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1S2S. Fortsetzung zur Landtagsbellage Nr. 18. würde gerade den Standpunkt, den sie immer festzuhalten sich bemüht hat, verlassen, nämlich in all diesen Fragen vollkommen neutral zu bleiben. Ich kann also nach diefer Richtung hin den Antragstellern keine Aussicht ans Erfüllung ihrer Wünsche ,nachen. Was endlich den Antrag der Wittschaftspartei tvegen der Kriegsschuldlüge angeht, so weiß ich mich mit dem ganzen Landtage nicht nur, sondern mit dem gesamten deutschen Volke darin einig, daß wir den Borwurf der Alleinschuld Deutschlands am Kriege weit von uns weisen müssen. Minister des Innern Richter: Zu dem Antrag Rr 202 hat das Ministerium des Innern folgendes zu erklären: Herr Polizeipräsident Fleißner hat über den in der Anfrage erwähnten Borfall folgendes berichtet: Er habe bei dem Jnspektorenrapport am 17. Oktober 1929 auf die bevorstehenden Gemeindcverordnetenwahlen und das Volksbegehren hingewiesen und die sich für die Polizei ergebenden dienstlichen Notwendigkeiten besprochen. Hier bei habe er die erforderliche Neutralität der Beamten betont und etwa ausgeführt: Die Zuneigung oder Ab neigung gegenüber einer politischen Richtung dürfe einen Beamten im Dienst nicht beeinflußen. Zur politischen Betätigung hätten die Beamten außerhalb ihres Dienstes Gelegenheit. Sie hätten allerdings diejenige Zurück haltung zu üben, die ihnen die Trcupflicht gegen den Staat lind ihr öffentliches Amt auferlege. Das gelte insbesondere auch hinsichtlich der Beteiligung ani Volks begehren. Er verwei e insofern auf die Auslassungen des Herrn Neichsinnenministers, und er ersuche, diesen den Beamten in geeigneter Form bekanntzugeben. Dieser Bericht stimmt also im wesentlichen mit der von Herrn Abg. Fritzsche vorhin gegebenen Schilderung überein. Polizeipräsident Fleißner hat zur Erklärung seiner Handlungsweise hinzugesügt, daß ihm — was zutrifft — die Stellungnahme der fächsischen Regierung in der Frage der Beteiligung von Beamten am Volksbegehren am 17. Oktober noch nicht bekannt gewesen sei. Das Ministerium des Innern vermag das Vorgehen des Polizeipräsidenten Fleißner nicht zu billigen. (Hört, hört! b. d. Soz. — Abg. Edel: Das ist ja unerhört!) Wenn es auch richtig ist, daß am 17. Oktober 1929 die amtliche Verlautbarung der sächsischen Regierung zu der erwähnten Frage noch nicht vorlag, so hätte er doch vorher die Stellungnahme des Ministeriums des Innern erbitten müssen, wenn er beabsichtigte, die Frage, ob die Teilnahme von Beamten am Volks begehren mit den Pflichten eines Beamten vereinbar sei, vor den ihm unterstellten Beamten zu behandeln. Jedoch besteht nach der bisherigen Amtsführung des Polizeipräsidenten Fleißner lein Grund zu der Annahme, daß er in bewußt illoyaler Weife habe handeln wollen. Zu einem förmlichen Disziplinarverfahren liegt deshalb keirr-Unlaß vor. Im übrigen hat Polizeipräsident Fleißner im Tages befehl von, 22. Oktober 1929 den ihm unterstellten Be amten die Stellungnahme der fächsischen Regierung zu der erwähnten Frage amtlich zur Kenntnis gebracht. (Abg. Geiser: Ec hat doch gar nichts gesagt; das Gegen teil hat er gesagt! — Abg. Edel: Sic hat doch gar keine Stellung!) Auf die Anfrage Nr. 203 erklärt die Regierung folgendes: Die außerordentlich bedauerliche zunehmende Vcr- fchärfung der politischen Kampfeswcise ist vom Gesichts punkt der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung dauernd Gegenstand der besonderen Aufmerksamkeit der Polizei. Das gilt auch von dem Kampf in der Presse. Ter Presse gegenüber kann jedoch die Polizei selb