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L-» abzuhalten. Ich habe mir deswegen auch erlaubt, einen diesbezüglichen Entschließungsantrag vorzulegen, und bitte den Landtag, diesen Antrag anzunehmen. In diesem Zusammenhang sei noch auf zwei weitere sehr wichtige Maßnahmen hingewiesen. In verschiedenen Staaten Deutschlands besteht die Einrichtung, daß man einen Fonds geschaffen und Mittel bereitgestellt hat, aus denen man die Junglehrer bis zu einem gewissen Grade unterstützt und sie auf diese Weise noch teilweise zu ihrer Berufsarbeit heranzieht. Auch dieser Weg er scheint mir sehr wertvoll und auch für unsere sächsischen Verhältnisse unbedingt gangbar. Auch in diesem Punkt legt meine Fraktion einen Antrag vor, der die Regierung aufsordert, einen derartigen Fonds zu schaffen, damit auch bei uns die Möglichkeit gegeben ist, einen Teil der Junglehrer wenigstens zeitweise mit seiner beruflichen Arbeit in Verbindung zu bringen. Die Junglehrer er warten auf jeden Fall Hilfe, und sie erwarten Hilfe von allen. Ich möchte ihnen aber in diesem Augenblick einmal zurufen: Hilfe wird nicht kommen von den utopistischen Rasereien der Nationalsozialisten, die uns ja nur in das Mittelalter zurücksüyren (Sehr wahr! b. d. Soz.), Hilse wird auch nicht kommen durch die Gewalt und die Methode, die Organisationen der Arbeiterschaft zu zerschlagen, wie sie die Kommunistische Partei anzuwenden beliebt, Hilfe tvird eben auch in diesem Punkt nur kommen durch das gemeinsame, solidarische Zusammenstehen aller Organisationen, die auf einen: wirklich sozialen Standpunkt angelangt sind. In diesem Zusammenhang will ich einige allgemeine Gedanken dieser Bestimmung herausschälen. Da kann ich mich allerdings des Eindrucks nicht erwehren, daß auch heute noch die Volks- und die Berufsschulen viel fach eine Aschenbrödelstellung einnehmen müssen. Man kann bei aller Objektivität den Gedanken nicht leugnen, daß diese Schulen, in denen doch die Mehrzahl unserer proletarischen Kinder sitzen, in den Notverord nungen ungleich schlechter wegkommen als andere Schul arten. Ich sage das, ohne etwa gegen die eine oder andere Art unseres Schulwesens zu polemisieren, ohne etwa damit zu fordern, daß es denen nun ebenso schlecht gehen soll Im Gegenteil erwarte ich, daß man gegen über den Volks- und Berufsschulen ebenso alle Rücksicht walten läßt, wie man sie den anderen Schularten auch zukommen läßt. Es wäre möglich, das an einer ganzen Reihe von Bestimmungen nachzuweisen. Die Frage der Stundenverminderung, der Klassenzusammenlegung usw. wird z. B. bei den höheren Schulen viel schonender und schmerzloser behandelt als bei den Volks- und Berufs schulen. Dann ist mir eine sehr bedenkliche Tatsache der Umstand, daß man unseren Schuletat wieder in eine so enge Verbindung mit dem Gemeindcetat, vor allen Dingen mit dem Wohlsahrtsetat bringt; denn diese Maßnahme trifft vor allen Dingen die Arbeiterwohnsitz gemeinden. Tie Arbeiterwohnsitzgemeinden sind die jenigen, die im allgemeinen als die schulfreundlichsten anzujprechen sind. Sie sind aber auch diejenigen, die gleichzeitig am stärksten unter den Wohlfahrtslasten zu leiden haben auf Grund der nun einmal bestehenden wirtschaftlichen Verhältnisse. Die Aufsichtsbehörden gehen nun ans Grund dieses schlechten Wohlfahrtsetats dazu über, die Positionen des Schuletats in außerordentlich starkem Maße zu kürzen, so daß auf diese Weise gerade den schulfreundlichen Gemeinden der Weg und die Mög lichkeit, irgendwie wirksam zu sein, genommen wird. DaS scheint mir ein erster und sehr bedeutsamer Anfang zum Rückschritt von der Staatsschule zur Gemeinde schule zu sein, den man in dieser Stunde unbedingt herausstellen muß. Drittens muß