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Ebnung über einen Einspruch des Herm Adg Sinder mann gegen seinen Ausschluß von der Sitzung ab» gestimmt werden muß. Außerhalb der Tagesordnung erhält sodannAbg Arndt (Soz.) zur Abgabe einer Erklärung das Wort. Aba. Arndt (Soz.): Meine Damen und Herren! Der Herr Finanzmiwster hat in der Dienstag-Sitzung des Landtages erklärt, daß er auch bei der Arbeiterbank wegen der von der Bank gestellten harten Bedingungen keinen Kredit ausnehmcn könne. Daraufhin ist in den bürgerlichen Zeitungen folgende Notiz erschienen: Die Zinssätze der sozialdemokratischen Arbeiterbank. Bemnntlich hatte sich die Arbeiterbank bereit erklärt, dem Freistaat Sachsen einen Kredit von einigen Mil lionen Mark zur Verfügung zu stellen, damit das von der SPD. im Landtag beantragte Arbeitsbeschaffungs programm in Angriff genommen werden könne. Wie wir hierzu erfahren, sind diese Pläne an dem Ver halten der Arbeiterbank gescheitert. Dieses Institut hatte für die Staatsanleihe nicht weniger als 11 v. H. Zinsen gefordert. Selbstverständlich mußten unter diesen Umständen die eingeleiteten Schritte abgebrochen werden, wenn anders nicht die Interessen des Staates in Gefahr gebracht werden sollten. Zu dieser Angelegenheit habe ich namens der Frak tion der SPD. folgendes zu erklären: 1. Der Herr Finanznnnister hat mich am Dienstag vormittag von den Verhandlungen mit der Arbeiterbank unterrichtet und gebeten, mich bei der BanNcitung für eine Ermäßigung des Zinssatzes einzusetzen. Er bat mich ferner, im Plenum des Landtages nicht auf die An gelegenheit emzugehen (Hört, hört! links) und erllärte, daß auch er über diese Verhandlungen nicht reden werde. (Hört, hört! — Zuruf links: Das ist das Wort eines Ministers! — Unruhe.) 2. Das sächsische Finanzministerium hat mit der Ar beiterbank auch nicht über einen Kredit zur Durch führung von Notstandsarbeiten, sondern nur über einen allgemeinen, nicht zweckgebundenen Kredit, erst recht nicht über eine Staatsanleihe verhandelt. (Hört, hört! links.) Es trifft daher nicht zu, daß die Arbeitcrbank für Kredite, die zur Durchführung von Notstaudsarbeiten ausgenommen werden sollten, eine Verzinsung von 11 Proz. verlangt habe. (Hört, hört! links.) In Wirk lichkeit ist für den allgemeinen Kredit ein Satz von 1 Proz. über den Reichsbankdiskont plus pro Monat — das macht allerdings nach dem heutigen Stande des Reichsbankdiskonts 11 Proz. aus — gefordert worden. Dieser Satz ist bedeutend niedriger als der der anderen Banken, die 13 Proz und mehr forderm Außer diesem Vorschlag wurde aber dem Vertreter des Finanzministeriums noch ein weiterer unterbreitet, der auf ein Zusammenwirken mit der Staatsbank hinaus lief und für die Arbeiterbank eine effektive Verzinsung von 9sH bis 10 Proz. abwerfen sollte. (Hört, hört! links.) Die Verhandlungen über beide Vorschläge waren noch nicht abgeschlossen. (Zuruf links: Trotzdem redet Herr Weber!) 3. Ich habe am Dienstag dem Herrn Finanzminister erklärt, daß sich die Gewerkschaften bei einem zweck gebundenen Kredit für eine Ermäßigung des Zinssatzes einsetzen würden. Das ist inzwischen geschehen. Die Arbeiterbank hat sich uns gegenüber bereit erklärt, einen Kredit, der ausschließlich zur Bevorschussung des Rcichs- anteils für die verstärkte Förderung von Notstands arbeiten ausgenommen wird, zu einen: ausnahnwweise herabgesetzten Zinsfuß zu geben. (Hört, hört! links.) Da die Verhandlungen über den Kredit noch nicht abgeschlossen waren und der Herr Minister selbst Ver traulichkeit gewünscht hatte, müssen seine Ausführungen