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Forberg, Bürgermstr. baueS bei dem Landeskulturrate in Höhe von 1,6 Pfg. für die Einheit aufzubringen und etnzuheben. Die Betrtebsunternehmer und die Höhe der Beiträge sind au- de« oben ge nannten Heberolle zu ersehen. Ane, den 10. Mat 1911. Der Rat der Stadt, «genstände«. Ane, de« 12. Mai 1911. Der Stadtrat. vr. v. Woydt, Bürgermeister. Hartenstem, am 10. Dezember 1910. (I- 8.) Nr. 572 III. Das vorstehende OrtSgesetz wird auf Grund von § 142 der ReichSgewerbeord« nung genehmigt. Zwickau, den 26. April 1911, Königliche Kreishauptmannschast. (il. 8.)Fraustadt. vor voutlcdo vanvolatag. Dem Krieger und dem StaatSmanne klingen unser« Lieber und gelten unsere Worte, wenn wir der Einigung Deutschlands gedenken, daß dem deutschen Kaufman« eia DeU de» Lorbeer» gebü-rt, dellen erinnern wir ua» kaum. Und doch ist e» der Handelsstand, der fett den Tagen der Befreiungskriege die Notwendigkeit der Einigung aller deutschen Stämme immer und immer wieder betont und Auf Blatt 464 deS Handelsregisters ist heute die Firma Dora Goldhaber in Aue eingetragen worden. Inhaber ist der Kaufmann Abraham Jacob Gold haber in Chemnitz, an dem die bisherige Inhaberin Dora verehel. Goldhaber geb. Weißbach in Chemnitz das Handelsgeschäft samt der Firma veräußert hat. Prokura ist «rtetlt dem Kaufmann Carl Schwebel in Aue Nachdem das QrtSgesetz über das Offenhalten der Schaufenster an Sonn- nnd Festtagen von der Königlichen Kreishauptmannschast zu Zwickau hier genehmigt worden ist, wird eS hier durch öffentlich bekannt gemacht. Hartenstein, am 12. Mai 1911. Forberg, Bürgermeister. Ortsgesetz über das Offcnhalten der Schaufenster an Sonn- nnd Festtage» in der Stadt Hartenstein. Nach Gehör beteiligter Gewerbetreibender und Arbeiter sowie der Handels- und Gewerbekammer und der Kirchlichen Behörde wird auf Grund von 8 142 der Reichs- aewerbeordnung, wie dies die Verordnung der Königlichen Ministerien des Kultus und öffentlichen Unterrichts sowie deS Innern vom 29. Juni 1910 nachläßt, hiermit be stimmt, daß die in ß 3 Absatz 5 des Sonntags-Gesetzes vorgeschriebene Schließung der Schaufenster in der Stadt Hartenstein unterbleiben kann. Diese Bestimmung tritt sofort nach Genehmigung in Kraft. buch, die auf Betreiben und unter Mitwirkung de- Han delsstande- erlaffe« wurden, «oku «tu festes Band uw " "nkmme. werden kann. , Diejenigen, deren Kinder oder Pflegebefohlenen ohne gesetzlichen Grund der Impfung oder der ihr folgenden Gestellung entzogen geblieben sind, werden mit Geld bis zu 50 oder mit Haft bis zu 3 Tagen bestraft. Lösmitz, am 10. Mai 1911. 2 Der Rat der Stadt. Städtische Badeanstalt Schneeberg. Nachdem warme Witterung etngetreten ist, machen wir hierdurch bekannt, daß die städtische Badeanstalt im Herrenteiche zu Griesbach unter den bekannten und genau zu beobachtenden Bestimmungen der daselbst zur allgemeinen Kenntnis ausgehängten Badeordnungen für die allgemeine Benutzung wieder eröffnet worden ist. Zugleich machen wir bekannt, daß für die Benutzung der abseits von der Männerbadeanstalt errichteten Frauenbadeanstalt ein neuer Tarif dahin festgestellt wor den ist, daß oiese Frauenbadeanstalt in zwei Abteilungen getrennt worden ist, in deren ersteren das Einzelbad 5 Pfg., das Jahresabonnement und zwar für Kinder 1 Mk., für Erwachsene 2 Mk. kostet, während in der letzteren das Einzelbad 15 Pfg., das Jahres abonnement und zwar für Kinder 