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recynnug der alte« Einheit-werte eine Ausnahme für gewisse Grundstücke gemacht, und zwar für wertvolle , Grundstücke, für Billen, die eine» erhebliche« Wert haben, also «ur von vermögende» Leute« bewohnt sein können. Kür die sollte diese Vergünstigung nicht gelten. ! Damals hat die Regierung in 8 5 der Vorlage Nr 84 gesagt, daß die Anwendung der alten Einheitswerte nicht in Frage kommen soll für Billen, die nach dem Stande am Beginn des l. Januar 1928 einen Einheits- wert von mehr als 100000 RM. haben. Diese Aus- uahmebestimmung, die damals in der Vorlage Nr. 84 enthalten war, fehlt in der Notverordnung, angeblich — so sagt das Ministerium —, weil man sie m die Notverordnung nicht hätte hinembringen können. Ich bin der Auffassung, wenn man schon eine Vergünstigung für den Grundbesitz schafft durch die Nichtanwendung der neuen Einheitswerte, dann hätte man schließlich mich noch einige Ausnahmen machen können in der Notverordnung. Ich kann mich nicht da hineindenken, daß die Regierung wirklich so starke Bedenken gehabt hätte, daß sie die Vergünstigung wenigstens für die bessergestellten Kreise Wegfällen taffen konnte. Auch der Gemeindetag hat zu der Frage Stellung genommen und ganz ernstlich ersucht, die finanziellen Schwierig keiten der Gemeinden der Negierung zur Kenntnis zu bringen. Was haben wir aber im Laufe der Zeit gesehen? Nicht nur die Notverordnung über die Grundsteuer, sondern eine unzählige Menge von Steuerstundungen und Steuererlassen sind erfolgt, wo das Mnistcrium auf die Gemeindesinanzen nicht die geringste Rücksicht genommen hat. Wenn der Herr Finanzminister schon seine Kassen entleeren will durch Steuerstundungen, wenn er schon glaubt, daß seine Kasse so in Ordnung ist, daß er Steuerstundungen und Erlasse in großem Ausmaße vornehmen kann, so soll er wenigstens doch daran denken, daß in dem gleichen Augenblick die Steuerstundungen auch sür die Gemeinden gelten und in den Gemeiudekassen ist nicht so viel Geld vorhanden, daß sie sich solche Maßnahmen erlauben können wie der Herr Finanzminister. Hier liegt eine große Schädi gung der Gemeindeinteressen. Ta hat der Gemcinde- tag durchaus recht, wenn er der Regierung hier noch einmal eindringlich vor Augen geführt hat, daß es so, weiß Gott, nicht mehr wcitergchen kann, daß die Re- gierung fortgesetzt in die Gemeindefinanzen eingreift und den Haushalt der Gemeinden nicht nur ins Wanken, sondern zuni Zusammenbruch bringen muß. (Sehr wahr! b. d. Soz.) Wir wenden uns dagegen, daß fortgesetzt solche Maßnahmen getroffen werden und wir müssen uns deswegen ernstlich überlegen, ob wir nicht einmal das sächsische Finanzsteuergesetz oder die Gesetzgebung überhaupt ändern müssen, so daß, wenn der Herr Finanzminister schon auf Steuern verzichtet, dies nur für die Staatskasse gilt, aber nicht mit sür die Gemeinden, damit man den Zusammenbruch der Gemeinden noch einigermaßen aufhalten kann. Wir werden daher gegen die Notverordnung hinsichtlich der Grundsteuer stimmen. Bei der Verordnung über die Kraftfahrzeugsteuer liegt es etwas anders. Hier ist es tatsächlich jo, daß die Beteiligten sich selbst noch nicht geeinigt haben über den Schlüssel, der schließlich zur Anwendung gebracht