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Geldstrafen die wirtschaftliche Lage de» Beklagten bzw. des Verurteilten stets mit in Rücksicht gezogen würde. Eingehender befaßte sich der Ausschuß mit einer An regung der Vertreters der Altsozialistischen Partei, der darauf hinwies, daß es für die unteren Verwaltungs- behörden eine große Belastung mit Arbeit, aber auch mit Zeit und Mitteln bedeute, daß sebeS Jahr die Listen für die Wahlen von Schössen und Geschworenen neu aufgestellt werden müssen. Der Ausschuß und die Regierung sahen das ohne weiteres ein. Aber es bestehen gewisse Schwierigkeiten, die eS zurzeit noch nicht als gangbar erscheinen lassen, daß man diese Listen vielleicht aller 2 oder 3 Jahre aufstellt. Seiten- eines Vertreters der Sozialdemokratischen Partei wurde von der Regierung Auskunft darüber verlangt, in welchem Maße Schössen und Geschworene aus dem Arbeiterstande herangezogen würden. Die Regierung konnte die erfreuliche Mitteilung machen, daß die Zahl derArbeiterschössen undArbeitergeschworenen von 10 Proz. der Gesamtheit auf 27 Proz. sich erhöht hat. Es wurde im Ausschuß zum Ausdruck gebracht, daß das Ministerium dem Ausschüsse bzw. dem Land tage regelmäßig von Jahr zu Jahr eine Statistik über den Anteil von Arbeitern am Amte der Schöffen und Geschworenen zugehen lassen möchte. Über Kap. 23, Gerichte, Staatsanwalt schaften und Gefangenenanstalten, hat sich im Ausschuß eine sehr eingehende Aussprache entwickelt. Ich stelle aber mit vieler Freude fest, daß man sich von allen Seiten bemüht hat, bei dieser Aussprache rein auf dem Boden der Sachlichkeit zu bleiben und nicht ins Parteipolitische abzuschweifen, wenn auch natürlich jeder der Herren Redner von seiner Welt anschauung und Gruudanschauung aus gesprochen hat. Es war zunächst möglich, bei Kap. 23 eine angenehme Feststellung aus dem Etat herauszulesen, nämlich die Tatsache, daß sich der Bestand an Gefangenen in den verschiedenen Strafanstalten im Laufe des lohten Jahres um etwa 300 im Tagesdurchschnitt gegen die früheren Bestände gesenkt hat. Zum Etat selbst lassen sich viele Bemerkungen machen. Der Tit. 1, Einnahmen aus Kosten und Geld strafen, ist gegenüber dein Vorjahre nach der Vorlage Nr. 1 um 3 Millionen höher angesetzt worden, und die Vorlage 4 bringt noch eine weitere Erhöhung um 500000, so daß man also hofft, aus Kosten und Strafgeldern 3^ Mill. M. mehr einzunehmen als im Vorjahre, und man stützt sich dabei auf die Ergebnisse des Vorjahres. Ebenso ist aus den Arbeitsbetrieben eine Erhöhung von 400000 M. im Etat festgestellt. Der Ausschuß war der Meinung, man habe gar keine Ursache, an dieser an sich erfreulichen Erhöhung der Einnahmen etwas zu kritisieren. Man müsse ab warten und der Hoffnung Ausdruck geben, daß diese erfreuliche Einstellung seitens der Regierung auch zur Tatsache werden würde. Was die Ausgaben anlangt, so wurde zu Tit. 5 die Erhöhung der Zahl der da vorgesehenen Stellen all seitig ohne Rücklicht auf die parteipolitische Einstellung begrüßt. Man war sich aber auch darüber einig, daß die Erhöhung in ihrem jetzigen Umfange durchaus noch nicht genügend ist, um allen Notwendigkeiten, die nun einmal seitens des Publikums an die Rechtspflege ge stellt werden können, zu genügen und auf der anderen Seite den berechtigten Wünschen aller Justizbeamten ohne Unterschied ihres Ranges und ihrer Einstufung gerecht zu werden, die rein vom menschlichen Stand punkte aus Schutz gegen überbürdung und vorzeitige Ausnutzung im Dienste haben wollen. Bei Tit. 7, Dienstbezüge für Angestellte, be- mängelte zunächst der Berichterstatter, daß aus den Kreisen der Angestellten Klage darüber geführt worden sei, daß im