man die Feststellung machen, daß durch diese Maßnahmen gerade den Kindern der minderbe mittelten Kreise der Weg zu einer höheren Bildung, zu einer nach den bestehenden Begriffen „besseren" Bildung auf jeden Fall versperrt wird. Ich erinnere in diesem Zusammenhang an die unglücklichen Bestimmungen über die Schulgelderhöhung. Alle Sparmaßnahmen in Ehren, aber ich glaube, hier hat man tatsächlich den Hebel am falschen Fleck angesetzt. Ich kann mir nicht denken, daß es bei den Erhöhungen, die nun eintreten werden, weiten Kreisen noch möglich sein wird, ihrem Kind die Bildung zuteil werden zu lassen, auf die es vielleicht seiner Be gabung nach einen unbedingten Anspruch hätte. Fernerhin muß ich auch feststellen, daß durch diese Bestimmungen zwei sehr wichtigen schulischen Gedanken gängen jede Entwicklungsmöglichkeit abgeschnitten wird. Der eine ist die völlige Verhinderung eines wei teren Ausbaus unserer Landschule; ein Problem, das ja gerade in den letzten Jahren sehr eifrig behandelt worden ist, findet damit einen vorzeitigen und recht un willkommenen Abschluß. Ein Beispiel soll es beweisen: Eine Landschule mit 160 Schülern, die jetzt sechsstufig ist, wird auf Grund dieser Verordnung zu einem vier stufigen Organismus herabgeschraubt. So wie hier wird es in vielen anderen Fällen auch zu verzeichnen sein. In Verbindung mit dieser Erhöhung der Klassenstärke, in Verbindung mit der Herabsetzung der Wochenstunden zahl, in Verbindung mit der Vermehrung der Pflicht stundenzahl für die Lehrer wird ein zweites Prinzip sehr stark in Mitleidenschaft gezogen werden, ja vielleicht überhaupt zur Unmöglichkeit verurteilt werden, das ist das Prinzip der Arbeitsschule, der Arbcitsschulmethodik. Ich kann mir kaum denken, daß, so gut die Mahnung gemeint sein mag, daß man an dem Bildungsniveau, an der Höhe unseres Bildungswesens mit diesen Sparmaß nahmen gewiß nichts hat ändern wollen, unter solchen Voraussetzungen dieses gutgemeinte Ziel erhalten bleiben könnte, sondern hier wrrd auf jeden Fall eine entgegen gesetzte Wandlung eintreten. Ich will mit einigen kurzen Bemerkungen bei der Frage der höheren Schulen stehen bleiben, und zwar deswegen, weil man sich da nicht allzulange auf zuhalten hat. Denn die Bestimmungen sind hier bei weitem weniger zahlreich und einschneidend. Ich begrüße zunächst den Versuch, beim höheren Schulwesen zu einer gewissen Vereinheitlichung zu gelangen. So, wie e- jetzt ist mrt dieser Vielgestaltigkeit und Mannigfaltigkeit, kann es unter keinen Umständen weitergehen. Und wenn man zuf dem Gebiete des höheren Schulwesens wirklich Er sparnisse erzielen will, dann möchte ich einmal zur Er wägung geben, daß mir der richtige Weg erschiene, die Schulzeitdauer an der höheren Schule zu verkürzen. Ich will jetzt im einzelnen nicht auSfühten, wie sich das ge stalten soll, ich will nur andeuten, daß man eS vielleicht auf die Weise machen könnte, daß man eben die Grund schulpflicht von 4 auf 5 Jahre erweitert und so den Eintritt m die höhere Schule um 1 Jahr verkürzt. Ich glaube, mit dieser Maßnahme würden sich wirkliche und wirksame Ersparnismöglichkeiten bcpm höheren Schul wesen ergeben. Die Bestimmung in § 7 Abs. 3 weaen des Zusammenlegens gewisser Klassen hat, glaube ick, mehr platonischen Charakter; in der Praxis kann ich mir wenigstens bei vielen höheren Schulen nicht gut denken, was da zusammengelegt werden soll. Wenn man nur eine Oberterz, nur eine Quarta, nur eine Untersekunda hat, wie will man da zusammenlegen? Dann würde lediglich die Aufhebung ganzer Schulen in Frage kommen, wenn an verschiedenen O'.ten verschiedene Schularten bestehen; aber ob das im Interesse des Ganzen läge, das wage ich sehr zu bezweifeln; und