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WaöenauerAnzeiger Lokal- und Anzeigeblatt für Rabenau und Umgegend. ::::::nr:rrruur:::::::::::r::rrrr:rr:tt::rr:tru':::rrr:n::::::::::::::' -:::r:r:rr:u ff Erscheint Montag, NUttwoch und Freiing. P^ug-n»ris: Nionntlich 1,20 Mark, wöchentlich M Pfg-, cinzclne Nr. 10 Psg. Im Falle höherer Gemall (Krieg oder sonstiger Störungen des Betriebes der Zeitungen, der Liese ranten oder der Besördemngreinrichtnngen) hat der Bezieher keinen Anspruch aus Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder aus Rückzahlung des B°zugsprciscs. M»« 8?. Fernsprecher: Amt Freital I2V Dieses Blatt enthält die amtlichen Bekannt machungen des SLadtgemeindernts, sowie des Schul- und Kirchenvorstandes zu Rabenau. <u .—!!> Schriftleitung, Druck und Verlag von Hermann Mardeck in Rabenau. Skti A. Züli 18A ü Anzeigen: einsp. Petitzeile 20 Goldpsennig, Z answ. 30 Pjg-, nmtl. Teil n. Reklaiiicn 50 Psg. Z Ü Bon uns unbekannten Auftraggebern Anzeigen ü nur gegen Vorausbezahlung. ' ü Anzeigen werden an den Erscheinungstagen bis spätestens vormittags 10 Uhr erbeten. u Für Fehler in durch Fernsprecher ausgcgebenen L :: Anzeigen übernehmen mir keine Verantwortung, ü ü Gemeindeverbands-Giro-Konto Rabenau Nr. 39. ss Amtlicher Teil. Wasserversorgung. Infolge der aiihalieiiden Trockenheit ist sparsamster Wasserverbrauch notwendig. Es wird deshalb bis ans weiteres die Entnahme von Leitungswasser zum Be wässern der Gärten und der Gräber auf dem Fried- Hofe verboten, ebenso das Besprengen von Rasen flächen, Straßen und Wegen. Weiter ist auch der Wasserverbrauch in allen Haushaltungen und gewerblichen Betrieben uns das notwendigste Maß zu beschränken. Zuwiderhandelnde haben die Einstellung der Wasser- lieseruug zu gewärtigen. Wahrnehmungen, die aus Rohrbriiche oder son stige Defekte schließen lassen, ersuchen wir sofort im Rathaus zu melden. Naben au, am 19. Juli 1929. Der Stadtrat. Öffentliche Aufforderung betr. Vorauszahlungen auf die Umsatz-, Einkommen- und Körperschaftsteuer. I. Die Vorauszahlungen aus die Umsatzsteuer für das zweite Kalendcrviertcljahr 1929 ivaren bis zum IO. Juli 1929 au die Finauzkasse zu entrichten. II. Bis zum gleichen Termin waren ferner von den Einkommen- und Körperschaslsteuerpslichligen, außer solchen mit hauptsächlichem Einkommen aus Landwirt' sehast, Forstwirtschaft, Gartenbau und sonstiger nicht ge werblicher Bodenbewirtschastung die Einkommen- und Körperschaftstener-Vorauszahlungen nach Maßgabe des zuletzt zugestellten Steuerbescheids in Höhe von einem Viertel der Jahressteuerschuld zu leisten. III. - Wer die vorstehend genannten Vorauszahlungen lind Abschlußzahluugen nicht fristgemäß geleistet hat, wird hiermit auf Grund des 8 314 der Neichsabgabenordnnng aufgefordcrt, den Rückstand nebst Verzugszinsen (10 v. H für das Jahr) vom Fälligkeitstage ab bis spätestens 31. Juli 1929 an die Finanzkasse abzuliesern. Weitere Mahnung, insbesondere Einzelmahnnng, er folgt nicht, vielmehr wird nach Ablans dieser Frist mit der zwangsweisen Eintreibung des Rückstandes nebst Verzugszinsen begonnen werden. Geschuldete Beträge bis cinschl. lOOO NM. werden hierbei unter Annahme des Einverständnisses des Schuldners auf seine duften durch Postnnchnahme eingezvgen werden; wird die Poft- nachuahme nicht eingelöst, so wird der geschuldete Betrag im Verwaltungswege unter Auferlegung der Zwangsvoil- streckungskosten bcigetrieben^werden. Die Finanzkasse ist, woraus erneut hingemiesen