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b) Vor- Bor- Vor- einzustellen; 3. die Einstellung bei Tit. 12 b gemäß der läge Nr. 4 um 20 000 NM. zu kürzen; zu streichen; 1. » die in der Vorlage Nr. 4 vorgesehenen Streichungen abzulehnen; Frau Thümmel. 2. in Tit. 12» zur Erweiterung des Schwestern hauses in Arnsdorf 50 000 RM. statt 100 000 RM. 4. die Einstellung bei Tit. 12o gemäß der läge Nr. 4 zu streichen; 5. die Einstellung bei Tit. 12 6 gemäß der läge Nr. 4 um 50000 RM. zu kürzen; e) im übrigen die Einstellungen nach der Vorlage Nr. 1 zu genehmigen. bei Tit. 12 unter 8 bOOOOO RM. elnzuseden al- erste Rate für den Bau einer Frauenklinik für Südwestsachfen in Plauen: ä) bei der staatlichen Frauenklinik in Thomnitz einen Erweiterungsbau zu errichten und hierfür im Staatshaushaltplan für 1929 unter Tit. 12K al- erste Baurate 500000 RM. einzusetzen; 2. im übrigen die Einstellungen nach der Vorlage Nr. 1 zu genehmigen. Der Antrag Nr. 123 lautet: (Die WtnderheitZanträgt sind durch » besonder» bezeichnet.) Der Landtag wolle beschließen: bei Kap. 28 des ordentlichen Staat-hauShaltplan- für 1929: ») die bei Tit. 5 b eingesetzte Summe für 8 Geistliche Ber.-Erst. Abg. Frau Thümmel (Soz.): Bei der Be- ratung des Kap. 27 — Frauenkliniken zu Dresden und Chemnitz und Krankenstift Zwickau — würde festgestellt, daß die Frauenkliniken überbelegt sind. In der Dresdner Frauenklinik sind die Zugänge gestiegen von 3428 im Jahre 1924 auf 5884 im Jahre 1928; die Zahl der Geburten in dieser Klinik stieg von 1714 im Jahre 1924 auf 2796 im Jahre 1928. Die normale Bettenzahl be- trägt 255; an einem Stichtag im April waren aber in der Dresdner Klinik 292 Frauen, und am 30. Juli waren es 308. In der Chemnitzer Klinik sind die Ve» hältnisse fast noch schlimmer. Die Chemnitzer Klinik wurde 1918 mit 120 Betten eingerichtet. Zurzeit ent hält sie 180 Betten. Tie Folge rst natürlich ein großer Platzmangel, der sich allmählich zur Katastrophe aus- zuwachseu beginnt. Es fehlen vor allen Dingen Neben räume zu Wirtschastszwccken,und es fehlen Vorbereitungs- räume für Entbindungen und Operationen. Als Ersatz hierfür dient zurzeit ein Badezimmer, in dem sich auch Waschgefäße usw. befinden. Die Geburtenzahl in der Chemnitzer Klinik stieg von 1300 im Jahre 1923 auf über 3000 im Jahre 1928, und im laufenden Jahre wird sicher die Zahl 4000 erreicht werden. Die vor handene Raumnot bringt natürlich große Gefahren mit sich. Es kommt z. B. vor, daß Frauen zu früh entlassen werden müssen und schon vor der Türe zusammeubrechen. In dem Säuglingsheim, das der Chemnitzer Klinik ungegliedert ist, sind schon verschiedent lich gesunde Säuglinge angesteckt worden und infolge der Ansteckung gestorben. Die starke Inanspruchnahme der Kliniken ist in der Hauptsache auf die schwierigen Wohnungsverhält nisse zurückzuführen. Viele, auch verheiratete Frauen sind gezwungen, als werdende Mütter schon vor der Entbindung Zuflucht in einer Klinik zu suchen, weil sie kein Heim haben. Deshalb sind auch die Ein wendungen einiger Herren im Ausschüsse als durchaus abwegig zu bezeichnen, die da meinten, man könnte der Überfüllung durch Ausnahmebestimmungen Vor beugen. Es kämen doch auch solche Frauen in die Kliniken, die es nicht nötig hätten und die ganz gut zu Hause entbinden könnten. Dazu wurde auch von der Negierung betont, daß solch« Bestimmungen wohl meist auf dem Papier stünden, da die Frauen sehr oft erst in letzter Minute kämen und in schwereren Fällen sich oft eine sofortige