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Fortsetzung zur Landtagsbeilage 1S29. Rr. 14. Serichte, die nun allmählich abstauende Arbeit mit der Aufwertung haben ja neue Arbeitsgebiete geschaffen, für die die Beamten nicht immer vor handen waren, wo also Abhilfe durch Anstellung von Angestellten gebracht werden sollte. In welchem Maß die Geschäfte gewachsen sind, dafür möchte ich in Kürze einige Zahlen deS Amtsgerichts Dresden anführen. Gewöhnliche Zivilprozeßsachen gab es beim Amtsgericht Dresden 1913 48000, 1926 74116 und nach dem ersten Halbjahr des laufenden Jahres zu urteilen, wird die Zahl von 80000 diesmal überschritten werden; Mahn jachen 45000 auf 215000 und 245000 steigend; Zwangs vollstreckungssachen von 64000 auf 141000 und 164000 steigend; Grundbncheinträge von 32500 1913 auf 55 000 im Jahre 1928 ansteigend, in diesen: Jahr voraussicht lich auf 45000 fallend. Wem: ich diese Zahlen auf die Grundzahl 100 im Jahre 1913 bringe, so ist die Ver hältniszahl in: Jahre 1928 255 und im Jahre 1929 wahrscheinlich 272. Die Zahl der Expeditions- und Re- gistraturbeamten ist aber nur von der Grundzahl 100 im Jahre 1913 auf die Verhältniszahl 110 in: Jahre 1922 und auf die Berhältniszahl 138 im Jahre 1928 gestiegen. Also die Indexziffer für die mittleren Beamten hat s ch nur halb so weit erhöht wie die Zahl der einzelnen Geschäftsjachcn bei dem Amtsgericht in Dresden. Wenn wir uns nun fragen, wie können wir in ge wisser Beziehung da Abhilfe schaffen, so hat die Re gierung bereits etwas getan. Man hat Versuchs- tommissare für Büroreform angesetzt, aber das Er gebnis dieser Büroresorm ist, wie ich mir habe sagen lassen, ein etwas mageres geblieben, so daß im Justiz bereich die Kräfte bis zur Erschöpfung in Anspruch genommen sind, und da liegt es natürlich zunächst nahe, Abhilfe zu schassen, indem man neue Beamten- stellen schafft. Will man die aber schassen, so muß man Bcamtenanwärtcr haben, und eine große Reihe oon Jahren hindurch sind Beamtenanwärtcr für die Gruppen 11v und 14 der Besoldungsordnung überhaupt im Justizbercich nicht angenommen worden. Es ist in folgedessen ein Mangel an einem geschulten Beamten- Nachwuchs vorhanden, und cs würde hier nicht die 'Zahl der Stellen vermehrt werden müssen, sondern bei oer ganz feststehenden Tatsache, daß der Beschäftigungs grad der Gerichte immer ein großer sein wird, wird man darauf zukommen müssen, wieder Beamten anwärter herbeizuziehen. Ein gewifser Mangel ist auch bei Kanzleibeamten. Kanzleibeamtenanwärter gibt es überhaupt nicht, und es wäre deshalb vielleicht zu erwäge», ob man nicht aus den Reihen der Kanzleiangestellten eine größere Zahl zu Kanzleibeamtcn befördern könnte. Nir haben mit Freude gehört, daß unsere Überzeugung von der Tüchtigkeit sehr vieler dieser Angestellten durchaus be stätigt werden konnte, und deshalb wäre es vielleicht nützlich, wenn man nach preußischem Vorbilde auch hier Angestellte zu Beainten machen würde. Soviel ich weiß, hat der Preußische Landtag den Beschluß gefaßt, 4000 Kanzleiangestellle in das Kanzleibeamtenverhält nis zu überführen. Man könnte auch daran denken, daß man eine weitere Anzahl richterlicher Geschäfte der freiwilligen Gerichtsbarkeit auf die Rechtspfleger überträgt. Wir haben ja die sogenannte kleine Justizresorm schon gehabt, die uns die Urkundsbeamter: und die Justiz amtmänner gebracht hat und die dazu geführt hat, daß eine ganze Anzahl einfacher richterlicher Geschäfte den Rechtspfleger,:, mittleren Beamten, übertragen worden sind. Dieses Verfahren hat sich in jeder Beziehung bewährt, und es darf darum gebeten werden, daß man