werden kann. Es steht fest, daß, wenn die Not verordnung heute abgelehnt wird, ein gesetzloser Zu stand besteht, den man nicht wünschen kann. Wir werden deshalb für diese Notverordnung eintreten. Ich möchte aber die Negierung bitten, endlich einmal zu versuchen, diese ganze Frage zur Lösung zu bringen. Abg. Renner (Komm): Auch wir stehen auf dem Standpunkte, daß es bei der Geschäftslage im Landtage sehr wohl möglich war, daß die Vorlagen dem Landtage als Gesetzesvorlagen unterbreitet werden konnten und daß, obwohl der Nechtsausschuß und auch der Hanshalt- ausschuß^ eitle Menge Arbeiten zu erledigen hatten, die Gesetze in ordnungsmäßiger Beratung erledigt werden konnten. Natürlich ist die Frage so, daß bei einer ord nungsmäßigen Beratung des Grundsteucrgesetzes man sich nicht hätte absinden können mit einer solchen ein fachen Feststellung, wie sie in der Notverordnung gegeben ist, daß es im wesentlichen so bleibt, wie es ist. Wir erwarten, daß baldigst eine Gesetzesvorlage kommt und daß, wenn sie nicht komint, nicht automatisch die jetzt festgesetzten Steuersätze auf die erhöhten Einheitswerte zur Anwendung gebracht werden. Herr Abg. Dennhardt hat, glaube ich, für einzelne Fälle die Steuerbelastung durch den Einheitswert festgestellt und insbesondere die starke Höherzichung der Einheitswerte bei den Wohn- räumen. Es würde dann eben eine sehr starke Belastung der Wohnräume in Frage kommen. Dazu kommt noch, daß wie auch schon im Haushaltausschusse sehr unverblüm angekündigt worden ist, die Hausbesitzer die Erhöhung der Einheitswerte nach der Reichsverordnung zu einer neuen Mieterhöhung benutzen werden, daß sie also daraus einen Angriff zur Erhöhung der Mieten durchznführen gedenken. Schon diese Tatsache verpflichtet dazu, daß man darauf drängt, daß baldigst eine Gesetzesvorlage erscheint, in der sowohl eine Erhöhung und Belastung der Mietwohnungen, als auch die Absicht, die Hausbesitzer zu entschädigen, zurückgewiesen werden. Bei der Kraftfahrzeugsteuervorlage und der Verteilung der Anteile liegen die Dinge unserer Auffassung gar nicht anders als bei der Grnndsteuervorlage. ES handelt sich nicht darum, daß mau hier eine verschiedene sachliche Materie hätte, sondern darum, daß auch die Regierun in der Lage war, diese Notverordnung durch ein Gesc zu erledigen, und keine Notverdnung zu bringen brauchte Wir lehnen es ab, der Negierung eine Blankovollmach zu geben, und werden deshalb gegen beide Notverord nungen stimmen. Abg. Nebrig (Soz): Ich wollte den Herren bloß noch mitteilen, daß ich gestern im Rechtsausschuß einen Entschließungsantrag eingebracht habe, der leider nicht verteilt worden ist. Abg. Hickmann (D. Bp ): Als Vorsitzender des Necht-ousschusseS habe ich festzustellen, daß dieser vom Ausschuß abgelehnte Antrag nicht als Minderheitsantrag aufrechterhalten worden ist. Es bestand also keine Ber- anlaffung, ihn mit abzudrucken oder zu verteilen. »rv«««se« entsprechenv vem Antrag Nr 1S4 genehmigt. Punkt 3 der Tagesordnung: Erste Beratung der Vorlage Nr. 7, den Entwurf eine» Gesetze» znr Änderung de» «nmdsteuergesetza» betreffe«». Die Vorlage Nr. 7 lautet: Artikel l. Auf die Feuerschubsteuer (§41 Abs. 1 des Grund leuergesetzes vom 30. Juli 1926) findet auch der zweite Absatz von § 14 des GemeindesteucrgesetzeS iu der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Oktober 1920 GBBl. S. 430) keine Anwendung. Artikel II. Hinter § 41 des GrundsteuergesetzeL vom 30. Juli 1926 wird als neue Bestimmung folgender § 41» eingefügt: „§ 41». Die Straßenreinigungsabgabe kann auch nach dem Grundstückswert oder dem GrundstückSertrage bemessen werden." Artikel III. Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. April 1928 in Kraft. Mit feiner Ausführung werden das Finanz ministerium und das Ministerium des Innern beauftragt. Die Vorlage wird ohne Aussprache i« sofortiger Schlußberatung angenommen. Punkt 4 der Tagesordnung: Erste Beratung der Vorlage Rr. 6 über die Beteiligung des StaateS an der Aufbringung der Rittel für den Ausbau des Sächsischen Krüppelheims i« Dresden. Zur Erfüllung der Aufgaben aus § 6 Abs. 1 unter e )er Reichsgrundsätze über Voraussetzung, Art und Maß >er öffentlichen Fürsorge vom'4.Dezember 1924 (Reichs gesetzblatt I S. 766) und § 2 Nr. 8 des Sächsischen Wohl- ahrtspslegegesetzes vom 28. März 1925 (GBl. S. 56) )at es sich als notwendig erwiesen, auch in Dresden eme Lehrwerkstätte für Krüppel unter fach ärztlicher Leitung zu errichten. In Ausführung des § 6 des Wohlfahrtspflcgegesetzes ist ein Vertrag zwischen >em Freistaat Sachsen und der Landesversicherungs anstalt Sachsen sowie den Bezirksfürsorgeverbänden Ostsachseus in Aussicht genommen. Mit Rücksicht auf )ie langfristigen finanziellen Bindungen, die in dem Vertrage dem Freistaat Sachsen auferlegt werden, er- ucht der Ministerpräsident im Namen des Gesamt- ministeriums, die Zustimmung des Landtags zur Über nahme dieser Verpflichtungen auf den Staat herbei zuführen. Aus dem Vertragsentwurf seien folgende Bestim mungen hervorgehoben: Die Vertragschließenden (Staatsfiskus, Landesver- icherungsanstall, Bezirksfürsorgeverbände Ostfachsens, Verein Ärüppelhilfc) bilden nach Maßgabe der nach- tehenden Bestimmungen eine Arbeitsgemeinschaft für die Krüppelfürsorge im Gebiete der Kreishauptmann schaften Dresden und Bautzen. Ter Verein erhält zum Ausbau des ihm gehörigen Sächsischen Krüppelhcims in Dresden-Trachenberge nach Maßgabe der diesem Vertrag beigesügten Bau- beschreibung nebst Kostenanschlag, insbesondere zur Einrichtung eines Lehrlingshcimes mit AusbildungS- Werkstätten und zur Erweiterung der klinischen Ein richtungen a) von der Landesversicheruug ein durch crststellige Hypothek an dem Grundstück des Krüppelhcims — Blatt 207 und 130 des Grundbuchs von Dresden Trachenberge — zu sicherndes Darlehen von 450 000 NM., das mit jährlich 6 Proz. zu verzinsen und mit jährlich 2 Proz. unter Zuwachs der ersparten Zinsen zu tilgen ist; b) von der Kreditgemeinschaft gemeinnütziger Selbst hilfeorganisationen Deutschlands G. in. b. H., in Berlin ein Darlehen ohne hypothekarische Siche rung in Höhe von 250000 RM., das mit jährlich 5 Proz. zu verzinsen und in halbjährigen Raten mit jährlich 5 Proz. unter Zuwachs der ersparten Zinsen zu tilgen ist. Staat, Landesversicherung und Bezirksfürsorgc- verbände übernehmen dem Verein gegenüber die Er füllung der ihm aus den beiden Darlehen entstehenden Zins- und Tilgungsverpflichtungen. Hierzu tragen bei ») der Staat 50 Proz., b) die Landcsvcrsichcrung . . 