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ä. 8 M Die gelben Anstveismarket» sind wieder vorzulegen. Die Unterstützung!»' Billige Kartoffel« Neustädtel Donnerstag, den 6. Mai vormittags Schwarzenberg, den 24. April 1915. Königliches Amtsgericht. Schwarzenberg, am 29. April 1915. Mare Bernsbach, den 29. April 1915. 10 25 1V 10 10 15 10 10 15 10 10 25 75 10 10 D Ober» ücher iarsten ^and- hwei- pitzer» nden, großer Der Stadtrat. Or. Richter, B. freund ZchneedeiI. Uirnfpvehei'! Der Gemeindevorstand. i a! >r gcsl. i find, Preis Iwidcii Der Rat der Stadt. Korb. äk klmck. inen, !che», Pfg, )bst. Paul mittags auch hier stattfindenden Hanssarnmlnng für die deutschen Verwundete». Die Sammlung soll bezirksweise unter Zugrundelegung der für die Brotmarken»' Verteilung geschaffenen Bezirks erfolgen. Jever Bezirk wird einem Helfer, der die in seinem Bezirke liegenden Gruud-j stücke auf die ihm zur Seite stehenden Sammlerinnen verteilt, die gesammelten Beitrag» von ihnen übernimmt und ihnen auch sonst an die Hand geht, unterstellt. Wir rechne«! dabei wieder auf dis dankenswerte Mitwirkung vor allem der Herren, die un» bei do»! Brotmarkenverteilung geholfen haben. > Junge Mädchen, die al) Sammlerinnen und Bürger, die als Helfer uns bei dem Liebeswerke, das zugleich als Königs-Geburtstags-Spende gedacht ist, unterstützen wollen, bitten wir ihren Namen nebst Wohnung, am besten auf einen Zettel geschrieben, in unserer Polizeiwache möglichst bis Der Stadtrat. Or. Richter, B. sollen nach der Bekanntmachung der Königlichen AmtShauptmanuschaft Schwarzenberg vom 27. April 1915 (Erzgeb. Bolkösreund Nr. 98) der minderbemittelten Bevolle*! VMM, des Bezirks v<«rhn"tles verschärft werden. Wir bitten die Bekanntmachung zu lesen und bemerken dazu, daß als Minderbemittelte vor allen diejenigen Haushaltungen au-j zusehen sind, bet denen das Einkommen aller Glieder (Kostgänger sind unter Umstände» dabei nicht mit zu rechnen) insgesamt 2400 Mk. nicht übersteig". Wer Kartoffeln wünscht hat sich spätestens bis Mittwoch, den 5. dieses Monats, abends bei uns (Zimmer Nr. S) zu melden. Es genügt, wenn ein erwachsener Angehörige«) des Haushalts mündlich zu Protokoll gibt, wieviel Personen dem Hau-Halte angehSrea/ welches Einkommen jeder Einzelne hat und welche Kartoffelmengen im Haushalte zur! Zeit vorhanden sind oder sicher in Zukunft zur Verfügung stehen. Neustädtel, am 3. Mai 1915. Der Stadtrat.! Or. Richter, B. 's Druckstttcke des HanShaltplanes auf das Jahr 1915 werden — soweit der Vorrat reicht — an Bürger hiesiger Stadt «»entgeltlich in unserer Stadtkaffe abgegeben. Pässler in Schwarzenberg, als alleinigen Inhabers der Firma Günther L Haßler l »selbst, wird hierdurch aufgehoben, nachdem der im Vergleichstermine vom 30. Jannar 1915 angenommene Zwangsvergleich durch rechtskräftigen Leschlnß vom 30. Januar 1915 bestätigt worden ist. 20 25 35 25 10 60 15 M MN. Mittwoch, Den 5. Mai 1815 vorn». 