Bereiche des Oberlandesgerichtes Dresden einer Reihe von Angestellten gekündigt worden sei und daß diese Angestellten später wiederum eingestellt wor den seien, aber in niedrigeren Gehaltsstufen. Dieser Sache ist nachgegangen worden, und es wurde fest gestellt, daß beim Oberlandesgericht selbst Kündigungen und Wiedereinstellungcn in eine niedrigere Stufe über haupt nicht vorgekommen sind, sondern daß die Ver bindung dieser Angestelltenwünsche und Klagen mit dem Oberlandesgericht daher rührt, daß das Oberlandes- gericht gleichzeitig Personalamt für die Land- und Amtsgerichte ist. Es ist vorgekommen, daß infolge der Verschiebungen durch das Nachlassen der Aufwertungs- fälle eine Anzahl Angestellter überflüssig geworden ist. Aber das Pcrsonalamt hat sich bemüht, diesen Angestellten wenigstens die Stellen zu erhalten, und nur in einigen wenigen Fällen sind einige Verschiebungen eingetreten, die nun auch abgeschlossen sind. Von selten der Sozialdemokratie wurde ein Antrag gestellt, der als Minderheitsantrag unter I, 3 vorlicgt und darauf hinausläuft, daß der für die Angestellten eingestellte Betrag von 925400 M. auf 4 000 000 M. er höht werden möchte. Allerdings ist dieser Tit. 7 etwas unübersichtlich, denn in der Erläuterungsspalte heißt es ganz ausdrücklich, daß bei Aufstellung des Haushalt- planes die oben genannte Zahl der Kanzleiangestellten und Hilfskräfte infolge des anhaltend starken Geschäfts ganges noch immer erheblich überschritten worden sei. Das bedeutet eigentlich das Zugeständnis, daß die auf geführte Zahl von 1243 Angestellten und Hilfskräften eben doch nicht zutreffend ist. Aber da wir einen Etat vorliegen haben, der in die Zukunft sieht, wird man die diesjährige Einstellung nicht bemängeln können. Man könnte vielleicht rückschauend bemängeln, daß die Zahl gleich geblieben ist und daß im vorigen Etat eben falls weniger Angestellte aufgeführt worden sind, als tatsächlich vorhanden waren. Bei dem Tit. 12 — Entschädigungen für Schöffen,Geschworene,Vertrauenspersonen usw. — wies der Berichterstatter darauf hin, daß aus den Kreisen der Schöffen und Geschworenen hin und wieder Klagen laut werden nach der Richtung, daß man sich über die bescheidenen Vergütungen der Schöffen und Geschworenen beklagt. Vielleicht darf man die Hoffnung aussprechen, daß auch in dieser Be ziehung getan wird, was möglich ist, um berechtigten Wünschen die Erfüllung zu bringen. Zu einer größeren Aussprache führte Tit. 14, Auf wand weaen der Gefangenen. Dieser Aufwand wegen der Gefangenen ist gegenüber dem Borjahre um 300000 RM. höher, nämlich mit 2100000 RM. eingesetzt worden. Wenn man sich den Rechenschafts bericht über das Vorjahr 1927 ansieht, muß man sagen, diese Höhereinstellung um 300 000 M. scheint gerechtfertigt. Trotzdemhat die Regierung in derVorlage Rr.4 vorgeschla gen, diesen Titel um 70000 RM. zu kürzen. Der Bericht erstatter warf zunächst die Frage auf, woran denn diese 70000 RM. eingespart werden sollen, etwa an der Beköstigung der Gefangenen, an der Literatur oder an ähnlichen Dingen, während die Sozialdemokratische Fraktion den Antrag stellte, nicht bloß die vorgeschlagene Streichung von 70000 RM. nicht zu bewilligen, sondern den Titel noch um weitere 200000 RM. höherzuziehen und auf 2 300000 RM. festzusetzen. Der Bericht erstatter schlug schließlich vor, die vorgeschlagene Kür zung um 70000 NM. zu genehmigen. Die Ursache für die Zustimmung zu einer an sich nicht ganz leicht verständlichen Streichung lag darin, daß die Regierung versicherte, diese 70000 RM. würden unter keinen Um ständen an den Gefangenen selbst eingespart werden, sondern man würde sich bemühen, sie anderweit ein- zusparen. Nun