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staatsfeindlich zu bezeichnen. (Hört, hört! b. d. Koi Wir sind der Meinung, daß diese Verbrechen Komm.) , die Druck vou V- G. Leubner tu Dresden. Hinter § 41 1920 wird als eingefügl: Die Straßenreinigungsabgabe kann auch nach dem Grundstückswert oder dem Grundstücksertrage bemessen werden.' Artikel III. Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. April 1928 in Kraft. Mit seiner Ausführung werden das Finanzministerium und das Ministerium des Innern beauftragt. Gesamtministerium.* Abg. vr. Blüher (D. Vp. — zur Begründung): Der Antrag Nr. 35 ist keine hochpolitische Sache, sondern eine Sache, die jeder parteipolitischen Färbung entbehrt. Es handelt sich um eine Maßnahme, die hervorgerufen worden ist durch zwei Urteile deS Oberverwaltungs- gerichts. Das Oberverwaltungsgericht hat seinerzeit die Feuerschutzsteuer für unzulässig erklärt. Darauf hat der vorige Landtag eine Novelle zum Grundsteuergesetz be schlossen, worin die Feuerschutzsteuer für zulässig erklärt wurde. Nun hat aber das Oberverwaltungsgericht ent schieden, daß von der Feuerschutzsteuer die staatlichen Gebäude frei seien. Das entspricht nicht der WillenS- meinung des Landtags, und das Ergebnis ist auch insofern unerfreulich, als naturgemäß gerade die staat lichen Gebäude in besonderem Maße des Feuerschutze der Geiger Soermus begangen haben soll, diese Re publik nicht erschüttern. Dazu gehören andere Maß nahmen, und diese Maßnahmen, die getroffen werden müssen, um diese verfaulte Republik zu erschüttern und zu stürzen, weist dem Proletariat die Kommunistische Partei. Wir protestieren auch von dieser Stelle aus gegen die Maßnahmen der Regierung im Interesse des revolutionären Proletariats und fordern die Annahme unseres Antrages. Ministerialdirektorvr.Fritsche: Soermus ist russischer Staatsangehöriger. Bei Beginn der bolschewistischen Re volution ging er zum Kommunismus über. Er pflegt vor seinen musikalischen Darbietungen die von ihm vor getragenen Stücke zu erläutern und dabei gleichzeitig Propagandareden zu halten. Er wurde deshalb aus Preußen, Anhalt, Bremen, Oldenburg und Bayern als lästiger Ausländer ausgewiesen. In Sachsen wurde ihm dagegen der Aufenthalt zunächst gestattet, bis schließlich das Polizeipräsidium Dresden im Jahre 1926 eine weitere Aufenthaltserlaubnis ablehnte, weil Soermus entgegen wiederholt gegebener Zusicherungen unter dem Deck mantel musikalischer Darbietungen auch weiterhin politische Agitation trieb. In der Folgezeit wurde ihm auf seine bestimmten Versicherungen, daß er sich jeder derartigen U Kiuauj- m»<«erb-<m-jchn» znr BerwalA«- ve» volk»hochsch«lhei«» Schloß TachsenyMi - Böchel, Winkler, Bretschneider, vr. Wagner (Rochlitz) mid Aßmann. IS. vorsta«d»rat de» Deutsche« Htzgieue-M«se«m». ' Weckel und vr. Kretzschmar. , Punkt 6: Berat««- über de« Antrag de» Adg. Reimer «. Beu. -ege« die ««»Weisung de» russische« cheigen«i«pter» Soerm«» an» Sachse«. (Drucksache Rr. SS.) Der Antrag lautet: Der in Welten Kreisen der Bevölkerung bekannte russische Geigenkünstler Soermus ist angeblich wegen Gefährdung der Republik aus dem Freistaat Sachsen ausgewiesen worden. Breite Schichten der Bevölkerung protestieren mit aller Entschiedenheit gegen diese Maßnahme. Die Kommunistische Landtagsfraktion beantragt - deshalb, der Landtag wolle beschließen: die Regierung zu beauftragen, die