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die Verhandlung Angelegenheiten des Privat- oder Familienlebens betrifft, die da» öffentliche Jntereffe nicht berühren. DaS smd solche Bestimmungen, die die in sittlicher Hinsicht gefährdende Öffentlichkeit der Ver handlungen noch etwas mehr al» bisher einschränken sollen. Das waren im wesentlichen die Punkte, zu denen ich mich äußern wollte, um Auskunft zu erteilen. Nur eins wollte ich noch sagen: wenn Herr Abg. Neu darauf hmgewiesen hat, daß eine stärkere Heran ziehung der Arbeiter zum Schöffen- und Ge schworenenamt stattsinden möchte, so hat er selbst bereits darauf Bezug genommen, daß eine frühere säch sische Verordnung besteht, und hat erwähnt, daß sie der preußischen Verordnung nachgebildet ist, die Verordnung von 1921. Es ist diese Verordnung durch Umdruckverord- nung vom 21. Oktober 1927 den Gerichten nochmals in Erinnerung gebracht worden, und darauf hat sich, wie ich schon im Außschuß hervorhob und feststellte, die Zahl der zum Schöffen- und Geschworenendienst zugezogenen Ar beiter auf 29,94 Proz. erhöht. Diese Frage wird von mir fortgesetzt im Auge behalten werden, um den Um ständen, die in der Verordnung zum Ausdruck gekom men sind, weiter Rechnung zu tragen. Abg. vr. Wallner (Volks!.): Zuerst zur Frage der überbürdung der Beamten eine Parallele zwischen Dresden und Leipzig! Die Justizverwaltung gibt an, daß in Dresden die Arbeit im Verhältnis zu den zur Verfügung stehenden Arbeitskräften rwch größer ist. Ter Herr Justizminister hat gesagt, er gibt zu, daß in Leipzig eine Überbürdung vorhanden ge wesen ist. „Gewesen" ist? Die Überbürdung beginnt im Jahre 1924, sie verschärft sich durch die Auf wertungsgesetzgebung, die dafür benötigten Kräfte stehen aber dis auf einen verschwindenden Bruchteil wieder dem allgemeinen Justizbetrieb zur Verfügung, so daß man jetzt sozusagen einen normalen Lauf der Justizverwaltung hat. Toch die Überbürdung ist nicht nur „gewesen", sondern die überbürdung besteht un vermindert fort, und da in Dresden die Arbeitskräfte im Verhältnis zum Maße der Arbeit geringer sind, muß die überbürdung, die ich für Leipzig persönlich jahrelang habe feststellen können, auch in Dresden gelten. Ich berufe mich zum Beweis der Richtigkeit meiner Behauptungen auf einen Aufsatz des Land- gerichtspräsidenten vr. Wagner, des früheren deutsch, nationalen Abgeordneten, in Nr. 187 der „Leipziger Neuesten Nachrichten" vom 6. Juli 1929. Ich kann mich also auf einen mit an der Spitze der Justizver waltung stehenden Fachmann und zugleich auf einen Politiker berufen. Das UrteU des Landgerichts präsidenten Vr. Wagner in dieser Frage ist mir von ganz besonderem Werte. Es ist also nicht so, daß wir eine überbürdung nur gehabt haben, sondern die über- bürdung besteht auch heute noch, und wenn der deutschnationale Fraktionskollege vom Herrn Prä- sidenten vr. Wagner heute gesagt hat, man müsse erst die Ursachen feststcllen und dann erst neue Stellen schaffen, dann stehen seine Ausführungen in striktem Gegensatz zu den öffentlichen Feststellungen seines Parteifreundes Vr. Wagner. Ein paar kurze Worte über die Ursachen der be stehenden übermäßigen Belastung! Es wird über Juristenmangel geklagt. Schlechte Prüsungsergebnisse