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^gebMolksfvrunö W Tagsblatt un^ Mnisblatt M ». jur Lie kal.m- MbttrchsnNchMm in M.GrunhainLarknMnSoh<my» u gtzMNKa-1.LOM-Zr«uEl.Schnrebürg.Schwam»b-rLbMMlööchlL S«i»fp-,ch»er «I.M. W Wasserleitung Ane. wohl; und de; Schutzes der Steuerzahler UNUM! not« ich nior« Der Rat der Stadt, vr. Kretzschmar, B. W wendig erscheint. Dabei soll den Gemeinden überdies eine auf mehrere Jahre berechnete Frist gewährt werden, inner« halb deren sie sich auf da; neue Recht einrichten können, so daß z. B. auch dort, wo bisher eine Grundsteuer nicht bestand, deren Einführung ganz allmählich stattfinden kann. Die am 20. Dezember 1911 im Schlacht« und Biehhofe festgestellte Maul« und Klauenseuche ist wieder erlpsche«. Aue, am 22. Dezember 1911. Der Rat der Gtadr Da sich die Hochbehälter »rührend der Feiertage bei Einhaltung der vorgeschriebenen Sparsamkeit wieder erholen können, so wollen wir gestatten, daß daS Leitungswasser am 24. Dezember LVLL zum Baden verwendet wird. Aue, am 22 Dezember 1911. schon jetzt »veit mehr auf. Die Besitzwechselabgabe wird in einer Reihe von Gemeinden eine mäßige Erhöhung zu erfahren haben- in vielen beträgt sie schon jetzt 1°/, und mehr. In anderen Staaten ist daS SelbstbestimitiungSricht der Gemeinden bei weitem mehr eingeengt, indem nicht nur die Grundsteuer- sonder auch eine allgemeine Gewetb«- steuer zwingend vorgeschrieben ist. Die sächsischen Ge« meindei» dagegen sollen ihre alte Freiheit im wtzseüt* ltchen behalten- sie wird nur insoweit beschränkt, als dies aus Gründen der Billigkeit, des Staat»« Berlin, 21. Dezember Uchen Kamtlie.) Im V eine Bessermia im getreten, so ge« abend Re -ms, nach Ä M »u in »UI., ll Uhr. Si„ «r,saust »N »» «» u» Was«, an» i»! Lil r ,a, Lum iScillisclion 0omeinSe- üouorgeiob. lieber den dem Landtage vorliegenden Entwurf eines Gemeindesteuergesetzes wird folgendes mitgeteilt: Der Ent wurf soll da» Steuerwesen der politischen Gemeinden in seinen Grundzügen regeln, den Umfang der kommunalen Struergewalt, die Art der Beranlagung zu Gemeinde steuern, die Rechtsmittel dagegen, den Schutz vor Doppel- besteuerung und andre». Mit dem Worte „Steuergesetz" verbindet sich in erster Linie die Vorstellung von neuen Steuern. DeSha! b ist rS zweckmäßig, zunächst die Frage zu beantworten: „Bringt das Gemeiudesteuergesetz neue Steuern? Rach dem geltenden Rechte bestehen für die Ge meinden auf dem Gebiete der direkten Steuern nur zwei Verbote- nach Reichsrecht dürfen sie keine Erbschafts steuer und nach Landesrecht keine Zuschläge zur staatlichen Ergänzungssteuer erheben. Alle übrige»» direkten Steuern können von jeder Gemeinde erhoben werden- sie braucht ihre Erhebung nur zu beschließen und Vie Genehmigung der Aufsichtsbehörde dazu einzuholen, die ihr dann nicht versagt werden kann, wenn die Steuer nach ihrer Art und Ausgestaltung dem Grundsätze der Verhältnismäßigkeit entspricht. Den Gemeiuden steht also nicht nur frei, ihren Bedarf durch Einkommensteuer, Grundsteuer, Kopfsteuer zu decken, sie können auch jeder zeit zu« Einführung einer allgemeinen Gewerbesteuer, oder verschiedener Arten von Gewerbesonderfieuerk, wie zum Beispiel der Betriebssteuern von Schankwirtschaften oder der Umsatzsteuer von KieinhandelSgroßbetrieben oder der Automatensteuer, verschrecken. Auch ist ihnen die Au» schreibung von Kapitalrentensteuern und Vermögen-steuern, softrn sie .nicht di« Form der