wiederholung der Anmeldung zur Stammrolle ist der im ersten Militärpflichtjahr erhaltene Losungsschein vorzulegen. Außerdem find etwa eingetretene Veränderungen (in betreff d«S Wohnsitzes, des Gewerbes, de» Standes u. s. w) dabei anzuzeigen. 8. Von der Wiederholung der Anmeldung zur Stammrolle find nur diejenigen Militär pflichtigen befreit, welche für einen bestimmten Zeitraum von den Ersatzbehörden ausdrücklich hiervon entbunden oder über daS laufende Jahr hinaus zurückgestellt werden. S. Militärpflichtige, welche nach Anmeldung zur Stammrolle im Laufe eine» ihrer Militär« pflichtjahre ihren dauernden Aufenthalt oder Wohnfitz nach einem anderen AuShebungSbezirk oder MusterungSbezirk verlegen, haben dies behufs Berichtigung der Stammrolle sowohl beim Abgänge der Behörde oder Person, welche sie in die Stammrolle ausgenommen hat, al» auch nach Ankunft an dem neuen Ort derjenigen, welche daselbst die Stammrolle führt, spätesten» innerhalb dreier Tage zu melden. 10. Versäumung der Mcldesrist (Ziffer 1, 7 und 9) entbindet nicht von der Meldepflicht. II. Wer die vorgeschriebenen Meldungen zur Siammrolle oder zur Berichtigung derselben unterläßt, ist mit Geldstrafe bi» zu 30 Mark oder mit Hast bis zu drei Tagen zu bestrafen. 8 os. 2. Beim Eintritt in das militärpflichtige Alter haben fich die zum einjährig-freiwilligen Dienst Berechtigten, sofern fie nicht bereit» vorher zum aktiven Dienst eingetreten find, sowie diejenigen Militärpflichtigen, welche gemäß § 89,3 die Berechtigung zum einjährig-freiwilligen Dienst bei der Prüfungskommission nachgrsucht haben, bei der Ersatzkommisfion ihre» GestellungSortr» (8 26,2) schriftlich oder mündlich unter Vorlegung ihre» Berechtigungsscheines, sofern ihnen derselbe bereit» behändigt ist, bezw. unter Vorlegung de» Befähigungszeugnisses zum Seesteuermann (§ 88,3) p» melden und ihre Zurückstellung von der Aushebung zu beantragen. Meldepflicht. I. Nach Beginn der Militärpflicht haben die Wehrpflichtigen die Pflicht, fich zur Aufnahme in die Rekrutierungsstammrolle anzumeldrn. Diese Meldung muß in der Zeit vom 16. Januar bi» I. Fqbruar erfolgen. 2. Die Anmeldung erfolgt bei der OrtSbehörde derjenigen Orte», an welchem der Militär, pflichtige seinen dauernden Aufenthalt hat. Als dauernder Aufenthalt ist anzusehen: ») für militärpflichtige Dienstboten, HauS- und WirtschaftSheamte, Handlungsdiener, Hand« werksgesellen, Lehrlinge, Fabrikarbeiter und andere (n einem ähnlichen Verhältnis stehende Militärpflichtige der Ort, an welchem fie in. der Lehre, im Dienst oder in Arbeit stehen; d) für nlitärpflichtige Studierende, Schüler und Zöglinge sonstiger Lehranstosten der Oit, an welchem fich die Lehranstalt befindet, der die Genannten angehören, sofern dieseibiN auch an diesem Orte wohnen. 3. Hat der Militärpflichtige keinen dauernde» Aufenthalt, so meldet er fich bei der Ort»- behvrde seine» Wohnfitze». 4. Wer innerhalb de» Reichsgebietes weder einen dauernden Aufenthaltsort noch einen Wohnsitz hat, melvet fich in seinem Grburt-ort zur Stammrolle, und wenn der Geburtsort im Auslände liegt, in demjenigen Orte, in welchem die Eltern oder Familienhäupter ihren letzten Wohnsitz hatten. k» Bei der Anmeldung zur Stammrolle ist das Geburtszeugnis vorzitlegen, sofern di« Anmeldung nicht am Geburtsort selbst erfolgt. 6. Sind Militärpflichtige von dem Orte, an welchem sie fich Ziffer 2 oder 3 zur Stamm rolle anzumeldrn haben, zeitig abwesend (auf der Reise begriffene HanvlungSgehülfen, auf See be. Bekanntmachung. Die Gewerbekammer zu Cyemnitz wird sür das Iah' >906 zur Deckung ihrer Be- dü fnissr wiederum einen Beitrag von 2 Pfennigen auf jede Mark der Einkommen- steuer nach Spalte ä erheben. Chemnitz, den 19. Januar 1906. Die Gewerbekammer. Gemeindesparkaffe zu Ebersdorf. Die Sparkasse Ebersdorf, garantiert von der Gemeinde, verzinst alle Einlagen mit 3^/, Pro« zent, expediert Montag, Mittwoch und Freitag nachmittag von 2—5 Uhr, schriftlich zu jeder Zeit. OertlichcS und