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Punkt 2: Gchlustberatung z« den Gesuchen Str. 148 und S89 de» Max Zinke, zurzeit Bereinigte Gefangenen- anstalle« Waldheim, um Nachprüfung seiner Strafsache (Anzeige de» Prüfungsausschüsse», Drucksache Str. Si nnier laufender Stummer S) wird von der Tagesordnung abgesetzt, Ha er sich erledigt hat. Als Punkt 9 und 10 werden noch die Drucksachen Nr. 661 und 680 auf die Tagesordnung genommen, die ebenfalls Dinge betreffen, die mit dem Hochwasser Zu sammenhängen. Abg. Siegel tKomm.— zur Geschäftsordnung): Nach- dem nunmehr dem Landtag die Vorlage Nr. 42 über das Volksbegehren, betreffend die Landtags auflösung, zugegangen ist, ersuchen wir, diese Vor lage mit auf die heutige Tagesordnung zu nehmen. Dre werktätige Bevölkerung Sachsens fordert, daß der Landtag zu dem erfolgreichen Volksbegehren Stellung nimmt. (Lachen b.d. Soz.) Vor allen Dingen hat das Volk ein Interesse daran zu erfahren, wie sich die Parteien hier im Landtag zum Kabinett Schieck weiter verhalten wollen. Präsident: Ter Landtagsvorstand schlägt dem Landtag vor, die Vorlage Nr. 42 und den damit in Verbindung stehenden Antrag Renner u. Gen. auf Auflösung des Landtages, Drucksache Nr. 654, auf die Tagesordnung >er Sitzung heute über 8 Tage zu setzen. Dsr Landtag beschließt demgemäß. Damit ist der Antrag Siegel erledigt. Hierauf wird in die Tagesordnung eingctreten: 1. Strafverfolgung von Abgeordneten. (Münd licher Bericht de» Recht»ausschnsse».(Drncksache Ar. 666). Der Antrag Nr. 666 lautet: zu den Anträgen: 1. des Rechtsanwalts vr. Heine in Dessau aus Ge nehmigung der Strafverfolgung des Abg. Ferkel in der Privatklagsache vr. jur. Schulze gegen Ferkel: Der Landtag wolle beschließen: Die Strafverfolgung wird nicht genehmigt. 2. der Staatsanwaltschaft in Leipzig — 11 St. A. Leipzig 2417/30 — auf Genehmigung der Straf verfolgung des Abg. Herrmann (Leipzig) wegen Vergehens nach 8 113 des Strafgesetzbuches: Der Landtag wolle beschließen: Die Strafverfolgung wird nicht genehmigt; 3. des Amtsgerichts Chemnitz — 2 G. G. Av. 93/30 — auf Genehmigung der Vorführung des Abg. Sindermann: Der Landtag wolle beschließen: Tie Vorführung wird nicht genehmigt; 4. des Oberstaatsanwalts beim Landgericht Dresden — 16 St. A. 2345/30 — auf Genehmigung der Strafverfolgung des Abg. vr. Bennecke: Der Landtag wolle beschließen: Die Strafverfolgung wird nicht genehmigt; 5. des Amtsgerichts Zwickau — Nr. 2 P. 8/30 — aus Genehmigung der Vollstreckung einer Ersatzfrei heitsstrafe an dem Abg. Kunz: Der Landtag wolle beschließen: Tie Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe wird genehmigt. Berichterstatter zu Ziff. 1, 2 und 3 ist Abg.Neu (Soz.), zu Ziff. 4 und 5 Abg. vr. Wallner (D. Bp). Die Anträge werde« nach kurzem Bericht der Bericht erstatter ohne Aussprache zum Beschluß erhoben. Die Punkte 3 bis mit 10 werden in der Aussprache verbunden, aber einzeln begründet. Punkt 3: Beratung de» Antrags de» Abg. Arndt (Soz.) und Gen. über die neuerliche« Hochwasser- schäde« im Erzgebirge und in anderen Gebieten Sachsen». (Drucksache Rr. 73g). Der Antrag Nr. 730 lautet: Erneut sind verschiedene Gebiete Sachsens durch Hochwasser schwer geschädigt worden, insbesondere wurde da» Erzgebirge teilweise stark verwüstet. Schnelle Hilfe ist nötig, vor allem deshalb, weil ein großer TeÜ der Gesündigten ohnehin unter der Wirtschafts lage schwer leidet, so daß der entstandene Sachschaden