wird für den Bareinzahlungsverkehr geöffnet Montags bis Freitags von 8—12 Uhr, Sonnabends aber nur dann, wenu auf diesen Tag ein allgemeiner Zahlungstermin fällt. Zur Entlastung der Finanzkasse wird auf die Möglichkeit der Zahlung im Wege des bargeldlosen Ueberweisungs- nnd sonstigen postalischen Verkehrs ganz besonders hingewicseu. Bei dieser Zahlungsart ist aber zur Vermeidung von Weiterungen die genaue Bezeich nung der Sleuerart, des Steuerabsehuitts, der Steuer- uummer sowie der Steuerpflichtigen nach Name, Woh nung und Geschüsisiiiederlassung unerläßliche Bedingung. Freital, nm 19. Juli 1929. Finanzamt Freital. Der Vierteljahrsausweis über die Einnahmen und Ausgaben des Bezirksvecbaudes Amtshauptmannschast Dresden auf das Vierteljahr vom 1. Januar bis 31. März 1929 zufolge ZZ 15 und 16 der Verordnung des Reichsministers der Finanzen über die Finanzstatistik vom 23. Juni 1928 — RGBl. I Seite 205 flgde. - und auch die künftigen Vierteljahrsausweise werden ge mäß § 4 des Gesetzes „Die amtliche Verkündigung all gemeiner Anordnung der Verwaltungsbehörden" vom 15. April 1884 in den Gemeinden des Bezirksver bandes bckauntgemachi. Bezirksverband Amtshauptmannschaft Dresden. Lokales und .sächsisches Nadenau, den 22. Juli 1929. * Vom S eh ü tzeufc st. Nur noch zwei Wochen und unser beliebtestes Volksfest, das Schützenfest, ist wieder einmal da. Nachdem gestern nnd heute in Frei tal Schützenfest ist, folgt nufer Schützenfest als letztes in hiesiger Gegend. Nach den Voranmeldungen zu schließen, dürsten sich auf dem Fcstplatze eine ganze Anzahl Schau steller einfinden. Nach dem Zapfenstreich am Sonnabend findet wieder großes Militär-Konzert statt, ausgeführt von der vollen Kapelle der Nachrichten-Abteilung. Am Montag Abend findet ein großes Brillant-Feuerwerk statt. Der Festausschuß wird sieh bemühen, das Schützen fest wieder zu einem echten Volksfest zu machen, was auch bei günstiger Witterung gelingen wird. * Das Finanzamt Freital veröffentlicht in unserer heutigen Nummer eine Bekanntmachung betr. Zahlung der Umsatz-, Einkommen- und Körperschaststeuer, aus die wir noch besonders Hinweisen. * Keine Getrcideähren abreißen. Ueber Land gehende Spaziergänger haben oft die Gewohnheit, ohne sich etwas dabei zu denken, da und dort Getreideähren abzureißen oder abzuriffeln. Besonders Kinder sinden Gefallen hier an. Zur Warnung sei daraus hingewiesen, daß vom Schöffengericht Leisnig ein Herr zu 10 Mack Strafe verurteilt wurde, weil er iibermütigerweife einige Hafer ähre» abgcrisfell hatte. Tharandt. Zwei Ausreißer festgenommen. Dec hiesigen Polizei gelang es, ein 17- nnd 20jahriges Mädchen sestzunehmen, die im Frauenheim Borsdors bei Leipzig untcrgebracht nnd entwichen sind. Sie halten sich tagelang aus der Vogelwiese hsrumgetrieben und wurden nach ihrer Festnahme vorläufig in hiesiger Octs- zelle untergebracht. Das Fraueuheim ist benachrichtigt worden. Dippoldiswalde. Ferkelmark t. Bon den auf- getriebenen 61 Ferkeln wurden 61 Ferkel zum Preise von 32 -60 Mk. verkauft. Dresden. Ein unglaublicher Vorfall aus der Vo gelwiese beschäftigt gegenwärtig die zuständigen behörd lichen Stellen. Am Tage des Vogelwiesenseuerwerks hatte ein Gerichtsvollzieher des Amtsgerichts Dresden gegen 10 Uhr abends in einem Schankzelt eine sogenannte Kassenpsändnng vorzunehmen. Als der Beamte diese Hand lung aussllhren wollte, ergriff die Ehefrau des betreffende» Schankwirtes und Schuldners zwei Hände voll Geld scheine, um diese in Sicherheit