2 Mk-, für Erwachsene 4 Mk. kostet. Der Tarif für Benutzung der Männerbadeanstalt ist derselbe geblieben, es kostet das Einzelbad ohne Benutzung der Separatkabinen 5 Pfg., mit Benutzung der Separat- kabine« 15 Pfg., das Jahresabonnement mit Benutzung der Separatkabinen 1 Mk. für Schüler, 2 Mk. für andere Personen und das Jahresabonnement mit Benutzung der Separatkabinen 4 Mk. Auf die Bestimmung in 8 1 Abs. 3 der Badeordnung, wonach derjenige, der von den revidierenden städtischen Beamten in der Badeanstalt betroffen wird, ohne im Besitze einer Badekarte resp. einer Abonnementskarte zu sein, den fünffachen Preis für eine Badekarte zu zahlen hat, wird noch besonders hingewieseu. Die Badekarten sind bei dem Bademeister Möckel, bez. dessen Stellvertreter zu löse», während die Jahresabonnementskarten auf hiesigem Rathause — Meldeamt — zu lösen sind. Männlichen Personen ist da» unbefugte Betreten der Frauenbadeanstalt sowie . des TetchdammeS von der Männerbadeanstalt an bis zur Frauenbadeanstait bei Ver meidung einer Geldstrafe bis zu 30 Nik. oder entsprechender Haftstrafe verboten. Da- im Grundbuch« für Schneeberg Blatt 410 auf den Namen des Fleischers Karl Friedrich Böhme eingetragene Grundstück soll am S. Juli IVII, vormittags L0 Uhr an der Gerichtsstelle im Wege der Zwangsvollstreckung versteigert werden. Das Grundstück ist nach dem Flurbuche 0,6 Ar groß und auf 14875 H geschätzt. ES ist im Flurbuche unter Nr. 421, im Brandkataster unter Nr. 415 einge tragen und besteht aus einem am Martenplatz gelegenen Wohnhause. Die Einsicht der Mitteilungen des Grundbuchamts sowie der übrigen das Grund stück betreffenden Nachweisungen, insbesondere der Schätzungen, ist jedem gestattet. Rechte auf Befriedigung aus dem Grundstücke sind, soweit sie zur Zeit der Ein tragung des am 8. März 1911 verlautbarten Versteigerungsvermerkes aus dem Grund buch« nicht ersichtlich waren, spätestens im Bersteigerunastermine vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls die Rechte bei der Feststellung des geringsten Gebots nicht be rücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Ansprüche des Gläu biger- und den übrigen Rechten nachgesetzt werden würden. Wer ein der Versteigerung entgegenstehendes Recht hat, muß vor der Erteilung d«S Zuschlags die Aufhebung oder die einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeiführrn, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerte« Gegen- standv- tritt. Schneeberg, den 10. Mai 1911. Königliches Amtsgericht. Dienstag, den L«. Mai ISII, vormittags O Uhr, soll ein Fahrrad versteigert werden. Bieter sammeln sich im Dedores'schen Restanrant in Beierfeld. Schwarzenberg, den 12. Mat 1911, Der Gerichtsvollzieher des König!. Amtsgerichts. Der 1 Termin Staatseinkommen- und Gr- gänzungssteper ist fällig und bis zmn SO. dss. Mts. zu bezahlen. Bernsbach, am 12. Mai 1911.Der Gemeindevorstand. Nr. 6. des diesjährigen Gesetz- und Verordnungsblattes ist erschienen und liegt in den Expeditionen der unterzeichneten Behörde» 14 Tage lang zur Einsichtnahme aus: Inhalt : Verordnung zur Abänderung der Dienstanweisung für die Leichenfrau. Bekanntmachung, die Begründung und Abgrenzung des katholischen Pfarrbezirks Mitt weida betr. Verordnuug über dle wechselseitige Benachrichtigung der Militär- und Polizeibehörden von dem Auftreten übertragbarer Krankheiten. Die Stadträte vou Aue, Lößnitz, RepstLdtel, Schneeberg und Schwarzenberg, die