sind an der Tagesordnung. Weshalb Juristenmangel in der Justiz trotz des Andrangs zum juristischen Studium, weshalb schlechte Prüsungsergebnisse? Die sozialen Verhältnisse sind andere geworden. Die Be zahlung der richterlichen Beamten ist im Verhältnis zur Bezahlung anderer im freien Berufe stehender gleich wertiger Kräfte ungenügend. Die Beförderungsverhält- nisse sind in der Justizverwaltung die denkbar schlechtesten. Ich nenne nur als Gegenstück das Wort Verwaltung. Es ist doch geradezu ein Trauerspiel, wenn in einer so großen Verwaltung wie in der Justiz erstklassige Kräfte ihr ganzes Leben lang in der Position verbleiben, die sie vielleicht schon mit 35 Jahren erreicht hatten. Tüchtige Juristen gehen deshalb in die Anwaltschaft und in andere Berufsstände. Man muß versuchen, möglichst viele von den tüchtigen Kräften im Staats dienst zu erhalten. Hierzu halte ich auch den Antrag des Herrn Abg. Reu unter Tit. 2a der Drucksache Nr. 149, die Schaffung von 30 Direktorenstellen für Amts- und Landgerichtsräte für geeignet. Ich werde diesem An träge zustimmen. Weiterhin kann man diesen Schwierigkeiten nur begegnen, indem man die erforderlichen Kräfte ein stellt, und ich stelle daher den Antrag, über den in der Regierungsvorlage vorgesehenen Um fang der Afsessorenanstelliing hinaus weitere 20 Assessoren anzustellen. Diese 20 neuen Stellen sind das Mindestmaß dessen, was wir brauchen, um den ge spannten Arbeitsverhältnissen einigermaßen Rechnung zu tragen. Die Verhältnisse beim Amtsgericht Leipzig sind, soweit Strafsachen in Frage kommen, geradezu katastrophal. Es kommen auf einen richterlichen Be amten fast 1000 Strafsachen. Im Laufe der Jahre ist nicht nur keine Besserung eingetreten, sondern man hat noch eine Sektion eingezogen, obgleich zu erkennen war, daß die Arbeit weiter ansteigen würde. 1000 Sachen sind für den Strafrichter entschieden zuviel. Ich lasse als Höchstmaß bei der Art der heutigen Arbeit höchstens 800 Strafsachen pro Jahr und Richter gelten. Eine weitere Belastung besteht bei der Zivilabteilung in Leipzig, eine ganz besondere Überlastung bei der Mietabteilung. Tie Untersuchungsrichter sind auch nicht wesentlich entlastet worden. Die Staatsanwaltschaften weisen eine Überlastung auf, die auch Herr Landgerichts- Präsident vr. Wagner festgestellt hat. Will man eine ordnungsgemäße Regelung der Verhältnisse in Leipzig herbeifiihrcn, so braucht man mindestens 10 neue Assessoren. Daraus resultiert mein Antrag. (Abg. Reu: Wo setzen Sie die in Leipzig hin?) Es sind ja Reu baupläne vorgesehen. Weiter muß die Arbeit vereinfacht werden. Und hier sehe ich, soweit Strafsachen in Frage kommen, in der Vereinfachung de- Gnadenweges eine Möglich keit der Besserung. Sie werden mir zugeben, daß eS bei der Art der Arbeit nicht notwendig ist, daß alle Gnadensachen von einem Ministerialrat oder Ministerial direktor bearbeitet werden. 