VIII. Gegen den vor- und außerehelichen Geschlechts verkehr wirkt: Willenstärkung, Arbeit, edle Kunst, Got tesglaube; Kampf gegen schlechte Literatur und Kunst, Al kohol und Prostitution. IX. Die Abtreibung der Leibesfrucht ist in jedem Zeitpunkte der Schwangerschaft unsittlich. Dem Ansturm gegen ß 218 des Strafgesetzbuches ist entgegenzusetzen die Proklamation des Rechtes der Frau auf Kinder. Die Er haltung des 8 218 ist hinsichtlich des Geburtenrückganges eine Staatsnotwendigkeit. X. Die Frage: Ist Prävention (d. h. Schwanger schaftsverhütung) unsittlich, bewirkt heutigen Tages die „Ehenot im engeren Sinne". XI. Prävention ist unsittlich; in besonderen Fällen ist sie als ärztliches Gebot notwendig und dann sittlich. XII. Es ist nicht wahr, daß kinderreiche Familien in der Gegenwart hungern oder gar verelenden müssen. XIII. Zum Schutze der Sittlichkeit ist erforderlich: christliche Jugenderziehung und ein gesundes Familien leben. Vom Staate sind daher großzügige und grund legende Gesetze zu fordern 1. zur Sicherstellung der christlichen Jugenderziehung ausnahmslos für alle Kinder; 2. zum Schutze der kinderreichen Familie; 3. zur Erhaltung rein ländlicher Bevölkerung; indu striefreie „Schutzbezirke" sind zu schaffen; 4. zur Fernhaltung fremdländischer Einwanderung, um den Kindern des eigenen Volkes Raum zu geben; 5. zur Besteuerung von Junggesellen, kinderlosen und kinderarmen Ehen (bis zum 3. lebenden Kinde ein schließlich); 6. zur wirksameren Bekämpfung des Alkoholmiß brauches und der Prostitution. „Wort und Tat in der Inneren Mission." Von Generalsuperintendent O. Zoellner, Münster. 1. Das Thema stellt im wesentlichen die Frage nach dem Verhältnis der Diakonie zur I. M.