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doch immer befinden. Wenn Sie auch einer Steuererhöhung die Finanzlage, in der wir uns Frage des Straßenbaue». Wir erkenne« durchaus, an, daß eS für die Gemeinden außerordentlich schwer ist, ihre Straßen so instandzusetzen, wie e» der moderne Berkehr erfordert. Ob alle Gemetndestraßen i« dem Umfang instandgesetzt zu werden brauchen, ist ja schließlich eine andere Krag«. JedenfallS kann die Kostenfrage nicht ganz außer acht gelassen werden. Di« Übernahme von 1000 km schwarz-gelber Straßen würde für den Staat eine Ausgabe von rund 80 Mill. M. bedeuten. Wer das heute fordert, muß auch sagen, wo das Geld hergenommen werden soll. (Sehr richtig! b. d. Wirtsch. — Abg. Dobbert: Die Ge meinden können Anleihen aufnehmen!) Nun, Lcrr Kollege, ich will auch auf diese Frage noch eingehen Ich habe während der Etatrede einmal flüchtig auf einen Zuruf da- hineingeworfen, was nun zu Miß- Verständnissen geführt hat. Deshalb möchte ich jetzt einmal kurz darauf eingehen Die Finanzierung des Straßenbaues erfordert der artige finanzielle Mittel, daß sie weder durch Steuern noch durch Anleihen im Inland« aufgebracht werden können Ich habe schon gesagt, daß die Instandsetzung von 1000 km Gemeindestraßen mindestens 80 Mill. M. erfordert, 17 000 km Gemeindestraßen und Kommunal wege haben wir aber. Daraus können Sie ermessen, um welche Unsumme es sich allein in Sachsen handelt. (Abg. Müller-Planitz: Dafür werden die Gemeinden aufkommen müssen!) Eine Finanzierung aus Cteuer- erträgnissen oder etwa aus Mitteln einer Inlands anleihe kommt nicht in Frage. ES ist also zu erwägen, ob eine Finanzierung des Straßenbaues auch aus Mitteln des Auslands zu ermöglichen ist. Bisher war der Herr Reichsbankpräsident Gegner einer AuSlandsfinan- zierung. Er sah die Finanzierung deS Straßenbaus nicht als sogenannte produktive Ausgabe an. Neuer dings hat erfreulicherweise der Herr Reichsbank präsident seine Meinung dahin geändert, daß die Aus gaben für den Straßenbau doch als produktiv zu be trachten sind. (Abg. Dobbert: Seit wann denn, Herr Minister?) Zur Beschaffung der Geldmittel für den Straßenbau hat sich neuerdings für ganz Deutschland eine Finanzierungsgesellfchaft gebildet, deren Vorläufer die sogenannte Studiengesellschaft ist. Diese hat in fachlichen Auseinandersetzungen mit der Beratungsstelle und dem Herrn Reichsbankpräsidenten dieses Ergebnis erzielt, was immerhin ein erheblicher Fortschritt ist. Die sächsische Regierung selbst ist durch die Staatsbank an diesem Unternehmen bereits beteiligt. (Abg. Dobbert: Ist das die in Essen?) Nein, in Berlin; der Direktor der Reichskreditgesellschaft ist der Vorstand dieser Ge sellschaft. Die schwierigste Frage aber ist die Beschaffung des Geldes. Geld im AuSlandc aufzunehmen, das den Ländern zufließt, ist zurzeit unmöglich. Sachsen ist in starkem Umfange selbst Eigentümer der Straßen, in Preußen sind es die Provinzen. In Preußen ist daher über den Weg von Ausländsanleihen die Finanzierung des gesamten Straßenbaues möglich, in Sachsen scheiden dafür die reinen Staatsstraßen aus. Insofern würde eine Hereinnahme der schwarz, gelben Straßen als Staatsstraßen gerade diese Finanzierungsmöglichkeit ausschließen, und zwar ist sie deshalb ausgeschlossen, weil die Länder nach Art. 218 des Versailler Vertrages haftbar sind. Für die Gemeinden besteht diese Bin dung nicht. Insofern ist eS also tatsächlich möglich, daß der Ausbau von Gemcindestraßen über diese Ge- sellschaft durch Ausländsanleihen finanziert werden kann. Das war der Sinn des kurzen Zwischenrufes, und ich glaube, daß durch diese ausführlichen Erläuterungen das eingetretene Mißverständnis behoben ist. Auf eins muß ich