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LMKilM M AWn Antzkitiq Nr. 125. zu Nr. 2S des Hauptblattes. 1932. »e-ustr-g« mit d« H-iau«g-b< R-gi-nmgrc-t «raub- in Landtagsverhan-lungen. (Fortsetzung der «5. Sitzung von Dienstag, den 2. Februar 1»S2 ) Hierauf wird in die AuSfprache über die Punkte 2 bi- 6 der Tagesordnung eingetreten. Abg. vr. Kastner (D.Stp.): Die Vorlage Nr. 39 hat ja in der Form des Entwurfs der Notverordnung seiner- M schon den Zwischenausfchuß -weck- Anhörung be- chüfttgt. Ich nehme an, daß wir im Ausschüsse gerade iber die Dinge, die schon den Zwischenausschub be- chäftigt haben, uns noch sehr eingehend zu unterhalten »aben werden Aber wir wollen uns nicht darüber äuschen, daß die Vorlage, die wir hier haben, in ihrer zum mindesten wirtschaftlich gesehenen Tragweite eine der weitgehendsten ist die jemals den Landtag beschäftigt hat oder beschäftigen wird. Es handelt sich um die Übernahme einer Staats aarantie in größerem Ausmaße, bei der nur seststeht, daß sie Hunderte von Millionen betragen kann, deren Maxi mum aber in keiner Weise irgendwie abgrenzbar ist. Zu dieser Belastung des Staates durch Garantieüber- nahme wird vom Landtage zu dieser Vorlage Zu stimmung begehrt. Da entsteht doch die große und grundsätzliche Frage: Sind wir in der Lage, eine solche Zustimmung zu erteilen, und welches waren ihre Voraussetzungen? Ich verkenne nicht, daß die Grundlage dieser Aktion, wenn wir den Worten der Negierung vertrauen dürfen, die Situation war, wie sie sie etwa mit dem Begriff des 13. Juli nunmehr ge kennzeichnet hat. Man kann allerdings über die Frage verschiedener Ansicht sein, ob nicht die Situation des 13. Juli der Regierung erwünschte Gelegenheit gegeben hat, Pläne zu verwirklichen, die schon wenigstens in nuo« etwas älteren Datums gewesen sind. Hs wäre außerordentlich verlockend, jetzt die Bank- Politik des Reiches in breiter Öffentlichkeit hier ein mal zu behandeln. Ich will es mir versagen, dieser Ver lockung zu folgen Ich hätte auch erwartet, daß man die schon lange an gekündigte und mit einem großen, dichten Schleier umhängte endgültige Stellungnahme der Neichs- regierung zur Bankfrage vielleicht bis zum heutigen Tage schon vorgelegt hätte. Vielleicht werden wir sie bis zur Ausschußberatung haben, und vielleicht werden wir manche Dinge noch im Zusammenhang damit erörtern können, die für uns sehr wesentlich sind. Ich will in der gegen wärtigen Situation auch nicht darauf eingehen, ob und inwieweit man es überhaupt als wünschenswert ansehen darf, daß sich der Staat in diesem Maße in die öffentliche Bank- und Geldwirtschaft hinein- mengt. Er hat das getan bei der Preußischen Seehand- lung, die eben erwähnt worden ist. Wir haben die In stitution der Staatsbank gehabt, und wir stehen jetzt vor einer neuen Institution, bei der zwei große Motive an gegeben werden und das dritte noch im Hintergründe schlummert. Das eine Motiv ist das, daß die Regierung sagt, gegenüber der Bankenkonzentration in Berlin »vollen wir in Sachsen eine große Geineinschaftsbank schaffen, die hier unseren Geldumlauf und unser Kredit wesen besser beurteilt und erleichtert. Grundsätzlich zu gegeben! Die Regierung wird aber nach dieser Rich tung hin weiter noch offenzulegen haben, inwieweit ihre Pläne noch über die gegenwärtige praktische Vorlage hinausgehen. Tie Ermächtigung, die