Sächsisches. (Der Nachdruck unserer örtlichen Originalbcrtchte Ist nur mit genauer Quellenangabe gestattet.) Frankenberg, 20. Januar 1906. Zur Beachtung für alle Militärpflichtige. Noch immer kommt eS vor, daß Militärpflichtige, die einer Geburtsur kunde bedürfen, fich an die Psanämter wenden und dadurch ost unliebsame Weiterungen und Verzögerungen entstehen, so sei daraus Ankündigungen sind rechtzeitig aufzugeben, und zwar größere Inserate bis 9 Uhr vormittags, kleinere bis spätestens 11 Uhr mittags des jeweiligen Ausgabetages. Für Ausnahme von Anzeigen an bestimmter Stelle kann eine Garantie nicht übernommen werden. K^51. Telegramme: Tageblatt Frankenbcrgsachsen. Bom Landtag. rrv. Die Zweite Kammer nahm in ihrer gestrigen 42. öffentlichen Sitzung, der StaatSministcr V. Metzsch beiwohnte, daS AurführnngS- gesetz zum Reichsgesctzc über die Bekämpfung der Reblau» in Schlußberatung. Die Deputation beantragte die Annahme deS Gesetzes mit einigen Abänderungen. Nach kurzer, unwesentlicher Debatte fand da« DcputationSvotum Annahme. Schließlich stimmte daS HauS noch auf Antrag der Rechenschaft-de- putation einigen Eüatsüberschreitungen in der Finanzpcriodc 1902/03 zu. Nächste Sitzung: Montag, vormittags 11 Uhr. Tagesordnung: Schlußberatung über den Bericht über die König!. Sammlungen für Kunst und Wissenschaft, StaalSschuldbuchgcsetzcntwurf, Etatteile und Um- zugSkostengcsctz. 24. Sitzung am 18. Januar 1906. DaS HauS war heut« etwa» besser besetzt als gestern. Zu nächst wurd« eine Mitteilung de» Reichskanzler- wegen Berufung einer Kommisfion zur Prüfung der Rechte und Pflichten, sowie der bisherigen Tätigkeit der Land- und BergwerkSgesellschaften in Südwrstafrika kurzerhand dahin erledigt, daß die Hymmisfion aus 14 auf übliche Weise zu wählenden Mitgliedern bestehen soll«. Dann wurde der Gesetzentwurf, bete, die Kamerunbahn, nach längerer und teilweise bewegter Dehnte an die Budgetkommisfion »erwiesen. Al» Redner traten alle Mitglieder de» Hause» auf, teilweise mehreremale, die gestern bereit» zur Vorlage gesprochen halten. E» flog manch scharfe und manch scherzhafte Bemerkung durch di« Debatte. Schließlich war man aber in der Ueberweisung der Vorlage an di« Budgetkommisfion einig und trat nun rin in die erste Beratung der OsfizierpenfionSgesetze in Verbindung mit dem MllitärpenfionSgrsetz«. DaS Zentrum erklärte, fich jetzt an der Debatte nicht beteiligen zu wollen, stellte aber Antrag auf Ueberweisung an die Budgetkommisfion, während Graf Oriola eine besondere 2Igliedrige Kommisfion beantragte. Auf Grund der unter O abgedruckten Bestimmungen in W 22,2 und 25 der deutschen Wehrordnung vom 22. November 1888 werden alle hiernach Militärpflichtige«, Welche im Fahre 1886 geboren find ober früheren Altersklassen angehören jedoch zurückgestellt worden find bez. über deren Militärpflicht noch nickt endgültig entschieden worden ist, und im Falle derzeitiger Abwesenheit, die Eltern, Vormünder, Lehr« oder Fabrikherren aufgefordert, innerhalb der Zeit vom 15. Januar bis 1. Februar 1906 im hiesigen Einwohnermeldeamt» (Rathaus I. Obergeschoß Unk«, Zimmer Nr. 7) unter Vorlegung d:r nach § 25,5 bez. 7 erforderlichen Urkunden (Geburtsschein, Losungsschein) die Anmeldung zu bewirken. Die zum einjährig-freiwilligen Dienste Berechtigten werden auf 8 23,2 der deutschen Wehr« ordnuna (vergl. unter O) nock besonder» hinoewiesen. Anträge auf Zurückstellung in Berücksichtigung bürgerlicher Verhält nisse sind spätesten- 14 Tage vor der Musterung hier anzubringen. Frankenberg, am 8. Januar 1906. Zur Feier de- Geburt-tages Sr. Majestät de» Deutschen Kaiser» wird Gonvabend, den 27. Fanuar dieses Jahre», früh 7 Uhr Wrck-uf durch da» Stadt- mufikchor, Mittag */,12 bis */,1 Uhr Konzert auf dem Marktplatz und am Abend Beleuchtung de» Sieg^tdenkmalS im FriedenSpark staltfinden. Unsere Einwohnerschaft wird ersucht, ihre Teilnahme an der Feier durch allgemeine Schmückung der Häuser mit Fahnen zu betätigen. Frankenberg, den 20. Januar 1906.