aber immer und immer wieder Hinweisen. Wenn Sie hier Millionen-Forderungen er- heben, die in den ordentlichen oder außerordentlichen Haushalt eingestellt werden sollen, dann bedenken Sie bei der Gewerbesteuer oder Grundsteuer das Wort reden, dann schaffen Sie damit noch lange nicht die Beträge, um die vielfachen Anforderungen erfüllen zu können. (Widerspruch b. d. Soz.) Im übrigen geht fa der Ausbau der Steuergesetzgebung immer mehr auf das Reich über, so daß wir auch in der ganzen Finaingebarung immer mehr vom Reiche abhängig werden. (Zuruf b. d. Soz.) Je mehr die Steuerhoheit an das Reich übergeht, in demselben Maße schwindet auch die Finanzhoheit, so daß Negierung und Landtag in ihren Entschließungen sehr beengt und an Schranken gebunden sind, über die kein Land mehr hinweggehen kann. (Bravo! b. d. Wrtsch.) Abg. vr. Dehne (Dem.): Der Herr Finanzminister hat in seiner Etatreüe ausgeführt, daß einschließlich deS rechnungsmäßigen Betrages beim Staatshaushalt von rund 3,4 Mill. RM. sich das Vermögen deS Staates an Kassenbestand, Wertpapieren, Beteiligungen usw. um rund 80294230 RM. erhöht habe. Ich glaube, das ist ein sehr gefährlicher Satz. (Sehr richtig! links.) Wie sieht eS denn in dieser Beziehung aus? Auch der Herr Fmanz- minister hat dem Satze, den ich eben vorgetragen habe einen anderen folgen lassen, und der andere Satz grb die Wahrheit zu erkennen. Da sagt er: Dieser Vermögenszuwachs, der sich hauptsächlich aus den Werten des außerordentlichen Haushalts er gibt, wurde im wesentlichen durch Ausnahme fremder Gelder ermöglicht. Und wenn Sie nun im Rechenschaftsbericht die Über sicht über die Schulden sehen, da finden Sie ganz glatt, daß sich in demselben Jahre, wo sich das Vermögen des Staates um 80 Millionen vermehrt hat, auch die Staatsschuld von 82 Millionen auf 162 Millionen ver mehrthat. Das sind auch 80 Mill. M. (Hört, hört!) Nun wird man zugeben müssen, ein Mann, der sagt, mein Vermögen ist um X Mark gewachsen, und dabei be schämend sagen muß, aber meine Schuld ist auch um X Mark gewachsen, wird nicht sagen können, daß sich sein Vermögen tatsächlich verbessert hat. In Wirklich- leit ist eS so, der Herr Finanzminister hat im Zusammen- hange damals auch gemgt, daß sich am Ende deS Rechnungsjahres im Verhältnis zum Beginn das Ge- samtvermögen des Staates um 1260000 M. vermehrt hat. DaS ist aber gegenüber einem Gesamtvermöqen von 9S7 Mill. M. nach meiner Rechnung 0,1 Proz. Das ist eine Erhöhung, die meiner Ansicht nach nicht Ver- avlassung geben kann, numnehr sich zu rüsten, um auch einmal einen kräftigen Schluck aus der Pulle deS Staates zu nehmen. (Heiterkeit.) Ich meine, eS wäre , vom Standpunkte de» Herrn FinanzministerS aus eigentlich ganz gut gewesen, wenn er diese kleine Summe von 1,2 Mill. M. lieber etwas mehr in den Vordergrund gerückt hätte an Stelle dieser stattlichen Summe von 80 Mill. M, die sich bei näherer Betrach tung zu einem Nichts verfllüchtigt. Aber ich glaube, fast noch gefährlicher wie diese Dinge ist die Tatsache, daß in der Etatrede uns gesagt worden ist, daß das Defizit deS neuen Etats nur !9,5 Millionen beträgt gegenüber 25,5 Millionen im Vorjahre, daß sich daS Defizit also um 6 Mill. M. gesenkt habe. DaS wäre etwas außerordentlich Er- reuliches, wenn es sich hier tatsächlich um eine wirkliche Verminderung der Ausgaben oder um eine Erhöhung >er Einnahmen handelte. Aber dem ist ja leider nicht so. Ein Blick auf Kap. 36 Tit. 2 zeigt schon, wie die Situation in Wirklichkeit ist. Das ist die Einstellung für die Werte schaffende ErwerbSlofenfürwrge, die im vorigen Jahre mil 5 Millionen im ordentlichen Etat eingesetzt war. In diesem Jahre ist in diesem Titel nichts eingestellt; dagegen erscheinen im