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60. Jahrgang ber LSO1 Freitag, -en 18 Amtsblatt der Königlichen Amtshauptmannschast Flöha, des Kö glichen Amtsgerichts und des Stadtrats zu Frankenberg und Verlag von C. G. Roßberg In Frankenberg I. Sa. Verantwortlicher Redakteur: Ernst Romberg In Frankenberg I. Sa. — Amserat^estHre» r ,Die b-gesp. Pettlzetl« oder deren Raum 15, bei Lokal-Inseraten 12 Ps.; im amtlichen Teil proZrüesOPs.; »Eingesandt- im Rr- daklionltell« 30 Ps. Bei schwierigem und tabellartschem Satz Ausschlag «nutz Larq. Für ^Nachweis rmd Lsserlen-Annahme L Ps. «tztragebühr. -rschetut tägNch mit Ausnahme der Sonn- und Festtage, abends sür den sol- genden Tag. Preis vierteljährlich 1 M. 50 Ps., monatlich bi) Pf., Einzelnummer bPs. Bestellungen werden in unserer Geschäftsstelle, von den Boten und Aus gabestellen, sowie allen Postanstalten angenommen o Bezirks- Anzeiger UP t ! «»iv- -le evste Nitinin** -es füv die irächfte woetze bereits «rin IrM» S Tlkr 44S 4V44K411 nnsseseben. Infernte für -iefeibe erbitten wir «ns bis spätestens Ssnntns rnittns ^2 Lttzr Ois kxpvtßilion äv» Frankenberg, am 16. Oktober 1901. der 1. Gesetz 2. 3. 2. der 3. der 4. die 5. die keit Der Stadtrat h. Nr. Mettig, Brgrmstr. Md. Personen, welche die Befähigung in Folge ftrafgerichtlicher Verurthcilung verloren haben; 8 85. Die Urliste für die Auswahl der Schöffen dient zugleich als Urliste für die Auswahl eschworenen. M Die Borschristen der HZ 32 bis 35 über die Berufung zum Schöffenamt finden auch auf SANeschworcncnamt Anwendung. Präsident des LandeSkonfistoriumS; Generaldirektor der Staatsbahnen; Kreis« und Amtshauptleute; Vorstände und Sicherheitspolizcibehörden der Städte, welche von der Zuständig, der Amtshauptmannschaften ausgenommen sind. 8 33. Zu dem Amte eines Schöffen sollen nicht berufen werden: 1. Personen, welche zur Zeit der Aufstellung der Urliste das dreißigste Lebensjahr noch nicht vollendet haben; 2. Personen, welche zur Zeit der Ausstellung der Urliste den Wohnsitz in der Ge meinde noch nicht zwei volle Jahre haben; 3. Personen, welche für sich oder ihre Familie Armenunterstützung aus öffentlichen zur Bekleidung öffentlicher Aemter zur Folge haben kann; Personen, welche in Folge gerichtlicher Anordnung in der Verfügung über ihr Ver mögen beschränkt find. dai K Gerichtsverfaffungsgesetz vom 27. Januar 1877. 8 31. Das Amt eines Schöffen ist ein Ehrenamt. Dasselbe kann nur von einem Deutschen versehen werden. 8 32. Unfähig zu dem Amte eines Schöffen find: Vom 27. Januar 1877 enthaltend, vom 1. März 187S. 8 24. Zu dem Amte eines Schöffen und eines Geschworenen sollen nicht berufen werden: 1. Abtheilungsoorstände und vortragende Räthe in den Ministerien: Mitteln empfangen oder in den letzten 3 Jahren von Aufstellung der Urliste zu rückgerechnet empfangen haben; 4. Personen, welche wegen geistiger oder körperlicher Gebrechen zu dem Amte nicht geeignet sind; 5. Dienstboten. 8 34. Zu dem Amte eines Schöffen sollen ferner nicht berufen werden: 1. Minister; 2. Mitglieder der Senate der freien Hansestädte; 3. Reichsbeamte, welche jederzeit einstweilig in den Ruhestand versetzt werden können; 4. Staatsbeamte, welche auf Grund der Landesgcsetze jederzeitig einstweilig in den Ruhestand versetzt werden können; 5. richterliche Beamte und Beamte der Staatsanwaltschaft; 6. gerichtliche und polizeiliche Vollstreckungsbeamte; > 7. Religionsdiener; 8. Volksschullehrer; 9. dem aktiven Heere oder der aktiven Marine angehörende Militärpersonen. Die Landesgcsetze können außer den vorbezeichneten Beamten höhere VcrwaltungSbeamte be zeichnen, welche zu dem Amte eines Schöffen nicht berufen werden sollen. 