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H MkttA unterschreibe«, disziplinieren. Sie hat nur gesagt: Wir werden diese Beamten nicht schützen. Sie hat sie also der Willkür der Parteibuchbeamte« preisgeyeben (Lachen links), die nun einmal gegen uationalgesmnte Beamte wüten werden. Das Verhalten dieser Unterorgamsationen ist genau so wie da- Verhalten der preußischen Regierung, nicht bloß ein BerfassungSbruch, es ist auch ein strafbarer Verstoß gegen die 107 und 339 des Strafgesetzbuchs. Der Art. 130 der Verfassung sagt ausdrücklich: „Allen Beamten wird die Freiheit ihrer politischen Gesinnung und Bereinigungsfreiheit gewährleistet." Der § 107 des Strafgesetzbuches sagt: „Wer einen Deutschen durch Gewalt oder durch Bedrohung mit einer strafbaren Handlung verhindert, in Ausübung seiner staatsbürgerlichen Rechte zu wählen oder zu stimmen, wird mit Gefängnis nicht unter 6 Monaten oder mit Festungshaft bis zu b Jahren bestraft. Der Versuch ist strafbar." Es sagt auf der anderen Seite der 8 339 des Reichsstrafgesetz buches: „Ein Beamter, welcher durch Mißbrauch seiner Amtsgewalt oder durch Androhung eines bestimmten Mißbrauchs derselben jemand zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung widerrechtlich nötigt, wird mit Gefängnis bestraft. Der Versuch ist strafbar." Wenn es in Deutschland Richter gibt, die Männer sind, so müssen sie die Herren von der preußischen Regierung, wie Herrn Severing, wie auch alle die Unterbeamten, die Maßregeln auch nur angedroht haben, nach dem Reichsstrafgesetzbuch bestrafen. Dieses Gefühl hat man ja in der preußischen Regierung selbst. Und nun findet man die Ausrede und sagt: Der 8 4 des Volksbegehrens läge außerhalb des gebotenen Anstandes, insbesondere die Androhung einer Strafe sei unmoralisch. Man kommt nun auf einmal und sagt: ja, die Beamten, die das Volksbegehren unterschreiben, versündigen sich und entehren die geheiligte und ehrwürdige Person des Reichspräsidenten. Ach, seit wann sind Sie (nach links) denn so empfindlich? In der Reichsverfassung, die wir nicht gemacht haben, wir haben sie sogar abgelehnt, steht in Art. 44, daß der Reichspräsident abgesetzt werden kann. In: Art. 59 steht, daß 100 Abgeordnete beantragen und zwei Drittel der Reichstagsabgeordneten beschließen können, daß der Reichspräsident vor den StaatSgerichtshof gestellt wird. Warum denn jetzt auf einmal so empfindlich in Dingen, die lange nicht so weit gehen, die die Person des Reichs präsidenten überhaupt nicht berühren? Er ist künstlich yineingezogen worden jetzt bei dem Volksbegehren. Nun haben wir selbstverständlich diesen Gewaltakt der deutschen Regierung gegenüber den Beamten nicht ohne weiteres hingenommen. Der Reichsausschuß und die Deutschnationale Fraktion des preußischen Landtages haben den Staatsgerichtshof in Leipzig angerufen, der gestern und heute über diese Frage berät. Das Urteil des Staatsgerichtshofes ist mir in diesem Augenblicke nicht bekannt, aber einS will ich feststetten: wie Schuljungen, die gescholten werden, haben die Vertreter der preußischen Regierung vor dem Staatsgerichtshof Ausflüchte gemacht. Zunächst beantragten sie die Vertagung. Als der Staats gerichtshof ihnen diesen Gefallen nicht tat, bestritten sie di«. Aktivlegitimation der Deutschnationalen LaudtagS- fraktion als Kläger. Das spricht nicht für ein gutes Gewissen. Ich danke es unserer sächsischen Staatsregierung, daß sie erklärt hat, daß kein sächsischer Beamter zu befürchten hat, daß er wegen des Eintragens in das Volksbegehren Weyen Pflichtverletzung disziplinarisch verfolgt wird. Aber es ist leider Tatsache, daß es sächsische