ständig und unmittelbar nur in dem außerordentlich engen Rahmen des 8 23 des Rcichspressegesetzes ent schreiten. Soweit sonst in einem Presseartikcl der Tat bestand einer strafbaren Handlung erfüllt wird, sind die Staatsanwaltschaften und die Gerichte zuständig. Die Polizei hat lediglich die Möglichkeit, diese Stellen auf derartige Verfehlung«» in der Presse hinzuweiseu, lalls sie nicht von sich aus bereits eilt chrcitcn. Das ist bisher und wird auch in Zukunft geschehen. Gegen die Auswirkungen aufreizender Reden und Schriften hat das Ministerium des Innern auch auf Grund der Verordnung über Schuß der Wahl versammlungen vom 5. April 1929 entsprechende Maß nahmen angeordnet, insbesondere die Entsendung von starken Polizcikräften in Versammlungen, deren ruhiger Verlauf zweifelhaft sein kann, und die Begleitung ge fährdeter Versammlungsteilnehmer außerhalb des Ver- sammlungsraumes. Diese Maßnahmen haben sich im allgemeinen bewährt, sie werden auch in Zukunft an- qcwendet werden. worden, daß die Verhandlungen über den Young-Plan ja noch gar nicht abgeschlossen sind. Wir haben gegen wärtig die außerordentlich wichtigen, für die endgültige Gestaltung des Young-Planes entscheidenden Verhand lungen über die Aufhebung der Liquidation deutschen Eigentums in den Femdländern. Wir stehen weiter in wichtigen Verhandlungen über die endgültige Gestaltung der Deutschen Reichsbahn. Wir sollten uns aus diesen Gründen heute innenpolitisch die allergrößte Reserve auf- crlegen und die Stellung der deutschen Unterhändler in diesen entscheidenden letzten Verhandlungen um den Young-Plan nicht dadurch schwächen, daß wir diese ganzen Dinge heute zürn Zankapfel der inneren Parteipolitik in Deutschland machen. (Sehr richtig! b. d. D. Vp.) Nun ist es aber Tatsache, daß heute die Frage des Young-Planes Zankapfel der Innenpolitik geworden ist. Es ist sehr leicht, sich für eins der beiden Lager für oder gegen den Young-Plan zu entscheiden. (Abg. Müller (Chemnitz): Sic stehen zwischen den Lagern!) Ich be kenne mich durchaus zu dem gemachten Zuruf, daß wir zwischen den beiden Lagern stehen. Wir lehnen es ab, uns für den Young-Plan in dieser Weise einzusetzen, wie es vielfach geschieht. Wir lehnen es auf der an deren Seite ebenso ab, den Young-Plan »limsae zu verwerfen, wie es auf der Seite der Gegner des Young- Planes heute geschieht. Wir können aus diesem Grunde der bereits am 16. Oktober erhobenen Forderung der Sozialdemokratischen Partei dieses Hauses, unbesehen für eine baldige Ratifizierung des in feiner Fassung noch gar nicht vorliegenden Young-Planes uns einzusetzen, nicht beitreten. Wir sehen geradezu darin einen ver brecherischen Dienst an der deutschen Außenpolitik, den mitzumachen wir ablehnen müssen. Ebensowenig können wir uns entschließen, dem zweiten Teil dieses Antrages Nr. 196 zu folgen. Auch hier sind wir mit dem Antragsteller der Meinung, daß wir dann entschlossen den Kampf gegen den Young-Plan aufnehmen, wenn er, und das ist leider oft der Fall, unsachlich geführt wird. Die Fassung des Antrages ver bietet uns aber, dem beizutreten, um so mehr, als wir wiederholen müssen, daß es nicht Sache der Landes politik und der Landesregierung ist, diesen Kampf aus zufechten. Im Zusammenhang mit dem Volksbegehren können wir uns hierin weitgehend der Auffassung anschließen, die der Herr Abg. vr. Dehne für seine Fraktion vor- getragen hat, und wir haben an anderer Stelle als in diesen: Hause vor einigen Tagen im Zusammenhang mit diesen Dingen diese Stellungnahme unserer Fraktion bereits dargestellt. Wir können uns aus diesen Gründen