Bürgermeister von Grünhai», Hartenstein, Johaungeorgenstadt und Wildenfels, die Gemeindevorstände de- amtshguptmannschaftliche» Bezirk- Schwarzeyberg. Tagen in Heidelberg unter dem Präsidium von Johanne- Kempf das Fest seines 50jährigen Bestehens feiert, ist solch' ei« Vorbote der politischen Einheit Deutschlands. Er ist ein Nachfolgex jenes im Jahre 1819 ins Leben gerufenen Landels» und Gewerbevereins, der sich zur Aufgabe ge« ft-llt hatte, dst öffentliche Meinung für die Verkehrs» einigung aller Staaten des ehemaligen Deutschen Bunde tu gewinne«, besten Strebe» aber au dem Streite ob Freihandel »o Schutzzoll scheiterte. Bo« deutsche« vandelstao aino vor der Bolkttdun- Die öffentlichen Impfungen in Lößnitz erfolgen dieses Jahr wieder im Rathaussaale und zwar durchgehends nachmittags ^4 Uhr von Dienstag, den 16. Mat d. I. ab wie folgt: 1. für Erstimpfliuge die Impfung am 16., 17. und 18. Mai, die Nach schau am 22., 23. und 24. Mai, - 2. für Wiederimpflinge die Impfung der Mädchen am 19. Mat, der Knaben am 20. Mai, die Nachschau am 26. Mat und zwar die Mädchen */,4 Uhr, die Knaben um 4 Uhr. Die Eltern, Pflegeeltern und Vormünder tmpfpflichtiger Kinder werden unter ausdrücklicher Verwarnung vor den in 8 14 des Neichsimpfgesetzes anaedrohten Strafen hiervon in Kenntnis gesetzt und aufgefordert, in der Reihenfolge, welche ihnen durch die Schutzmannschaft noch besonders bekannt gegeben wird, mit den Kindern in den Impft und Nachschauterminen zur Impfung und ihrer Kontrolle pünktlich zu erscheinen oder die Befreiung von der Impfung durch ärztliche Zeugnisse nachzuweisen. Noch wird darauf hingewiesen, daß die Impflinge mit rein gewaschenem Körper und reinen Kleidern zum Impftermine erscheinen sollen, daß sie jedoch nicht aus einem Hause in welchem ansteckende Krankheiten herrschen, zu den öffentlichen Terminen gebracht werden dürfen und daß auch Erwachsene ans solchen Häuser» sich von den Impfterminen fernzuhalten haben. Spätestens am betreffenden TermiuStag« ist Eiit. r dW Ä?rrn Or. msck. Krumbiegel anzuzeigen, wenn ein Kind deshalb oder Geschäftszweig. Handel mit Möbel» und Ausstattung^wegen erWucherelgener M nicht zur Nachschau in das Jmpflokal gebracht 91 e» Land- und forstwirtschaftliche Bernfsgenossenschaft. Da- Verzeichnis der zu« land- und forstwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft gehörigen hiesigen Betriebsunternehmer nebst Heberolle auf da» Jahr 1910 liegt von jetzt ab bis 29. Mai 1911 im Stadthause, Zimmer Nr. 20, zur Einsichtnahme der Beteiligten aus. Den Betriebsunternehmern steht wegen Aufnahme oder Nichtaufnahme ihres Betriebe- in das Verzeichnis innerhalb 4 Wochen nnd gegen die Beitragsberechnung innerhalb 2 Wochen das Recht des Einspruchs beim Genossenschaftsvorstande zu. Auf je eine beitragspflichtige Steuereinheit sind an Beiträgen auf daS Jahr 1910, die demnächst zur Einhebung gelangen, 5,95 Pfg., zu entrichten. Di« Beitrage werden auch diesmal nur in einer Rate erhöbe««, weil durch getrennte Etnhebung höhere Kosten erwachsen würden. Gleichzeitig mit den Beiträgen für die land- und forstwirtschaftliche BerufS- Genossenschaft sind durch Zuschläge zu denselben die Koster« der Vertretung des Gürten ¬ den EtnheitSgedanke» gepflegt hat. Der Deutsche Zoll- und Handelsverein, dessen Entstehung nicht zuletzt den deutschen Kaufleute» zu verdanken ist, beseitigte die Mauern der Ein-, Aus- und Durchfuhrzölle, durch welche sich die