Beamte gibt, die diesen Anweisungen ihrer Regierung nicht folgen, sondern ihnen ins Gesicht schlagen. Wir haben dann die Anfrage des Herrn v. Kittinger wegen des Polizeipräsidenten in Leipzig, des Hern: Fleißner. Ich kann den Wortlaut vorlesen, den am 17. Oktober 1929 10 Uhr 30 Minuten vormittags der Rapport des Polizeipräsidenten von Leip zig gegenüber den dort anwesenden Offizieren und Be zirksvorständen gehabt hat. Herr Fleißner hat gesagt: „Gegen Beamte, die sich am Volksbegehren beteiligen, kann wegen des 8 4 des im Volksbegehren geforderten Gesetzes im Disziplinarverfahren vorgegangen werden. Dieser Auffassung des Reichsinnenministers schließe ich mich an und ersuche Sie, dies Ihren Beamten zur Kenntnis zu bringen." Ich krage die Regierung: Was will sie tun, um ihren Anordnungen auch bei dem Polizeipräsidenten von Leipzig Eingang und Nachachtung zu veZchaffen? Es gibt aber auch sächsische Staatsangehörige, die der Fürsorge unserer Regierung anheimgegeben sind, die gleichzeitig Reichsbeamte sind, und meine Frage muß deshalb dahin gehen: Was will die sächsische Regierung tun, um solche sächsischen Reichsbeamten, die diszipliniert werden sollten, vor der Disziplinierung zu bewahren? Was will die Regierung tun, um in Deutschland ein ein heitliches Beamtenrecht und eine einheitliche Handhabung des Beamtenrechtes durchzuführen? Es ist selbstverständlich ein Unding, daß in Preußen das verboten ist, was in Mecklenburg, Thüringen, Bayern, Sachsen, Württemberg den Beamten gestattet ist. Zweierlei Recht kann eS in dieser Beziehung nicht geben. (Bravo! b. d. Dnat.) Punkt 5: Beratung über den Antrag des «bg. v. Kittinger u. Gen. über die velämpfung des Volks begehrens durch den Polizeipräsidenten Fleißner in Leipzig. (Drucksache Nr. 202.) Der Antrag Nr. 202 lalltet: Der Polizeipräsident Fleißner der Stadt Leipzig hat anläßlich eines Rapports seinen Beamten gegen über erklärt, daß diejenigen ihm unterstellten Beamten, die sich in die Liste des Volksbegehrens eintragen würden, ein Disziplinarverfahren zu gewärtigen hätten. Diese Beeinflussung unter Androhmw von Strafen bedeutet einen Verfassungsbruch der Reichsverfassung durch einen hohen Beamten. Die Reichsverfassung sieht ausdrücklich vor, daß „allen Beamten die Frei heit ihrer politischen Gesinnung gewährleistet wird". Wir beantragen daher, der Landtag wolle beschließen: die Regierung zu beauftragen, den Polizeipräsidenten Meißner der Stadt Leipzig sofort seine» «me» zu entheben. Punkt 7: Anfrage des Abg. v. Kittinger «. Gen. über die kommunistische Hetze gegen die National- sozialisten (Drucksache Nr. 20S). Die Drucksache Nr. 203 lautet: Die kommunistische Presse hetzt seit Wochen ihre Leser auf zu Gewalttätigkeiten gegen die National sozialisten. So ging durch die Presse die Aufforderunk „Schlagt sie, wo ihr sie trefft". Die Regierung se sich darüber im klaren, daß wir uns von niemandem terrorisieren lassen und das wir gegnerische gewalt tätige Angriffe mit allen uns zu Gebote stehenden Mitteln abwehren werden, vor allen Dinaen dann, wenn polizeiliche Maßnahmen zur Abwehr solcher Angriffe nicht genügen. Wir machen die Regierung darauf aufmerksam, daß sie dann die Verantwortung für die Auswirkungen dieser Mordhetze zu tragen hat und nicht wir. Wir fragen die Regierung, was sie getan hat und weiter zu tu« gedenkt, diese Mordhetze zu unterbinden. Punkt 6: Anfrage des Abg. vr. Eberle u. Gen. über die Bekämpfung des Volksbegehrens durch die Landesabteilung Lachsen der NeichSzentrale für Heimatdienst. (Drucksache Nr. 205) Die Anfrage Nr. 205 lautet: Die Landesabteiluug Sachsen der Reichszentrale