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«rbett»mi«ißersi»m richte«, immer höhere Mitte! t» bewMige«. Unter den Unterstützungen, die vom LandeS- füriorgeverband gegeben worden sind, sind über 50 Pro-. Unterstützungen an Ausländer, und ich glaube, niemand, auch wenn von seilen der Kommunistischen Partei die Verantwortung getragen würde, würde es ohne weiteres weilergehen lassen, wie es bisher gewesen ist. Auch in den Gemeinden, wo kommunistische Gememdeleiter vorhanden sind, werden Heimweisungen empfohlen (Sehr richtig! recht-.), weil eS für die Betreffenden das richtige und unter Umständen das beste ist. Wir haben in einem Falle an einen Ausländer rund 1100V M. ausgezahlt, und ich kann die Verantwortung als Behörden- leiter dem Ministerium und dem Bolle gegenüber nicht übernehmen, daß in jedem einzelnen Falle eine solch hohe Summe gezahlt wird. (Sehr richtig! b. d. Wirtsch.) Ich weise also den Borwurf der Brutalität und Härte — von dieser Seite kommen ja solche Vorwürfe sehr leichtfertig — mit Entschiedenheit zurück. Abg. Scheffler (Komm.): Ich stelle den Ausführungen des Abg. Buck entgegen, daß es nicht wahr ist, daß der Großvater sich bereit erklärt hat, das Kind zurück- zunehmen» Es ist Tatsache, daß dort, wo das Kind hin soll — das ist die Tschechoslowakei — kein An gehöriger der Mutter vorhanden ist. Es ist aber typisch, daß das Ministerium die Ausweisung damit begründet, daß das Kind Staatsmittel erfordere. Ich stelle fest, daß die Eltern nur zeitweise für das Kind Fürsorge- Unterstützung bezogen haben, und zwar wenn der Stief vater, der, glaube ich, Schieferdecker ist, erwerbslos war. Abg. Müller Manik) (Soz.): Der Herr Kollege Renner hat eingangs seiner Ausführungen bewiesen, daß die größten Maulaufreißer, die sich heute gegen Hermann Müller als Unterzeichner des Versailler Friedensvertrages wenden, zu seiner Zeit nicht das geringste getan haben, um von der Unterzeichnung dieses Vertrages abzuraten; ja, die prominentesten Führer der Kommunistischen Partei haben damals der Stellungnahme zugestimmt. Und wenn heute die Kommunisten in derselben Lage stünden wie wir damals, dann würden heute die Kommunisten und morgen die Nationalsozialisten für diese Gesetze stimmen (Sehr richtig! b. d. Soz.), weil sie wissen, daß sie an deren Stelle heute nichts anderes zu setzen imstande sind. Unsere Stellung zur Polizei ist durch unsere Ein stellung zur Reichsverfassung und zur Republik von dieser Stelle aus mit aller Deutlichkeit verschiedent- lich dargetan worden. Wenn wir fordern, daß die Polizei im Dienste der Republik ihrer politischen Einstellung nach sowohl als auch ihrer gesellschaft lichen Stellungnahme und Zugehörigkeit nach, republikanisch sein muß, so ist das die Konsequenz unserer Einstellung zur Republik und zur Verfassung Die sozialdemokratischen Zeitungen haben erst in den letzten Wochen anerkannt, daß die Bemühungen Severings dahin gehen, die Polizei in ein tatsächlich republikanisches Machtinstrument umzuwandeln. Das ist ihm bis heute noch nicht gelungen, wie wir ohne weiteres zugeben; aber wir sehen die große Gefahr: wenn es schon in Preußen unter dem Sozialdemokraten Severing nicht gelingt und in Sachsen unter Apelt nicht ge lungen ist, dann wird es in Zukunft unter dem bekannten kapp-putschverdächtigen Minister Richter erst recht nicht gelingen, in Sachsen die Polizei zu einem republikani schen Instrument zu machen, noch dazu, wenn man bedenkt, daß ja die derzeitige Regierungsmehrheit zur Hälfte aus BerfassungSgegnern besteht, zum Teil aus offenen — die Nationalisten bekennen ja ganz offen, daß sie Verfassungsgegner sind —, während auf der anderen Seite die Deuischnationalen und die fünf dem Bauern bund Angehörigen doch ebenfalls nur in ganz bedingter Weise — Herr vr. Eberle hat das gestern ebenfalls