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tabellattschem 8«tz «usschla, »ach Lartz. Gür ;Nach»«i« m» i Offeric»-A>m«h»« »W «^«V-Hr. 1 M. 50 Ps., monatlich bl) Ps., Einzelnummer 5Ps. Bestellungen werden in unserer Geschäftsstelle, von den Boten und Aus gabestellen, sowie allen Postanstalten angenommen. o Amtsblatt der Königlichen Amtshauptmamrschaft Flöha, des Königlichen Amtsgerichts und des Stadtrats zu Frankenberg. Berantwortllcher Redakteur: Ernst Romberg in Frankenberg i. Sa. -7 Druck und Verlag von C. G- Roßberg in Frankenberg l. Sa. Rinder im Alter von weniger als 6 Wochen ebenfalls ein Beitrag von sechzehn (16) Bekanntmachung. 2 Prämr» mit 1- und der der »r Morgenstern. Sch. Der Stadtrat h. Nr. Mettig, Brgrmstr. 3« und 3 Nach. irung der 1- und 2jährigen Fohlen, Ebersdorf am 24. April Bormittags v Uhr mit Prämürung 2jährigen Fohlen, Lrumbach am 25. April Vormittags S Uhr mit Prämiirung 4jährigen selbstgezogenen Stuten, sowie der älteren Zochtstuten mit mindestens kommen. Kälber im Alter Pfennigen nach der von der Königlichen Kreishauptmannschaft Chemnitz bezw. Leipzig im Einvernehmen mit der Gewerbekammer Chemnitz erlassenen Prüfungsordnung in der Regel alljährlich einmal, und zwar am Ende der Lehrzeit zu Ostern stattfindet. Ausnahmsweise können je nach Bedarf Prüfungen Orsügt wird. ; Frankenberg, den 25. Februar 1V02. und Aohlenschaue« nachstehende Termine angcsktzt: Großhartmannsdorf am 5. April, Vormittag- 9V, Uhr Abonnements auf -as Tageblatt für den Monat März nehmen unsere Tageblattausträger und unsere bekannten Ausgabestellen in Stadt und Land, sowie alle Postanstalten entgegen. zu erheben. Indem Solches gemäß 188l, S. 13 flgde. —, der S. 31 und von 1S00, S. 254 — bekannt gemacht wird, werden die zur Einhebung der belegten Jahresbeiträge berufenen Polizeibehörden (Stadträthe, Bürgermeister, Gemeindevorstände) angewiesen, auf Grund der von den Kreis- bez. Amtshauptmannschaften an sic zurückgelangten Verzeichnisse die oben ausgeschriebenen Jahresbeiträge von den betreffenden Pferde« und Rindvieh-Besitzern unverzüglich einzuheben und bis längstens den l. April 1902 unter Beischluß der Verzeichnisse an die KreiS» bez. AmtShauptmannschaften abzuliefern. Dresden, am 10. Februar 1902. Ministerium des Innern, v. Metzfch. Bekanntmachung. Nachdem daS diesjährige Gemeindeanlagencataster auf Grund des GememdeanlagenregulativS sttr die Stadt Fr.nkenberg vom I. Dezember 1890 endgiltig festgestellt worden ist, werden di« Milagenzetirl in den nächsten Tagen ausgetragen werden. Vom Rathe ist die Einhebung der Gememdeanlagen in Höh- von 12 Raten beschlossen ""^Die laut Anlagenzettel am 15. März d. IS. fälligen 3 Raten find bis spätesten, 2». Mär, d. Js. zu entrichten. Hierüber wird noch Folgendes bekannt gegeben: DaS Anlagencataster liegt in der Studtsteuereinnahme — Rathhau, 2. Obergeschoß ,m Setten, flüg-l Zimmer Nr. 8 — während der Geschäftszeit bis zum Schluffe der Reklamationsfrist für «inen jeden Anlagenpflichtigen zur Einficht betreffs der sein Einkommen betreffenden Einschätzung btreit. Denjenigen Anlagenpflichtigen, welchen der Anlagenzettel nicht behändigt werden kann, bleibt überlasten, sich wegen Mittheilung des EinschätzungSergebnisseS bei der Stadtsteuerrinnahme zu melden. Wir fordern dieselben hierdurch zur Meldung binnen 14 Tagen und späteste»- bis -«« LS. März d. JS. °uf Gegen die Einschätzung steht dem Anlagenpflichtigen d-S Rechtsmittel der Reklamation zu. Die Reklamation ist zur Vermeidung der Ausschließung binnen 3 Wochen unter Beifügung des Anlagenzettels und unter Angabe bez. Beifügung der Beweismittel bei de« Un terzeichneten Stadtrathe schriftlich anzubringe«. . » Diese Frist ist von der Behändigung deS Anlagenzettel-, für diejenigen aber, welchen derselbe nicht hat behändigt werden können, vom Tage des Erscheinens dieser Bekanntmachung ab zu be- Wer mit seinen Gemeindeanlagen länger als acht Tage über den Eingang« bezeichneten Fällig. MtStermin hinaus in Rückstand verbleibt, hat zu gewärtigen, daß die Zwangsvollstreckung gegen ihn § 4 der Verordnung vom 4. März 1881 — G.