für Heimatdienst hat Mitte Oktober einen angeblich neutralen „Staatspolitischen Lehrgang" in Chemnitz veranstaltet, an dessen erstem Abend der ehemalige Reichsminister O. Landsberg nicht bloß eine einseitig parteipolitische Rede über die außenpolitische Lage Deutschlands hielt, sondern den zweiten Teil seines Vortrags zu einer leidenschaftlichen Kampfpropagauda gegen das Volksbegehren mißbrauchte. Wir fragen die Staatsregierung: Ist sie gewillt und imstande, auf die Landes- abteilung Sachsen der von öffentlichen Mitteln unterhaltenen Reichszentrale für Heimatdienst so einzuwirken, daß sie ihre angebliche Neutralität un bedingt wahrt und nicht zum parteiischen Kampf gegen politisch Andersdenkende mißbraucht? Abg. Tiegert (Dnat. — zur Begründung): In den Dienst und Kampf gegen das Volksbegehren ist offenbar auch die Reichszentrale für den Heimatdienst eingetreten ttach dem Auftreten, wie wir es in der vorigen Woche in Chemnitz erlebt haben. Es ist dort von dieser Reichs zentrale ein staatspolitischer Lehrkursus veranstaltet worden und an dem ersten Abend ist ausdrücklich ver sichert worden, daß diese staatspolitischen Vorträge parteipolitisch neutral gehalten sein würden. Dieser Versicherung ist aber durch den ersten Vortrag geradezu ins Gesicht geschlagen worden. ES war der frühere Reichsminister Landsberg, der als Sozialdemokrat bekannt ist, der an dem ersten Abend in dem ersten Teil seines Vortrages eine außenpolitische Darlegung gegeben hat, und im zweiten Teil gegen das Volksbegehren unver hüllt losgezogen ist. Nach Landsbergs Meinung ist der Youngplau das deutsche Allheilmittel, und es wäre höchstwahrscheinlich, daß Amerika auf Grund der An nahme deS Youngplanes nun seine Kriegsschulden an Frankreich und England erlassen würde. Je loyaler — sagt Landsberg — wir erfüllen, desto größer seien die Aussichten auf Änderung deS Youngplanes. Anstelle deS Volksbegehrens setze man lieber seine Unterschrift unter den Youngplan; dann würden die Rheinlande frei und das ist nun das Allerschlimmste, was er sagt, das Volksbegehren wende sich an die Ununterrichteten, appelliere an sie, um sie gegen die Demokratie mobil zu »nachen. (Zuruf b. d. Soz.: Das ist doch richtig!) Wir bemühen uns bei unseren Vorträgen über das Volksbegehren, die Leute über den Youngplan aufzu klären, sie zu unterrichten so, wie es Herr Fritsche getan hat. Die Reichsregierung hat es bisher unterlassen, das Volk über den wahren Sinn und Inhalt des Young- planes auszuklären. (Sehr richtig! rechts.) Der Sinn meiner Anfrage ist also der, es möchte festgestellt werden, was die Landcsabteilung Sachsen der Reichszentrale für Heimatdienst eigentlich zu bedeuten hat, wie sie zusammengesetzt ist, welchen Einfluß die Staatsregierung, sei es auf die Zusammensetzung, ser es auf die Wirksamkeit und Tätigkeit dieser Landesstelle auszuüben imstande ist Bor allen Dingen hätte doch unseres Erachtens die Staatsregierung die Pflicht, dafür zu sorgen, daß auch diese sächsische Landesstelle der Reichs zentrale für Heimatdienst auf parteipolitisch neutralem Boden steht, da sie von allen Steuerzahlern unterhalten wird. «bg. Metzer (Natsoz. — zur Begründung, mit kb- lebhaften Zurufen von link- empfangen): Wenn wir die Anfrage an die Regierung yestellt haben, so hat das einen Grund nicht etwa dann, daß uns die augenblick- iche Hetze der Zeitungen von rechts bis links in Deutsch- and imponieren kann. Die Linken, die immer gesagt haben, der Nationalsozialismus fei ja längst gestorben, eS lohne sich gar nicht mehr, über ihn zu sprechen, kom men jetzt mit allem Möglichen, und es wäre ihnen recht, wenn an