ihr die Notverordnung seinerzeit gegeben hat, läßt ja Tor und Tür, wenigstens theoretisch, in allerweitestem Aus maße offen und läßt mm mindesten theoretisch die Mög lichkeit, daß die Sächsische Staatsbank sämtliche sächsischen Banken in sich aufnimmt. Daß sei, so hat die Regierung dainals erklärt, in keiner Form beabsichtigt. Ich würde es auch nicht für praktisch halten. Trotzdem würde ich darüber gern noch etwas im Ausschuß hören, insbesondere damit zusammenhängend auch darüber, ob und in welcher Form denn nun diese neue Großbank Sachsens — von den technischen Fragen will ich hier absehen — in breitem Ausmaße Kredit- und Geldumlauf für die sächsische Wirt schaft hat bewerkstelligen können. Der Herr Minister hat von den Zielen dieser neuen Gemeinschastsbank gesprochen. Wenn er nicht das, »vas er sagte, von einem feststehenden Manuskript abgelesen hätte, hätte ich gehofft, daß es sich nur um einen kp-ms ünguas gehandelt hätte, als er ausschließlich nur davon sprach, daß die neue Gemeinschastsbank der sächsischen Industrie, und insbesondere der Exportindustrie zur Ver fügung stehen soll. Ich bedauere, daß wir oft und immer »vieder Gelegenheit nehmen müssen, darauf hinzuweisen, daß die sächsische Wirtschaft nicht nur restlos von der auch von uns geschätzten und von uns absolut nicht verkannten Industrie- und Exportindustrie besteht, sondern daß die sächsische Wirtschaft noch eine ganze Reihe anderer Kreise in sich schließt, die auch psychologisch nicht in dieser Form vor den Kopf zu stoßen richtig gewesen wäre. (Abg. Neu: Nur den Einzelhandel nicht vergessen!) Ich meine Handel, Handwerk, Landwirtschaft und was alles damit zu sammenhängt. Wenn wir diese Aktion wirklich machen, so kann man verlangen, daß die gesammte Wirtschaft Sachsens in gleicher Weise daran beteilgt wird. Dar über kommt keine Regierung, auch die sächsische Re gierung nicht hinweg. Und wenn die sächsische Wirt schaft gefördert werden soll, dann müssen diese Gesichts punkte, wie auch einer der Borvorgänger des Herrn Finanzministers immer wieder zu betonen Gelegenheit aenommen hat, auch von ihm nicht nur betont werden, sondern er muß dafür sorgen, daß sie in die Wirk- lichkeit umgesetzt werden. Aber ich habe einen gewissen Trost. Der Herr Minister hat hier nur als Finanzmmister gesprochen. Wir hatten seinerzeit im Ausschuß auch von uns aus die Anregung gegeben, dis befolgt ist, daß als Aufsichts person neben dem Finanzministerium auch das Wirb- schaftsministerium maßgeblich beteiligt sein soll, und ich glaube, wenn der Herr Wirtschaftsmimster von Sachsen an den Finanzminister appelliert, werden diese Gründe des Wirtschaftsministers beim Finanznumster reichliches Berständni- finden „ , Dieses Kreditbedürfnis abzuwickeln, ist aber nur mög lich, wenn Mittel dafür vorhanden sind, d. y- wenn es erreicht »vird, daß in die Bankinstitute mehr Mittel Hineinströmen, die zu vernünftiger Kredityewährung ver wandt werden können. Und hier liegt eine der großen Grundfragen vor, die jetzt für die Zukunft noch in der ganzen Geldwirtschaft mit zu lösen sind. Es wäre jetzt auch wieder eine Gelegenheit gegeben, denn es gehört an sich mit zum Thema, alle Möglich keiten durchzusprechen. Aus welchen Mitteln und welchen Quelle»» will die neue Gemeinschaftsbank neue Mittel schöpfen, wen»» sie nicht, und das ist das Zweite, dem Volk für