90 Proz. der Sache« sind so einfach zu entscheiden, daß e- nicht notwendig ist, für diese Aufgabe höchste Beamte tätig »verdev zu lasfen. Ich glaube, daß zur Geschäftsvereinfachung hier die Landgerichtsdirektoren al» Gnadenrichter, wie es in Preußen auch der Fall ist. bestellt werden können. Weiterhin wird außerordentlich geklagt, sowohl von Richtern wie auch von Mittelbeamten, über die zu erstattenden Gnadeuberichte. Eiue Komplizierung ist dadurch eingetreten, daß eS jetzt nicht einmal mehr gestattet wird, Urteilsabschriften den Gnadenberichten beizufügen. Der Gnadenapparat muß vereinfacht, die Gnadenberichte in Wegfall gestellt und die Akten lediglich vorgelegt werden mit einem kurzen Gutachten deS Richter». Das würde eine wesentliche Geschäfts- Vereinfachung bedeuten. Herr Abg. Neu hat hervorgehoben, daß der bisherige Justizminister sich um die Bereinigung der Grund bücher gar nicht gekümmert habe. Herr vr. v. Fumetti steht auf dem Standpunkte, daß die Bereinigung der Grundbücher, wie sie die Reichsregierung vorgeschlagen hat, gegen die Belange der Berechtigten verstößt. Nach der Vorlage der Reichsregierung sollen nämlich alle aufgewerteten Hypotheken, die noch mit ihrem bisherigen Papiermarkbetrag im Grundbuch stehen, gelöscht werden, wenn nicht innerhalb einer Ausschluß- srist bis 30. März 1930 die Eintragung des Goldmark- betrages beantragt würde. Es handelt sich um den Versuch der gesetzlichen Vernichtung eingetragener Rechte, nach unserer Meinung ein Nechtsbruch, der über den der Aufwertungsgesetzgebung noch hinaus- geht. D.e sächsische Regierung hat auf Anregung des früheren Justizministers vr. v. Fumetti Anträge hierzu gestellt und hat zum Teil Erfolge gehabt. Sie hat er reicht, daß entgegen dem wiederholten dringenden Ver langen der Reichsregierung die Vorlage im Rechts ausschuß des Reichstages einstimmig vertagt worden ist, weil auch der Nechtsausschuß der Ansicht gewesen ist, daß eine Vorlage von so weitgehender wirtschajt- licher Bedeutung gründlichst beraten werden müsse. Zuletzt hat Herr Kollege Neu noch darauf verwiesen, der Justizminisler habe im Haushaltausschuß erklärt, er wolle sich alle Mühe geben, das verloren gegangene Prestige der Justiz wieder herzustellen. Wir möchten hier nicht unerwähnt lassen, daß wir es nicht nur mit einer Zeit der Justizkrise, sondern mit einer Krise des gesamten Rechtslebens überhaupt zu tun haben, eine Erscheinung, die insbesondere meine Partei als Volks rechtpartei zu bessern ganz besonders bemüht gewesen ist und auch noch bemüht bleiben wird. Ich kann nur den Wunsch aussprechen, daß Sie, die Sie die Justiz- krise zu bekämpfen bestrebt sind, nicht nur diese be seitigen helfen, sondern daß Sie an der Gestaltung des Rechtes, wie es imNechtsbewußtscin des Volkes lebendig ist, initarbeiten, und daß diese Arbeit auch von dem Justiz ministerium unter der neuen Führung unterstützt und gefördert wird. Justizminister vr. Mannsfeid: Ich mochte mich kurz zu den Anträgen des Herrn Abg. vr. Wallner erklären. Was den 1. Antrag anbetrifft, über den in der Re gierungsvorlage vorgesehenen Umfang hinaus weitere 20 Assessoren einzustellen, so bin ich nicht in der Lage, diesen Antrag zur Annahme zu empfehlen, weil das Finanzministeriumd em Anträge nicht zugestimmt hat. Aus dieser Ablehnung kann aber nicht geschloffen werden, daß ich damit etwa dem cntgegentreten will, daß der überbürdung abgeholfen werden soll, denn das, was der Antrag will, kann ich, wenn Not an den Mann kommt, jederzeit dadurch erreichen, daß ich außerplan mäßig Assessoren einstelle, die die Arbeit verrichten können. Was den 