zu bringen. Im gleichen Augenblick fielen aber auch schon der Wirt, dessen Haus diener und einer der Gäste über de» Gerichtsvollzieher her, mißhandelte» und warse» ihn aus dein Schaukzelt hinaus. Der Vorfall dürfte für die Beteiligte» ei» recht »»aiigenehmes gerichtliches Nachspiel habe». Lugau. Auf der Staatsstraße nach Ursprung geriet ein Personettkrastwagen in Flammen und verbrannte bis auf die Räder. Die sich entwickelnde Hitze war so groß, daß die in der Nähe vorbeiführenden Telephondrähte schmolzen und der Fernverkehr so gestört wurde. Großhartmannsdorf. Ein mit drei Personen be setztes Motorrad mit Beiwagen stieß beim Ausweichen vor einem langen Holzwagen gegen einen vom Wagen überhängendeu Reisigast. Dabei verlor der Fahrende die Gewalt über das Rad, das gegen ein Haus rannte. Sämtliche Personen wurden schwer verletzt. Ein auf dem Sozius sitzender Restaurateur aus Brand-Ecbisdorf wurde so schwer verletzt, daß er bald daraus starb. Rabenstein. Beim Einfahren von Heu sank ein schwerbeladener Erntewagen auf einer sumpfigen Wiese derart lies mit den Räder» ei», daß die Pferde de» Wa gen nicht mehr hcrausziehen konnten. Anstatt ein vor handenes zweites Pserdepaar vorzuspannen, schlug der Kutzscher wütend so lange auf die armen Tiere ei», bis die dazu verwendete Heugabel in zwei Stücke zersprang. Nunmehr nahm er das eine Stück des Stieles und be arbeitete die Köpfe der Tiere^ so unbarmherzig, daß die gepeinigten Pferde sich vor Schmerz wanden, ohne den Wagen hernusziehen zu können. Als man dann ein zwei tes Pserdepaar vorspanntc, wurde der Wagen mit Leich tigkeit heransgeholt. Es ist zu hoffen, daß dec erbärmliche Tierquäler einer empfindlichen Strafe zugeführt wird. Hartenstein. Schwer verletzt wurde dieser Tage eine hiesige Wirtschastsgehilfiu durch einen Schäferhund. Das Mädchen war im Begriffe, sich nach einem Feld- gruudstück ihres Dienstherr» zu begeben und ging an einem umfriedeten Grundstück vorüber. Der darin frei umherlausende Hund sprang über den Zaun, sprang das Mädchen an und brachte ihm eine Anzahl gefährlicher Bißwunde» bei, die sofortige ärztliche Behandlung er forderten. Leipzig. Beim Amtsgericht Leipzig wurde» i» dc» Monaten April und Mai 1929 nicht weniger als 58 888 Anträge aus Erlaß von Zahlungsbefehlen gestellt. Wetter - Nachrichten unseres meteorologischen Sonderdienstes. Voraussichtliches Wetter am Dienstag: Sonne, Wolken, vielfach gewitterig, Wind. Mittwoch: Sonne, Wolkenzug, ziemlich warm, manchen orts gewitterhaft. vm kLMNMLCM Die verbotene Butter. Milch, Butter, Eier und Käse sind als Nahrungsmittel nicht zu allen Zeiten erlaubt gewesen. In südlichen Ländern verwendete inan an Fasttagen in der Küche Ol zur Zubereitung der Speisen. Aber sobald es teuer zu werden oder zu fehlen begann, wußte man sich zu helfen. Im Jahre 817 wurde ans dem Konzil zu Aachen beschlossen, daß inan in Ermanglung von Olivenöl Speck oder Tierfettc zum Kochen verwenden dürft. Von Butter Ivar dabei nicht die Rede; ihre Verwendung wurde erst viel später erlaubt, als in der Folge das ausgelassene Fett des Speckes als „fette Speise" verboten wurde. Im Jahre MW kam cs auf dem Konzil von Angers abermals zu einem Verbot der Butter; man wollte den Gebrauch des Oles zur Zubereitung der Speisen wieder eiusühreu. Es wurde bestimmt: „Wir wissen, datz in mehreren Bezirken nicht allein die Ordensgcistlichen, sondern auch die Laienpriester sich an Festtagen der Milch und Butter bedienen. Daher untersagen wir