in versteckter Weise zum Ausdruck gebracht — zu dieser Verfassung stehen. Für die Arbeiterschaft ist cs deshalb sehr notwendig, daß sie mit größter Wachsamkeit ge rade die Vorgänge beobachtet, soweit sie sich auf die Polizei beziehen; und daß deshalb größtes Mißtrauen bei den Sozialdemokraten und bei den Gewerkschaften Platz greift, ist ganz selbstverständlich. Herr Kollege Blüher hat meinem Genossen Böchel gegenüber auf einen Zwischenruf bei feiner Rede zur Regierungserklärung zum Ausdruck gebracht, daß man in Sachsen alles tun würde, was die Reichsregicrung und was Preußen tut. Dazu ist jetzt Gelegenheit. Am 4. Juli ist im Hauptausschuß des preußischen Land tages beschlossen worden, und zwar vom 1. April 1930 ab den Gemeinden mit mindestens 2000 Einwohnern pro Kopf eines vorwiegend im Vollzugsdienst beschäf tigten Polizeibeamten im ersten Jahre 1000 M , im zweiten Jahre 2000 M. und im dritten Jahre 3000 M. als Beitrag an die Gemeinden zu zahlen. (Hört, hört! b. d. Soz.) Wenn man also in Sachsen nach dem preußischen Muster arbeiten will, so mag in den nächsten Tagen die Regierung eine Vorlage einbringen, die dem preußischen Muster entspricht. (Abg. Böchel: Sehr gut!) Wir werden jedenfalls einen entsprechenden Antrag in der nächsten Zeit einbringen, und wir erwarten, daß die Zusage, die von dem Koalitionsführer vr. Blüher bei der letzten Negierungserklärnng gegeben worden ist, recht bald eingelöst und nach dem preußischen Muster den Gemeinden entgegengekommen wird. (Bravo! b d. Soz) Hierauf wird abgcstimmt. «ns Antrag der Abgg. Buck, Siegert, Hauffe, LlauS, Fritzsche, Voigt, Kunath und v. Kittinger werden die Minderheitsanträge unter ^Ick, v, k, x, i, I, m, unter Ilu, b, v, ck, unter Abt. 01 und dann unter den Ein gaben die Eingabe 192 dem Sonderausschuß für Bcamtenfragcn überwiesen. Die MiuderheitSanträge unter ^1, la, k, lc, 3, 4, S und IV, 3, 4, 11, 16-19, 21 werden abgelehnt. Mc Minderheitsanträge I, 2 und IV, 13, 14, 15 2», 23 werde« angenommen. Im übrigen werden sämtliche Mehrheitsanträge angenommen. -le Anträge unter IV, 8 «uv 9 haben sich durch die anderweite Abstimmung erledigt. «bg. Sienner (Komm. — zur Abstimmung): Ich möchte rur Abstimmung erklären, daß wir für II, aber gegen III gestimmt haben. . Abg. Müller (Planitz) (Soz. — zur Abstimmung): Ich stelle auch fest, daß die Sozialdemokratische Fraktion gegen HI gestimmt hat. Punkt 12 und 13 der Tagesordnung werden verbunden. Punkt 12: Zweite Veratuug über Kap. 22 — Mini- sterium der Justiz — des ordentlichen Staatshaushalt- Plans für das Rechnungsjahr 1929. (Mündlicher Bericht des HanShaltauSschusseS ä, Drucksache Rr. 138.) Der Antrag Nr. 138 lautet: Der Landtag wolle beschließen: die Einstellungen bei Kap. Ä des ordentlichen Staats- haushaltplanS für 1929 nach der Vorlage Nr. 1 zu genehmigen. Punkt 13: Zweite Beratung über Kap. 23 — Gerichte, StaatSanwaltschafte« und Gefangenen- anstatten —.des ordentlichen StaatShauShattplanS für das Rechuuugsjahr 1929. (Mündlicher Bericht des HauShaltauSschusseS Drucksache Rr. 149 ) Der Antrag Nr. 149 lautet: (Die Minderheitsanlräge sind durch > besvndcrs bezeichnet.) Der Landtag wolle beschließen: I. bei Kap. 23 des ordentlichen Staatshaushaliplans für 1929: 1. bei Tit. 1 die Summe von 22 000 000 RM. gemäß der Vorlage Nr. 4 um 500000 NM. auf 22500000 NM. zu erhöhen; 2. bei Tit. 5: s) » unter a: 30 Stellen von Amtsgerichts- und Landgerichtsräten der Gruppe 7b in Stellen von Amtsgerichts- und Landgerichts- direktoren mit der Maßgabe umzuwandeln, daß die Negierung die Amtsgerichte bezeichnet, deren Vorstände höher einzustufen sind und bestimmt, in welchem Verhältnis diese Stellen unter die Amtsgerichte und Landgerichte zu verteilen sind; b) » unter v: 1. 200 Stellen von Kanzlei beamten (Gruppe 17) umzu wandeln in Stellen des ein- facherenBürodienstek(Gr.H); 2. 