vielleicht darf ich auch dem Wunsche Ausdruck geben, daß nian bei diesen Abbalimaßnahmen bei den höheren Schulen den Deut schen Oberschulen nicht die musikalischen Wahlfächer nehmen möchte. Das ist etwas, was nach meinem Emp finden gerade der Deutschen Oberschule einen ihrer kenn zeichnendsten Züge mit verleiht. Und nun noch Einiges zu den Bestimmungen über das Volks- und Berufsschulwesen! Ich habe vorhin schon gesagt, daß der Herr Volksbildungs- Minister als Leitmotiv den Satz ausgestellt hatte, daß die bisherige Höhe unseres Bildungswesens beibehalten werden müsse. Ich muß noch einmal darauf Hinweisen, daß allerdings die dann für die Praxis getroffenen Maß nahmen mir die gegenteilige Wirkung viel leichter be greiflich erscheinen lassen als das an sich ehrlich gemeinte und gilt gemeinte Ziel. Jnbezug auf den wahlfreien Unterricht, der ja in dieser Schulart beseitigt werden soll, gehe ich auch nicht ganz mit. Man sollte gewisse wahl freie Unterrichtsgegenstände unter allen Umständen be stehen lassen: denn die Tatsache, daß ein Arbeiterkind am Stenographieunterricht oder an gewissen fremdsprach lichen Kursen teilnehmen kann, ist für dieses vielleicht überhaupt die einzige Möglichkeit, an diese Unterrichts- gebiete heranzukommen. Wenn man durchaus diese Stunden einsparen wollte, so gab es einen besseren Weg, da würde die Regierung sich gar nicht groß zu sorgen brauchen, denn dieser Weg ist bereits vom Landtag sank tioniert: das wäre die Einziehung der Religionsstunde im ersten und zweiten Schuljahre (Sehr richtig! b. d. Soz.), wie es ein Landtagsbeschluß seinerzeit schon klipp und klar ausgesprochen hat. Aber daß man merkwürdiger weise auf diesen schon vorliegenden klaren Beschluß nicht zukommt und nach anderen Lösungsmöglichkeiten sucht, das scheint mir ein Ausdruck dessen zu sein, was ich vorhin nicht als Willen zur Sparsamkeit, sondern als Willen zur Kulturreaktion bezeichnete. Ich begrüße die Ansätze, die zur Beseitigung des Dualismus auf dem Gebiete des Berufsschulwesens führen. Ich nenne es bewußt erst Ansätze, und Sie werden mit mir konform gehen, daß es noch nicht die endgültige, auch von mir erstrebte Ordnung ist. Ich stehe auf dem Standpunkt, alle Schulen dem Volks- bildungSministerium unterzuordnen. Nian hat jetzt end lich einen Anfang gemacht, die Lösung ist Ihnen ja aus der Notverordung selbst heraus bekannt. Hoffentlich schreiten wir auf diesem Wege weiter und kommen bald zu einer endgültigen und restlosen Klärung dieser Frage. Ich darf mich auch eines Angriffs gegen die Regie rung nicht entäußern, wenn ich sage: Bei aller Betonung, die akademische Lehrerbildung nicht anzutasten, bedeutet die Besoldungsreglung einen indirekten Angriff auf die akademische Lehrerbildung. (Sehr richtig! b. d. Soz.) Tenn wenn man einen derartigen Unterschied macht in der Besoldungsregelung von Akademikern, wenn man den Akademiker an Volksschulen so unverhältnis mäßig tiefer einstuft als den an höheren Schulen, fo er zeugt man selbstverständlich den Wunsch und die Neigung, nicht an die Volksschule zu gehen, sondern an eine höhere Schule. Was man damit erreicht, ersparen Sie mir, in diesem Zusammenhänge weiter auszuführen. Es ist das, was ich gesagt habe, der indirekte Angriff gegen die verhaßte akademische Lehrerbildung. Ich bedauere, daß man diesen Weg hier beschritten hat. Uber die persönlichen Belange der Lehrerschaft will ich in diesem Zusammenhänge nichts sagen, und zwar vor allen Dingen auch deswegen, um nicht den Eindruck zu erwecken, als wenn diese persönlichen Dinge, die mit der Besoldung und der Stundenfrage Zusammenhängen, etwa für die Behandlung dieses ganzen Fragenkomplexes das Ausschlaggebende sein sollten. Feststellen