den Zusammenschluß nun gleichzeitig auch eine verstärkte Sicherung gegen denjenigen, der »hr Geld an vertraut, schaffen kann? Tas »st die grundsätzliche Frage der Staatsgarantie für diese große Gemcm- schaftsbank. Ohne auf diese Geldfrage einstweilen einzugehen, darüber sind sich, glaube ich, alle Sachverständigen einig, daß die psychologische Erschütterung auf dem gesamten Geldmarkt auch eine Fülle von Geld, das noch vorhandel» ist, von dem Sammelbecken der Institute, von den Banken, gleichgültig, welcher Art, sernhält, und daß die Ausgabe unserer Geldwirtschast darin bestehen muß, dieses „ge hortete" Geld »vieder in Umlauf zu bringen. Man kann darüber streiten, wie groß diese gehorteten Summen sind. Ich kenne Summen, die genannt werden in Höhe von 1 Milliarde und 1 Milliarde und 100 Millionen M Ich halte diese Summe sür zu hoch gegriffen. Ich persönlich schätze diese gehorteten Summen, die dem normalen Geldverkehr entzogen bleiben, auf 750, 800 bis 850 Mil lionen. Ob es gelinge»» wird, in diese Gemeinschastsbank auf Grund der Staatsgarantie einen Teil dieses Geldes wieder zurückfließen zu lassen, uin es neuen Krediten zuzuführen, wird ja die Zukunft lehren. Wir haben bisher an Material überhaupt noch nichts vorgelegt be kommen. (Abg. Neu: Sehr richtig!) Ich habe damals im Ausschuß gesagt: Wenn Sie voi» uns eine wirklich sachliche Zustimmung verlangen, dann muß inan sich wenigstens im Ausschuß über die Grundfragen klar »verden können, man muß sich über den Status klar werden, man muß uns diese Möglichkeit der Nachprüfung zugehen lassen. (Abg. Neu: Sehr richtig!) Nun sagt der Herr Minister, solche Dinge eignen sich nicht zur Behandlung in der Öffentlichkeit. Aber »vir habe»» doch auch im Aus schuß die Möglichkeit, solche Tinge so sachlich zu behandeln, daß rnan eine solche Prüfung vornehmen und zu den Dingen Stellung nehmen kann. Ich erw rte, daß uns diese Tinge im Ausschuß vorgelegt »verden (Abg. Neu: Sehr richtig!), denn es handelt sich doch nicht darum, in irgendeiner Form ein Votum dahin abzugeben, die Regierung wird es schon richtig gemacht haben, sondern es handelt sich darum, daß wir vor eine Frage gestellt werden von eminenter Wichtigkeit, die auf unsere Ver antwortung gelegt »vird, die wir nachzuprüfen habe»». Ich sehe auch keinen Anlaß, warum, wenn der endgültige Vertrag zwischen den beiden Gemeinschaftspartnern noch nicht sertiggestellt sein kann,' »»icht wenigstens die grundlegenden Bestimmungen, die für diesen Vertrag ii» Aussicht genommen worden sind, und die Bedin gungen, die die Staatsbank doch bis zu einem gewissen Grade für sich oder für den Staat oder die Staatsbank forderi» kann, mit uns bespräche»» »verden können. (Abg. Neu: Natürlich!) Daß uns das Recht zusteht, wen»» inan einen Vertrag abschließt, über diesen Ver trag einmal zu sprechen und dazu Forderungen zu stellen, das kann uns, glaube ich, nicht bestritte»» werden (Abg. Neu: Sehr richtig!), es sei denn, daß die Regierung nur eine rein formale Genehmigung ihres Vorgehens haben will, wie es ja im Zwischenansschub seinerzeit schon er örtert »vorbei» ist. Ich habe im Zwischenausschuß der Regierung gesagt, und die Herren, die dabei »varen, werden sich erinnern und haben wir damals auch zu- gcstimmt: Ich will durchaus nicht bestreiten, daß eine Bedürftigkeit vorlag, ich will auch weiter nicht bestreiten, daß