12 weitere Stellen von Ge richtsvollziehern mit der Stellenzulage von 400 RM. auszustatten; c) » unter 6: 60 weitere Stellen von Ge fangenen - Aufsichtsbeamten (Gruppe 17) mit Stellenzulagen von 400 RM. auszustatten; Neu. 6) unter e: 3 weitere Krankenpfleger ein- zustellen; e) unter k): 1 weiteren Lehrer cinzustellen (Gruppe 9); 3. » bei Tit. 7 den eingestellten Betrag um 925400 NM. auf 4000000 RM. zu erhöhen; Reu. 4. bei Tit. 8 in der Erläuterungsspaltc anzufügen: „HierunterkönnenauchVergütungenfürWohl- sahrtSpraktikantcn verschrieben werden"; 5. bei Tit. 14: a) » die in der Vorlage Nr. 4 vorgesehene Kürzung um 70000 RM. von 2100000 RM. auf 2030000 RM. zu genehmigen' Fritzsche. b) die in der Vorlage Nr. 4 vorgesehene Kürzung um 70000 RM. in Wegfall zu stellen und die ursprünglich eingestellte Summe von 2100000 NM. wiederherzustellen: v) » darüber hinaus weitere 200000 RM. ein zustellen (Erhöhung auf 2300000 RM.); Neu. 6. bei Tit. 16: den eingestellten Betrag von 40000 RM. um 20000 RM. auf 60000 RM. zu erhöhen; 7. bei Tit. 17: ») » unter ä die nach der Vorlage Nr. 4 ge strichenen 37000 RM. sür den Neubau eines Torhauses in Hoheneck wieder in den Haus haltplan einzustellen; Fritzsche, Neu. b) unter ä die in der Vorlage Nr. 4 beantragte Streichung von 37000 NM. zu genehmigen; e) unter e die in der Vorlage Nr. 4 beantragte Kürzung um 150000 RM. zu genehmigen; 8. im übrigen die Einstellungen nach der Vorlage Nr. 1 zu gcnehnngen; II. die Regierung zu ersuchen: 1. in der Erläuterungsspalte zum Tit. 7 die Zahl der Angestellten und Hilfskräfte für jedes HauS- haltjahr nach dem wirklichen Bestände anzugeben; 2. » den Staatsanwaltschaften und Untersuchungs richtern bei den Landgerichten Leipzig und Dresden Personenkraftwagen zur Verfügung zu stellen; Neu. 3. die Geschäftsstellen in verstärktem Maße mit den neuesten technischen Hilfsmitteln aus- zustatten; 4. die Büchereien der Justizbehörden noch besser auszustatten; 5. in den nächstjährigen Haushaltplan Mittel für einenErweitcrungöbaudeSLandgerichts Leipzig, Harkortstraße, einzustellen; 6. die teilweise beschränkten Raumverhältnisse durch Umbauten oder Neubauten zu verbessern; 7. der Uberbürdung der Richter, Staatsanwälte und mittleren Beamten durch Vermehrung der Stellen mehr als bisher entgegenzutreten und zur Verhütung weiterer Abwanderung vieler tüchtiger Jurrsten in die aussichtsreicheren Gebiete der Verwaltung die Beförderung-- Verhältnisse i« Justizdienk durch Schaffung neuer Land- und Amt-gericht-direktorenstellen zu verbessern; 8. » dem Landtag eine Vorlage zugehen zu lassen, durch die die DienstalterSgrenze auf da» 68. Lebensjahr festgelegt wird; Fritzsche. 9. » daß normalerweise bei allen Arbeit-Verträgen über die Beschäftigung von Insassen der Straf anstalten durch gewerbliche Unternehmer die Gefangenen, gegebenenfalls unter Berücksich tigung etwaiger Minderleistung, zu den Tarif löhnen bezahlt werden und der Ertrag zwischen dem vom Arbeitgeber bezahlten Tariflohn und der Entlohnung der Gefangenen der Staats kasse zufließt; Fritzsche. 10. » ß 20 der Verordnung über den bedingten Aufschub der Strafvollstreckung in der Fassung vom 22. Juli 1925 (JMBl. 1925 S. 65 ff.) aufzuheben; Neu. 11. Vorkehrungen zu treffen, daß im Rahmen de- Stufenstrasvollzugs dem Gefangenen Urlaub erteilt wird unter Anrechnung des Urlaubs auf die Strafzeit; 12. entlassene Untersuchungsgefangene in die plan mäßige Entlassenenfürsorge einzubeziehen; 13. in einer Verordnung den Gerichten zu emp fehlen, bei Bestellung von Verteidigern (StrPO. 