und die Information der Presse aufs äußerste befremden. (Abg. Kautzsch: Ein unfaires Verhalten!) Da es sonst nicht üblich ist, das Ergebnis von noch nicht abgeschlossenen Verhandlungen über Kreditgeschäfte der Öffentlichkeit mit zuteilen, muß vermutet werden, daß es den: Herrn Minister nur auf politische Stimmungsmache ankanr, ob wohl ihn: bekannt ist, daß die Arbeiterbauk allein in diesem Jahre mehr als 15 Mill M. zur Finanzierung des Wohnungsbaues nach Sachsen gegeben (Hört, hört! links.) und damit denfächsischen Wohnungsbau stark gefördert hat. Die Sozialdemokratische Landtagsfraktion und die Gewerkschaften sehen sich angesichts dieses illoyalen Ver haltens des Herrn Finanzministers nicht in der Lage, auf die Arbeiterbank zur Hergabe eines Kredites zur be liebiger: Verwendung cmzuwirken. Trotzdem werden sie sich aber auch jetzt noch für die Hergabe eines zweck gebundenen Kredits zur Bevorschussung des Reichsanteils für die verstärkte Förderung von Notstandsarbeiten zu einem besonders billigen Zinsfuß einsetzen. (Zurufe.) Ainanzminister Weber: Meine Damen und Herren! Wenn ich ein politisches Interesse hätte (Zurufe b. d. Soz.: W:rd die Erklärung besprochen?) . . . Präsident (unterbrechend): Rach 8 54 der Geschäfts ordnung steht den Ministern und sonstigen Regiernngs- vertretern nach vorheriger Anmeldung das Wort zu jeder Zeit frei. Daran bin ich gebunden. Ainanzminister Weber: Meine Damen und Herren ! Wenn ich einen politischen Zweck hätte verfolgen wollen, daun hätte ich ja dem Herrn Kollegen Arndt nicht vor her gesagt, daß wir diese Angelegenheit nicht im Plenum behandeln wollen. (Zurufe b. d. Soz.) Die Regierung hatte in dieser Angelegenheit nichts zu befürchten, aber die Tatsache, daß Zinssätze verlangt worden tvaren, die weit über das Maß hinausgehen (Lebhafter Widerspruch b. d. Soz ), das man von der Regierung gefordert hat, lag meiner Ansicht nach nicht im Interesse der Arbciter- bcink. (Dauernde Zurufe b d. Soz. und Gegenruse b. d. Wirtsch. — Präsident: Ich bitte doch, den Herrn Minister sprechen zu lassen! — Abg. Kautzsch: Er schwindelt doch!) Der Präsident ruft den Abg. Kautzsch zur Ordnung. Finanzminister Weber (fortfahreud): Meine Damen und Herren! Ich habe in: Plenum die Zinssätze auch nicht genannt, ich habe lediglich gesagt, daß leider auch das freundliche Aimebot des Herrn Abg. Arndt zu keinem Ergebnis geführt hat, weil die Bedingmwen für die Regierung mcht annehmbar waren. (Sehr richtig! b. d. IM Wirtsch.) Damit glaube ich mich im Nahmen der An» saae an den Herrn Kollegen Arndt gehalten zu haben. (Widerspruch b. d. Soz.) Wenn ich es überhaupt gesagt habe, so lediglich deshalb, »veil der Herr Abg. Siegnoth der Regierung vorwarf, daß sie nicht« und gar nichts tue (Sehr richtig! b. d. Wirtsch ), um Mittel zu beschaffen. (Zurufe b. d. Soz.: Stimmt doch!) In dieser Unter stellung habe ich eine Verletzung des persönlichen Ab kommens gesehen. (Zuruf b. d. Soz.: Das ist doch Tat sache!) Es stimmt nicht, daß die sächsische Regierung mit der Arbeiterbank in dem Sinne verhandelt hat, daß sie für allgemeine Finanzzwecke ein Darlehen aufnebmen wolle. (Hört, hört! rechts.) Es ist von mir ausdrücklich Anweisung ergangen an den Vertreter, der mit der Bank in BeÄin verhandelt hat, daß das Geld lediglich zu dem Zwecke gegeben tverden soll, um Mittel im Interesse der Behebung der Arbeitslosennot zu erhallen. (Hört, hört! rechts.) Also die Arbeiterbank ist nicht darüber im unklaren gewesen, daß die Regierung wünschte, daß die Mittel für einen bestimmten Zweck gegeben werden und ist