Ausweisung des russischen Geigenkünstlers Soermus sofort rückgängig zu machen. Abg. Opitz (Komm. — zur Begründung): Wir be trachten den Vorstoß der Regierung gegen den Geiger Soermus als einen Beitrag zu den übrigen reaktionären Handlungen, die die sächsische Regierung gegen das Proletariat unternommen hat. Weshalb wurde Soermus ausgewiesen? Es wird ihm unterschoben, er gefährdet die Republik. Nun, wir sind der Meinung, daß diese Republik ziemlich faul und morsch sein muß, daß die Fundamente dieser Re publik sehr stark unterwühlt sein müssen, wenn die feinen Töne der Geige deS Soermus bereits die Mauern dieser Republik umschmeißen sollen. Wir nehmen diese Dinge zur Kenntnis. Aber wir sind der Meinung, daß diese Geige des Soermus nicht genügt, um die Mauern der Republik niederzureißen. Es ist aber an der Zeit, diese Mauern der Republik nieder- zureißen. Dazu gehören die Fäuste der Arbeiterklasse. (Sehr richtig! b. d. Komm.) Die Arbeiter müssen er kennen, daß solche Maßnahmen, wie sie jetzt von der sächsischen Regierung gegen den Geiger Soermus ge troffen worden sind, mit aller Deutlichkeit zeigen, daß es an der Zeit ist, mit dieser morschen, faulen Republik aufzuräumen und an ihre Stelle die Herrschaft der Werktätigen zu setzen. Was hat der Geiger Soermus verbrochen? Jeder einzelne weiß, daß der Geiger Soermus die Sympathien weiter Schichten der Arbeiter und auch der Mittelschichten genoß. Jeder weiß, daß der Geiger Soermus seine Konzerte zugunsten der armen Kmder durchführte. Wir können den Nachweis erbringen, daß in den letzten 30 Konzerten, die Soermus durchgeführt hat, einzig und allein im Bezirk Erz- aebirge-Vogtland 21000 Besucher anwesend waren. Diese Konzerte erbrachten einen Reinertrag von 6800 M., der den Kinderheimen der JAH. zur Ver fügung gestellt wurden. Das ist ein Zeichen dafür, daß diese Konzerte nur dem Zweck dienen, den armen Kindern zu helfen. Diese Dinge sprechen für sich. Aber es sprechen auch für sich die Maßnahmen der Regierung gegen den Geiger Soermus. Durch die Ausweisung von Soermus aus dem sächsischen Gebiete sind außerdem der Roten Hilfe 1000 RM. Schaden zu gefügt worden. Sie hatte eine ganze Reihe Konzerte vorbereitet, und während der Durchführung der Kon zerte wurde Soermus von der sächsischen Regierung ausgewiesen. Wie sehen nun seine angeblich staatsfeindlichen Handlungen aus? Wir haben Gelegenheit gehabt, den Geiger Soermus in seinen Konzerten zu hören. Er er zählt von den großen Künstlern, von den Klassikern und fügt hinzu, daß die großen Künstler der Vergangenheit sich immer haben durchkämpfen müssen, daß sie schwere Kämpfe führen mußten, und bei diesen Kämpfen gegen die bestehende Klasse sind sie auch sogar in die Gefäng nisse geworfen worden. Er fügt bei diesen Erläuterungen hinzu, daß auch die werktägige Klrsse, wenn sie ein besseres Dasein haben will, kämpfen muß, denn ohne Kampf gibt es kein besseres Dasein. Das sind seine ganzen Erläuterungen, die er zu seinen Spielen ge geben hat. Er weist weiter darauf hin, wenn er zu den Sammlungen auffordert, daß die Anwesenden mit diesen Sammlungen nur jene Kinder unterstützen, deren Männer in den Zuchthäusern sitzen, deren Männer anch für eine gute Sache gekämpft haben, und er spricht dann im Zusammenhang mit all diesen Dingen von dem Anbruch einer neuen Zeit. Das sind seine ganzen Reden, die er in den Konzerten hält, und diese Reden