« u. V.-Bl. von Verordnung vom 17. März 1886, des Gesetzes vom 29. Februar 1896 und der Verordnung vom 14. Mai 1900 — G.» u. V.-Bl. von 1886, S. 64, von 1896, Die Wasserleitung bete. Ueber die Art, in welcher die Hausleitungen für die künftige städtische Wasserleitung herzu stellen find, kann endgültige Bestimmung erst in dem in der Bearbeitung begriffenen Wafferleitungs- regulative getroffen werden. Diejenigen Hausbesitzer jedoch, welche schon vorher etwa gelegentlich anderer baulicher Arbeiten die Hausleitungen einlegen lasten möchten, wollen sich wegen der Be dingungen, welche dabei zu-erfüllen find (Material, Stärke und Weite der Rohre, Art der Ventile u. s. w ), an Herrn Ingenieur RÜdig hier, Humboldtstraße Nr. 36, wenden. Die von diesem angegebenen Bedingungen sind genau einzuhalt-n, weil sonst der Anschluß verweigert w rden wird. Frankenberg, den 20. Februar 1902. Der Stadtrat h. Nr. Mkttig, Bürgermeister. Ml. die Beiträge der Besitzer von Pferden und Rindern zur Deckung der im Jahre 19Ü1 aus der Staatskaffe bestrittenen Verlage an Seuchen- re. Entschädigungen betr. Nach der am 18. Dezember 1901 vorgenommenen Aufzeichnung der im Lande vorhandenen Pferde und Rinder ist zur Erstattung derjenigen im Jahre 1901 verlag-weise auS der Staatskasse , . 23. Juni 1880 ,, bestrütenen Beträge, welche an Entschädigungen nach dem Reichögesetze vom die wegen Seuchen auf polizeiliche Anordnung getödtcten und für die nach solcher Anordnung an der Seuche gefallenen Thiere, oder nach den Gesetzen vom 17. Mürz 1886, vom 29. Februar 1896 und vom 12. Mai 1900 für infolge von Milzbrand oder Rauschbrand gefallene oder getödtet« Pferde und Rinder, ingleichen für an Gehirn-RückenmarkSentzündung bez. an Gehirnentzündung umgestandene oder getödtete Pferde zu gewähren gewesen und an VerwaltungSkosten erwachsen find, In Gemäßheit der Verordnung des Königlichen Ministeriums des Innern vom 21. Juli 1883 wird Solches andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht mit der AMveistMg »« die Ortsvorstände, die Pferdezüchter ihre- Orts von der Abhaltung der be treffenden Schau i« ortsüblicher Weife in Kenntniß zu setzen. Hiernächst wird wiederholt darauf aufmerksam gemacht, das; seil den Jahren 1885 gemäß Verordnung des Königlichen Ministeriums deS Innern vom 29. Januar 1884 für alle nicht im Zuchtregister eingetragene Stuten und ebenso für eingetragene Zuchtsi uten, sobald ihre nachzuweiscnden Produkte im ersten oder zweiten Jahre bei den Fohlenschauen nicht vorgestellt werden, ein um drei Mark erhöhtes Deckgeld zu zahlen ist. Diejenigen Züchter also, deren Stuten nicht im Zuchtregister ausgenommen sind, die sich aber fernerweit das bisherige niedrigere Dcckgeld von 6 Mark sichern wollen, müssen ihre Stuten bei der nächsten Stutenmusterung zur Eintragung in das Zuchtregister vorstellen und deren Produkte seiner Zeit im ersten oder zweiten Jahre zur Fohlenschau bringen. Eine Anmeldung der Fohlen resp. Stuten zur Schau hat nur stattzufinden, wenn für die in Frage kommenden Thiere Prämiirungen angesagt sind und sie hi rbei in Concurrenz treten sollen. In diesem Falle muß die Anmeldung auf einem bei jeder Beschälstation zu entnehmenden Formulare bi- zum 1. April d. I. an das Landstallamt erfolgen. Flöha, am 21. Februar 1902. Die Königliche Amtshauptmannschaft. d) und e) auf jede- der ausgezeichneten a) Pferde ein Jahresbeitrag von neunzig (90) Pfennigen, von über 6 Wochen ein Jahresbeitrag von sechzehn (16) Pfennigen abgehalten werden. Die Gesuche um Zulassung zur Prüfung sind schriftlich einzureichcn, und zwar rr) für Lehrlinge, deren Lehrmeister einer Innung »«gehöre«, bei dem von der Innung errichteten d) für Lehrlinge, deren Lehrmeister einer Innung »«gehöre«, bei der Gewerbekammer Chemnitz, die alsdann das Gesuch an den Vor, sitzenden dcS zuständigen