deshalb auch um ein Entgegenkommen bei den: Zinssatz ersucht worden (Zuruf b.d. Soz.: Aber keine Staatsanleihe!) Die Regierung mußte den Kredit ablehnen. Diese Frage habe auch ich nicht allein entschieden, sondern die Frage ist mit den: Herrn Ministerpräsident besprochen und entschieden worden. Ein Angebot von 11 Proz. für einen Kredit an den sächsischen Staat ist jür den Staat unannehmbar (Zu rufe b. d. Soz ), w:r würden damit unsern Staatskredit überhaupt untergraben. (Abg. Kautzsch: Ist schon lange durch Sie untergraben!) Ein Zinssatz von 11 Proz. an den Staat ist einfach unannehmbar. Was soll dann die Wirtschaft für Zinssätze zahlen, wenn schon der Staat 11 Proz. gewährt. (Abg. Dobbert: Die Banken fordern 18 Proz.!) Wenn Herr Abg. Dobbert mir entgegenruft, daß die Banken 18 Proz. verlange::, so ist jedenfalls ein derartiges Ansinnen an den Staat noch niemals ge stellt worden, (Widerspruch und Lachen b. d. Soz ), auch nicht, daß der Staat für einen Kredit 11 Proz. bezahlen soll. Wir haben bis jetzt noch keinen Kred:t angenommen, der über 9 Proz. hinaus geht. - (Hört, hört! rechts — Zuruf b. d. Soz.: Doch nicht jetzt!) Doch, gerade in der letzten Zeit bei unserem werteren Angebot zur Unterbringung von Schatzanweisungew (Zuruf b. d. Soz.: Sie haben garnicht das letzte Wort der Arbeiterbanl abgewartet!) Was den zweiten Vorschlag anbetrifft, so hat auch dieses Angebot die Staatsbank ablehnen müssen. Die K ondition, daß wir auch den Kredit für 9 Proz. bekommen könnten unter der jederzeitigen Rediskontmöglichkcit durch die Staatsbank, konnte nicht angenommen werden, weil das praktisch bedeutete, daß die Staatsbank jederzeit das Geld zur Verfügung halten muß. Unter dieser Bedingung hätten wir die Mittel auch direkt von der Staatsbank bekommen können. Ich erkenne an, (fortgesetzte Zurufe b. d. Soz ), daß Herr Abg. Arndt erklärt hat, daß die Gewerkschaften dafür eintrcicn werden, daß der Kredit unter der zweiten Bedingung, nämlich unter der jederzeitigen Rediskont möglichkeit durch die Staatsbank auf längere Zeit der Staatsbank belassen würde. Nach dieser Richtung sollten weitere Verhandlungen noch geführt werden. Wenn Sic sich das Stenogramm meiner Landtagsrede durchlesen, so werden Sic finden, daß ich auch diese Möglichkeit erwähnt habe. Ich habe Zinssätze weder hier im Plenum ge nannt, noch habe ich der Presse Auskunft gegeben. (Zurufe b. d. Soz.) Sie werden mir das nicht nachweisen können. Das ist lediglich eine Unterstellung, für die Sie keine Anhaltspunkte haben. So liegen die Verhältnisse. Ich bcdaure diese Er örterung ungemein, denn derartige Kreditfragcn gehören nicht vor das Plenum des Landtages. (Lärmende Zu rufe b. d. Soz. u. Komm. — Hammer des Präsidenten.) Ich habe mich lediglich verteidigen müssen (Sehr richtig! b. d. Wirtsch ), weil von Ihrer Seite der Angriff erhoben worden ist, daß die Regierung nichts tue, um Mittel zu beschaffen. Tas war ich der Regierung schuldig, daß ich das zurückwies und in diesem Sinne auf das An gebot der Arbeiterbank kurz zu sprechen kam. (Bravo! b. d. Wirtsch. — Lärmende Zurufe b. d. Soz. u. Komm.) Abg. Esel (Soz. — zur Geschäftsordnung): Nach meiner Auffassung durfte die Rede des Herrn Ministers Weber nicht gehalten werden, weil der § 54 nach meiner Auslegung nur in unmittelbarem Zusammenhang mit der Beratung einer Vorlage steht, so daß die Abgabe einer Erklärung eines Abgeordneten keineswegs dazu berechtigt, daß die Minister zu jeder Zeit Erklärungen abgcbcn können. Vielleicht war es ganz gut, daß der Herr Minister durch diese Rede sich und seine