Operation nötig mache. Schließ lich sind ja die Kliniken nicht nur Entbindungsanstalten. Es werden dort auch Frauenkrankheiten, wie Krebs und anderes, behandelt und geheilt. Um also möglichst vielen Frauen eine hygienisch einwandfreie Entbindung zu sichern und um zu verhüten, daß Mütter in schwerster Stunde hilflos bleiben, beantragt der Aus schuß, bei der Staatlichen Frauenklinik in Chemnitz einen Erweiterungsbau zu errichten und dafür unter Tit. 12 b als erste Baurate 500000 M. einzusetzen. Weiter hat den Ausschuß die Errichtung einer Frauenklinik in Plauen beschäftigt, und dies nicht zum ersten Male. 1927 hat sogar die Volkspartei beantragt, Mittel für Plauen in den nächstjährigen Etat einzu stellen, aber im vorigen Haushaltplan waren keine Mittel eingestellt (Abg. Schmidt: Leider!), weil nach Angabe der Regierung die Verhandlungen mit der Stadt Plouen noch nicht zu einem Ergebnis geführt hätten. Auch bei der diesjährigen Beratung wurde wieder geltend gemacht, daß an dem Plane nicht weiter gearbeitet werden könne, weil die Stadt Plauen noch auf der Suche nach einem geeigneten Bauplatz sei und auch die Mittel zu dem geplanten Krankenhausneubau, die ungefähr 8 bis 9 Mill. M. betragen würden, noch nicht beisammen haben. Wenn die Regierung darauf warten will, dann wird die Bevölkerung des Vogtlandes wohl nie eine Klinik bekommen. Es handelt sich hier doch um den Bau einer staatlichen Anstalt, deshalb muß die Regierung handeln und darf nicht auf die Initiative der Stadt Plauen warten. Der Ausschuß beantragt deshalb, unter 1o bei Tit. 12 unter 8 500 000 RM. als erste Rate für den Bau einer Frauenklinik für Südwestsachsen in Plauen einzusetzen. In der Aussprache wurde natürlich auch die Frage der Mittelbeschaffung erörtert. Die Regierung erklärte, daß der Erweiterungsbau in Chemnitz wegen der miß lichen Finanzlage bisher nicht in Angriff genommen werden konnte, daß aber auch die Stadt Chemnitz nicht ganz unschuldig sei. Die Stadt habe zu dem letzten Erweiterungsbau, der 800 000 RM. kostete, nichts bei- getraaen, obwohl die Krankenpflege Sache der Gemein den sei. Eine neue Erweiterung würde gegen 2 000000 RM. kosten. Für den Neubau in Zwickau werden im nächsten Jahre noch einmal 1,25 bi- 1,4 Mill. RM. angefordert Fiuanznot der gesamten Krankenkassen. Herr Aba-Müller hat jetzt gegen diesen Antrag der Kommunistischen Fraktion polemisiert dergestalt, daß sie schon immer Zusammen legung der Krankenkassen al- das gegebene Mittel ge fordert hätten. Das haben wir auch getan. Aberdarum dreht eS sich nicht. Es dreht sich darum, daß man wirklich der Notlage der Krankenkassen heute steuern muß dergestalt, daß man ihnen eine BerfügungSsumme gibt, die natürlich erst einmal von der Regierung zur Verfügung gestellt werden muß. Ich erinnere an viele Ortskrankenkassen, die heute nicht in der Lage sind, sich einen RacklagefondS zu schaffen, der gesetzlich notwendig ist, oder die gezwungen sind, diesen Rücklagefonds an zugreifen. Man geht dann dazu über, die Beiträge der Mitglieder zu erhöhen, die Leistungen der Kassen aber herabzuschrauben. Dieses System muß unbedingt be kämpft werden. Ich will hier nicht die Ursachen auf zählen, die zu dieserNotlage geführt haben. Aber zweifels ohne sind es die primären Fragen, die die Arbeiter bewegung überhaupt betreffen. Die Rationalisierung in den Betrieben, in der letzten Zeit der ungeheuer strenge und kalte Winter und die ungeheuer große Zahl von Erkrankungsfällen, all das hat die Kassen in eine mißliche