auch im besonderen der Erklärung der Regierung zu dem Fall Fleißner anfchließen und dürfen uns weitere Ausführungen hierüber ersparen. (Zuruf links: Friede sei der Welt Geläute!) Ich möchte aber den großen Irrtum Herausstellen, den wir bei der Propaganda für das Volksbegehren und im Volksbegehren begegnen. Man bezieht sich bei der Behauptung der Versklavung darauf, daß ist auch vorhin von Herrn Kollegen Fritzsche vorgetragen worden, daß der Versailler Vertrag eine Belastung des deutschen Volkes mit Neparationsvcrpflichtungcn nur für 30 Jahre vorfehe. Es ist mir vollständig unverständlich, wie die Befürworter des Volksbegehrens sich hierbei auf den Versailler Vertrag und auf diese Behauptung stützen können. Wenn Sie den Artikel 233 des Versailler Ver trages gelesen haben, dann haben Sie ihn nur halb gelesen. Sodann das andere. Man sagt, die Verteilung der im Young-Plan vorgesehenen Zahlungen auf diese große Zahl von Jahren, von 59 Jahren, sei das zweite Kriterium einer Versklavung des deutschen Boltes. Dazu zwei Überlegungen! Wenn man schon diesem Gcdankengang folgen will, fo muß man schon sagen: Warum ist dieser Punkt, die unerträgliche Versklavung des deutschen Volkes, nicht schon von den Befürwortern des Volksbegehrens damals erhoben worden, als sie die Verantwortung mit- trugcn für die Festsetzung der deutschen Zahlungen, näm lich bei der Annahme des Dawes-Gutachtens? (Sehr richtig! links.) Der Dawes-Plan setzt Länge und Dauer der Zahlungen überhaupt nicht fest, während der Young- Plan sie wenigstens begrenzt auf diese 59 Jahre. Der Dawes-Plan enthält gegenüber den: Young-Plan — das wird kein Mensch bestreiten können — Zahlungen, die weit über den Durchschnittsannuitäten des Young-Planes liegen. Also der Dawes-Plan für völlig unbegrenzte Zeit mit erheblich höheren Zahlungen ist offenbar für diejenigen, die heute das Volksbegehren propagieren, keine Versklavung des deutschen Volkes, denn sie haben durch die Abstimmung im Reichstag seinerzeit ihm mit zur Annahme verhalfen, während der Young-Plan, der eine Milderung der deutschen Lasten in diesen: wichtigen Punkte bedeutet, auf einmal eine Versklavung des deutschen Volkes sein soll Man sagt — auch das ist schon erwähnt worden —, die Zahlungen Deutschlands sollen und müssen nach dem Young-Plan auf mehrere Generationen verteilt werden, das kann kein Mensch, das kann keine deutsche Frau, keine deutsche Mutter und kein deutscher Vater verant worten, im Angesicht der kommenden Generation solange diese Generation zu versklaven. Demgegenüber einmal die Frage: Will man denn tatsächlich der Generation des Krieges und der Front, die die schwersten Opfer für das Vaterland gebracht hat wie nur irgendeine Generation, auch die ganzen Lasten des Krieges, des verlorenen Krieges auferlegen? Sollen nicht auch ruhig andere Ge schlechter in irgendeiner Weise daran mitbeteiligt werden? Im Zusammenhang dieser Dinge fei noch auf eins hin gewiesen, was gerade jetzt in Kommentaren zum young- und Dawes-Plan von den Sachverständigen immer wieder mit Recht angeführt wird, daß nach den Freiheitskriegen preußische Städte Schulden haben aufnehmen müssen, die so langfristig waren in ihrer Abzahlung, daß erst in den neunziger Jahren des letzten Jahrhunderts diese Schulden abgetragen worden sind. So hat man damals zu diesen Dingen gestanden. Man sagt von seiten der Freunde des Volksbegehrens, daß die Beträge, die im Young-Plan für Kommerziali sierung und Mobilisierung vorgesehen sind, viel höher Aba. Dieckmann (D. Bp): Die Anträge Drucksache Ar. 196 und 202 zwingen den: Landtag heute eine