von Ihne,» als Regierung die Tinge sehr sachgemäß geprüft worden sind; von uns können Sie in dieiem Augenblick eine sachliche Zustimmung nicht erlangen, weil wir sie nicht nachprüfen können. Sie haben auf Ihre eigene Verantwortung, die Ihnen ja verfassungs- mäßig auferlegt worden ist, gehandelt, und nun ist da mit der finanziellen Verantwortung der gegenwärtigen Regierung eine ganz merkwürdige Sache. Der Landtag hat als solcher die Verantwortung sür die finanzielle Gebarung in Ausgabe, und Einnah,neseite, in Aktiv- und Passivposten. Dazu gehört auch die Garantieüber nahme. Wie stehen die Dinge aber jetzt? Die Tinge stehen jetzt gegenwärtig so, daß durch die Verordnung vom 24. August 1931, die ich auch nicht kritisieren will, sür den Landtag wesentliche Etatrechte beschränkt oder auSgeschaltet sind, daß die Regierung die volle Ver antwortung für die Etatgestaltung allein trägt und tragen muß, ja den «ersuch gemacht hat, sich ihrer im Wege der bekannten Sparverordnung zu erledigen, einer Sparverordnung, die in vielen Punkten auch vom Stand- punkt der gegenwärtigen Regierung au- gesehen, zweifel- lo» nicht schlechter ist, al- sie der Landtag gemach? haben könnte Vielleicht hätte er sie sogar in manchen Punkten etwas besser gemacht und Möglichkeiten gesehen, nicht Bestimmungen hineinzunehmen, die er wieder ausheben muß. ES steht auch weiter in dieser Verordnung vom 24 August, daß sich die Regierung über die Landesgesetze hinwegsetzen darf, und da entsteht die Frage, hat die Regierung ein Recht, hier vom Landtage die volle Ver antwortung für die von ihr angesangene und eigentlich schon fertiggestellte Aktion zu verlangen, oder wäre eS nicht richtiger, rein formal juristifch, aber auch psycho logisch gesehen, wenn sie auf Grund der Verordnung, was sie könnte, nunmehr auch die volle Verantwortung für dieses ihr Tun übernehme. Es ist eine sehr schwierige Situation für den Land tag, wenn er auf der einen Seite eingeengt und gehemmt ist, die Etatsbeschlüsse zu fassen, die ihm an sich obliegen, dann aber auf der anderen Seite mit einer Verantwor tung belastet wird, die von ihm nur einseitig gewertet werden kann. Um diese Diskrepanz kommen wir tat sächlich nicht herum, und auch in dieser Richtung werden wir uns, glaube ich, im Ausschuß noch einmal auszu sprechen haben. Was die Beratung ergeben wird, läßt sich nicht ab- schen. Ich bin persönlich der Ansicht, daß sich die Tinge, nachdem sie angesangen sind, nicht rückgängig machen lassen werden. Ich dir» der Ansicht, daß wir bei gutem Willen auch aus diesem Gebilde etwas herausholen können, waS wirklich die Ziele wenigstens einigermaßen erreicht, die den Vätern dieser Fusion vorgeschwebt haben, wozu aber in einigen Punkten noch ei»» gewisses Um denken erforderlich sein wird. Ich habe diese Hoffnung, aber dazu ist es nötig, daß wir uns im Augenblick mit voller Offenheit und Klarheit ausiprechen, daß die Re gierung nicht länger zögert, uns die Klarheit zu geben, die wir von ihr verlangen können, »ind daß wir auch über diese gnindlegende Frage in der Verordnung, über die ich eben sprach, auch einmal miteinander Klarheit schaffen. Abg. Günther (Wirtschp.): Herr Finanzminister l)r. Hedrich verwies bei der Begründung zur Vorlage Nr. 39 auf Art. 40 der Verfassung des sächsischen Staates. Tas gibt mir Veranlassung, zu sagen, daß das Not