auch diesen: Verfahren künftighin seine Aufmerksamkeit zuweudet. Ich kann als juristischer Laie und als Außen stehender nicht sagen, in welchem Umsange Geschäfte vereinfacht und bannt Stellen und Kosten erspart werden können, wenn man die Einrichtung der Rechts- Pfleger noch weiter als bisher ausbaut, aber ich weise darauf hin, daß man in Preußen behauptet, auf dem bisherigen Wege nicht weniger als 70 Richterkräfte zu rein richterlicher Arbeit freizumachcn. Ich darf die Hoffnung aussprechen, daß nach dem Borbiloe Preußens, Hamburgs, Hessens, Bremens in Sachsen aucb dieser Sache die Aufmerksamkeit zugewendet werden wird, und ich erblicke darin einen der Wege, auf denen nach meinem Anträge abgeholfen werden soll. Bei kleineren Gerichten wäre es vielleicht auch möglich, schematische Kleinarbeit von expedierenden Beamten vom Rechtspflege! auf Nachgeordnete Beamten- kräfte abzuwälzen. Vor allen Dingen würde es aber nötig sein, daß man eine Anzahl Obersekretär stellen, Gruppe 11 o, neuschafft. An dieser Gruppe ist Mangel, und es besteht da eine Klage, die bei den: geringen Beamtenetat in der Justiz eigentlich Wunder nehmen soll. Diese Klage kommt aus den Kreisen der Militär an wär ter, die von 1920 bis 1925 in den Justizdienst eintzetreten sind und erst nach Freiwerden einer Stelle in die Obersekretärlaufbahn einrückeu. Ei sollen hier in Dresden etwa 50 solcher geprüfter, auf Beförderung wartender Beamter vorhanden sein, die teilweise schon 2 Jahre auf ihre Beförderung warten, die die Prüfung abgelegt haben, die auch die Amts tätigkeit eines Sekretärs erfüllen, aber nicht als Ober sekretär besoldet werden. Wenn man bedenkt, daß diese Militäranwärter schon Leute in: vorgerückten Leben stehend und keine Jünglinge, sondern Familienväter sind, so ist natürlich dieses Verhältnis ganz besonders drückend, und die Wünsche der betressenden Beamten gehen dahin, daß auch hier eine gewisse Abhilfe geschaffen werden könnte. Und zum Schluß noch eine Erwähnung, die ich nur der Vollständigkeit halber anbringe, dieNeugestaltung unseres Gerichtsvollziel) er wese ns. Ich wil diesen Punkt nur andeuten, und ich deute ihn nur des- halb hier an, weil uns im Ausschuß gesagt worden ist, daß im Gerichtsvollzieherwesen an und für sich Er wägungen stattfinden, um diese Art des Geschäftsbereichs der Gerichte neu und neuzeitlich zu gestalten. Aber zum Schluß in dieser Sache noch ein paar Worte hinsichtlich unserer Justizamturättncr. Es wird aus den Kreisen dieser Beamten, die nach Nr ihrer Arbeit und Verantwortung über den Rahmen der Urkundsbeamten hinauSragen, behauptet, was ich nicht kontrollieren kann, daß in Sachsen eigentlich 700 olcher Stellen von Justizamtmännern vorhanden sein nühten, und man kolportiert das Gerücht, daß sich das Justizministerium in: Jahre 1927 für die Schaffung von 500 Amtmannstellen eingesetzt habe. Ich weiß nicht, ob das richtig ist, eS kommt auch nicht darauf an. Tatsache ist cS aber, daß es in Sachsen bis jetzt nur etwa 230 Justizamtmänner gibt, und der Wunsch st ganz gewiß kein übertriebener, wenn diese Beamten- kreise dahin streben, daß die Zahl der Justizamtmänner von 230 wenigstens auf 300 vermehrt werden möchte. Ich mache diese Ausführungen ausdrücklich deshalb, um zu zeigen, daß es bei diesen schwierigen Verhält nissen nicht damit abgetan ist, daß man einfach in den großen Topf der vielen Beamtenstellen hineingreift und sagt, hier sollen und da sollen ein paar mehr werden oder ein paar aufgebessert werden, sondern ich mache diese Ausführungen, um zu zeigen, wenn wir )er Nberbürdung unserer Gerichte steuern wollen, Wer ren wir