nur mit staatlicher Hilfe beseitigt werden kann, wenn weitere wirtschaftliche Zusammenbrüche vermieden werden sollen. « Der Landtag wolle deshalb beschließen: die Regierung zu ersuchen, ») Mittel bereitzustellen, die eS ermöglichen, den Ge schädigten ausreichende Hilfe zu bringen und, so- weit Staatsmittel hierzu nicht ausreichen, Reichs mittel zu beantragen; d) dafür zu sorgen, daß im Wege von Notstands arbeiten der Wiederaufbau der verwüsteten Ge biete schnellstens in Angriff genommen wird. Zu dem vorstehenden Anlage Nr. 730 und gleichzeitig zu den Anträgen Nr. 729 und 735 liegt folgender Zu satzantrag des Abg. Siegert (Tnat.) u. Gen. vor: Wir beantragen, der Landtag wolle beschließen: die Regierung zu beauftragen: 1. in allen Fällen zu prüfen, ob und inwieweit zu sätzliche Arbeiten gemäß § 139» deS Gesetzes über Arbeitsvermittlung rind Arbeitslosenversicherung im Wege des freiwilligen Arbeitsdienstes geleistet werden können; 2. die Bezirkssürforgeverbände anzuweiseu, nachzu- prüfen, ob und inwieweit Wohlfahrtserwerbslose zu derartigen Arbeiten des freiwilligen Arbeits- dienstes eingesetzt werden können Abg. Nhlig (Soz. — zur Begründung): Ter Frei staat Sachsen ist in den letzten Jahren recht oft von Hochwasserschäden betroffen worden: 1927 im Müglitz- und Gottleubatale, 1930 in der Lausitz und 1931 im Schwarzwassertale. Und heute liegen nun dem Landtag wieder eine Anzahl Anträge vor, darunter der sozial demokratische Antrag Drucksache Nr. 730, die sich mit dem neulichen Hochwasser beschäftigen. Diesmal handelt es sich um ein Gebiet, das die Schäden, die durch das Hochwasser entstauben sind, doppelt schwer zu spüren bekommt. Das Erzgebirge mit seiner absterbenden Industrie, mit seiner notleidenden Kleinlandwirtschaft und vor allen Dingen mit seinen niedrigen Löhnen und auf der anderen Seite mit seinen hohen Preisen ist schon immer ein Elendsgebiet inner halb des engeren Freistaates Sachsen und innerhalb des ganzen Deutschen Reiches gewesen. Das erzgebirgische Elend ist ja in der ganzen Welt sprichwörtlich. Tie Städte und Dörfer des Erzgebirges sind bis zu 95 Prvz. finanziell völlig ruiniert. Ihre Hilferufe sind zum großen Teil bis heute noch ungehört geblieben. Die Krise der Textilindustrie wird im Erzgebirge noch durch den reaktio nären Ausfall der englischen Wahlen verschlimmert. Dazu kommt nun der Hochwasserschaden. Eine vom Hochwasser mit am schwersten betroffene Gemeinde, die Erzgebirgsstadt Geyer, die man früher als wohlhabend be zeichnen konnte, rind, gegenwärtig finanziell so ruiniert ist, daß sie nicht mehr in der Lage ist, ihre Verpflichtungen zu erfüllen, schätzt den Schaden, der ihr durch das Hoch wasser entstanden ist, auf etwa 120000 RM. In Geyer ist die Ursache des Hochwasserr nicht ein Fluß gewesen, weil Geyer nicht an einem Flußlauf liegt, sondern die Katastrophe wurde in der Hauptsache durch die aus einem früheren Bergwerke hervortretenden Wassermassen hervorgerufen. Es ist ganz unmöglich, daß diese Stadt mit ihren 6600 Einwohnern bei ihrer ungeheuren finan ziellen Notlage die Schäden von sich aus wieder gut machen könnte, zu deren Verhütung für die Zukunft 300000 RM. erforderlich wären. Weiter sind im Bezirk der Amtshauptmannschaft Annaberg die Orte Wieso, Tannenberg und Königs walde stark in Mitleidenschaft gezogen worden. Im gesamten Bezirk der Amtshauptmannschaft Annaberg sind etwa 22 Gemeinden in Mitleidenschaft gezogen