poli tische Debatte auf, über deren Zweckmäßigkeit man außer ordentlich geteilter Meinung sein kann. (Sehr richtig! b. d. D. Bp.) In: Mittelpunkt der Debatte steht der Young-Plan. Wenn eine Partei berufen wäre, über den Young-Plan, seine Voraussetzungen und Wirkungen ein begründetes und ausführliches Urteil abzugeben, dann gewiß die Partei des Mannes, in dessen Amtszeit dieser Plan fällt und unter dessen Verantwortung uns dieser Plan vorgelegt worden ist. Wenn wir uns dennoch heute und an dieser Stelle dem Plan gegenüber Zurück haltung auserlesen wollen, so geschieht das aus zwei grundsätzlichen Erwägungen. (Abg. Edel: Aus Rücksicht auf die Regierung!) Wir sind der Meinung, daß die Frage des Young Planes als eine Frage der deutschen Außenpolitik nicht Angelegenheit eines Landesparlamentes ist, sondern daß sie dort zu behandeln ist, wohin die Verfassung die Verantwort::::;) für den Abschluß der artiger Fragen stellt, nämlich m den Reichstag. (Sehr richtig! b. d. D. Bp.) Die andere Erwägung ist die: Wir haben ebenfalls Bedenken dagegen, die Debatte über den Young-Plan in einen Zettpunkt wie den jetzigen hineinzulegen. Es ist von dem Herrn Ministerpräsidenten st» der Erklärung der Regierung soeben bereits ausgeführt waren als im Dawes-Plan. Das ist unrichtig. Die Dinge sind zweifellos von großer Bedeutung, darum sei an dieser Stelle einmal festgestellt, daß die für diesen Zweck vorgesehenen Beträge nu Dawes-Plan jährlich um Milliarde höher liegen als im Young-Plan. (Sehr richtig!) Weiter: Während der Dawes-Plan Deutschland eine Möglichkeit, die Revision des Planes und der Zahlungen zu beantragen, überhaupt nicht an die Hand gab, ist im Young-Plan zum erstenmal im Laufe der reparattons- politischen Entwicklung Deutschlands eine solche Möglich keit direkt gegeben. (Sehr richtig!) Das ist außerordent lich wichtig und eine entscheidende Tatsache. Wir haben im Young-Plan die Einführung eines besonderen Sonder ausschusses, wie er heißt, der besteht aus den 7 Gouver neuren der Zentralnotenbanken, der jederzeit auf deutsche Veranlassung hin einbenifen werden kann, um die Frage der Überprüfung des Gesamtplanes zu entscheiden. Wir haben die Möglichkeit, von Deutschland aus, auf deutsche Initiative einen Zahlungsaufschub auf 1 Jahr und einen Transferaufschub auf 2 Jahre durchzusetzen, ohne daß wir darum internationale Verhandlungen führen müssen. Ich glaube, es ist doch notwendig um der Wahrheit willen, diese nicht zu leugnenden Vorteile des Young- Planes schon jetzt und mit aller Entschiedenheit einmal herauszustellen. Wenn nun gegenüber den schweren, aus die Dauer vielleicht auch nicht erträglichen Lasten, die der Young- Plan bringt, uns das Mittel des Volksbegehrens als ein Mittel der Abwehr der deutschen Zahlungen empfohlen wird, so ist es vielleicht notwendig, hier einmal eine Parallele aus der Geschichte zu ziehen. Ter Gedanke des Volksbegehrens ist doch schließlich der, daß man sagt: wenn das Volk in seiner großen Mehrheit erklärt: wir sind nicht schuld am Kriege, infolgedessen wollen wir auch die Zahlungspläne nicht annehmen, die uns, fußend auf dieser angenommenen Kriegsschuld, auf erlegt werden, und wenn wir das erklären, werden w:r diese Zahlungsverpflichtungen los, wenn dieser Gedanken gang richtig wäre, dann könnte man auf Frankreich im Jahre 1871 präjudizieren Man stelle sich den Fall vor, daß damals Frankreich von sich aus eine Volksabstimmung in dem Sinne beschlossen hätte, daß die Redigiening der Emser Depesche die eigentliche Ursache des Teutsch französischen Krieges gewesen wäre, daß infolgedessen