muß man ja offen sagen, daß gerade dieser Titel des Kap. 23 einer von denen ist, die nur geschätzt werden können. Wenn sich die Zahl der Ge fangenen gegenüber dem Vorjahre verringert, kann man annehmen, daß sich auch der Aufwand verringern wird, und wenn die Zahl der Gefangenen steigen würde, so würde gerade dieser Titel Anlaß geben, daß der Etatansatz überschritten wird, ohne daß man daraus der Regierung den geringsten Vorwurf würde machen können. Das Kap. 23 weist nun auch eine Anzahl weiterer Kürzungen auf. Zunächst allerdings keine Kürzung, sondern ein Neueinsatz: 90000 RM. für den Erwei terungsbau bei der Gefangenanstalt in Chemnitz. Dieser Neubau macht sich nötig, weil die bisherige Gefangenzweiganstalt in Chemnitz aufgelöst und das Gebäude verkauft worden ist. Die dafür er lösten 180000 RM. werden bei dem Erweiterungsbau der Gefangenanstalt in Chemnitz restlose Verwendung finden. Bei Tit. 176 sah die Vorlage Nr. 1 37000 NM. für denNeubau des TorhauseS der Gefangenanstalt in Hoheneck bei Stollberg vor. Die Vorlage Nr. 4 schlägt die Streichung dieser 37 000 RM. vor. Der Berichterstatter konnte sich nicht entschließen, diese Streichung zur Annahme zu empfehlen, denn bereits vor zwei Jahren ist gerade hinsichtlich des Torhauses in Hoheneck der Landtag einmütig der Meinung gewesen, daß man die Ausgabe auf alle Fälle bewilligen muß. Es lag auch ein sozialdemokratischer Antrag vor, diese Streichung von 37 000 RM. für das Torhaus nicht zu bewilligen. Es blieb sowohl der sozialdemokratische Antrag als auch der Antrag des Berichterstatters in der Minderheit, und die Mehrheit hat die Streichung beschlossen. ZuTit. 47o sah die Vorlage Nr. 1 für die Erweiterung des Amtsgerichtsgebäudes in Leipzig 300 000 RM. vor. Es herrschte völlige Übereinstimmung zwischen dem Vertreter der Sozialdemokratischen Fraktion und dem Berichterstatter, daß die Zustände in den älteren Gerichtsgebäuden in Leipzig ganz unhaltbar sind und daß es ganz unmöglich ist, auf die Dauer unter diesen Verhältnissen weiterzuarbeiten. Es herrschte dann aber doch Übereinstimmung darüber, der Vorlage Nr. 4 zuzu stimmen, die statt 300000 M. nur 150000 M. einsetzen will, und zwar deshalb, weil man bei der fortgeschrittenen Jahreszeit und bei dem Mangel an endgültigen Plänen im Laufe dieser Etatsperiode absolut nicht in der Lage sein würde, mehr als 150000 M. zu verbauen. Nun möchte ich nur noch ganz kurz ein paar Worte zu den vorliegenden Anträgen sprechen, da ich dann als Fraktionsredner namentlich das behandeln will, was unter l, Ziss. a, b, o als Minderheitsantrag erwähnt ist, ferner die Anträge unter II, Ziss. 7, 8, 9 und 16. Wenn sich der Berichterstatter und eine Minderheit gegen die Punkte unter I, Zisf. 26 und o wendeten, so geschah das nicht aus einem Sparsamkeitstrieb an falscher Stelle, sondern es geschah deshalb, weil man der Ansicht war, bei der Notlage im diesjährigen Etat doch den Vorschlägen der Negierung nicht eine Überschreitung zuteil werden zu lassen. Tit. 16 betrifft die Fortbildungs- und Weiter- bildungskurse für die verschiedenen Beamten. Bei der Justiz waren im Etat 40000 M. eingesetzt, und es wurde beantragt, diesen Titel auf 60000 M. zu erhöhen. Auch hier ist anzuerkennen, daß es wünschenswert ist, diese Fortbildungskurse zu erweitern und häufiger ab zuhalten, namentlich für die verschiedenen Beamtcn- kategorien, und möglichst viel Beamten die Teilnahme daran zu gestatten. Wenn auch hier eine Minderheit der Höherziehung widersprochen hat, so geschah es ledig lich im Hinblick auf die Verhältnisse, unter denen wir jetzt finanziell stehen. Unter 11,2 verlangt eine Minderheit Personen kraftwagen für die Staatsanwaltschaften