allein genügen für eine Regierung, diese Reden als -saltation enthalten wolle, immer wieder Aufenthalts genehmigung erteilt. Er hat aber seine mündlichen und schriftlichen Versprechungen fortgesetzt nicht eingehalten. Zuletzt hat er am 4. Juni 1929 be, einem Konzert in Chemnitz erklärt, er werde jetzt ein von ihm selbst ber- rührende- Lied zu Ehren seines im Saale anwesenden Freundes Mar Hölz spielen, der ein vorbildlicher Vor kämpfer der Arbeiterschaft sei. Nachdem er so jahrelang und trotz größter gegen ihn geübter Nachsicht die behörd- lichen Anordnungen ständig mißachtet hatte, ordnete das Ministerium des Innern im Interesse der Staatsautorität schließlich an, ihn auszuweisen. Das ist am 8. Juni 1929 geschehen, er wurde darauf festgenommen und am 27. Juni 1929 als lästiger Ausländer aus Sachsen ab geschoben. (Hört, hört! b. d. Komm.) Abg. Böchel (Soz.): Die Sozialdemokratie tritt natür- lich überall da, wo Recht gebeugt wird, wo ein Mensch in Verhältnisse getrieben wird, die seiner Art und Ber- anlagung nach nicht zu ihm passen, dagegen auf und verleiht ihm ihren Schutz. Die Sozialdemokratie tritt für Freiheit der politischen Meinung ein, und deshalb halten wir es für selvstverständlich, daß der Künstler Soermus bei seinen Konzerten nicht den Mund ver bunden bekommen darf, sondern das Recht hat, die Kompositionen, die er vorträgt, in seinem Sinne aus- zulegen. Wenn aber irgend jemand nicht das Recht hat, sich für den Künstler Soermus und seine Ideen einzusetzen, so sind das meines Eerachtens die Kommu- nisten, die ja selbst die Meinungsfreiheit in ihrem Lande in einer Art und Weise vergewaltigen, und alles das jenige, was nicht ihrer Ansicht ist, so niederknüppeln, daß wir tausend Beweise dafür haben, wie sie in um gekehrtem Falle verfahren. Ich habe mit Soermus persönlich Aussprachen gehabt und weiß, daß er ein feingeistiger, feinfühlender und zarter Mensch ist, der in keiner Weise den Gewaltideen der Kommunisten nahesteht, ein Mensch, der die Neunte Svmphonie in dem Sinne auSlegt: alle Menschen werden Brüder, und nicht im Sinne der Kommunisten: willst du nicht mein Bruder sein, so schlag ich dir den Schädel ein; das ist Soermus, der die Gewaltlosigkeit, der den Frieden predigt und die Verbindung aller Menschen, die Versöhnung der Völker und nicht imperialistische Hetze; deshalb hat es Soermus ab gelehnt, sich für diese Dinge reservieren zu lassen. Die Tatsache, daß er nicht nur für euch, sondern auch für die Arbeiterwohlfahrt, für die Sozialdemokratische Partei, für unsere Bildungsausschüsse Konzerte über nimmt, zeigt doch, daß er es ablehnt, von den Kom munisten als politischer Revolutionär reklamiert zu werden. Es ist im übrigen nicht richtig, was der Ver treter der Regierung gesagt hat, daß die preußische Regierung den Geigenkünstler Soermus auch aus gewiesen habe, sondern diese Ausweifung ist aufgehoben, ich weiß nicht ob am 11. oder am 12. Juni; jedenfalls hat Soermus mir erklärt, daß er dann wieder in Preußen die Einreisegenehmigung habe. Um was wir die Regierung gebeten haben, war ja nur, daß bis zu dieser Zeit keine Zwangsmaßnahmen gegen ihn unternommen werden, und er selbst hat auch ver- sprachen, daß er in keiner Weise bei Konzerten sich politisch betätigen würde. Er ist aus dem Gefängnis entlassen worden, wie ich gehört habe; aber wir bitten die Regierung, daß sie wenigstens bis zu der Zeit, wo