11 Uhr sollen in Schwarzenberg S6V Zentner Weitzer Holzstoff Meistbietend öffentlich versteigert werden. Santtnelort der Bieter: Nestaurant „Zur Haltestelle" in Schwarzenberg. «Schwarzenberg, d. 1. Mai 1915. Der Gerichtsvollzieher d. Kgl. Amtsgerichts. Schneeberg. MMcklmm- M WWiWem Nik. Nachdem die Ergebnisse der diesjährigen Einkommen- und Ergänzungs steuereinschätzung den Beitragspflichtigen bekannt gemacht worden sind, werden gemäh der Bestimmungen in 8 46 Absatz 2 und 3 des Einkommensteuergesetzes vom 24. Juli 1900 und § 28 Absatz 2 des Ergänzungssteuergesetzes vom 2. Juli 1902 alle Personen, welche hier ihre Steuerpflicht zu erfüllen haben, denen aber die Steuerzettel nicht haben behändigt werden können, aufgefordert, wegen Mitteilung des Einschützungsergebnisse» brzw. zum Zwecke der Nachschätzung sich bet der hiesigen Stadtsteuereinnahme zu melden. Der erste Termin der Staatseinkommeu- und der Ergänznugssteuer ist, bei Vermeidung der zwangsweisen Beitreibung, bis 15. Mai 1915 zu bezahle»». Schneeberg, den 30. April 1915. Der Stabtrat. Oberschlema. Oeffentliche Gemetnderatssttzung Dienstag, den 4. Mai LAIS, abend- V Uh« in» Gitzungssaal« das Gß«ai«deaWtS Die jungen Mädchen unserer Stadt ersuchen wir um ihre freundliche Mitwirkung an der vom 14.—18. Mak Anmeldung zur Rekrntierungsstammrolle. Zufolge Anordnung des Köuigl. stellvertr. General-Kommandos des XIX. (2. K. S.) Armeekorps sind die bis zum nächsten Musterungsgeschäft zurückgestellten Militär pflichtigen, das sind die in den Jahren 1893 bis 1895 geborenen Militärpflichtigen, die beim Kriegsersatzgeschäft im Januar dieses Jahres die Entscheidung „zurück" oder „1 Jahr zurück" bez. bis jetzt noch keine eutgültige Entscheidung erhalten haben, anderweit zu mustern. Die vorgenannten Militärpflichtigen werden daher anfgefordert, sich bis zum 6. dieses Monats unter Vorlegung ihrer Musterungsansweise bei dec Gemeindebehörde ihres Wohnortes zur Stammrolle zu melden. Die Stadträte, Bürgermeister, Gemeindevorstände und die Gutsvorsteher veu Erla, Niederpfannenstiel und Schindlers Werk werden hierdurch veranlagt, spätestens an» 5. Mai dieses JahreS die Zahl der zur Stammrolle gemeldeten Militärpflichtigen nmgehend (telegraphisch) hierher zu melden, die Stammrollen aber spätestens bis zum 8. Mai dieses JahreS hierher einzureichen. Ueber Zeit und Ort des MusternngSgeschäftS wird den vorgenannten Gemeinde behörden weitere Verfügung noch zugehen. Schwarzenberg, den 1. Mai 1915. Ter Zivilvorsiizende der Ersatzkommiffion der SLnshebnngsbezirke Jahrmarkt (nur Krammarkt) am 28. «nd LV. Juni 1915 i« Eibenstock. I. Im Bereich des XIX. (2. K. S.) Armeekorps sind in der letzten Zeit mehrfach russische Staatsangehörige als Arbeiter oder Arbeiterinnen in landwirtschaftliche Betriebe eingetreten, die ursprünglich keine landwirtschaftliche Arbeiter gewesen sind. Bezüglich dieser Leute und aller anderen russischen Staatsangehörigen, die in Zukunft innerhalb des KocpSbereichs von einer anderen Beschäftigung in eine landwirtschaftliche Arbeitsstelle übertreten werden, wird folgendes bestimmt: 1. Sie dürfen die Grenzen des OrtSpolizeibeztrkS ihres Aufenthaltsortes nicht ohne schriftliche Genehmigung der Ortspolizeibehörde überschreiten. Der Nebergang in «ine neue Arbeitsstelle ist nur unter Beobachtung der für die Umschreibung der Arbeiter-Legitimationskarte geltenden Vorschriften zulässig und wenn dis neue Arbeitsstelle in einem anderen Ortspoltzeibezirke liegt, an die Genehmigung der für die bisherige Arbeitsstelle zuständigen Amtshauptmannschaft gebunden. 