2. Antrag anbetrifft, die Übertragung der Gnadenents chließung auf die Gerichte, so hat das Justizministerium diese Frage wiederholt geprüft. Es ist nicht der Meinung, daß sich diese Maßnahme empfehlen würde. (Sehr richtig! b. d. SPD.) Man muß bedenken, daß in Preußen bei dem großen Umfange des Landes eine Dezentralisation am Platze ist. Für Sachsen ist aber die Zentralisation in Dresden ohne weiteres ge geben. Die beantragte Änderung würde wieder nur zur Vermehrung der Arbeit und der Stellen beitragen, der wir entgegentreten müssen. Was die Gnadenberichte anbetrifft, so darf man nicht übersehen, daß der Bericht für den Beamten, der die Sache kennt, eine einfache Arbeit ist und nicht viel Mühe macht. Kommt aber die Sache ohne Bericht an die Gnadeninstanz und muß diese sich erst wieder einen Bericht aus den Akten herausziehen, so ist das eine Mehrarbeit. Es machen sich dann auch mitunter Re quisitionen und Ergänzungen nötig, die beim Gnaden bericht des Richters vermieden werden. Ich bin deshalb nicht in der Lage, den Anträgen des Herrn Abg. vr. Wallner zuzustimmen. In der Abstimmung werden gemäß Antrag Druck- fach« Rr. 138 die Einstellungen bei Kap. 22 genehmigt. Von den Anträgen anf Drucksache Rr. 149 werden sämtliche MehrheitSanträge und die MinderheitSnutrSge 15 a nnd II9 angenommen, davon letzterer in der Fassnng: die Regierung zu ersuchen, daß normalerweise bei allen Arbeitsverträgen über die Beschäftigung von Insasse« der Etrafaustalten durch gewerbliche Unternehmer die Gefangenen zu den Tariflöhnen bezahlt werden. und der Antrag II 11 unter Streichung der Worte: „unter Anrechnung de» Urlaubs anf die Strafzeit." Die Minderheitsanträgc I 2a bis o werden dem Be- soldungSausschutz überwiesen. Der Minderheitsantrag 5 b und der Abtrag des Abg. Ulbrich, die Stellen der Landgerichts-nndAmtSgerichtsdirektoren zu vermehren, haben sich erledigt. Die Anträge de» Abg. vr. Wallner nnd die übrige« Minderheitsanträge werde« abgelehnt. Punkt 14 bi» 16 der Tagesordnung: 14. Zweite veratn«g über Antz. 6» — Nniversttit Leipzig — de» ordentliche« GtaatShauShaltplanS für da» «echnungSjnhr 1929. («üudlicher Bericht dn» Han»haktnu»sch«sse» 4. Dnutsache Rr. 155.) 15. Zweite Beratung über Aap. »5 - Pädagogische» Institut zu Leipzig — de» ordentlichen StaatShauS- haltplanS für da» Rechnungsjahr 1929. (Mündlicher Bericht deS HaushaltanSschusses Drucksache Rr. 156.) 16. Zweite Beratung über Kap. 66 — Technische Hochschule z« Dresden — des ordentlichen StaatS- haushaltvlaus für das Rechnungsjahr 1929. (Münd licher Bericht des HanShaltanSschnsseS ä, Drucksache Rr. 139.) Die Anträge lauten: (Tie Minderheitsantr-tge Nnd durch > beiouLerS beie>ch«t.) Nr. 15b. Ter Landtag wolle beschließen: I. bei Kap. 64 des ordentlichen Staatshaushaltplans für 1929: 1. bei Tit. 18 die durch die Vorlage Rr. 4 be antragte Kürzung abzulehnen; 2. bei Tit. 29« die durch die Vorlage Nr. 4 be antragte Kürzung abzulehnen; 3. bei Tit. 29g die Einstellung gemäß der Vor lage Rr. 4 um 85000 RM. aus 15000 RM. herabzusetzen; 4. bei Tit. 29b die Einstellung gemäß der Vor lage Rr. 4 zu streichen; 5. bei Tit. 29 eine nene Position einzufügen: „Schaffung von Wohngelegenheiten für Professo ren (dritter und letzterTeilbetrag)HOOOORM; 6. im