Politik selbst demaskiert hat, aber es wird dadurch leicht ein Präze denzfall geschaffen, und deswegen möchte ich um Klar stellung bitten. Meiner Auffassung nach ist nach § 54 Abs. 2 durch die Wortmeldung des Ministers die sachliche Beratung über die Erklärung des Abg. Arndt eröffnet. (Sehr richtig! b. d. Soz.) Jedenfalls beantragen wir die Besprechung dieser Erklärung. Präsident: Erklärungen von Abgeordneten werden nicht besprochen. Nur wenn ein Minister nach Schluß einer Beratung das Wort ergreift, gilt die Beratung als wieder eröffnet. Rach 8 54 hat die Regierung jederzeit das Recht, das Wort nach Anmeldung zu ergreifen, ohne daß damit eine Debatte eröffnet wird. Ich :verde aber im Altestenausschuß über diese Dinge emmal mit den Vertretern der Fraktionen verhandeln. Hierauf wird über den Einspruch des Abg. Sinder mann (Komm.) gegen feinen Ausschluß von der Sitzung abgestimmt. Der Einspruch (Drucksache Nr. 240) lautet: In der Pletwrsitzung vom 26. November wurde mir von: Vizepräsidenten vr. Eckardt persönlich erklärt, ich fei von der weiteren Teilnahme an der Sitzung ansgeschlossen worden. Ich fügte mich zunächst dem Ausschluß, um in dieser Situation eirw weitere zahlen mäßige Schwächung der KPD-Fraktion zu verhindern. Ich stelle jedoch hierzu fest, daß laut Stenogramm ein Ausschluß aus der Sitzung offiziell gar nicht erfolgt ist, sondern nach dreimaligem Ordnungsruf Wortentzug und dann sofortiger Abbruch der Sitzung Erst nach Wiedereröffnung behauptete der Vizepräsident, einen Ausschluß verhängt zu haben. fordere ans prinzipiellen"VWichen ttachträanche'Zu nähme des Ausschluffes. Kurt Gtndernwnn. Der Präsident erklärt auf Grund der Abstimmung den Einspruch zunächst für abgelehnt, nach Widerspruch b. d. Soz. u. Komm, für angenommen. Die Abstimmung wird darauf angezweifelt und wieder holt. Die An-zahlnn- der Glimmen ergibt, daß der Einspruch mit 47 gegen 4» Glimmen al» berechtigt anerkannt Morde« ist Der Abschluß de» Abg. Gindev» man« wird dadnrch znriktgenommen. (Abg. Böchel: Herr Abg. Eckardt, da haben Sie Ihr Mißtrauensvotum weg! — Zustimmung b. d. Soz. u. Komm.) Hierauf wird in die Tagesordnung eingetretcn. Punkt 1: 1. Anfrage de» Abg. Arndt ». «en. über die öffentliche Vewirtschaflnng de» Wohnraum» de» Gutsbezirk» Zeithain-Lager. (Drncksache Nr. 32 ) Die Anfrage Nr. 32 lautet: Das Arbeit»- und Wohlfahrtsministerium hat ent schieden, daß im Gutsbezirk Truppenübungsplatz Zeit ham eine öffentliche Bewirtschaftung des Wohnraums nicht mehr in Frage kommt. Die Wohnungsinhaber find fomit ohne jeden gesetzlichen Schutz. Wir fragen die Regierung. Welche Gründe waren für die Stellungnahme der Regierung maßgebend? Minifterialrat vr. Edelmann: Das Arbeits- und Wohlfahrtsministerium hat auf die Anfrage Nr. 32 fol gendes zu erklären: Es handelt sich um eine Meinungsverschiedenheit zwischen der Amtshauptmannschaft Großenham und dem Präsidenten des Landesfiuanzamtes Dresden. Die Amts- hauptmannschast steht auf dem Standpunkt, daß die in das Lager Zeitham zuzichcndcn Personen nach § 18 der Landesverordnung über Maßnahmen gegen Wohnungs inangel vorn 16. Mai 1927 (GBl. S. 89) Anspruch auf Eintragung in die von der Lagerverwaltung aus eigenem Antrieb geführte Wohnungsliste haben, während das Landesfinanzamt der Ansicht ist, daß im Lager Zeithain eine öffentliche Bewirtschaftung des Wohnraums im Sinne des Wohnungsmangelgesetzes vom 26. Juli 1923 (RGBl. I S. 7c>4) in Verbindung mit der Landesver ordnung nicht in Frage komme. Das Landesfinanzamt begründet dies damit, daß alle Gebäude im Lager Zeit hain im