Frankreich keinerlei Schuld am Kriege hätte, daß infolge dessen Deutschland Elsaß-Lotbringen sofort wieder heraus zugeben habe und daß Frankreich gar nicht daran denke, die 5 Milliarden auferlegtc Kriegskosten wirklich zu zahlen, ich hätte wohl sehen mögen, was die preußischen Konservativen auf einen derartigen Beschluß des fran zösischen Parlaments oder Volkes ans dem Jahre 1871 geantwortet hätten! Eine letzte Bemerkung zu den Zahlen, die hier dauernd in dem Kampfe um das Volksbegehren uns vorgeführt werden. Mir liegt ein Flugblatt vor, das gerade in diesen Tagen wieder eine große Verbreitung gefunden hat, und in dem einfach die Behauptung auf gestellt wird, die Zahlungen in Deutschland hätten sich folgendermaßen entwickelt: Versailler Diktat 105 Milliarden Londoner Ultimatum 132 „ Young-Plan 170 „ Jede dieser Zahlen ist absolut falsch. (Zuruf b. d. T. Bp.: Bewußt falsch!) In dem Versailler Vertrag :var über haupt keine Summe festgesetzt. Insofern war es eine Unmöglichkeit, überhaupt eine Zahlung nach dem Ber failler Vertrag festzustellen, sondern es war alles den Verhandlungen der Reparationskommission überlassen. Die erste Kommission aber, die nach dem Versailler Friedensvertrag in Boulogne getagt hat, hat die deut schen Zahlungen mit einem Gesamtbetrag von 269 Mil liarden Goldmark festgesetzt. Tic zweite Zahl, an die wir uns halten können, ist die Zahl des Londoner Ulti matums im Jahre 1921 mit 132 Milliarden. Wenn wir nunmehr den Young-Plan vorliegcn haben in der bis herigen Gestalt und die deutschen Zahlungen auf Grund dieses Young-Planes gz:f 104 Milliarden berechnen können, so kann niemand bestreiten, daß die Gesamt zahl der Deutschland auferlegten Last vom Versailler Frieden bis zum heutigen Tage in mühseliger 10 jähriger Arbeit der deutschen Regierungen immer geringer ge worden ist, »venn auch noch — darüber sind wir uns alle einig — die jetzige Zahl von 104 Milliarden von uns allen als vollkommen untragbar und auf die Dauer von Deutschland nicht ausbringbar empfunden wird. Und wenn dann im Zusammenhang mit dieser Zahl ge sagt wird, das, tvaS Deutschland in den nächsten 10 Jahren spare, wäre gar nicht so viel, als I>r. Strese mann ausgeführt hatte, es sind 7 Milliarden, sagte Graf Westarp demgegenüber, nein, Deutschland spart nur 5 Milliarden, nun, auch 5 Milliarden in 10 Jahren er- spart, sind meiner Auffassung nach ein ganz hübscher Bettag zur Erleichterung der deutschen Wirtschaft, der der Wirtschaft und dem Bolksqanzen zugute kommen kann und im Lande gelassen wird. Ich glaube, schon diese Tatsache, daß Graf Wcstarv in einer Kontroverse mit vr Stresemann die Feststellung gemacht hat, daß mar. nur 5 Milliarden sparen würde, spricht ganz außer ordentlich dafür, daß man doch dieser Lösung sich zu wenden muß, die eine solche Ersparnis für Deutschland bringt. In: engsten' Zusammenhänge mit der Frage des Young-Planes und des Volksbegehrens stehen bekannt lich die Fragen der Wiedergewinnung der deutschen Souveränität in: Innern und der Räumung des Rhein- landcs. Die Flugblätter des Volksbegehrens sagen gegenüber den: Einwand derjenigen, die dem Volks begehren entgegentreten: das Recht auf Rheinland räumung haben wir auch so. Wörtlich heißt es: Deutschland hat sogar schon nach dem Versailler Vertrag ein unbestreitbares Recht auf den bedingungs losen Abzug der feindlichen Besatzung. Man muß doch eigentlich staunen darüber, daß mit der- artigen Argumenten im heutigen Deutschland praktische Polttik getrieben werden soll. Ja, wenn unser Recht eine Waste wäre, hätten wir seit 1V Jahre« keine« Pfennig bezahlt!