2. Sie dürfen ihre Arbeitsstellen nicht ohne Zustimmung ihrer Arbeitgeber d«rlaff«n und nicht aus der Landwirtschaft in die Industrie übergehen. 3. Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften zu 1. werden mit Gefängnis bis au einem Jahre bestraft, wenn die bestehenden Gesetze keine höhere Freiheits» strafe bestimmen. Im übrigen werden militärische SicherheitSmafiregeln gegen die Beteiligten ergriffen werden, wenn sie diesem Befehl zuwiderhandeln oder sich gegen ihre Arbeitgeber aufsässig oder widersetzlich verhalten. II. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch für Angehörige anderer feind- llchsr Staaten, die im Korpsberetch landwirtschaftliche Stellen angenommen haben sollten oder annehmen werden. III. Die Befehle des stellv. Generalkommandos vom 6. Oktober und 29. Dezember 1914, HI 8786 — 2226 und III — 4566, bezüglich der russischen landwirtschaftlichen Arbeiter bleiben neben diesem Befehl bestehen. Leipzig, d«n 9. April 1915. DaS stellvertretende Grueratkommaudo des XIX. (Ä. K. S.) Armeekorps. Der kommaudiereuds General: v. Schweinitz. »Mg. Nachdem die Ergebnisse der diesjährigen Einkommen« und ErgäazungSsteuer» Etnschätznng den Beitragspflichtigen bekannt gemacht worden sind, werden in Gemäßheit der Bestimmungen in 8 48 de» Einkommensteuergesetze» vom 24. Juli 1900 bez. 8 28 des Ergänzungssteuergesetze» voch 2. Juli 1902 alle Personen, welche hier ihre Steuerpfltcht zu erfüllen haben, denen abe« die Steuerzettel nicht habe» behändigt werden können, aufgefordert, wegen Mitteilung d«S Schätzungsergebnisses sich bet der hiesigen OrtS'Steueretnnahme zu melden. , Uhlich «II »«r «»p g «0» »IN Lonn- «L» /.ftlogi». »»»«»MIN« »>ou«ma k» PH. 8 V I »d. . . Zaik' Z«sir«!e: Iw hmhdhlh»Ird der vüum der Up PMHillt li PH, 8 IllsiffÜsNll N p ff I all g f 1 ül j» uu-wllih IS Mn I« ,» !««, «w der kann der Sh «hhuM k iV ii A 1 ii ü , Pkt» Mffi I Ni V , <« «aw-liu »ie Liu ui riz 8 ' 2»I,r>I«-»«»«d», h7 »h« «Ad»»«, «SsM,»» »E-l «» mM«, II«dr. «h.u, > de,. ,u diu »»r,Uchrkde>«» «opu, h»lu <m »Kn»!«» A>S» »-»» ^",0 D hinh »Ird hr »I« 2I«Ihd«tt ) -l»I,»r«»ll<rt. Lueollrll« »«»-»« »« F», MS. I ' ««»» et,„Hudler «,°«h«hle »»ht »4 U»I«d»Il0«>«UI,ll>h»«M I / Oeffentl. gemeinschaftliche Sitzung des Stadt rats und der Stadtverordneten zu Schneeberg Donnerstag, den 8. Mai 1915, nachm. « Uhr. . N cLagsblatt M MntLblatt G -> siir öis kgl-M- LtSdti§chenZchVr-cn in Mo,GMHain.ÄartsnMn.IohaM MWN8ta-1.^Vßmtz.KtzusM«i.-sLhneeberg.Schwaiz«ndrrg brw.Wi?öenM empfänger habe» persönlich zu erscheinen. Neustädtel, am 3. Wlai 1915. 1 Neustädtel. Neustädtel. Kriegsunterstützuug. j Die Auszahlung der gesetzliche»» Kr ie gs» Fam i l ieu un trrst ützuagen auf Ale erste) Hälfte des NlonatS Mai 1915 erfolgt: Dienstag, de»» 4. Mai 1915 in der Stadtsteuereinnahme in der Reihenfolge der gestellten Anträge und zwar: Schwarzenberg-Sch nsebrrg. j Das Konkursverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Mav Georg anzugeben. „ . . - ...... _ Neustädtel, am 3. Mai 1915. 'ir. 1 bis 40 vormittag» 8 Uhr - 41 - 80 - 9 - - 81 B 120 - 10 . -» M 121 M 160 - 11 - - 161 S 220 nachmittag» 2 - 221 B 280 - 3 - SS 281 - 340 - 4 341 B 374 - 5 -