worden, und die Aufsichtsbehörde, die AmtShauptmann- schaft, schätzt diejenigen Schäden, die die Behörden zu verantworten haben, auf 200000 M. Hierzu kommen die sehr erheblichen Privatschäden, die bisher noch nicht geschätzt werden konnten. . Im Bezirk der Amtshauptmannschaft Marienberg sind 34 Gemeinden betroffen worden, ganz besonders hart die Gemeinden Pockau, Drebach, Pobershau. Der Schaden, der in der Amtshauptmannschaft Marienberg an privatem Besitz entstanden ist, wird auf etwa 300000 M geschätzt. Am Zwönitzfluß meldet die Stadt Thalheim einen Schaden an Häusern und Straßen von etwa 82000 RM an Aus den auf dem Tische des Hauses niedergelegten Photographien ist zu ersehen, in welcher Weise gerade in Thalheim das Hochwasser gehaust hat. Meinersdorf schätzt den Schaden auf 66000 RM, Burkersdorf auf 15000 RM. Ebenso sind Erfenschlag und Harthau stark in Mitleidenschaft gezogen worden. Die Sozialdemokratische Fraktion hat schon durch wiederholte Anträge zum Ausdruck gebracht, daß es unter allen Umständen notwendig ist, derartige katastro phale Erscheinungen zu verhüten und seitens des Staate- vorbeugende Maßnahmen zu treffen. Bei allen Hoch wässern, die bisher zu verzeichnen waren, haben wir immer und immer wieder beantragt, Talsperren zu bauen oder sonstigen Hochwasserschutz durchzusühren. Die Gemeinden sind nicht in der Lage, von sich aus die Schäden gut zu machen. Die Bezirksverbände ebenso wenig. AuS diesen Gründen hat die Sozialdemokratische Fraktion ihren Antrag Nr. 730 gestellt, daß der Staat sowohl für die öffentlichen als auch für die privaten Schäden schnelle und umfassende Hilfe leistet. Wir möchten aber ganz besonders und mit allem Nachdruck ver langen, daß den Gemeinden nicht Darlehen, sondern Beihilfen in voller Höhe der entstandenen Schäden zur Verfügung gestellt werden. Wetter müllen wir erne^ und mit allem Nachdruck verlangen, daß der Staat nun endlich vorbeugende Maßnahmen gegen die dauernd drohenden Hochwassergefahren in Angriff nimmt. Da- dafür aufgewendete Geld würde sich sehr gut verzinsen. Außerdem wäre einmal die ungeheuere Unruhe der Bevölkerung an diesen Flußläufen beseitigt, und zum andern wäre für die ungeheuere Zahl von Erwerbslosen gerade im Erzgebirge Arbeit geschaffen. Wer eine Reise durch das Hochtvassergebiet gemacht hat, der wird feststellen können, daß ganz besonders im Erzgebirge die Flußregulierungen und Talsperrenbauten noch sehr viel zu wünschen übrig lassen. Die Bevölke rung des Erzgebirges hat das Gefühl, als würde sie, weil sie sehr weit von der Residenz abliegt, als Stiefkind behandelt. Weiter verlangen wir, daß die Arbeiten, die auS- geführt werden, unter tariflicher Bezahlung durchgesührt werden, daß sie also Rotstandsarbeiten find. Deshalb lehnen wir auch den Zusatzantrag, der von der Deutsch nationalen Fraktion gestellt worden ist, ab, weil wir nicht zugeben können, daß in einem Gebiet, wo die Zahl der Erwerbslosen ungeheuer groß ist, diese Erwerbslosen als Pflichtarbeiter bei den Hochwasserschäden beschäftigt werden, die auf Grund der jetzigen Fürsorgebestimmungen pro Stunde 20 Pf Zuschuß gezahlt erhalten. Wir können auch nicht zugeben, daß die Arbeite« auf Grund von § 139» des Gesetzes über Arbeitsvermitt lung und Arbeitslosenversicherung ansgesührt werden. Auch diese Pflichtarbeit müssen wir in diesem Falle ab lehnen. Die Regierung mag beweisen, daß die Ge meinden und die Bevölkerung des Erzgebirges nicht als