nicht bloß mechanisch neue Stellen schaffen dürfen, sondern wir werden zu einer gewissen Um- gruppirrung und Umorganisation kommen nüssen. Ich will mich durchaus nicht ablehnend zu den Anträgen verhalten, die Herr Abg. Reu unter I 2a, b und o gestellt hat, sondern ich habe nur den Wunsch, raß man diese Anträge, wie wir es vorhin bei der Polizei getan haben, dem Besoldungsausschuß über weist, wie es ja einstimmig schon seitens des Aus- chusses mit einein Anträge des Herrn Kollegen Ulbrich geschehen ist, der 30 Stetten der Expeditionsbeamten, Aruppe 11<-, in Gruppe 11a umwandeln und einem Drucker bei«: Landgericht Chemnitz 300 M. Stellenzulage geben wollte. (Abg. Neu: Begräbnis 1. Klasse!) Nein, ein Begräbnis 1. Klasse, Herr Kollege Neu, sondern .nur eine kurze Verschiebung, um besser, nachdrücklicher und gründlicher den Beschwerden abhelfen zu können, die — da braucht keine Partei mitzufpielen — jeder Staatsbürger und jeder Mitbürger seinen andern Mit- bürgcr gegenüber empfinden muß. Ich habe deshalb auch den Autrag unter 8 ausrecht- erhaltcn, dem Landtage eine Vorlage zugehen zu lassen, durch die die Tienstaltersgrenze der Richter auf das 68. Lebensjahr hinausgeschoben werden soll. Wir empfinden es als eine Vergeudung, wenn in einem Ressort deS Staates, wo es an Arbeits- kräften fehlt, arbeitsfähige, noch voll leistungsfähige und arbeitswillige Menschen gezwungen werden, mit den: 65. Jahre in Pension zu gehen. (Sehr richtig! b. d. Tnat.) Ich bin vielmehr der Überzeugung, man sollte diese Kräfte halten, wie mau sie teilweise dadurch hält, daß man sie später als Hilfsrichter noch hin und wieder hat heranziehen müssen. Es ist seitens des Herrn sozialdemokratischen Vertreters gemeint worden, wir müßten bei der Justiz die Dienstaltersgrenze eigentlich noch viel weiter unter 65 Jahre herabsetzen, denn diese alten Richter feien in Auffassungen ausge wachsen, die den heutigen Zeitverhültnissen, dem wo- deinen Geiste gar nicht mehr entsprechen. Ich muß dazu sagen, mir imponiert cs nie, wenn man von: Geiste der Zeiten redet, denn schon Goethe hat erkannt, daß das, was man den Geist der Zeiten heißt, im Grunde genommen der Herren eigener Geist ist. Ich würde doch bitten, daß man wenigstens als vorüber gehende Maßnahme das 68. Lebensjahr als die Grenze des Tienstalters ansieht. (Znrufe b. d Soz.) Tann möchte ich ganz zuletzt eine kleine Sache vortragen, die eines gewissen Humors nicht entbehrt und doch zeigt, daß wir Teutschnationalen iu manche» Dingen recht haben, und daß die, die anders gestimmt haben als wir, eben nicht immer recht haben. Ich hatte beider BeratungdesWohlfahrts-undArbeitsministeriums den Autrag gestellt, die dort für soziale Gerichtshilse ausgeworfencn 50000 M. auf das Kapitel Justiz ministerium zu übertragen, weil wir Dentschnationalen der Meinung sind, daß diese soziale Gcrichlshilfe ein Teil unserer Rechtspflege ist. Daß sie ein Teil unserer Rechtspflege ist, beweist ja die Verordnung vom 26. März 1919, die auch Herr Abg. Neu zur erneuten Beachtung empfiehlt und die besagt, daß man, ich will es zu deutsch ausdrüüen, das Milieu beachten sott, aus dein heraus die Straftat erwachsen ist. Ich stehe nicht an zu erklären, daß ich das als eine ganz große Selbst- Verständlichkeit betrachte. Was mir an der Sache nur nicht verständlich ist, ist das, daß man hier diesen Teil immerhin einer richterlichen Funktion, nämlich, wie ich es auffassc, die Herbeischaffung eines gewissen Entlastungs- oder Milderungömaterials auf eine audere Stelle ver schiebt als auf die Rechtspflege selbst. Da habe ich nun, als ich in den vorjährigen Anträgen