er die sogenannte Bewährungsfrist in Preußen bekommen hat, ihn nicht weiter belästigen wird. Für später ist sowieso in Aussicht gestellt worden, daß er nach Sachsen wieder einreisen kann. Nach dem Schlußwort des Abg. Nenner (Komm.) wird der Antrag Rr. 52 angenommen. Punkt 7 der Tagesordnung: Erste Beratung über den Antrag de» Abg. vr. Blüher u. Gen., Gesetz, entwurf zur Abänderung des Grundstenergesetzes bc. treffend. (Druckfache Rr. 35) Der Antrag lautet: Wir beantragen: Der Landtag wolle das folgende Gesetz beschließen: „Gesetz zur Abänderung des Grundsteucrgesetzes. Vom Der Landtag hat folgendes Gesetz beschlossen: Artikel I. Auf die Feuerschutzsteuer (8 41 Abs. 1 des Grund steuergesetzes vom 30. Juli 1926) findet auch der zweite Absatz von 8 14 des Gemeindesteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Oktober 1920 (GVBl. S. 430) keine Anwendung. Artikel II. des Grundsteuergesetzes von: 30. Juli neue Bestimmung folgender 8 41» 41». bedürfen. Ss kommt weiter hinzu, daß die Befreiung der staatlichen Gebäude auch ihre Rückwirkung haben würde auf die Gebäude de- Reiche-, und wir haben wohl gar keinen Anlaß, au- Gemeindemitteln dem Reiche hier besondere Vorzüge einzuräumen. Der zweite Punkt betrifft die Straßenreiniaungs- abgabe. Die Straßenreinigungsabgabe ist bisher in vielen sächsischen Gemeinden erhoben worden nach dem Maßstabe de- Werte- der Grundstücke. Da- Ober verwaltungsgericht hat ausgesprochen, daß dieser Maß stab unzulässig sei, und insbesondere darauf hingewiesen, daß die Straßenreinigungsgebühr nach der Anliegelänge der Grundstücke erhoben werden müsse. Der Erfolg ist der gewesen, daß nunmehr die Besitzer der besonder wertvollen Grundstücke — ich denke beispielsweise in Leipzig an die Hauseigentümer an der Grimmaischen Straße, in Dresden an der Prager Straße — wesentlich herabgesetzt worden sind und infolgedessen nun die Be sitzer von Grundstücken an der Peripherie wesentlich mehr belastet worden sind, ein Zustand, der in hohem Grade unerfreulich ist. Die Unerfreulichkeit war so groß, daß beispielsweise in Plauen die Hausbesitzer seinerzeit abgemacht haben, sie wollen trotz der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts die Stadt ersuchen, die Straßen- reinigungsgebühr noch nach dem alten Maßstabe zu erheben, und keinerlei Rekurs dagegen einwenden, eine Sache, die natürlich auch nicht auf die Dauer gehalten hat. Die Unzuträglichkeiten, die sich bei beiden Punkten ergeben haben, sind bereits von zahlreichen Stellen als solche erkannt worden. Bereits bei der Vorlage Nr. 84, die im März dem Landtag zugegangen ist, waren die beiden Bestimmungen vorgesehen, die nun in unserem Antrag Nr. 35 ausgenommen worden sind, und nur die Auflösung des Landtags hat dazu geführt, daß diese beiden Punkte nicht verabschiedet worden sind. Sie sehen weiter auch aus einer Eingabe, die der Sächsische Gemeindetag unter dem 29. Ium 1929 an den Landtag gerichtet hat, daß der Sächsische Gemeindetag gleichfalls einmütig hinter diesen Entwürfen steht. Wir haben zu unserer Freude gehört, daß auch die Regierung bereit ist, eine diesem Antrag entsprechende Vorlage ein zubringen. Da wir gern möchten, daß diese Sache noch vor den Ferien des Landtags erledigt wird, be antrage ich, den Antrag gleich heute in Schlußberatung zu nehmen. Abg. Herrmann (Leipzig) (Komm.): Wir sind gegen die Steuer allgemein, werden daher