8 84. DaS Amt eines Geschworenen ist ein Ehrenamt. Dasselbe kann nur von einem Deutschen versehen werden. Bekanntmachung. Nachdem die gemäß der Verordnung vom 23. September 1879 angeordnete Aufstellung eines Verzeichnisses aller derjenigen in Frankenberg, dem Gutsbczirk Neubau und dem Oberförstereigrundstack wohnhaften Personen erfolgt ist, welche nach 88 31 bis 34, 84 und 85 des GerichtsverfassungS- gesctzeS und nach 8 24 des Gesetzes, die Bestimmungen zur Ausführung des GerichtsverfaffungS- gesetzes enthaltend, vom 1. März 1879 zu dem Amte eines Schöffen und Geschworenen berufen werden können, so wird diese- Verzeichniß gesetzlicher Vorschrift zufolge vom 18. bis mit 26. Oktober 1961 während der gewöhnlichen Geschäftsstunden zu Jedermanns Einsicht an Rathsstelle (RathhauS, I. Obergeschoß, Zimmer Nr. 7) ausliegen. Einsprüche gegen die Richtigkeit oder Vollständigkeit dieser Liste können innerhalb der angezeigten Frist schriftlich oder zu Protokoll daselbst angebracht werden. Personen, gegen welche daS Hauptverfahren wegen eines Verbrechens oder Vergehens eröffnet ist, daS die Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte oder die Fähigkeit ML BLMMMUNgLN jUL rlUSfUyrUNA VtS GLrichtSVtkfafMNAv Ä gesetzes Oertttches und Sächsisches. Frankenberg, 17. Oktober. -f Dämmerstunde! Viele Menschen sind der Meinung, in der jetzigen Jahreszeit, in welcher die Abenddämmerung schon so srüh eintritt, mit dem Lichte sparen zu müssen, um die Ausgaben für das Petroleum oder Gas zu verringern. Wenn je eine Spar samkeit thöricht, ja verbrecherisch zu nennen ist, so muß hier diese „Sparsamkeit" als solche bezeichnet werden, denn sie ist nichts weiter, als eine unverantwortliche Schädigung des höchsten Gutes, das wir besitzen, ein Attentat auf unser Auge, ohne dessen Seh kraft wir die unglücklichsten Geschöpfe der Welt wären. Trotz dem wir die Blinden bedauern, stürmen doch täglich Abertausende gegen ihre eigene Gesundheit los, indem sie mit aller Anstrengung bis zur völligen Dunkelheit lesen oder arbeiten. Hiermit wird nicht nur das Sehvermögen ganz erheblich geschwächt, wir büßen dadurch auch ein gut Teil der Widerstandskraft unserer Kopfner ven ein. Neuralgie, Neurasthenie find die Folge dieser unsinni gen Sparsamkeit und nach dem Gutachten berühmter Kapazitäten auf dem Gebiete der Nervenheilkunde find weitaus die größte Mehrzahl nervöser Leiden dieser Todsünde gegen uns selbst zuzu schreiben. Darum fort mit der Sparsamkeit, die ein Raub an unserer Gesundheit ist! Dir Dämmerstunde ist dazu da, um sich auszuruhen, nicht aber, um uns an derselben die Augen zu ver derben. Flöha. Ein Einbruchsdiebstahl wurde in der Nacht zum Dienstag in dem in der Wehrstraße gelegenen Ruttloffschen Hause verübt, wobei den darin wohnenden Logisherrcn Geld, Uhrkcttcn und Ringe gestohlen wurden. Ein Handkoffer mit Wäsche wurde früh hinter dem Hause in einer Lache aufgesunden. Der Dieb ist noch nicht ermittelt. — Lokomotivführer Brandt hier beging am 15. d. M. sein 25jähriges Dienstjubiläum. Dem Jubilar