8 144) und bei Beiordnung von Armeuanwälten (C P O. § 114 k) den Wünschen der Beteiligten tunlichst Rechnung zu tragen; 14. den Staatsanwaltschaften und Gerichten zu empfehlen, von den in 8 153 StrPO. ihnen eingeräumten Befugnissen mehr als bisher Gebrauch zu machen; 15. den Landgerichten zu empfehlen, daß die Ver teilung der zum Geschäftskreis der Unter suchungsrichter gehörigen Sachen nach einem für das Geschäftsjahr im voraus sestgelegten Plan erfolgt; in derselben Weise zu verfahren, soweit die Geschäfte der Kleinen Strafkammern in Frage kommen; 16. auf die Verordnung vom 26. März 1919 (JMBl. 1919 S. 47) die Staatsanwaltschaften und Ge richte erneut hinzuweisen, wobei zuvor die Verordnung einer Prüfung daraus zu unter ziehen ist, ob sie etwa mit Rücksicht auf die seit ihrem Erlaß gesammelten Erfahrungen zu erweitern ist; 17. die Verordnung vom 27. März 1925 über die Mitarbeit der Gefänguisbeamten und Fürsorger an Tageszeitungen und Zeitschriften auszu heben; 18. Erwägungen über eine Neuordnung des Nota riats anzustcllen und dem Landtag über daS Resultat zu berichten; 19. den bei der Aburteilung von Fahrlässigkeits vergehen aus Autounfällen tätigen Richtern die Teilnahme an den von den großen deut schen Automobilsahrervereinigungen eingerich teten Schulungskursen zu ermöglichen bzw. solche Kurse selbst einzurichten; 20. dafür besorgt zu sein — nötigenfalls durch Einflußnahme auf die Reichsgesetzgebung —, daß Gerichtsverhandlungen über Sexualprozesse im allgemeinen nicht öffentlich stattfinden und daß die hierüber in neuerer Zeit in auffälliger Breite erfolgende Berichterstattung in der öffentlichen Presse vornehmlich im Interesse der Jugendlichen auf ein Mindestmaß beschränkt werde. Ferner ist hierzu noch folgender Antrag vr.Wall- ner (Volksr.) eingegangen: I. Bei Kap. 23 Tit. 6 über den in der Regierungs vorlage vorgesehenen Umfang hinaus weitere 20 Assessoren einzustellen; II. die Regierung zu ersuchen 1. eine Begrenzung des Arbeitsumfanges der einzelnen Gerrchtsabteilungcn vorzunehmen und die Arbeitsüberlastung durch Einrichtung neuer Abteilungen zu beseitigen; 2. die Bearbeitung von Gnadensachen ») durch Bestellung von Richtern für Gnaden sachen bei den Landgerichten, d) durch Wegfall der Gnadenberichte (lediglich Aktenvorlage mit stichwortartigem Gutachten des Richters) zu vereinfachen. Ber.-Erst. Abg. Fritzsche (Dnat.): Das Kap. 22, Justizministerium, hat im Ausschuß eine längere Aussprache nicht ausgclöst. Wenn man das Kapitel finanztechnisch durchsieht, so sinket man fast keine Ände rung. Es ist eine Erhöhung der persönlichen Ausgaben für planmäßige Beamte eingetrcten, aber diese Er höhung ist im wesentlichen zwangsläufig auf Einstufungen und Beförderungen zurückzuführen. Die einzige Ver änderung in der Zahl der vorhandenen Stellen ist zurück zuführen auf den fZugang^eineS nichtständigen Ministe- rialhilfsarbeiters. In der Aussprache zu Kap. 22 rügte zunächst ein Vertreter der Kommunistischen Partei die Art unserer Rechtsprechung und brachte Klagen über die Klassen justiz vor. Derselbe Vertreter betonte auch, daß es eine Ungerechtigkeit sei, wenn man Gefängnisstrafen in Geldstrafen umwandle, und zwar deshalb sei eS eine Ungerechtigkeit, weil der Unbemittelte die Ge fängnisstrafe absitzen müsse, während die Umwandlung in eine Geldstrafe nur dem Bemittelten zustatten käme. Bon dem Herrn Justizminister wurde darauf hingewiescn, daß das Justizministerinm natürlich auf die Recht sprechung nicht etwa in dem Sinne Einfluß habe, daß es durch Verordnung die Rechtsprechung der un abhängigen Richter irgendwie beeinflussen könne. Man gab ohne weiteres zu, daß eS als Härte erscheinen könne, wenn ein Minderbemittelter eine Gefängnis strafe absitzen müsse, die der Bemitteltere durch die Um wandlung in eine Geldstrafe abwälzen könne. Aber cs gibt selbstverständlich keinen Weg, auf dem man da- ändern könnte. Das Korrektiv für diese scheinbare Ungerechtigkeit läge aber darin, daß bei der Bemessung der Strafhvhe und namentlich bei der Festsetzung der