außerordent- Uchen Etat 10 Millionen für diese Zweck:. Ich frage: Ist diese veränderte Einstellung von unserem Stand punkte au- etatrechtlich richtig? Und ich frage weiter: Ist sie finanzpolitisch ratsam? Ob sie etatrechtlich richtig ist, das zu entscheiden, ist sehr schwierig. Die Frage, was ist der ordentliche und was ist der außerordentliche Etat, ist außerordentlich umstritten. Im allgemeinen, kann man wohl sagen, ist die herrschende Auffassung, daß in den außerordentlichen Etat im großen und ganzen die werbenden Ausgaben gehören. In unserem eigenen StaatSwirtschaftSgesetze 4 und 5 kommt das auch nicht völlig klar zum Ausdruck, ob eine Ausgabe im ordentlichen oder im außerordentlichen Etat unter- zubringen ist; aber in diesem kleinen Kommentar des StaatswirtschaftSgesekeS von unserem früheren Vize präsidenten des StaatsrechnungShofeS, vr. Richter, wrrd in der Anmerkung mit Recht gesagt: In der Hauptsache kommen für die Ausgaben im außerordentlichen HauShaltplan die sogenannten werbenden Ausgaben in Betracht. DaS ist auch die allgemeine Ansicht. Wenn wir davon ausgehen, so müssen wir fragen, ob die Unterbringung dieser 10 Millionen im außerordentlichen Etat richtig ist. Sind das wirklich werbende Ausgaben? Es ist sehr fraglich, ob man hier wirklich von werbenden Ausgaben sprechen kann, oder ob es nicht richtiger ist, diese Dinge im ordentlichen Etat unterzubringen und nicht im außer ordentlichen. Ich weiß, daß diese selben Dinge im Reiche und auch in Preußen ebenfalls im außerordent lichen Etat geführt werden. DaS mag sein; aber wie steht cs z. B. in Bayern? Wenn ich recht unterrichtet bin, hat man diese Ausgaben dort früher im außer- ordentlichen Etat gehabt und hat sie jetzt in den ordent- lichen Etat übernommen. Das wird seine guten Gründe haben; man hat eS sicher nicht getan, weil man zuviel Geld im ordentlichen Etat hat. Sie kennen ja die Klagen des Landes Bayern, die uns alle Tage in die Ohren gellen. Man hat es vielmehr wohl aus finanz politischen Erwägungen heraus getan, meiner Ansicht nach nicht mit Unrecht. Denn haben wir in der gegen wärtigen Situation irgendeine Veranlassung, unser Defizit, sagen wir, durch technische Mittel geringer er- »chemen zu lassen, als es wirklich ist? Haben wir das in einer Stunde, wo wir damit rechnen, daß nunmehr große Verhandlungen mit dem Reiche wegen des endgültigen Finanzausgleichs im Gang gefetzt werden, eine Verhandlung, bei der wir doch Rede und Antwort stehen müssen und bei der wir nachzuweisen haben, wie unsere Etatverhältnisse stehen. Ich glaube, wir haben bei dieser Sachlage wirklich keine Veranlassung, unseren Etat geringer erscheinen zu lassen, als er ,st, und das Defizit zu vermindern, wenn wir dem Reiche doch sagen wollen: Ihr gebt uns zu wenig, ihr seht, dies fehlt uns! Ich habe auch das Gefühl, daß an anderen Stellen des Etats das Bestreben erkennbar ist und bei der Aus arbeitung des Etats vorherrschte, das Defizit herab zudrücken. Sehen Sie sich Kap. 17 an! Dort werden 7^ Millionen für Wohnungsbaudarlehen gefordert, die wegen der Auswirkungen der Mietzinssteuer. stundungSverordnung sich bei den Gemeinden auS- wirken werden. Der Ausfall soll ja nach der Vorlage, die Sie in Händen haben, den Gemeinden auf diesem Wege entschädigt werden. Diese 7^ Millionen sind der Ausfall deS laufenden Jahres, wo bleibt aber der Ausfall des Jahres 1928? Die SteuerstundungSverord- nung hat ja das vorige Etatjahr schon beherrscht, und nach der Vorlage Nr. 70 sollen ja in diesem Jahre, wenn ich eS richtig verstehe, 7^ Millionen als Dar lehen gegeben werden. Wie nun, wenn diese Vorlage Nr. 70 nicht so schnell verabschiedet wird, wenn sie etwa erst verabschiedet wird, wenn die RechnungS- bücher