verordnungsrecht, das in der sächsischen Versassnng vor gesehen ist, nur unter ganz besonders zwingenden Bor- an-setzungen Anwendung finden soll. Von dieser Er wägung ist man in der Volkskammer im Jahre 1919 bei Beratung und Verabschiedung der Verfassung sür den Freistaat Sachse»» ausgegangen. Ich werde darauf noch näher eingehen. Es wäre wohl zweckmäßig gewesen, Herr Finanzmmister, wenn Ihre heutige»» Ergänzungen zur Vorlage Nr 39, auch der Teil Ihrer Ausführungen, die Sie vielleicht schon am 31. Juli 1921 im Zwischen ausschuß gemacht haben, auch der schriftlichen Begrün dung für die vorliegende Vorlage angesübt worden wäre, zu welchem Zweck die Staatsbank seinerzeit ge gründet worden ist. Tas ist hier in der Begründung der Vorlage Nr. 39 nicht näher dargelegt. Man will jetzt über die Ausgaben, die man seinerzeit in Aussicht nahm, hinausgehen. Ter Herr Abg. vr. Kastner Hal schon darauf hingewiesen, daß die sächsische Staats regierung ihr Verantwortung auf den Landtag über trage»» will. Darüber müssen wir uns vollständig klar sein, daß es nicht so ist, als ob die Staatsregierung nun allein die Verantwortung sür die Fusion mit der Adca trüge. Nein, die Regierung wird nicht etwa die Ver antwortung tragen, sondern wenn der Landtag zustimmt, ist der Landtag sür alles, was mit der Fusion zusammen hängt, verantwortlich gemacht. Ich glaube nicht, daß eine andere Auffassung staatsrechtlich überhaupt Platz greifen kann. Wenn in der Begründung zur Vorlage Nr. 39, die Notverordnung über die Geschäftserweiterung der Säch sischen Staatsbank vom 31. Juli 1931 betreffend, aus- gesührt wird, daß es zweifelhaft sein könnte, ob die Fusion der beiden Institute in der geschilderten Form von einer gesetzlichen Regelung abhängig ist, so kann es nach unserer Auffassung sür die Wmfchastspartei nicht dem geringsten Ziveisel unterliegen, daß die Fusion der beiden Institute einer gesetzliche»» Regelung bedarf. Das beweist ja auch schon die Tatsache, daß die Vorlage dem Landtag zugegangen ist. Wir wolle»» ganz offen reden, wir können in den Landesgesetzen und in der Sächsischen Verfassung leine Vorschrift entdecken, nach der die Staatsregierung voi» sich aus die volle Hastung des Staates für das Gemeinschafts unternehmen aussprechen könnte. (Abg Claus: Art. 48!) Gewiß »rahm Herr Min ster vr. Hedrich auf die Be ratungen im Zwischenausschub vom 31. Juli 1931 Bezug. Ich möchte da aber doch feststellen, daß der Zwischen ausschuß des Landtags auf Grund der Art. 40 und 46 der Sächsischen Verfassung keinerlei Vollmacht besitzt, nun der Staatsregierung irgendwelche Anweisungen zwingender Art zu geben ; er kann nur gutachtlich gehört »verden, die Staatsregierung braucht sich aber ai» das Gutachten des AwischenausschusseS nicht zu halten. Es wird für die Staatsregierung selbstverständlich sehr wertvoll sein, »venn eine Aussprache »m Zwischen- auSschuß stattgefunden hat, das ist ohne weiteres zu zugeben. Auch wenn man die dabei verfolgte»» Absichten billigen würde, darf die Übernahme von Staatsbürg schaften auch unter den Einschränkungen, die heute Herr Finanzminister 1>r. Hedrich in seinen ersten Ausführungen zu der Vorlage Nr. 39 ausgesprochen hat, keine einseitige Maßnahme der Staatsregierung sein, an der der Land tag kaum noch etwa- ändern kann; denn darüber müssen wir uns ia auch Nar sein, daß sich an den nun einmal