blätterte, ge- funden, daß da auch ein Minderheitsantrag des Herrn Abg. Neu vorliegt: Die soziale Gerichtshilfe kann nur als staatliche Organisation in der Rechtspflege und im Strafvollzug der von ihr zu erfüllenden Aufgabe gerecht werden. ES sind deshalb Maßnahmen für die Einrichtung unter Angliederung an die Gerichte zu treffen. Ta finden wir hier, und ich konstatiere es mit befonderer Freude, wie auch sonst beim Kapitel Justiz, doch eine ganze Anzahl Berührungspunkte zwischen einer Partei und uns, die wir sonst wenig Berührungspunkte haben. Und ich möchte nur zeigen, wie richtig wir uns hier zusammcnsinden mit einen: vom eigenen geistigen Vater heute im Stiche gelassenen Stiefkinde, in dem auch wir diese soziale Gerichtshilfe den Gerichten angliedcrn wollen, io, wie es seinerzeit Herr Abg. Nen beantragt hat. (Beifall! b. d. Dnat.) Hierauf wi:d in die Aussprache eingetreten. Abg. Neu (Soz.): Die Regierungserklärung, die ab gegeben worden ist, hat die Justiz etwas recht stief mütterlich behandelt. Nachdem zunächst gesagt worden ist, daß die Übertragung des Ministeriums an einen von der Parteipolitik völlig losgetrennten Fachmann erfolgt sei, wird unter Hinweis auf die im Reiche schwebende Strafrechtsreform z. B. nur folgendes gesagt: Die Regierung wird das ihre tun, um durch sorg same Vorbildung der Strafrichter und der Straf- vollzug-beamten die Nberleitung in die neuen Ver hältnisse zu erleichtern. Nicht einmal über das Wie dieser Vorbildung spricht sich die Regierungserklärung aus. Diese Schweigsamkeit ist meiner Ansicht nach um so bedauerlicher, als gerade jetzt die Gesetzgebung vor großen Aufgaben steht. Wir haben da einmal die Reform des Ehescheidungsrechtes, die Frage, ob man von dem Verschuldungsprinzip zum Zerrüttung-Prinzip übergehen soll. Wir haben die Änderung deS ehelichen Güterrechts, die Besserstellung der Frau in bezug auf ihr eingebrachtes Gut, in bezug auf ihr erworbenes Gut. Wir haben eine Änderung der Rechtsstellung der Frau überhaupt. Wir haben im Reich das Problem der Neuordnung des Rechts der unehelichen Kinder; ihnen soll endlich das gewährt werden, was ihnen die Reichsverfassnng verspricht. Wir haben die große Frage der Nationalisierung der Rechtspflege, die sogenannten Schifferschen Vorschläge. Wir haben die Strafrechts reform und damit zusammenhängend die Strafprozeß- reform, die wiederum die Unterfrage der Einschränkung der Eidesjeuche enthält, und weiterhin die Verbesserung des Wiederaufnahmeverfahrens. Uber alle diese großen Probleme, die. das Straf recht jetzt bewegen, schweigt sich die Regierungserklärung vollständig aus. Und doch ist es nicht gleichgültig, ob die sieben Reichsratsstimme::, die Sachsen im Reichsrat hat, im Sinne des Fortschritts oder des Rückschritts ab gegeben werden. Und noch mehr! Alle die von mir erwähnten Probleme wirken sich auf unsere Landcsjustizverwaltung und auch auf unser Landesrecht aus. Wenn man künftig ein neues Strafrecht schasst, so ist es doch ganz selbstverständlich, daß auch unser Landesstrafrecht einer Revision unterzogen werden muß, einer Nachprüfung dahingehend, ob nicht veraltete Bestimmungen zu be seitigen und abzubauen sind, ob z. B. das Feld- und Forststrafgesetz zu modernisieren sei, wenn man es über haupt noch braucht. Weiter hat die Aufwcrtungsgesetzgebung die Grund bücher so unübersichtlich gemacht, daß keine Landesjustiz verwaltung an den: Problem der Bereinigung der Grundbücher vorübergehen kann. Es ist ja ein Wunder, daß der vorhergehende Herr Justizminister, den die Auswcrtungspartei gestellt hat, an diesem Problem vollständig vorübergegangen