25 e) die Bezirksfürsorgeverbände 25 - und zwar die Stadt Dresden der Bezirksfürsorgeverband . . . . zusammen 100 Proz. Als Gegenleistung für die Beitragsleistung nach 3 übernimmt der Verein folgende Verpflichtungen: ») Der Verein hat den Ausban des Krüppelheims auf seinem Grundstück in DreSden-Trachenberge nach Maßgabe der diesem Vertrag beigefügten Baubeschreibuug nebst Kostenanschlag innerhalb einer angemessenen Baufrist und nach Maßgabe der ihm nach 2 zur Verfügung gestellten Mittel durchzuführen, sowie die vorhandenen, dem Krüp pelheim dienenden Einrichtungen der neu errich teten Anstalt zur Verfügung zu stellen. b) Der Verein hat das erweiterte Krüppelheim in dem Sinne von § 1 seiner Satzung zu verwalten und darin diejenigen Krüppel aus den Kreis- haupttnannschaften Dresden und Bautzen auf zunehmen, welche die Träger der Wohlfahrts- pflege und der Sozialversicherung nach dem Gut achten ihrer beratenden Fachärzte dem Krüppel heim als krüppelheimbedürftig überweisen. Die Krüppelheimbehandlung schließt dabei Erziehung, Beschulung und Berufsausbildung ein. Selbstzahler oder Privatpatienten de- lei tenden Arztes dürfen nur insoweit ausgenommen werden, als ihre Aufnahme ohne Beeinträch- tigung des Bedarfes der von den Trägern der Wohlfahrtspflege oder der Sozialversicherung überwiesenen Pfleglinge erfolge« kann. Solchen Privatpatienten sind verpflegkostensSbe z« »O. rechnen, welch« mindesten» den vom Lande-vÄ- baud der Privatklnükinhaber Sachsens, Kreis- verein Dresden, festgesetzten Sähen entspreche«. Bei de« Pflegsätzen sind die anteiligen Zinse« nnd Tilgungsraten einzurechnen, um den U«-' kostenanteil der auf Kosten der öffentlichen Für- forge belegten Betten zu mindern. v) Bon den an der Beilragsleistung nach Z 3 nicht beteiligten Trägern der Wohlfahrtspflege ist ei« angemeffener Zuschlag zu den Pflegkosten zu erheben, der zur Minderung der Pflegsätze der beteiligten Träger zu verwenden ist. 6) Der Verein hat über den Betrieb de« Krüppel- Heims selbständig Buch und Rechnung zu führen. e) Der Verein hat diejenigen Einnahmen, die der Verein-kaffe aus Mitgliedsbeiträgen, Samm lungen und Zuwendungen zufiießen, die nicht ausdrücklich für besondere andere Zwecke be stimmt sind, unter gleichmäßiger Berücksichtigung de- Bedarfes aller Bereinseinrichtungen dem Krüppelheim zur Verfügung zu stellen. Abg. Wehle (Soz.): Zu der Vorlage Nr. 6, die un erst iu letzter Zeit zugegangen ist, liegt von un- folgender Entschließungsantrag vor. Der Landtag wolle beschließen: die Regierung zu ersuchen, Verhandlungen au^ zunehmeu zu dem Zweck, das in der Vorlage Nr. 6 bezeichnete Krüppelheim auf den Staat zu über nehmen. Wir bitten außerdem, die Abstimmung über diese Vor lage heute auszusetzen und ein andermal vorzunehmen. Präsident: Es ist bereits Widerspruch von mehr al-. 