will ich nur, daß man auch hier bei der Besoldungsbewertung des Bolksschullehrers einen Maßstab angewandt hat, der mir gegenüber der Bedeutung dieses Standes keines wegs gerecht erscheint, vor allen Dingen deswegen, weil hier auch die Regierung ihre Versicherung gebrochen hat, die sie den Beamtenverbänden gab, daß an eine Andening des Spannungsverhältnisses, an eine Änderung des Besoldungssystems bei dieser Regelung nicht herangezogen werden soll. Wenn ich so die Entwicklung als Ganzes ansehe, muß ich allerdings schon feststellen, daß diese Notverordnung eine nahezu restlose Erfüllung aller der reaktionären Wünsche dar stellt, die wir seit einigen Jahren zu hören gewohnt waren. Ganz gleich, ob sie von den Herren Schuldezernenten aus gingen, oder von den Christlichen Elternvereinen, wir sehen, wie alle die Forderungen, die im Laufe der Jahre einmal aufgetaucht sind, in dieser Notverordnung auf dem Gebiete des Schulwesens erfüllt worden sind (Sehr richtig! b. d. Soz ), und das muß dazu zwingen, daß man trotz Anerkennung des notwendigen Willens zur Spar samkeit solche Maßnahmen unbedingt zu bekämpfen hat. Und so stellt sich hier diese ganze Maßnahme, als Ganzes gesehen, im Großen betrachtet, doch als das dar, was ich ungeschminkt aussprechen muß, als der Ausdruck eines im Grunde genommen, urreaktionären Willens. Man benützt die Zeit dieser Wirtschaftskri e, wie auf dem Gebiete der Wohlfahrtspflege, der Soz alpolitik, auch auf dem Gebiete der Kulturpolitik, das Rad der Entwicklung auf den Borkriegszustand, und zwar auf einen Zustand, der weit vor dem Kriegsbeginn liegt, zurückzudrehen. (Sehr wahr! b. d. Soz.) Man spricht von Sanierung und meint eben Entrechtung, man spricht von Spar samkeit und meint Kulturreaktion. (Lebhafte- Bravo! b. d. Soz.) Punkt 12: Veratung de» Anträge» der Abgg. Ma« und vr. Wallner, die AufftchtsratStautiemen und Auf. wandSentfchädtgnngen de» Vorstände» und der An gestellten der A.-G. «ächfifche Werke betreffend (Druck, fache Rr. 2VS). Der Antrag Rr. 299 lautet: Der Landtag wolle beschließen: Die Regierung wird ersucht, im BerwaltungSrat der Aktiengesellschaft Sächsische Werke durchzusetzen^ daß die AufsichtsratStantiemen und Aufwandsent chädlgungen, die Vorstand und Angestellte dieser Gesell chaft zufolge der mittelbaren oder unmittelbaren Be elligung der Aktiengesellschaft Sächsische Werke oder der Elektra an anderen Unternehmungen beziehen, restlos in die Kasse der Aktiengesellschaft Sächsische Werke abgeliefert werden Punkt 13: veratung de» Anträge» der Abgg Ma« und vr. Wallner auf Herabsetzung der Gehälter de» Vorstände» und der leitenden Angestellten der A.-G. Sächsische Werke. (Drucksache Rr. 301.) Der Antrag Nr. 301 lautet: Der Landtag wolle beschließen: Die Regierung wird ersucht, im Berwaltungsrate der A.-G. Sächsische Werke durchzusetzen, daß die Ge hälter von Vorstand und leitenden Angestellten dieser Gesellschaft derart herabgesetzt werden, daß sie in an gemessenem Verhältnis zu den Bezügen der leitenden uud hohen Beamten Sachsens stehen. Punkt 13a: veratung de» Anträge» de» Abg. vr. Wallner auf Festsetzung einer HöchstanSzahlungS- grenze für Gehälter und Pensionen von jährlich 12««« MM. (Drucksache Rr. «47.) Der Antrag Nr. 647 lautet: Der Landtag wolle beschließen: Die Regierung zu ersuchen, durch Notverordnung auf Grund der Verordnung des Reichspräsidenten vom 24. August 1931 (RGBl. I S. 453) für die Zeit der durch die sächsische Verordnung vom 21. Sept. 1931 (GBl. S 155) verfügten Beschränkungen der Be amtenrechte eine Höchstauszahlungsgrenze für Gehälter und Pensionen von jährlich 12000 —RM für Minister, Staatsbeamte, Staatsangestellte, Gemeindebeamte und Gemeindeangestellte