Lage gebracht, so daß sie aus eigenen Kräften nicht in der Lage sind, dieser Not zu steuern. Deswegen haben wir diesen Antrag auf 2 000000 RM. Zuschuß an diese Kassen gestellt. Dann hat Herr Abg. Müller noch einige Fragen, die lch im Ausschüsse gestellt habe, hier behandelt. Ich habe eine Anfrage über die Verwendung oder Ein- stellung von Gewerbeaufsichtsbeamten der Reihenfolge nach gestellt, also der sogenannten Bewerberliste nach. Es ist mir gesagt worden, daß diese Einstellung nach der Eignung dieser Bewerber erfolge. Das ist gut. Wenn man aber schon diese Beamten prüft, ehe sie überhaupt auf die Bewerberliste kommen, müssen sie so geprüft werden, daß sie das an sie gestellte Pensum von Pflicht usw. erfüllen und die Eignung dazu haben, und dementsprechend muß auch die Einrangierung in diese Bewerberliste erfolgen. Aber wir wissen genau, wie es ist. Die Leute werden nicht immer nach der Eignung herausgesucht, sondern je nachdem, wie weit das Berwandtschaftsverhältnis oder wie weit die Ver bindung bis hinein in die Stellen ragt, wo letzten Endes die Anstellung zu erfolgen hat. Das kann man doch nicht abstreiten. Wir haben Fälle, die ich vorläufig noch zurückhalten will, aber bei gegebener Gelegenheit wird sich dazu die Möglichkeit finden. Zu der Anfrage, die ich bezüglich des Amtsmanns Grohmann gestellt habe, der in Döbeln bei der Ver sorgungsfürsorge angestellt war, bin ich noch nicht in der Lage, weitere Auskunft zu geben. Ich habe ihm gesagt, er solle in einem zusammengedrängten Bericht an den Prüfungsausschuß noch einmal sämtliche An- gaben, die er gemacht hat, wiederholen. Wir werden dann noch einmal die Möglichkeit haben, zu diesen Dingen zu sprechen. Im allgemeinen werden wir Kap. 24 ablehnen, weil wir der Meinung sind, daß diese Handhabung der sozialpolitischen Fürsorge nicht genügt und weil vor allen Dingen auch unsere ganze Ein stellung zu diesem Etat eine verneinende ist. Abg. Arndt (Soz.): Nur ein paar Worte zu dem Minderheitsantrag, den eben Herr Abg. Siegel be gründet hat! Ein solcher Antrag kann nur von Leuten gestellt werden, die von den Grundprinzipien der Sozialversicherung keine Ahnung haben. (Lebhaftes Sehr richtig! b. d. Soz.) Bisher waren die Arbeit nehmer und besonders auch die Krankenkassen stolz darauf, daß sich die Krankenkassen aus Eigenem ge tragen haben (Lebhafte Zustimmung b. d. Soz ), daß Reichs- und Staatszuschüsse hierzu nicht benötigt wurden, und daß infolgedessen die Krankenkassen ihre Selbst verwaltung aufrechterhalten haben im Gegensatz zur Invalidenversicherung, wo infolge der Staatszuschüsse zwar auch eine Selbstverwaltung, aber ich möchte sagen, mit hömopatifcher Verdünnung in Frage kommt. Des halb ist dieser Antrag schon aus Prinzip von jedem Arbeitnehmervertreter abzulehnen. (Lebhafte Zu stimmung b. d. Soz.) Es kann natürlich Fälle geben, wo einzelne Krankenkassen infolge unvorhergesehener Notfälle auch in finanzielle Not geraten können. Aber auch in solchen Fällen würden wir es ablehnen, im Etat etwas zu beantragen zur Unterstützung dieser Kassen. Da muß die Wohlfahrtshilfe im einzelnen Falle einschreiten; sie kann es auch und hat es auch getan. Im übrigen ist in solchen Notfällen auch immer eine Verständigung zwischen Krankenkassen und Arbeits- ämtern erfolgt, denn es handelt sich ja tn solchen Fällen meist um Sachen, die mit dem Arbeitsamt und den Arbeitsnachweisen Zusammenhängen. Darüber hinaus aber ist es von jeher Grundsatz gewesen, daß sich die Krankenkassen selbst tragen müssen, um ihre Selbst verwaltung anfrechtzuerhalten. (Lebhafte Zustimmung b. d Soz.) In der Abstimmung wird der MinderheiiSantrag ««ter 1 abgelehnt, die Mehrheitsauträge unter 2 «nd 3 werden angenommen. Die Punkte 2. Zweite Beratung über Kap. 27 — Frauenkliniken z« Dresden und Chemnitz und Arankenstift Zwickau — des ordentlichen Staatshaushallplans für das Rechnungsjahr 1S2S. (Mündlichervericht des Haushalt- auSschusseS Drucksache Rr. 199.) 