der Regierung geschlossen sind? Ja, dann be lasten diese 7^ Millionen des Jahres 1928 Sie im Jahre 1929, und Sie werden in diesem Jahre diese 7)4 Millionen ebenfalls aufzubringen haben. Ich weise weiter auf die Kap. 62 und 63 hin, das sind die Unterstützungen der Kirche. JnJhren Händen ist die Vorlage Nr. 73 über die AblösungSverträge mit den Kirchen. Die Regierung wünscht, daß diese Bor- läge noch in diesem Jahre verabschiedet wird, selbst- verständlich, und sie sagt selber, daß, wenn dies ge- ichieht, eine Veränderung der Einstellung bei den Kap. 62 und 63 notwendig wird. Natürlich wird sie das, denn die laufenden Ausgaben erhöhen sich um rund eine Million, und im Jahre 1929 kommt noch einmal eine Zahlung von 2 Millionen — das ist tue Summe, die für die Rückstände vereinbart worden ist — dazu. DaS sind wiederum 3 Mill. M, die aller Wahrscheinlichkeit nach unseren Etat belasten werden. Ich weise weiter darauf hin, daß bei Kap. 58 Tit. 18 im vorigen Etat 3380000 M. standen zur Verzinsung und Tilgung der Beträge, die wir zur einmaligen WLeder herstellung der Staatsstraßen im Wege des außer ordentlichen Etat» bewilligen. Heute sehe ich zu meinem Erstaunen sm Etat, daß von der Verzinsung und Tilgung »ieser Summe künftig abgesehen werden soll. Damit ist man weitere 3,3 Mill. M. im Ordentlichen Etat ge- part. Ich führe da» nur an, um zu zeigen, daß tat- ächlich an verschiedenen Stellen da» Bestreben ob- aewaltet hat, da» Defizit so gering al» möglich er scheinen zu lassen. Wenn ich diese Summe zusammenrechne, so ist das Defizit eben nicht 19,5 Millionen, fondern etwa 39 Millionen; das ist in Airklichkert der Etat: das Defizit ist um etwa 19 Millionen höher als im Vor jahre. Wenn uns die Regierung einen Etat in dieser Form vorgelegt hätte, hätte man ihr dann Vorwürfe machen dürfen? Ich von meinem Standpunkt aus gewiß nicht, denn wenn der Herr Finanzminister den Etat so vorgelegt hätte, dann würde er sich unbedingt an die finanzpolitischen Erwägungen gehalten haben, von denen seine Vorgänger sich haben leiten lassen. Freilich habe ich den Eindruck, als wenn der Herr Finanzminister mit der Finanzpolitik seiner Vorgänger nicht allenthalben einverstanden wäre. Er hat das auch sehr deutlich rum Ausdruck gebracht, und zwar mit Worten, die so deutlich sind, daß sie uns, darf ich offen sagen, etwas überrascht haben. Der Herr Finanz minister hat im vorigen Jahre auf dem 5. Sächsischen Handwerkertag in Leipzig eine Rede gehalten, die jetzt erst im Wortlaut zu unserer Kenntnis gekommen ist. Er hat damals folgendes gesagt. Er wollte vor seinen Zuhörern auseinandersetzen, warum es ihm nicht möglich gewesen sei, die Schlachtsteuer abzubauen, und er hat gesagt: Es war meine feste Absicht, das zu tun, aber es mußte mir zunächst darauf ankommen, die Finanzen des Landes, die 1926 eine außer ordentlich bedenkliche Form angenommen hatten, in Ordnung zu bringen. (Lebhaftes Hört, hört! links.) Man soll die Worte eines Politikers niemals auf die Goldwage legen, aber ich glaube, der Ausdruck, der hier in Leipzig gebraucht worden ist, ist so, daß es gerechtfertigt ist, wenn er, schon um meinen Vorgänger Vr. Reinhold und mich selbst zu decken, von nur auf das richtige Maß zurückgeführt wird. (Sehr richtig! b. d. Dem) Also 1926 befanden sich die Finanzen in einer außerordentlich bedenklichen Form, sagt der Herr Minister. Das ist nicht ganz unrichtig, damals gmg eS uns wahrhaftig nicht gut, und ich habe als Finanzminister hier von dieser Stelle aus Ihnen oft genug das gesagt. Aber daß sie in Unordnung gewesen wären und hätten in Ordnung gebracht werden müssen, das ist uns doch neu. Damals, daS habe ich manchmal ausgeführt, fehlte es uns in den Staats kassen