wurden anläßlich seines Ehrentages zahlreicke Glückwünsche, Geschenke und sonstige Aufmerksamkeiten zu teil. — Einen gefährlichen Abenteurer hat die Dresdener Polizei in einem mit Revolvern bewaffneten 16jährigen Individuum ver haftet. Der Gauner hatte sich zu einer leerstehenden Wohnung in der Cranachstraßc mit einem Dietrich Zugang verschafft. Dort hin hatte er seine Geldsendung und einen eingeschriebenen Geldbrief adressiert in der Absicht, den Geldbriesträger dort zu überfallen und zu berauben. Sein Plan gelang aber nicht, da der Postbe amte mit den WohnungSverhältnissen des Hauses genau vertraut war und auch der Hausmann den Adressaten nicht kannte. Ein Kriminalgendarm fand in der Wohnung, wohin die Sendungen gerichtet waren, eine mit Nägeln gespickte Kculc vor. Bei der Festnahme de- gefährlichen Gesellen fand man auch die Post quittungen vor. — Zu einem unliebsamen Zwischenfall kam es beim JubiläumS- Kommers des Dresdner Männergesangvereins. Als der Vorsitzende der Dresdner Liedertafel, Or. Poetzsch, in seiner Ansprache den Dresdner Sängerwettstreit satyrisch streifte, fühlte sich der bei dem Wettstreite mit dem ersten Preise ausgezeichnete Dresdner „Orpheus" durch einige Bemerkungen des Redners verletzt und verließ den Saal. Die Kommersstimmung wurde durch dieses Vorkommnis nicht gerade gesördert. — Eine Mordthat an einem ungefähr 45 Jahre alten, et was geistesschwachen Fräulein, welches in Klotzsche bei Verwand ten wohnte, ist verübt und am Mittwoch früh in der Heide auf Dresdner Revier entdeckt worden. Die betreffende Person hatte, wie fast alle Tage, ihren gewohnten Spaziergang in den Wald auch am vergangenen Montag nachmittag unternommen, kehrte aber des Abends nicht wieder zurück. Nach erstatteter Anzeige seitens der besorgten Angehörigen wurde nach der Vermißten ge sucht, und am Mittwoch vormittag gelang eS einem Waldwärter, die Vermißte im Prießnitzgrunde aufzusinden. Nach dem Befund hat die Ermordete jedenfalls auf dem an der Höhe des Prießnitz grundes liegenden AuSflugSpunkte, sogenannten „Ludens Ruhe", gerastet, um dort ihr mitgebrachtcs Vesperbrot zu verzehren, denn es sind noch Uebcrreste davon auf diesem Platze vorgefundcn wor den. Hier hat auch die Mordthat stattgefunden, denn der Erd boden ist ringsnm aufgewühlt gewesen und giebt Zeugnis, daß dem Mord jedenfalls ein verzweiflungsvoller Kampf vorangegangcn ist. Der Mörder hat seinem Opfer mit einem spitzen und schwe ren Gegenstände, man vermutet mit einem Stein, ein tiefes Loch am Kopfe beigcbracht, auch zeigt daS Gesicht noch verschiedene andere Verletzungen auf, so sind z. B. fast alle Zähne eingeschla gen. Nach vollbrachter That hat dann der Mörder sein Opfer jedenfalls an den Beinen den Berg hinab in den Prießnitzgrund gezerrt und hier liegen lassen. Die Sektion der Leiche hat er geben, daß ein Lustmord vorliegt. Leider ist bis jetzt von dem Thätcr noch keine Spur zu finden gewesen. Die Ermordete ist die auf der Königsbrücker Straße in Klotzsche wohnhafte Privata Bohnstedt. — Dem Bethlehem-Stift in Augustusbad hat der verstorbene vr. M. Krenkel in Dresden ein Vermächtnis von 20000 Mark auSgesctzt zur Unterstützung solcher Vereine, die durch Sommer- pflegstätten für arme Dresdner Kinder sorgen. — In Brauswig bei Borna stürzte der Dachdecker Her mann Jähnert vom Dache des Preußerschen Neubaues und blieb