3. Zweite Beratung über Kap. 28 — Heil« und Pfleganstalten — des ordentliche« Staatshaushalt- Plans für das Rechnungsjahr 1929. (Mündlicher Ve- richt des HauShaltauSschusseS Drucksache Rr. 123.) werden zusammen behandelt. Der Antrag Nr. 109 lautet: Der Landtag wolle beschließen: 1. bei Kap. 27 des ordentlichen StaatShauShaltplanS für 1929: ») den Tit. 5b zu streichen; b) als Tit. 11» einzusetzen: »Zur Beschaffung von Säugling-Wäsche 15000 RM.*: werben mstssen. von den Au-schußmitgNedern NMtz» demgegenüber betont, daß die Gemeinden nicht in der Lage seien, die Aufgabe der Krankenpflege zu erfüllen, da ihnen hierfür die Mittel fehlen. AIS Tit. 11» ist beantragt worden, 15000 RM. zur Beschaffung von Säuglingswäsche einzusetzen. Dazu veranlaßt un- ein Vorfall, der uns berichtet wurde, daß aus der Chemnitzer Frauenklinik eine Frau n;it einem unbekleideten Säugling entlassen worden sei: DaS Kind war nur notdürftig in eine Decke gewickelt. Die Mutter hat unterwegs erst tn einem Laden etwa- Wäsche gekauft. Damit solche Fälle nicht öfter- vor kommen, haben wir diese Summe beantragt. Weiter war die Behandlung und die Beschäftigung der Hau-schwangeren im Ausschüsse Gegenstand kritischer Betrachtungen. Die Sozialdemokratische Fraktion hat im vorigen Jahre bei der Beratung der Universität darauf hingewiesen, daß in der Universitätsklinik in Leipzig der Arbeit-zwang für die Hausschwangeren be steht, und sie hat Abhilfe dieses Zustandes gefordert. Wir müssen aber feststellen, daß in der Dresdner Frauen klinik die Zustände ähnlich sind, daß man die Haus schwangeren dort in der Waschküche, der Küche und der Nähstube beschäftigt. An sich ist gegen eine leichte Be- schästigung durchaus nichts einzuwenden, aber man soll möglichst individuell verfahren und vor allen Dingen keinerlei Zwang ausüben. Es geht aber keinesfalls an, daß Frauen und Mädchen wie in einem gewerblichen Betrieb 7 Stunden täglich z. B. an der Dampfmangel beschäftigt werden. Wir bemühen uns seit Jahren im Landtage, durch staatliche Beihilfen an erwerbstätige Frauen und Mädchen die rechtzeitige Arbeitsnieder legung vor der Entbindung zu ermöglichen. Da sollte eine staatliche Frauenklinik wirklich mit gutem Beispiel vorangehen. Die Regierung versicherte dazu, daß in Zukunft darauf geachtet werden soll, Hausschwangere nicht mit schweren Arbeiten zu belasten. Schließlich beantragt der Ausschuß, die Stelle des Geist lichen im Krankenstist unter Tit. 5 b zu streichen. Die Seel sorge im Krankenstift Zwickau ist auch ohne einen ständig angestellten Geistlichen durchaus gewährleistet. Ich bitte um Annahme der Anträge auf Drucksache Nr. 109. Minister des Innern Richter: Zu den Anträgen hat die Regierung zu erklären, daß sie auf die Ein richtung des Geistlichen beim Krankenstift in Zwickau nicht wohl verzichten kann, denn von den Kranken des Krankenstiftes wird seelsorgerischer Zuspruch durch einen Geistlichen in großem Umfange begehrt. (Widerspruch b. d. Soz. — Abg. Geiser: Lächerlich!) Bei Neubesetzung der Stelle des Geistlichen im Jahre 1924 ist