Zuschläge zur staatlichen Er- ganzüngSstruer haben, unbenommen. Vorgrschrieben ist den Gemeinden durch Landesgesetz allein di« Wanderlager steuer und die Hundesteuer. Aus dem Gebiete der ind rekten Steuetn ist den Gemein en die Erhebung von Verbrauchsabgaben tM allgemeiutn uütirsags, im-giinommen sind nur Abgaben auf Breuns Marktviktualien und utzen eist« Steuer auf Kohlen, und eine ganze Anzahl Gemeinden besteuern das Bier. Von Reichswegen ausgeschlossen ist ferner die An noncensteuer. Eine geringe Besitzwechseiabgabe ist durch die AtMengesetzgebung vorgeschrieben- die Znwachsstener ist durch das Reich geregelt. Die Gemeinden erhalten einen Teil ihres Ertrags und können unter Umständen noch Zuschläge zu der Reichssteuer erheben An diesem Nechtszustande soll wenig geändert werden. Neu ist folgendes: Die Einkommensteuer darf nicht mehr zur Deckung des gesamten Steuerbeüarf» allein herange zogen werden- vielmehr muß des Steuerbe- varfs durch andere Steuern al» die Einkom mensteuer gedeckt werden. Von welchen Steuern hierbei die Gemeinde Gebrauch machen will, ist ihr über lassen- nur eine Grundsteuer ist allen Ge meinden zwingend vorgrschrieben. Mit ihr muß de» gesamten Steuerbedarfs gedeckt wer den. Die Besitzwechselabgabe muß für die politische, die Schul- und die Kirchgemeinde zusammen mmdestenS 1 Prozent betragen und darf 2 Prozent de- Grundstückswerts nicht übersteigen. Kopfsteuern dürfen nicht mehr neu etngeführt wer den- wo sie einzelne Klassen unverhältnismäßig be lasten, können sie herabgesetzt oder aufgehoben werden. Gemeinden, die Gesamteinkomme»» unter 400 Mart besteuern, dürfen keine Kopfsteuer erheben. In Gemein den, die Kopfsteuer au Stelle von Einkommensteuer erheben, muß der Grundbesitz mindestens 30 Prozent des Steuerbedarfs durch Grundsteuer aufbringen. End lich muß die Gemeinde zur Erhebung einer Einkommen steuer von mehr als 75°/„ des Gemeindesteuertarifs dann, wenn die Einkommensteuer für die bürgerliche, Schul« und Kirchgemeinde zusammen mehr als 175 °/g des Gemeinde- steuertarifs beträgt, die Genehmigung de- Ministeriums de» Innern etnholen. Man sieht also: neue Steuern bringt da» Gem»ind«steuerg«sey überhaupt nicht. Nur müssen die wenige« Gemeinden, die noch keine Grundsteuer Haden, ein« solche einführen. Da- ist gerechtfertigt, weil det Grundbesitz voit der Entwicklung det Gemeiüvr VM größten Vorteil hat ukd Mil er «inen besonderen EiNßüß auf di« GämeMdevrMNltung hat. Die Höhe dir Voran-« belgstung ist so aiivähit worden, daß sie den Grundbesitz nicht unbillig bedrückt- «r bringt in sehr vielen GememdS ragsrgslcliiclits. Deutschland. Berlin, 21. Dezember. (Der Kaiser an den kou servattven Parteitag für Ostpreußen.) An den konservativen Parteitag für Ostpreußen, der jüngst in Königsberg tagte, ist von« Kaiser auf dar Huldig- ungstelegramm folgende Anwort eingegangen: „Ich habe die freundliche Begrüßung des Parteitag- der vstpreußischen Konservativen gern cntgegengenommen und spreche den Versammelten für da» .Gelübde treuer Ergebenheit meinen wärmste» Dank aus." Berlin, 22. Dezember. (Ein Weihnachts geschenk des Kaiser» an seine ehemalige Koin« pagnte.) An alle Unteroffiziere und Grenadiere der 2. Kompagnie des 1. Garde-RegimeNtS zu Fuß, die s. Z. unter dem Befehl de» Kaiser» gestanden haben, hat diese« zu Weihnach:en sein leben-groß«- Bild al» Weihnacht-« gescheut schicken lasse«. Di« Gab« wurde a« ns ehemalige Unteroffi-irre und