Eigentume des Reiches stünden, für öffentliche Zivecke errichtet seien, öffentlichen Zwecken gedient hätten und weiter dazu bestimmt seien, öffentlichen Zwecken zu dienen. (Hört, hört! b. d. Komm.) Ihre ictzige vorübergehende anderiveite Verwendung schließe viesc Ziveckbestimmung nicht aus. Dieser Ansicht habe sich auch das Oberlandesgericht Dresden im Rechtsstreite des Reiches gegen die Stadt Marienberg angeschlossen. Nach 8 ? des Wohnungsmangelgefetzes in Verbin dung mit 8 5 der angezogenen Landesverordnung sind Anordnungen und Maßnahmen, die auf Grund dieser Vorschriften getroffen werden, für Gebäude, die im Eigentum des Reiches stehen und öffentlichen Zwecken zu dienen bestimmt sind, nur mit Genehmigung der zu ständigen Reick)sbehörde zulässig. Dadurch, daß diese Gebäude vorübergehend tatsächlich anders benutzt werden, . wird deren ursprüngliche Zweckbestimmung nicht aufge hoben. Es kommt hinzu, daß von den im Eigentum des Reiches stehenden Wohnungen im Gutsbezirk Zeit hain nur 2 v. H. Alt Wohnungen sind, während 98 v. H. der Wohnungen nach 1918 durch Ausbau von Offiziers- und Mannschaftsbaracken entstanden sind, also schon nach 8 12 des Wohnungsmangelgesetzes in Verbindung nsit 8 33 der Landesverordnung der Zwangswirtschaft nicht unterliegen. Bei dieser Rechts- und Sachlage vermochte das Arbeits- und Wohlfahrtsministerium der Auffassung Hs Präsidenten des Landesfinanzamtes nicht entgegen- zutreten, es ist aber bereit, falls sich in Esi^elfälwn Härten ergeben sollten, wie cs bisher bereits getan hat, vermittelnd einzugreifen. Es wird beschlossen, die Anfrage zu besprechen. Abg. Dobbert (Soz): Es ist ein unerträglicher Zu stand, daß in einem Lager wie Zeithain, in dem 2 <00 Menschen wohnen, heute noch der Charakter des Guts- bczirkcs aufrechterhalten wird (Hört, hört! b. d. Soz ), ein Zustand, der verfassungswidrig :st und auch der sächsischen Gemeindeordnung widerspricht. Wir erheben an dieser Stelle noch einmal Protest gegen die Tatsache, daß wir in Sachsen zwei große Gutsbezirke haben, das Lager Zeithain mit 2700 Einwohner:: und den Gutsbezirk Dresden-Albertstadt mit fast 7000 Einwohnern, deren rund 10000 Einwohner heute noch nicht Gemeindebürger im Sinne der Gemeindeversassung sind (Hört, hört! b. d. Soz.) und noch unter mittelalterlichen Zuständen leben müssen, indem über die Einwohner allein die Polizeigewalt eines GutsvorstehcrS zu bestimmen hat. Im Zusammenhänge mit der Antwort der Regierung möchte ich sagen, daß der Ausbau ehemaliger OffizierS- und Mannschaftsbaracken zu Wohnungen für die Be wohner mit großen Kosten verknüpft gewesen ist. Ich habe Fälle kennengclernt, in denen die Leute dafür 700, 800 Mark Kosten gehabt haben und daß ihnen kein Mensch für diesen Ausbau der Wohnungen etwas ver gütet bat. Gewiß sind die Mieten nicht übermäßig hoch, aber man muß Hch bedenken, daß es sich um Arbeiter handelt, die nicht in der Lage waren, diese großen Geld summen aus eigenen Mitteln zu beschaffen, sondern Darlehen aufnehnum und dafür Zinsen zahlen mußten. Ich möchte also noch einmal die sächsische Staats- regierung ersuchen, schleunigst alle Wege und Mittel in Anwendung zu bringen, daß diese beiden Gutsbe»irke Zeithain-Lager und Dresden-Albertstadt gemäß der säch sische:: Gemeindeversassung aufgelöst und mit einer be nachbarten Gemeinde vereinigt »verden. Wir werden diesen Skandal vor aller Öffentlichkeit immer wieder anprangern. Abg. Lamche (Koumu): Der Landtag hat sich ja^jchLst des öfteren mit dem Lager Zeithain befaßt. Die AuK- rungen, die wir soeben von der Regierung gehört HML^