übrigen die Einstellungen nach der Vor lage Rr. 1 anzunehmen; II. die Regierung zu ersuchen: 1. die Gebühren nach Möglichkeit niedriger zu bemessen, auch die Voraussetzungen für ihren ganzen oder teilweisen Erlaß und ihre Stundung zu mildern, sowie endlich die Zahlung der Gebühren wieder in drei Raten nachzulassen; 2. als Beitrag zur akademischen Krankenkasse einen Betrag von 10000 RM. in den Haushaltplan einzustellen; 3. » 500000 RM. als erste Rate für ein zu er richtendes Studentenhaus in Leipzig in den Haushaltplan einzustellen; Neu. 4. im Haushaltplan auf das Jahr 1930 Mittel für die Errichtung eines Studentenhauses in Leipzig einzustellen; 5. an der Universität Leipzig einen Lehrstuhl für soziale Medizin, Gewerbekrankheiten und Unfall heilkunde zu errichten und mit einen: geeigneten Dozenten zu besetzen, der über klinische Er fahrungen in dec Behandlung der Opfer der Gewerbe- und Berufskrankheiten und der Unfallheilkunde verfügt; 6. beim juristischen Studium Arbeitsrecht als Pflichtfach zu bestimmen. (Lie MindeiheitssiUrci-e ii»» d«ch > beionver» Rr. 156. Ter Landtag wolle beschließen: I. bei Kap. 65 des ordentlichen Staatshaushaltplans für 1921: 1. » bei Tit. 9 den eingestellten Betrag um 15 000 RM. auf 100000 RM. zu erhöhen; 2. » bei Tit. 11 den eingestellten Betrag um 3500 RM. auf 6000 RM. zu erhöhen; Neu. 3. a) » 500 000 RM. als erste Rate für den Neu bau des Pädagogischen Instituts in Leipzig in den HauShaltplan cinzustellen; Neu. d) als neuen Tit. 12 einzufügen: Neubau des Pädagogischen Instituts Leipzig 100000 RM; 4. im übrigen die Einstellungen nach der Vorlage Nr. 1 zu genehmigen; II. die Regierung zu ersuchen, die Mittel für zwei weitere Dozenten und einen Jnstitutsgehilfen in den Hanshaltplan einzustellen. Nr. 139. Ter Landtag wolle beschließen: I. bei Kap. 66 deS ordentlichen StaatshauShaltplan» für 1929: 1. die Einstellung bei Tit. 8 um 5000 RM. zu er höhen und in der Erläuterungsspalte die Zahl der Assistenten von 101 auf 102 und des Zu ganges von 4 auf 5 zu steigern; 2. die Einstellung bei Tit. 27b um 900000 RM. auf 1000000 RM. zu erhöhen; 3. die Einstellung bei Tit. 27o entsprechend der Vorlage Nr. 4 aus 50000 RM. zu ermäßigen; 4. im übrigen das Kapitel nach der Vorlage Rr. 1 zu genehmigen; II. die Staatsregierung zu ersuchen, ») im nächsten Staatshaushaltplan die Einstellung bei Tit. 23 unter a um 10000 RM. zu erhöhen; d) im nächsten Staatshaushaltplan die Einstellung bei Tit. 24 um 13000 RM. zu erhöhen; e) einen Lehrstuhl für Geschichte der Technik vor zusehen; 6) den Neubau sür das Physikalische Institut tat kräftig vorzubereiten; o) den Erweiterungsbau des Pädagogischen In stituts zn Dresden unverzüglich in Angriff zu nehmen und nach Möglichkeit zu beschleunigen. Die Berichterstatter verzichten, und auch sonst liegen keine Wortmeldungen vor. Zu der Abstimmung werden die Mehrheitsanträge angenommen, die Minderheitsanträge abgelehnt. Zu Drucksache Rr. 156, Pädagogisches Institut isn Leipzig ist in der 9. Sitzung noch folgende Be richtigung des vorstehenden Beschlusses erfolgt, die hier vorweg mitgeteilt sei: Zn dem neu beschlösse««« Tit. 12 „«euban de» Pädagogische« Institut» 166999 M." wird einstimmig beschlossen ei«znfüge«: „unbeschränkt übertragbar?'