an dem nötigen baren Gelbe, und die Be triebsmittel waren sehr schwach. Aber, das war weder damals etwas besonders Neues, noch scheint es mir, als wenn es heute wesentlich anders ist. Aber kann man deshalb sagen, daß eine Unordnung in der Finanzverwaltung des Staates herrsche? Ich glaube nicht, das ist ein etwas zu scharfes Urteil. Das heißt, eine gewisse Unordnung hat schon ge herrscht, das muß ich zugeben, nämlich auf dem Ge biete der sächsischen Realbesteuerung. Da müssen wir zugeben, daß im Jahre 1926 die Verhältnisse aller dings so waren, daß sie unbedingt in Ordnung gebracht werden mußten, denn im Jahre 1926 hatten wir noch das Grund- und das Gewerbesteuergesetz aus der Inflations zeit her und mußten uns damals mit einem tatsächlich ganz unvollkommenen Gesetze begnügen. Die Wirkung war, daß nicht wenige Kreise sich gerade bei der Ge werbesteuer mit lächerlich geringen Beträgen ihrer Stcuerpflicht entledigen konnten. Insofern fehlte die Ordnung, aber die Schuld kann man nicht der damaligen Negierung geben, sondern, das habe ich damals aus führlich dargclcgt, schuld war an diesem Zustande die Reichsrcgierung, die mit ihrer Gesetzgebung nicht weiter kam und uns hinderte, daß wir die Gesetze, die längst vor bereitet waren, dem Parlament vorlegten. In der ersten Minute,als das möglich war, haben wir die Gesetze gebracht und dafür gefolgt, daß die Realbesteuerung in eine neue Form gebracht wurde, in eine Form, daß sie ertrag-fähiger waren. Nichtig ist, daß die Erträgnisse dieser Steuern seit jenem Jahre sich wesentlich gebessert haben. Und gerade diese höheren Erträgnisse sind es gewesen, die die Besserung in den Verhältnissen des Staates herbei- geführt haben. Wenn also der Herr Minister heute — und ich freue mich darüber — entlastet sein und sagen kann, es sieht nicht mehr so schlimm wie 1926 aus, so sind es gerade diese Gesetze, die dazu beigetraaen haben, daß die finanzielle Ordnung eingekehrt ist. (Sehr richtig! b. d. Dem.) Man hat uns damals Vorwürfe gemacht wegen der Höhe der Steuern. Heute spricht man recht wenig davon, und mit Recht. Heute ist dre Situation so, daß die gewerblichen Kreise froh sein müssen, wenn die Steuern nicht erhöht werden müssen, daß sie froh sein müssen, wenn sie nicht gar durch eine Reichsgesetzgebung erhöht werden müssen, und wir haben heute erleben müssen, daß der Finanz. Minister in Berlin in dankenswerter Weise sich dafür eingesetzt hat, daß der sächsische Tarif zugrunde ge- legt wird und daß wir nicht von Berlin her einen Tarif bekommen, der eine wesentlich schwerere Belastung dar stellt. (Zuruf b. d. Wirtsch.) Wir wollen nicht abweichen, ich habe nur einmal das Bestreben gehabt, in diesem Zusammenhangs darquf hinzuweisen, daß es wohl nicht ganz richtig war, uns, mir und meinem AmtSvorgänger, vorzuwerfen, daß ww die sächsischen Finanzen nicht in Ordnung gehabt hätten und daß es notwendig war, daß ein neuer Mann kam, der Ordnung brachte. Mehr wollte ich nicht sagen. Ich möchte nun noch ein Wort zu den Einnahmen unseres sächsischen Etats sagen. Auch bei den Ein nahmen kann man nicht alles sehen. Die Überweisungen des Reiches und die sächsischen Landessteuern sind lediglich eingestellt worden nach dem tatsächlichen Ertrag des JahreS 1928. Sie sind — das hat der Herr Minister auch in seiner Etatrede hervorgehoben — so eingestellt worden, weil man die Etatziffern des l Reiches bei der Bearbeitung unseres sächsischen Etats > noch nicht hatte. Aber heute, wo der Reichsetat > inzwischen erschienen ist, zeigt sich, daß wir diese Reichs- überwersungksteuern höher eingestellt haben, als wie i sie schlüsselmätzig nach den Einstellungen im ReichSetat > auf uns entfallen werden. Ich halte das gerade in