Stiefkinder behandelt werden, sie mag diesen Gemeinden und dieser Bevölkerung in ihrer Verzweiflung beispringen und ihnen die notwendigen Mittel zur Wiederherstellung der verwüsteten Gebiete bereitstellen. (Beifall b. d. Soz.) Punkt 4: Beratung de» Antrags des Abg. Renner (Komm.) u. Gen. znm gleichen Gegenstand. (Druck sache Nr. 72» ) Ter Antrag Nr. 729 lautet: Tas in den letzten Tagen stark anhaltende Regen wetter, verbunden mit einer starken Schneeschmelze, hat überall in Sachsen große Überschwemmungen herbei geführt. In Mitleidenschaft sind vor allen Dingen die Orte gezogen worden, die an den Erzgebirgsflußläufen liegen. Aber auch an anderen Stellen Sachsens hat das Hochwasser mehr oder weniger starken Schaden angerichtet. Aus allen Teilen Sachsens laufen Mel dungen über größere Schäden an Fluren, Häusern, Mobiliar usw. ein. Tie von dem Schaden betroffene werktätige Be völkerung ist nicht in der Lage, aus eigenen Mitteln die Verluste zu decken. Wir beantragen deshalb, der Landtag wolle beschließen: die Regierung zu beauftragen, 1. auf dem schnellsten Wege eine Untersuchung über Umfang und Ausmaß aller Schäden anzustellen; 2. eine Summe von 1 Mill. RM zur Verfügung zu stellen und an die Geschädigten zur Auszahlung zu bringen; 3. alle Wiederherstellungsarbeitenan Straßen, Flüssen usw. sowie alle von früheren Hochwasserkatastrophen herrührenden und noch nicht in Angriff genom menen Arbeiten an Straßen, Flüssen usw. schnellsten- unter tariflichen Lohn und Arbeitsbedingungen durchführen zu lassen. Zu dem vorliegenden Antrag Rr. 729 Ziff. 2 liegt folgender Zusatzantrag Renner (Komm.) u. Gen. vor: Zur Festsetzung der Schäden und Auszahlung der Summen an die Geschädigten eine Kommssion zu bilden, die sich au- Vertretern der geschädigten Klein bauern, Häusler und Arbeiter zusammensetzt. Abg. Silberman« (Komm. — zur Begründung): Die neueste Hochwasserkatastrophe zeigt wieder einmal, wie recht das Sprichwort hat, daß man sich, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist, überlegt, daß ein Teckel darauf gehört. Ich glaube, daß man diesen Borwurf vor allem der Regierung, dem Staate, den Amtshaupt mannschaften, kurz, sämtlichen Behörden machen muß. Diese Hochwasserkatastrophen im Anfang dieses Jahres zeigen mit aller Deutlichkeit, wie recht die Kommunistische Fraktion hatte, wenn sie schon im letzten Jahre und in früheren Jahren wiederholt die Forderung erhoben hat, daß im Interesse der arbeitenden Bevölkerung, der Keinen Bauern, der kleinen Hausbesitzer, die insbesondere den Hochwasserschäden ausgesetzt werben, den Hochwasser- katastrophen vorgebeugt werden muß. Unsere Fraktion hat deshalb den Antrag Drucksache Nr. 729 gestellt. Wir sind aber der Meinung und stellen darum den Ergänzungsantrag zu 729, Ziff. 2, daß diese Verteilung irgendwelcher Nothilfe nicht ge schehen darf durch die Behörden, sondern verausgabt werden muß unter Mitwirkung der Geschädigten kommissionen, die in den einzelnen Gemeinden gebildet und gewählt werden müssen. (Sehr richtig! b. d. Komm.) Anlaß zu diesem Antrag ist ein Fall während der Hochwasserkatastrophe km Jahre 1927 im Gottleubakal, wo man einem Grafen v. Lüttichau, dem früheren Vorsitzenden der Deutschnationalen Partei, der auf dem Berge wohnt, eine hohe Unterstützung ge geben hat, dagegen einem Keinen Dachdeckermeister, einem armen Luder auf deutsch, der im Tale wohnt, al- Unterstützung nur drei Rollen Dachpappe und zwsi