sofort tot. — Zum Unglücksfall im Leipziger Palmengarten wird noch berichtet: DaS III. Gesellschaftskonzert vom Günther Coblenz- Orchestcr hatte am Dienstag nachmittag eine außergewöhnlich starke Zuhörerschaft, darunter viele Damen, nach den Räumen des großen GesellschaslShauses gezogen. Man schätzte die Besucherzahl aus etwa 1200 Personen. Es mochte etwa gegen ^6 Uhr sein, — das Orchester hatte eben Webers „Aufforderung zum Tanz" unter stürmischem Applaus deS Auditoriums gespielt und Fräulein KieSlinz vom Leipziger Stadtthcatcr schickte sich an, die Juwelen- Arie aus „Margarethe" zu singen —, als in dieser Pause sich plötzlich ein etwa 3 Meter langes Stück der aus Stuck bestehenden Unterplatte deS Deckengefimscs vom Plafond löste und in mächti gen Stücken rapid 15 Meter herab in den Konzertsaal sauste, mitten in eine Gruppe von Damen hinein, zwei von ihnen schwer verletzend, sowie Tischplatten und Eßgerät zerschmetternd. Das geschah in wenig Sekunden. Der im Saal anwesende Direktor des Leipziger Palmengartens, H. Niederer, welcher sofort vom Orchester aus Signal blasen ließ und die bestürzte und aufgeregte Zuschauerschast zu Ruhe und Besonnenheit ermahnte, leitete unter Assistenz eines Herrn aus dem Publikum rasch die Ueberführung der beiden schwer verletzten Damen nach dem Weinzimmer des Restaurants ein, während Direktor Döbncr sofort die nötigen Ab- sperrungsmaßregeln und die Räumung deS Saales verfügte. Be wußtlos wurde ein junges, blühendes Mädchen von 20 Jahren, Fräulein Frida KlauS, daS einzige Kind des Uhrmachers KlauS in Stettin, das in Leipzig zum Besuche weilte, auS Mund und Nase blutend, aus dem Saal nach dem Weinrestaurant getragen. Dort verstarb die junge Dame schon nach wenigen Minuten, so daß der sofort herbeigerufene Arzt nur noch den Tod zu konsta tieren vermochte. Vermutlich ist die Beklagenswerte durch ein herabfallendcS schweres Stuckstück im Genick tödlich verletzt worden. Eine mit ihr gleichfalls an demselben Tische sitzende Dame, Frau Schuldirektor Steinkopf aus Leipzig - GohliS, erlitt oberhalb des KnieS einen Bruch des linken Oberschenkels. Eine dritte Dame kam, zitternd und bebend, mit dem Schreck davon. — Eine empfindliche Strafe erhielten zwei Maschinenbauer lehrlinge in Werdau, welche einen neu cingctretencn Mitlkhrling in der rohesten Weise mißhandelten, wenn der Meister abwesend war. Zunächst haben sie ihn mit Ohrfeigen traktiert, später legten sie ihn mehrfach, und zwar fast täglich über den Ambos und schlugen ihn abwechselnd mit einem starken Holzknüppel oder mit einem Stück Treibriemen oder einer Schaufel oder einer Schublehre, und zwar so heftig, daß der Bedauernswerte viele Verletzungen davontrug, die so schwerer Art waren, daß er sich einer Operation in der Narkose unterziehen und drei Wochen lang daS Bett hüten mußte. Für diese kaum glaubliche Roheit verurteilte daS Schöffen gericht Werdau die beiden jugendlichen Misscthäter je zu 6 Mo naten Gefängnis. Die Berufung wurde verworfen. — Eine außerordentliche königliche Auszeichnung ist der Schützcngesellschaft zu Glauchau zu teil geworden. König Albert verlieh derselben nachträglich zu ihrem 350jährigen Jubiläum eine prächtige Medaille, mit der Bestimmung, daß diese gleich einem Orden an grün-weißem Bande von dem jeweiligen Schützenkönig getragen werden soll. Die Auszeichnung ist umso bemerken-»