jedermann ohne Unterschied zur Fasten zeit Milch und Butter, selbst im Brot und in den Gemüsen, es sei denn, datz man sich eine besondere Erlaubnis verschaffe." Dieses strenge Gesetz wurde bis zum Ende des 15. Jahr hunderts anfrcchwrhaltcn und beachtet. König Karl V., um vefsen Gesundheit es sehr schlecht bestellt war, erbat sich vom Papst Gregor XI. Dispens, um an Fasttagen Milch und Butter genießen zu dürfen. Der Papst forderte ein Zeugnis vom Beichtvater und vom Arzte des Königs, ehe er die bewilligte. Die Strenge wurde so weit getrieben, das; die Köche eine besondere Erlaubnis haben mutzten, die von ihnen für den König mit Milch und Butter zubcrciteten Speisen zu kosten. Im Jahre 1491 bat die Königin Anna nicht nur für sich, sondern auck für ihr gesamtes Haus den Papst, ihr zu gestatten, zur Fastenzeit Butter zu essen, da die Bretagne kein Ol erzeuge. Als dies erlaubt worden war, ersuchten auch die übrigen Provinzen um dieselben Rechte. Die päpstlichen Dispense wurden unter der Bedingung gegeben, daß Almosen dafür gespendet würden. So entstanden „Almoscnkastcn für Butter", die man in den Kirchen aufstelltc. In Sachsen ver wendete man im Jahre 151,1 einen Teil des „Buttcrgcldes" zum Ban einer Brücke über die Elbe in Torgau, nachdem die Erlaubnis, Milch und Butter zur Fastenzeit zur Nahrung zu verwenden, auf die Tauer von zwanzig Jahren erteilt worden „Um in den Fasten Butter und Milchwerk ohne sonder liche Beschwerung des Gewissens fröhlich und sicher zu essen," sollte jedermann den zwanzigsten Teil eines Guldens ent richten. Auch hier galt als Entschuldigung, datz „Baumöl in diesen Landen schwer zu erlangen sei". Narrcnzunft und Narrenfest. Eines der sonderbarsten Feste war im 16. Jahrhundert das sogenannte Narrenfcst, für dessen Erfinder die Franzosen gehalten werden. Es fehlte damals an jeglichem Mittel, sich öffentlich zu unterhalten oder die Miß bräuche im öffentlichen Leben zu geitzeln. Für beides war nun der Narr ausersehcn: er war nicht nur ein Objekt der Belusti gung, sondern mußte es auch auf sich nehmen, Übelstände zur Sprache zu bringen. Die Wahrheit konnte sich nur in der Schellenkappe herauswagen; in dieser Verkleidung wurde sie ebenso in den Palästen gehört wie ans den Märkten der Stadt. Unser Karneval ist vielleicht die letzte Spur jenes Mummen schanzes und der Nachfolger der alten Narrensestc und Narren- gescllschaften. Eine der berühmtesten dieser Narrengesellschaf ten war die der Conrads, die ihren Sitz in Rouen hatte und die vom 15. bis ins 17. Jahrhundert hinein in Tätigkeit war. Wenn das Parlament in feierlicher Sitzung versammelt war, nahte sich dem Parlamentsgebäude ein Zug seltsam gekleideter junger, aber auch älterer Männer mit einer in Knüttelversen abgefatzten Bittschrift, worin es hieß: „So gebt die Erlaubnis an diesen Tagen, Daß wir's mit Pfeifen und Trommeln wagen, Und bestätigt uns den alten Gebrauch, Damit uns nicht störe ein grober Hauch." Das Gesuch wurde mit einem gereimten Patent bewilligt. Mit diesem Patent war die Stadt gleichsam der Narrcnzunft auf Gnade und Ungnade übergeben. Die Rarrenzunft hatte das Recht, jemand die Erlaubnis zu geben, an ihren Possen teil zunehmen, wofür ein namhafter Beitrag zu zahlen war. Den Hauptjubel gab cs im Palast des Narrenkönigs. Es wurde dort nach dein Umzüge bankettiert, dann wurden auf einem Theater gepfefferte Stücke dargestellt. Ein strenges Edikt von 1626 verwandelte schließlich die Narrentollheiten in harmlose Fastnachtsfcstc.