auch im Ausschuß gegen den Art. I stimmen, weil sich die Feuerschutz, steuer und die Straßenreinigungsgebühr in den Ge meinden als eine unbedingte Belastung der Mieter auswirken. Den Art. II halten wir für berechtigt. Falls also der Art. I angenommen wird, würden wir diesem Antrag unsere Zustimmung geben, weil wir heute in den Gemeinden erleben, daß die gegenwärtigen Bestimmungen eine ungeheure Ungerechtigkeit bedeuten, insbesondere gegen kleine Hausbesitzer und insbesondere auch gegen Grundstücksbesitzer, die zum Teil noch un bebaute Flächen an den Straßen anliegen haben. Wir werden deshalb diesem Anträge, wenn trotzdem das Gesetz durchgehen sollte, unsere Zustimmung geben. Aber da wir grundsätzlich gegen die Feuerschutzsteuer und gegen die Straßenreinigungsgebühr als die sich aus wirkende Massensteuer gegenüber der Arbeiterschaft sind, werden wir das Gesetz als solches in der Gesamt abstimmung ablehnen, sind jedoch der Meinung, daß die Sache zunächst in den Ausschüssen beraten werden muß. Ich beantrage deshalb die Überweisung an die Ausschüsse. Abg. Nebrig (Soz.): Ich will für meine Fraktion ganz kurz erklären, daß wir diesem Anträge zustimmen werden. Ich glaube, wenn der Herr Vorredner von der Kommunistischen Fraktion den Antrag richtig ge lesen hätte, dann hätte er gar nicht in dieser Form da gegen reden können. Es handelt sich nämlich gar nicht um die Einführung einer Feuerschutzsteuer, sondern eS handelt sich darum, ob die Gemeinde, wenn sie eine Feuerschutzabgabe erhebt, auch die Gebäude, die dem Staate und seinen Unternehmungen gehören, wie die der privaten Besitzer heranziehen kann. (Sehr richtig! b. d. Soz) Bisher müssen, wenn in einer Gemeinde eine Feuerschutzabgabe erhoben wird, nur die privaten Besitzer beitragen, während das Reich, das Land und seine Unternehmungen davon befreit sind. Das hat selbst die Regierung eingesehen. Sie hat im früheren Landtage in der Vorlage Nr. 84 selbst zum Ausdrucke gebracht, daß sie diesen Zustand für unmöglich halte (Sehr wahr! b. d. Soz.), und sie hat damals vorge schlagen, daß die Fassung, die in dem heutigen Anträge steht, durchgeführt werden möchte. Das ist nur nicht erfolgt, weil der Landtag auseinanderging. Es handelt sich nicht um die Einführung einer neuen Steuer, son dern darum, daß man eine Ungerechtigkeit beseitigt, die heute besteht, daß man die Gebäude des Staates und seiner Unternehmungen von etwas frei läßt, was die Privatbesitzer bezahlen müssen. Ebenso ist es mit der Straßenremigungsabgabe. Es ist erfreulich, daß in diesem Punkte auch die Kommunisten dem Anträge zu- stimmen wollen. Der Schlußberatung stimmen wir zu. Nach einer kurzen Erwiderung des Abg. Herrmann (Leipzig) (Komm.) wird in die Abstimmmung eingetreten. Gegen die sofortige Schlußberatung ist Widerspruch er hoben worden. Die Gegnerschaft genügt aber nicht. I« sofortiger Schlußabstimmung wird hierauf der Antrag Rr. 35 angenommen. Nach der Verkündung der Tagesordnung für die nächste Sitzung, die auf Dienstag, den 9. Juli 1929, vormittags 11 Uhr, anberaumt worden ist, entspinnt sich eine kurze Aussprache. Abg. Nenner (Komm.) beantragt, die nächste Sitzung bereits morgen, Freitag, den5.Juli1929, stattfinden zu lassen und als ersten Punkt die Beratung des Mißtrauensantrages und der Regierungserklärung auf die Tagesordnung zu setzen. Ter Antrag wird abgelehnt. (Fortsetzung in der nächsten Beilag».)