Grenadier« de» Regiment» verteilt. Neujahrs - Glückwünsche Aue Von denjenigen hiesigen Einwohnern die die Zusendung besonderer Neujahrs- Glückwünsche unterlassen und dafür mindestens eine Mark für da- Kinderheim Margarethenstift bezahlen wollen, nimmt unsere Stadtkaffe — Stadthaus Zimmer 25 — diese Beträge bi» zum L». Dezember IAH »ach«. S Uhr entgegen. Die Namen der Spender geben wir in der am 30. Dezember d. I. erscheinende» Nummer dieser Zeitung bekannt. Aue, am 21. Dezember 1911. Der Rat brr Stadt. Bekanntmachung, die Reichstagswahl betr. Die Wahl eine» Abgeordneten zum Deutschen Reichstag für den 18. Wahlkreis des Königreichs Sachsen in dem au» dem Orte Wildenfels mit Gutsbezirk bestehenden Wahlbezirke findet Freitag, de« IS. Jaunav ISIS im hiesigen Gasthof „zu den 3 Kronen" von Bormittag» 10 Uhr bi» Nachmittag» 7 Uhr statt. Zum Wahlvorsteher ist der Unterzeichnete und zu seinem Stellvertreter der Herr Stadtrat Liebold ernannt worden. Die Stimmzettel müssen von weißem Papier und dürfen mit keinem Kenn zeichen versehen sein- sie sollen 9 zu 12 cm groß und von mittelstarkem Schreibpapier sein und sind von dem Wähler in einem mit amtlichem Stempel versehenen Umschlag«, der sonst kein Kennzeichen haben darf und im Wahllokal zu entnehmen ist, abzugeben. Wildenfels, am 21. Dezember 1911. Der Bürgermeister. , Morgenstern. Holzversteigerung ms Zteim WM. Freitag, den SS. Dezember ISII, Bormittag S Uhr, soll der abgebrannte Holzbestand iu Abteilung 18, parzellenweise zur Selbstge winnung, meistbietend und gegen Barzahlung an Ort mid Stelle versteigert werben. Zusammenkunft: An der Stockwiese. Fürstlich Schöuburgische Forstverwaltung Stein—Pfannenstiel zu Twin. Di« Herren Bürgermeister und Grmeindeoorstünde werden hiermit angewiesen, am I«. Januar nächsten Jahres die in 8 2 de» Gesetzes vom 18. August 1868, die allgemeine Einführung einer Hundesteuer betreffend, angeordnete Aufzeichnung sämtlicher stenerpflichtigen Hunde vorzunehme»» und sodann innerhalb der Zeit votü 18. bis SS. desselben Monats unter Vorlegung der aufgenommenen Ver- ze chnifle die erforderlichen Steuermarten gegen Erlegung von 16 Pfennigen für das Stück hier zu entnehmen. Zwickau, am 16. Dezember 1911. Die Königliche Amtshauptmannschaft. Die Maul- und Klauenseuche in Oberschönheide ist erloschen. Der durch Bekanntmachung vom 7. November 1911 — abgedruckt in Nr. 262 b«» Erzgeb. Bolksfreunds vom Jahre 1911 — gebildete Sperr- und Beobachtungs bezirk wird daher wieder aufgehoben. Schwarzenberg und Auerbach, LM 21. Dezember 1911. ' Die Königlichen Amtshauptmaunsckafteu. Lu«»— der ..... jlMbeO, den 8?. Wmdkk 1)1! V swuad-chn—deiA. Auf Blatt 521 des Handelsregisters ist eingetragen worden: in Abt.: Firma: 19. Dezember 1911. Die Firma lautet Hinfort: Saxonia Spezial» fabrikfür Automobil-Bestandteile und Beleuchtung Kircheis ckb Meyer. b» Abt.: Rechtsverhältnisse: 19. Dezember 1911. Der unter Nr. 1kl. Eingetragene ist ausgeschieden. Der Werkzeugschlosser Paul Johannes Kircheis in Bernsbach ist in die Gesellschaft etngetreten. Schwarzenberg, den 19. Dezember 1911. Königliches Amtsgericht. Die Konkursverfahren über 1. dey Nachlaß des Buchbtndermeisters Eimert Georg Maximilian Sabra in Aue, 2. da» Vermögen der Zigarrengeschäftsinhaberin Marte Amalie verehel Martin geb. Drexler in Aue werden nach Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehob n. Königliches Amtsgericht Aue, den 21. Dezember 1911.