10 Abgeordneten gegen die Schlußberatung angemcldet worden. Aba. Ne««er (Komm.): Nachdem die Schlußberatung nicht stattfinden kann und die Vorlage außerdem an den Rechtsausschuß gehen muß, habe ich nur zu er klären, daß wir ganz selbstverständlich ebenfalls für die Übernahme all dieser Heime auf den Staat eintreten. Wir behalten uns vor, einen solchen Initiativantrag zu späterer Zeit einzubringen. Abg. Vr. Blüher (D. Vp.): Die Vorlage der Re" gierung ist das Ergebnis mehrjähriger Behandlungen aller beteiligten Stellen, um endlich Ostsachsen, also den Regierungsbezirken Dresden und Bautzen den Vorteil zu verschaffe», den der Regierungsbezirk Leipzig durch das dortige Srüppelheim lauge genießt. Ich kann nur sagen, daß dieses Ergebnis auch im Etadtverordneten- kollegium zu Dresden, und zwar einstimmig letzten Endes, genehmigt worden ist. Nachdem Widerspruch gegen die Schlußberatung erhoben worden ist, möchte ich bitten, daß die Sache dem Haushaltausschuß 41 überwiesen wird. Vielleicht ist es doch möglich, daß der Haushaltausschuß heute noch zusammentritt mrd die Sache erledigt. Die Borlage Rr. 6 wird hierauf dem tzanshatt- anSfchutz überwiesen. Punkt 5 der Tagesordnung: Zweite Beratung über Kap. 24 Abt. 4 — Ministerium bcS Inner« — de» ordenttiche« StaatohaushaltplanS für das Rechnung»- jahr 192» sowie über die hierzu vorliegenden Eingabe«. (Mündlicher Bericht d«S Haushaltausfchnsse» .4, Druck sache Nr. 1»6 ) Der Antrag Rr. 106 lautet: Ter Landtag wolle beschließen: 1. die Einstellungen bei Kap. 24 Abt.des ordent lichen Staatshaushaltplaus für 1929 nach der Vorlage Nr. 1 zu genehmigen; 2. die Eingaben: a) Nr. 4 (Prüfungsausschuß) des Gemeinderates zu Wüstenbrand der Negierung als Material zu überweisen; b) Nr. 19 (Prüfungsausschuß) deS Stadlrates zu Glashütte; v) Nr. 24 (Prüfungsausschuß) der Gemeinde Rübenau i Erzgcb. der Regierung zur Erwägung zu überweisen. Ber.-Erst. Abg. Mütter fPlamtzj (Soz.): Zum Kap. 24 Abt. 41 wurde zunächst vom Berichterstatter eine Reih« von Fragen zu den einzelnen Titeln an die Regierung gestellt. Die Regierung gab entsprechend ausführlich« Auskunft, insbesondere ist wichtig die Ausführung der Regierung zum Tit. 20, daß von der im Vorjahre ein gestellten Summe von 50000 M. 20900 M. an die Brandbeschädigten usw. verteilt worden sind. Die Summe verteilt sich auf 15 Fälle. Bei der Beratung dieses Kapitel- wandte sich die Kommunistische Fraktion durch Herrn Abg. Sindermann gegen die Ausweisung von Soermus und gegen die Auflösung des Roten Frontkümpferbundes. Da die Frage Soermus unter einem bejondercn Punkt im Landtage verhandelt worden ist, ist es nicht notwendig, darüber Näheres zu berichten. Zur Auflösung des Rotsrontkä mpfe rbund e- erklärt die Regierung, daß dieses Verbot vom Reiche ausgegangen sei, und gleichzeitig sei mit diesem Verbot auch die Beschlagnahme des Eigentums dieses Bunde» gerechtfertigt. Längere Ausführungen innerhalb des Ausschusses nahmen die Eingaben in Anspruch, und zwar in erster Linie eine Eingabe deS Etadtrats zu Glashütte. Diese Eingabe sowohl wie auch die Eingabe des StadtrateS zu Wüstenbrand und die Eingabe der Gemeinde Rübenau «,E. zeigen trübeste Bilder kommunaler Finanzvcrhältniffe. Der Ausschuß beschloß, die Eingabe des Gemeinde rares zu Wüstenbrand der Regierung als Material zu Überwelsen. Zur Eingabe des Stadtrates zu Glashütte glaubte der Ausschuß, um der Regierung keine Bin dungen aufzucrlegen, nur Vorschlägen zu sollen, sie der Regierung zur Erwägung zu überweisen, ebenso di« Eingabe der Gemeinde Rübenau. Ich habe Sie namens der Mehrheit de-AuSschusse» zu bitten, die Einstellungen bei Kap. L4 Abt. 41 nach der Vorlage zu genehmigen.