Prüfungsausschusses weitergiebt. Dem Gesuche sind beizusügen: , 1. ein vom Lehrling selbstständig verfaßter und eigenhändig geschriebener Lebenslauf; 2. der Lehrvertrag; 3. daS L-Hrzeugniß oder die Bescheinigung deS Lehrmeister», daß der Lehrling bei ihm in der Lehre steht; 4. die Zeugnisse der Fortbildungsschule oder der gewerblichen BildungSanstalten, welche der Lehrling besucht hat. Gleichzeitig mit dem Gesuche um Zulassung zur Prüfung ist die Prüfungsgebühr an di» unter » und d angegebene Stelle abzuführen. Diese Gebühr beträgt 10 Mark; die Innungen können für die bei JnnungSmitgliednn au-, gebildeten Lehrlinge die Prüfungsgebühr bis auf 5 Mark ermäßigen. Chemnitz, den 22. Februar 1902. Die Gewerbekammer. E. Jäger. vr. Hößler, Syndikus. Bekanntmachung. Anschlüsse an die Stadt-Fernsprecheinrichtungen 'N Frankenberg (Sa) und Oberlichtenau (Bez. Chnz.) sind für den I. Bauabschnitt bis zum 1. März, für den 11. Bau abschnitts,^ zum 1. August bei den betreffenden Postämtern anzumelden. Chemnitz,"den 13. Februar 1902. Kaiserliche Ober-Po st direktion. Richter. Oerttiches und Sächsisches. Frankenberg, 25. Februar 1902. -ß Kaiserpauorama. Einer neuen Bilderserie au- dem Buren kampfe ist gewiß das lebhafteste Interesse aller Freunde unseres Kunstinstituts sicher. Die gegenwärtige Serie bildet eigentlich die Einleitung der den Krieg der Engländer und Buren betreffenden Bildergruppen, sie bringt zunächst Truppenbefichtigungen in Eng land, Szenen vom Kasernenhofe und Einschiffung der Truppen. Wohlgelungcne Marinebilder leiten dann über nach dem Bestim mungsorte der Truppen, nach Kapstadt und sodann auf den Kriegs schauplatz selbst. So ziehen Bilder an unS vorüber, welche eng lische Doppelposten bei Ladysmith, englische Kolonialtruppen im Lager, einen englischen Beobachtungsballon, flüchtende Reisende im Burenlande, verwundete Soldaten rc. zeigen. Momentbilder aus Johanni-burg, vom Tugela, au» Kimberley und Port Elisabeth beschließ«» dir sehr interessant« Schaustellung. -j-rr. Jrbersdorf. Daß der Frühling nicht mehr weit ist, beweist, daß der Star, unser beliebter Frühlingsbote, wieder hier in mehreren Exemplaren gesehen wurde, welche trotz Kälte und schneebedeckter Gärten sich hören ließen. ch Ebersdorf. Durch GemeinderatSbeschluß werden die dies- jährigen Gememdeanlagen nicht wie in den Vorjahren in 6, son. dein in 4 Terminen beglichen. Die 4 Raten sind fällig am 25. Februar, am 20. Mai, am 18. August und am 10. No vember. Während im vorigen Jahre ein Zuschlag von 10 Proz. in Anwendung gebracht werden mußte, konnte Heuer von einem Zuschläge abgesehen werden. — An unserer auS 14 Klassen be stehenden Volksschule sollen zu Ostern drei Elementarklassen ein gerichtet werden. Dagegen will man die Mischklaffe 1 im kommen den Schuljahre in Wegfall bringen, welche jedoch Ostern 1903 voraussichtlich wieder eingerichtet wird. -j- Oberwiesa, 23. Februar. Gestern begingen die in Ober wiesa wohnhaften Eheleute Karl Gottlob Zickmann und Karoline Therese geb. Fischer in seltener Rüstigkeit daS Fest ihrer goldenen Hochzeit. Die feierliche Einsegnung des Jubelpaares fand am Sonntag nachmittag in der Kirche statt in Gegenwart der Kinder und Enkel, des gesamten Kirchenvorstandes und einer zahlreich ver sammelten teilnehmenden Gemeinde. Se. Majestät der König hatten huldvoll geruht, dem Jubelpaar als Zeichen der Teilnahme eine Ehienbibcl mit allerhöchsteigenhändigcr Namciisinschrist zu verleihen. — AuS parlamentarischen Kreisen verlautet, daß ein Gesetz zur Reform der sächsischen tjiemcmdebesteuerung zwar bereits ausgearbeitet worden ist, aber wohl während der Tagung dcs jctzigcn Landtage» nicht mehr zur Verhandlung kommen wird. Auch soll die Stimmung einer Wiedereinführung und stärkeren Benutzung der Gewerbesteuer zur Deckung der GemeindeauSgaben im ganzen so wenig günstig sein, daß eS fraglich ist, ob die Ge- werbcsteuer in der ursprünglich beabsichtigten Weise überhaupt in» Leben treten wird.