allen Zuständen in Deutschland die National sozialisten schuld wären. Es geht bei ihnen heute gar nicht mehr um den Kampf gegen den Kapitalismus, für den Sozialismus und die internationale Solidarität, jetzt schreien sie bloß noch: Tod dem Faschismus! Aber nur müssen uns scharf wenden gegen den Terror von feiten der Kommunisten (Lebhafte Zurufe b. d. Soz ), der in der Presse der Kommunisten gegen uns geübt wird. (Lebhafte Zurufe b. d. Soz. u. Komm. — Abg. Opitz fKomm.j wird wegen des Zurufs „Mordgeselle" u. a. m. zweimal zur Ordnung gerufen.) Es fällt uns gar nicht ein, uns dem Terror der Straße zu beugen, und deshalb gehen wir an die Regierung mit dieser An frage heran und erwarten von ihr, daß sie eine solche Mörderhetze, eine solche Hetze übelster Art, unter allen Umständen unterbindet. Wenn in Ihrer Presse drin steht, die Kniee auf die Brust und die Faust ins Auge der Nationalsozialisten, dann ist das weiter nichts als ein ganz gewöhnlicher Bürgerkrieg, den Sie predigen. (Lachen b. d. Komm. u. Soz.) Und Sie können sich darauf verlassen, wenn die Regierung nicht in der Lage ist, diesen Terror aus der Welt zu schaffen, dann werden wir selbst in der Lage sein. (Zuruf b. d. Soz.: War dasalles?) Hierauf wird in die Aussprache eingetreten. Ministerpräsident vr. Vüngcr: Meine Damen und Herren! Auf die Anfragen und Anträge zum Young-Plan, soweit sie mit dem Volksbegehren in Verbindnugstehen,habe ich namens der Regierung folgendes zu erklären: Uber das Er gebnis der Haager Konferenz ist die sächsische Regierung bis her lediglich durch mündliche Mitteilungen informiert worden, die den präsidierenden Mitgliedern der Länder regierungen in der Sitzung vom 3. Oktober 1929 gemacht worden sind. Amtliches Material über das Ergebnis der Kon ferenz, das der Regierung eine Prüfung und eine Stellung nahme ermöglichen könnte, liegt ihr zurzeit noch nicht vor, (Hört! hört! b. d. D. Vp ), da die Verhandlungen mit den Gläubigermächten noch keineswegs abgeschlossen sind, sondern im Gegenteil noch über sehr wichtige Punkte Verhandlungen schweben. Die Regierung muß sich ihre endgültige Stellungnahme zu dem Young-Plan bis zu dem Zeitpunkte Vorbehalten, an welchem ihr die auf Grund der Haager Konferenz rind der gegenwärtigen Verhand lungen aufzustelleuden Gesetzentwürfe zugegangen sind und sie dazu im Reichsrate Stellung zu nehmen haben wird. Ich verweise hierzu auf die Erklärung des Herrn Reichskanzlers, die er letzten Sonnabend in Nürnberg abgegeben hat: Die letzte Entscheidung über den Young-Plan könne überhaupt erst getroffen werden, wenn das Ergebnrs der zurzeit arbeitenden Kommissionen vorliege. Der Herr Abg. vr. Dehne hat nun an die Regierung noch ausdrücklich die Frage gerichtet, ob das Kabinett sich dem Young-Plan gegenüber grundsätzlich ablehnend verhalte. Ich kann nun zwar für das Kabinett in dieser Beziehung keine Erklärung abgeben, denn das Kabinett hat sich aus den von mir soeben eingehend dargelegten Gründen nach dieser Hinsicht noch nicht schlüssig gemacht. Ich erkläre aber für meine Person, daß ich dein Young- Plan nicht grundsätzlich ablehnend gegenüberstehe (Abg. Renner: Hört! Hört!) Bereits jetzt möchte ich aber namens der Regierung den Wunsch zum Ausdruck bringen, daß der Meinungs streit über diese deutsche Zukunftsfrage sachlich, unter Achtung gegenteiliger Überzeugung ausgetragen wird. In der Besprechung der Innenminister der Länder über innenpolitische Fragen — hier handelt es sich um die weitere Anfrage —, die am 9 Oktober 1929 unter dem Vorsitze des Herrn Reichsministers Severing statt- gefunden hat, ist auch über das Volksbegehren zwecks