eingehend geprüft worden, ob die Ortsgeistlichen die Versorgung der Anstalt mit übernehmen können. Das hat sich als nicht möglich erwiesen; vielmehr zeigte sich, daß nur eine ganze Kraft die Arbeit zu leisten vermag. Dann zur Beschaffung von Säuglingswäsche. Es ist bei den beiden staatlichen Frauenkliniken angefragt worden, sie haben beide berichtet, daß ihnen ein Fall der geschilderten Art nicht bekannt ist. Selbstverständlich stehen auch wir auf dem Standpunkt, daß jeder Säug ling mit entsprechender Kleidung entlassen werden muß. Die Anstalten haben berichtet, daß in den Fällen, wo die Mutter oder die Eltern nicht in der Lage sind, diese Kleidung zu beschaffen, das Wohlfahrtsamt der be treffenden Stadt die Kleidung zur Verfügung stellt. In den selten vorkommenden Fällen, wo von da die Wäsche nicht zu erlangen gewesen ist, sind aus Stiftungs- Mitteln unentgeltlich Wäschestücke mitgegeben worden. Was sodann die beiden Posten für die staatlichen Anstalten in Chemnitz und Plauen anlangt, so ist hin sichtlich Chemnitz durchaus zuzugeben, daß die An stalt überfüllt ist. Um die hierdurch entstehenden Miß stände zu beseitigen, müßte ein Erweiterungsbau aus- gesührt werden, der 1,5 bis 2 Mill. M. kosten würde. Zur Aufbringung dieser Mittel ist der Staat bei der außerordentlich ernsten Finanzlage jetzt nicht in der Lage. Zunächst müssen die begonnenen Bauten in Zwickau, die im nächsten Jahre über 1V« Millionen be anspruchen werden, zu Ende geführt werden. Außer dem muß auch gefordert werden, daß die Stadt Chemnitz sich in angemessener Weise beteiligt, da ein Erweiterung-- bau in erster Linie den Einwohnern von Chemnitz zu gute kommen würde. (Zuruf b. d. Soz.: Doch dem ganzen Bezirk!) Chemnitz hat auch bei der Errichtung der Anstalt sich angemessen beteiligt; es ist nicht ein zusehen, warum jetzt Chemnitz bei der Erweiterung nicht diesen Grundsatz beibehalten will. Ebenfalls wegen der Finanzlage des Staates, aber auch noch aus auderen Gründen (Zuruf b. d. Soz.: Welche?) muß der Plan, in Plauen eine weitere staat liche Frauenklinik zu errichten, wozu das Gesamtministe rium auch noch keine Stellung genommen hat, vorläufig zurückgestellt werden. Der Bau einer solchen Frauen klinik soll in Verbindung gebracht werden mit dem Neu bau des Krankenhauses in Plauen. Um die allgemeinen Kosten für Heizung, Esseubeschaffung usw. zu erniedrigen, soll also die Frauenklinik an das neu zu errichtende Plauener Krankenhaus angegliedert werden. Da steht noch nicht fest, ob die Stadt Plauen mit den ihr zur Verfügung stehenden Mitteln das neue Krankenhaus bauen kann. Auch über den hierfür in Frage kommenden Bauplatz ist noch keine Entscheidung getroffen. Bei dieser Sachlage können die weiteren Planungen für die Frauenklinik zurzeit nicht fortgeführt werden, sie werden aber wie ich versichern will, von uns angeregt werden. Wir werden die Sache nicht liegen lassen, sondern uns mit Plauen in Verbindung setzen, um die Verhand lungen wieder in Gang zu bringen. Ich muß also bitten, die Anträge, die zu der Vor lage gestellt sind, in erster Linie wegen der Finanzlage des Staates, aber auch aus den eben angeführten Gründen abzulehnen. Abg. Frau Rischwitz (Komm.): Die Anträge, die dem Landtage heute zu Kqp. 27 vörliegen und den Ausbau der Frauenklinik in Chemnitz und den Neubau einer Frauenklinik in Plauen betreffen, stehen hier nicht zum ersten Male zur Aussprache. Insbesondere ist der Neubau der Frauenklinik in Plauen' ein Projekt (Fortsetzung in der Beilage).