und Untersuchungsrichter bei den Landgerichten Dresden und Leipzig, während der Mehrheitsantrag 3 besagt, die Geschäftsstellen in verstärktem Maße mit den neusten technischen Hilfsmitteln auszustatten. Der An trag, der Personenkraftwagen zur Verfügung stellen will, ist eigentlich schon mit in dem meiner Meinung nach weitergehenden Antrag Nr. 3 enthalten, der die neusten technischen Hilfsmittel den Geschäftsstellen zur Ver fügung stellen will, allerdings nicht bloß Personenwagen, sondern all die neuen technischen Hilfsmittel, die heute üblich sind. Man sah namentlich im Hinblick auf eine Regierungserklärung von der Bewilligung von Kraft wagen für Leipzig und für Dresden ab. Es besteht doch ein Abkommen mit dem Kraftverkehr Sachsen, daß dieser den Staatsanwaltschaften und Untersuchungs richtern jederzeit Wagen zur Verfügung stellt, wenn sich das notwendig macht, so daß die Vorteile, die der eigene Wagen dem Mietwagen gegenüber bietet, durch dieses Abkommen ausgeglichen werden. Daß die Büchereien der Justiz besser auS- gestaltet werden sollen, ist ein Vorschlag, über den wir alle einig waren, ebenso darüber, daß es notwendig sei, im nächstjährigen Haushaltplan Mittel für den Er weiterungsbau de- Landgericht» Leipzig, Harkortstraße, einzustellen. Die Erfüllung diese» Wunsche» dürfte um so eher möglich sein, weil in diesem Jahre nM 470 000 M. die letzte Rate bewilligt ist für den Umbau des Justizgebäude- in Chemnitz. Zu den übrigen Anträgen, die Entschließung-an- träge sind, will ich nur kurz darauf Hinweisen, daß der An trag unter Nr. 15 den Landgerichten empfiehlt, die Ver teilung der zum GeschäftskreiS der Untersuchungsrichter gehörigen Sachen gleich zu Beginn des Jahres in einem bestimmten Plan festzulegen. Diesem Antrag ist deshalb nicht allseitig zugesttmmt worden, weil man der Meinung, war, eS lasse sich ja noch gar nicht übersehen, wievie' Sachen, und namentlich Sachen welchen Umfanges, den einzelnen Untersuchungsrichtern zugeteilt werden müssen. Dagegen war man stch einig über den Antrag Nr. 18, Erwägungen über eine Neuordnung des Notariats an zustellen und dem Landtag über das Resultat zu be richten. ES führte zu dieser Einstimmigkeit die Er wägung, daß es heute Notariate ganz gewaltigen Um fangs gibt und auf der anderen Seite Zwergnotariate, die nur wenig Fälle im Jahre zu behandeln haben, und daß man vielleicht im Hinblick auf die überbürdung der Gerichte die Notariatsgeschäfte diesen abnehmen und auf die Notare abwälzen könne. Nun darf ich noch ein paar Worte als Fraktions redner sprechen, und zwar bewegt mich dazu vor allen Dingen mein Minderheitsantrag II 9, der die Ge fangenenarbeit und ihre Bezahlungbetrisft. Dieser Antrag ist keineswegs eine neue Sache, sondern ich möchte feststellen, daß man an sich schon von der Grund lage ausgeht, die Gefangenen, wenn man ihre Arbeits kraft an Unternehmer vergibt oder verpachtet, vom Unternehmer nach den Tariflöhnen bezahlen zu lassem Es muß zugegeben werden, und es ist auch in diesem Anträge angedeutet, daß natürlich die Bezahlung der Gefangenen nach dem Tariflohn für den Unternehmer heute eine Unmöglichkeit deshalb sein würde, weil die Zwangsarbeit und die Arbeit nur notdürftig angelernter Arbeiter ganz selbstverständlich nach Beschaffenheit und Menge keineswegs der Leistung freier Arbeiter gleich- zustellcn ist. Aber ich bin der Meinung gewesen, eS müsse hier etwas geschehen, um wieder einmal, wenn auch zunächst in vorsichtiger Form, den Finger an das zn legen, was man Gefängnisarbeit nennt. Es lieht mir durchaus fern, das ganze Kapitel Gefängnisarbeit hier beim Justizetat zur Sprache oder gar zur Ent scheidung zu bringen; und ich