Zulassung eines Gesetzentwurfes gegen die Versklavung des Deutschen Reiches gesprochen worden. Beschlüsse sind dabei nicht gefaßt worden. Insbesondere hat der sächsische Herr Justizminister, der als Vertreter des da mals beurlaubten Herrn Ministers des Innern an der Sitzung teilgenommen hat, Zusagen nicht gegeben und geben können, da er für die zur Entscheidung stehenden Fragen natürlich nicht allein zuständig war. Weiter habe ich zu erklären: Die sächsische Regierung hält es nicht für ihre Auf gabe, in den Kampf um das Volksbegehren einzugreifen. Sie haben aus der Haltung des Kabinetts und meiner eigenen Haltung in dieser Frage ja gesehen, daß wir uns in diesem Kampfe der Parteien absolute Neu tralität wahren wollen. Weitere Ausführungen — das richtet sich namentlich an die Herren von links — behalte ich mir vor, im Ver laufe der Aussprache zu machen, wenn sich dafür ein Anlaß für mich ergibt. (Zuruf b. d. Soz.: Das ist sehr vorsichtig!) Nein, das ist nicht vorsichtig; wenn Sie mich herausfordern, werde ich Ihnen schon antworten. Wegen des Rechtes der Beamten auf freie Meinungs äußerung verweise ich auf die auch der Öffentlichkeit über gebene Auskunft, die dem Herrn Vorsitzenden der Deutsch nationalen Fraktion auf seine Anfrage erteilt worden ist. Die Anfrage betreffend den Herrn Polizeipräsidenten Fleißner in Leipzig wird besonders beantwortet werden. Die Reichszentrale für Heimatdienst ist eine amt liche Stelle der ReichScegierung für alle Fragen der Bolksaufklärung. Sie arbeitet auf ausdrückliche Weisung der Reichsregierung. Den Länderreyierungen steht eine unmittelbare Einflußnahme auf die einzel nen Landesabteilungen der Reichszentrale nicht zu, und ich will hinzusetzen, man wird die Reichsregierung nicht hindern können, von diesem ihren Instrument auch in den Ländern so Gebrauch zu machen, wie sie es pflichtmähig für richtig hält. (Abg. vr. Dehne: Sehr richngl) Ebensowenig, glaube ich, wird die sächsische Regierung eingreifen können in das Verhalten der Renh-reglerung gegenüber ihren eigenen, nämlich de» Reichsbeamten. Ich glaube, die sächsische Regien»», (Fortsetzung i« der Beilage«) Elba. p. Kittinger (Natsoz. — zur Begründung, tum der Linken mit lebhaften Zurufen empfangen): Ich habe bei meinen Wahlversammlungen die Hammelherbe blöken hören, eS ist mir angenehm, daß ich mal die Leithammel blöken höre. (Große Heiterkeit rechts und lebhafte Zurufe links.) Unser Antrag ist genügend be gründet worden durch Herrn Fritzsche, ich werde da nach auf eine weitere Begründung verzichten. Pch möchte nur einen Punkt erwähnen. Sie sollen nicht glauben, daß wir auf die Weimarer Verfassung pochen. Wir pfeifen auf diese Berfassunal (Großes Gelächter links. — Unruhe im ganzen Haufe.) Aber die Sozial demokraten pochen auf die Berfaffung, und nun hat Herr Fleißner, Ihr roter Bonze, die Verfassung gebrochen, indem er seinen Beamten verboten hat und mit Dis ziplinarverfahren gedroht hat, wenn sie sich für das Volksbegehren eintragen. Also, wenn Ihnen die Ver fassung soviel wert ist, müssen Sie gerade für unseren Antrag stimmen. (Lachen links. — Lebhaftes Sehr richtig! b. d. Natsoz.) In Weimar steht an dem Theater eine Tafel: In diesem Hause gab sich das deutsche Volk seine Ver fassung. Da sollte darauf stehen: In diesem Hause gab der Jude Preuß dem deutschen Volke die Verfassung, die ihm nicht paßt. (Stürmische Zurufe b. d. Soz. u. b. d. Dem.) Wenn Sie unserem nicht zustimmen werden, so ist das ein Beweis dafür, daß Ihnen die Verfassung nicht paßt Ich bitte unserem Anträge zuzustimmen. (Bravo! b. d. Natsoz. — Lebhafte Zurufe links und in der Mitte.)