ist. Aber vor allem bringt das künftige Strafrecht eine ungeheure Erweiterung des richterlichen Ermessens, eine o große und ungeheure Erweiterung, daß schon aus )iejem Grunde viele die Strafrechtsreform prinzipiell ablehnen möchten. Diese künftige freiere Stellung deS Strafrichters, die Machtstellung, die er im künftigen Strafrecht erhält, fordert geradezu, daß eine bessere Ausbildung der Richter erstrebt wird, und zwar einmal im Sinne derTatsachenermittluna und zum anderen auf dem Gebiete der Vernehmungstcchnik. Und dann muß selbst verständlich eine außerordentlich gute Auswahl der Straf richter getroffen werden, und da gerade hat es bisher gehapert. Abgesehen von den süddeutschen Ländern und von Preußen, sind auch wir in Sachsen auf diesem Gebiete in einer recht wenig glücklichen Lage. Ich ver weise auf das, was Baumbach, ein rechtsstehender hoher Richter, in der „Deutschen Juristenzeitung" unter dem Stichwort „Bankrott der Strafjustiz" geschrieben hat. Er hat dort hervorgehoben, daß vielfach recht ungeeignete Elemente in der Strafrechtsjustiz verwendet werden und daß das tief bedauerlich sei. Ich glaube, das muß man auch in Sachsen feftstellen, daß die Strafrichter durchaus nicht auf der Höhe stehen, die man erwarten müßte von den Leuten, denen Leib, Ehre und Gut ihrer Mitmenschen in die Hand gegeben sind. Vielfach haben wir in Sachsen überalterte Richter, Richter, die seit Jahrzehnten nicht aus der Strafrechtspflege heraus gekommen sind und deshalb die Routine bei ihrer Tätigkeit arg vorherrschen lassen. Gerade dieses Übel bei der Auswahl der Strafrichter, diese Unzulänglich keit der Strafrichter hat ja sehr erheblich dazu bei getragen, daß es zu dem Wort von der „Vertrauens krise der Justiz" gekommen ist. Das hat auch dazu beigetragen, daß das Volk immer die Verstärkung deS Laienelcments in der Strafrechtspflege angestrebt hat: Emminger, der ja sehr reaktionär eingestellt ist, hat die Laien allerdings aus der Strafrechtspflege so gut wie ausgeschaltet, jedenfalls ihren Einfluß außerordentlich beschränkt. Auch in Sachsen müssen wir darüber klagen, daß der größte Teil der Bevölkerung Sachsens, die Ar beiterschaft, zu der Laienrechtsprechung viel zu wenig herangezogcn wird. Nach einer bei der frü heren Justizberatung vorgelegten Statistik waren nur 10 Proz. der Schöffen oder Gefchworenen aus der Arbeiterbevölkerung. Heute ist in: Ausschuß gesagt worden, daß 27 Proz. der Schöffen und Geschworenen aus den: Arbeiterstunde hervorgegangen sind, aber wer daran denkt, daß wir in Sachsen in einen: Jndustrie- landc leben, das eine überwiegende Arbeiterbevölkerung hat, muß sagen, daß das ein ganz kläglicher Prozent satz ist, wenn nur 27 Proz. der Schöffen und Ge schworenen aus Arbeiterkreisen stammen. Da kann uns, glaube ich, eine preußische Verordnung, die erst 1928 ergangen ist, wieder vorbildlich sein, wie ^über haupt die preußrsche Justizverwaltung im Gegen satz zu früher unter der Zentrumsleilung geradezu fortschrittlich gegenüber der sächsischen Justizver waltung genannt werden muß. Der preußische Justizminister hat am 10. Februar 1928 die Amtsrichter darauf hingewiesen, daß sie in den Ausschußsitzungen, in denen die Schöffen und Geschworene» gewählt werden, mit Nachdruck auf die Wichtigkeit einer gleichmäßigen Verteilung der Schöffen und Geschworenen auf alle Bevölkerungsjchichten Hinweisen sollen, insbesondere, daß die Arbeiterschaft bei der Auswahl berücksichtigt werden müßte. Weil man aber das Laienelement in der Recht sprechung nicht entbehren will, ist neuerdings das Be streben aufgetaucht, sich in den Gerichten der sogenannten