weiß auch ganz genau, daß die Gefängnisarbeit sich gar nicht beseitigen läßt. Will man die Gefangenen nicht einfach verblöden lassen, so muß man sie arbeiten lassen, so muß man ihnen das zuteil werden lassen, was als Segen der Arbeit einmütig von allen Kreisen anerkannt worden ist. Auf der anderen Seite hören aber die Klagen namentlich aus dem erwerbstätigen Mittelstände gar nicht auf über die Unterbietung des freien Gewerbes durch die Gefangenenarbeit; und da war mein Streben mit diesem Anträge, den Grundsatz, nach dem die Re- giernng heute schon verfährt, durch einen Beschluß des Landtages zu stärken und es zu ermöglichen, daß man wenigstens in einem Punkte den Klagen über die Gefängnisarbeit etwas entgegentreten kann. Ich bin mir dabei durchaus bewußt, wenn man die Kosten Ve reinen Arbeitslohnes des Gefangenen und des freien Arbeiters hinstellt, so ist die Gefangenenarbeit immer noch eine gewisse Unterbietung der freien Arbeit, den» eine ganze Anzahl Lasten und Kosten, die der Unter nehmer mit deni freien Arbeiter hat, fallen doch bei dem Unternehmer weg, der Gefangene beschäftigt. Ich würde deshalb bitten, den Minderheitsantrag unter II,S anzunehmen. Das Wesentliche, was ich zu sagen hätte, beruht in dein gewissen Gegensatz, der sich findet zwischen den Minderheitsanträgen, die unter dem Namen Neu stehen unter I, 2, a bis e, und dem Anträge, den ich gestellt habe unter II, 7 und 8. Herr Abg. Neu wünscht die Schaffung von 30 neuen Amtsgerichts- und Land- gerichtsdirektoren an Stelle der bisherigen Rätestellen; und er wünscht weiter, daß 200 Stellen von Kanzlei beamten (Gruppe 17) in Stellen des einfacheren Bureaudienstes (Gruppe 14) verwandelt werden möch ten. Die beiden übrigen Wünsche sind nur Wünsche auf eine bessere Ausstattung einiger Beamtenstellen hinsichtlich des Haushalts. Es liegt auch ein Antrag des Herrn Abg. Or. Wallner vor, der vorhin verteilt worden ist, und der unter I den Wunsch ausspricht, über den in der Regierungsvorlage vorgesehenen Urn- fang hinaus weitere 20 Assessoren einzustellen. Wir sind uns alle drei Antragsteller darüber klar, daß eine Überbürdung sämtlicher Beamten bei de» Gerichten vorliegt. Wit gehen nur in den Wegen anseinander, die wir zur Bekämpfung dieser über bürdung einschlagen wollen. Da muß ich allerdings eins einschieben, über bürdet sind nicht bloß die Richter, überbürdet sind auch die mittleren Beamten, und die Anträge de» Abg. Neu haben insofern eine Lücke, als sie zwar unter a) 30 Richtern bessere Stellen, das heißt bessere Bo- förderungsmöglichkeiten zuteilen möchten, daß sie wei ter unter b) Unterbeamte etwas heben möchten, ich vermisse aber in dem Antrag des Herrn Abg. Nen die Rücksicht nicht auf die Einkommens-, aber auf die Dienstverhältnisse der mittleren Beamten. Bei dem Antrag des Herrn Abg. vr. Wallner ist diese Ein schränkung in noch höherem Maße vorhanden. Ich glaube nicht, daß eS möglich ist, daß man der über bürdung bei den Gerichten einfach dadurch Abhilfe bringt, daß man Ratsstellen in Direktorstellen um wandelt, daß man auch nicht Abhilfe schaffen kann, wenn man 20 neue Assessoren einstellt, sondern wenn man die überbürdung beseitigen will, dann gibt es nur zwei Wege: zunächst einmal der Ursache der über bürdung nachzugehen und die Ursachen zu beseitigen, und dann, wenn die Ursachen nicht zu beseitigen sind, sind allerdings neue Stellen zu schaffen. Daß die Klagen über die überbürdung nicht nn- gerecktferttgt sind, wird von allen Seiten anerkannt. Der Umfang der Geschäftsgebiete unserer Gerichte ist ja in den letzten 10 Jahren außerordentlich gewachsen. Da- Güteverfahren, die Arbeitsgerichte, dse Met- (Fortsetzung in der Beilage.)