anzuordnen. (Fortsetzung in der nächsten Nummer der Landtag-beilage.) Abg. vr. Wallner (Volksr. — zur Begründung): Zuerst zur Notverordnung! Drei Schlagworte be herrschen die Öffentlichkeit. Das erste „Selbstver waltung", deren hundertjähriges Bestehen wir in Sachsen kürzlich gefeiert haben. Die Selbstverwaltung ist von einigen Machthabern im Deutschen Reiche ein schließlich Sachsens beseitigt worden. Wir können des halb aber auch entgegnen, für die Maßnahmen, die jetzt durch die Notverordnung getroffen werden, sind wir als Vertreter der Bevölkerung, als gewählte Vertreter der Bevölkerung nicht mehr verantwortlich. Die Verant wortung für das Kommende, und das Kommende wird bei der falschen Politik, die immer rigoroser fortgesetzt wird, der Staatsbankrott sein, tragen allein die Regie rung und die hinter ihr stehenden Parteien des Reichs tages. Das zweite Schlagwort ist „Selbsthilfe". ES wird niemand behaupten wollen, daß die Notverordnung, die hier herausgegeben worden ist und die anderen, die in den Ländern gleichfalls erscheinen, eine Selbsthilfe seien. Ich glaube, man bezeichnet die Notverordnung mit ihren Auswirkungen besser und richtiger mit dem Worte „Selbstvernichtung". Tas dritte Schlagwort ist „Vertrauen". Von Vertrauen wird von Regierungs seite aus geredet. Von Brüning gehts aus, und das Mißtrauen wird verordnet. Wir Volksrechtler und Ver treter des Sparerbundes haben von allem Anfang unseres politischen Auftretens an betont: Stellt das Vertrauen zu einer gerechten Staatsleitung und Staatsordnung und zu den inländischen Wertanlagen wieder her. Man hat vor allen Dingen geprahlt mit der neuen Entwick lung der Sparkassen. Das war das Paradepferd, das man uns entgegensetzte, wenn wir darauf verwiesen, daß die Vernichtung des Vertrauens zum Zusammenbruche führen würde. Bitte, sehen Sie sich heute Ihre öffent lichen Sparkassen an, und es wird nicht mehr lange dauern, und Sie haben an deren Stelle Verlustträger, die Ihnen vielleicht genau soviel Kopfschmerzen machen werden wie manche Stadtbank in einer Großstadt, die mit einem Riesenverlust zusammenkrachte. Die Notverordnungen, insbesondere auch die säch sischen, sind lediglich ein Versuch, der Dinge Herr zu werden, ein Versuch, der scheitern wird. Es wird kaum bis März langen, dann wird man noch rigorosere Maß nahmen ergreifen müssen, wenn man in der falschen Politik, die wir von jeher bekämpft haben, so fortschreitet. Lassen Sie mich auf Einzelheiten eingehen! Die Notverordnung bringt Änderungen im Behörden aufbau. Es wird eine Kreishauptmannschaft beseitigt. Wir Volksrechtler haben die Forderung erhoben: Weg mit den fünf Kreishauptmannschaften! Dadurch wird das ganze Verwaltungsverfahren vereinfacht. Diese Zwischeninstanz verlangsamt und erschwert nur die Staatsverwaltung und hemmt die Wirtschaft. Die Notverordnung will Behörden abbauen. Da möchte ich raten, doch in erster Linie an den Abbau der Gemeindekammer zu gehen. In Preußen haben wir keine Gemeindekammer, da erfüllen die Regierungsstellen, an der Spitze die Minister, die Ob liegenheiten der Gemeindekammer, und es geht viel besser. Dann möchte ich der Regierung raten, auch einmal an eine Reform der Staatskanzlei heranzugehen, die der zweite König von Sachsen, der hier einmal als . Nebenregent sein Dasein gefristet hat, aufgezogen hat. Tann wäre es angebracht, auch an die Frage der Bereinigung von Ministerien heranzugehen. Wenn Sie diese vier Vorschläge in die Tat umsetzen, dann können Sie allerdings stanz wesentliche Ersparnisse erzielen. Sie vereinfachen die Verwaltung, können die Gesetzgebung vereinfachen und dienen damit der Wirt schaft und überhaupt der gesamten Bevölkerung. (Zuru : Dann ist alle Not beseitigt I)